Kostenwahrheit im Verkehr

ShortId
93.439
Id
19930439
Updated
10.04.2024 18:28
Language
de
Title
Kostenwahrheit im Verkehr
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Kostenwahrheit;Verkehr;Verursacherprinzip
1
  • L04K06010417, Verursacherprinzip
  • L01K18, Verkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es mehren sich die Stimmen in der Öffentlichkeit, die verlangen, dass endlich das Postulat der Kostenwahrheit im Verkehr verwirklicht werde. Die Ziele dieser Initiative sind, das Verursacherprinzip voll durchzusetzen und einen kostenneutralen Wettbewerb herzustellen, d. h. Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Das Verursacherprinzip, das in der Schweiz wie in den übrigen OECD-Ländern grundsätzlich anerkannt ist, muss umfassend interpretiert werden. Den Verursachern sind auch die bei Dritten anfallenden monetären und nichtmonetären Kosten anzulasten, und nicht allein - wie das bis heute geschieht - die direkt bei staatlichen Instanzen entstehenden Kosten.</p><p>Die dabei anzurechnenden externen Kosten stammen insbesondere aus den sechs folgenden Bereichen: ungedeckte Wegekosten (gemäss Strassenrechnung), externe Staukosten (zusätzliche Zeitkosten), Unfallkosten, Kosten der Luftverschmutzung, Lärmkosten und Kosten von Klimaschäden; die ersten beiden Bereiche werden den Infrastrukturkosten, die übrigen vier den Umweltkosten zugeordnet.</p><p>Die so genannte "Internalisierung" dieser externen Kosten wird heute immer imperativer gefordert, so insbesondere im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten bei der Realisierung von "Bahn 2000" und der Neat, aber auch im Rahmen der Beratungen der Alpen-Initiative im Parlament. Im Bericht der Groupe de réflexion der SBB ist das Postulat der Kostenwahrheit im Verkehr ein Kernanliegen. Erst mit diesem Prinzip lassen sich, gemäss der Meinung der Experten, die Rahmenbedingungen für die Bahn verbessern, weil heute die externen Kosten des Strassenverkehrs um ein Vielfaches höher seien als jene des Schienenverkehrs. Verschiedene Studien über die Internalisierung der externen Kosten, über Verkehrsunfälle und -schäden kommen zum Schluss, dass der Zeitpunkt gekommen ist, den umfassenden Begriff des Verursacherprinzips in die Tat umzusetzen.</p><p>In Nationalfondsstudien betreffend die Agglomerationen Zürich und Bern wurden bereits Berechnungen und Schätzungen über die externen Verkehrskosten angestellt. Sie sollen im Falle von Bern 260 Millionen Franken und im Falle von Zürich 1,5 Milliarden Franken betragen. Weitere Erkenntnisse daraus sind: Die von den Verkehrsteilnehmern verursachten Kosten sind im Durchschnitt grösser als jene, die sie selber tragen; das Verursacherprinzip greift heute höchstens zur Hälfte; den Grossteil der externen Kosten verursacht der private Verkehr, nämlich 80 Prozent, nur 20 Prozent stammen vom öffentlichen Verkehr.</p><p>Weitere Studien zeigen auf, dass mehr Verkehr zwar mehr Wohlstand für die Verkehrsteilnehmer bringen kann, aber anderseits auch eine Abnahme der Wohlfahrt für die Anwohner zur Folge hat. Durch Einbezug der Kosten für Schäden gegenüber der Umwelt und der Wohlfahrt lässt sich die Lebensqualität für die direkt betroffene Bevölkerung verbessern. Die Kostenwahrheit kann auch zum Sparen, d. h. zum sparsamen Umgang mit den Verkehrsmitteln, zum Substituieren, d. h. zur Benutzung des umweltfreundlichen Mittels, zur Kongruenz von Wohn- und Arbeitsort und zum Rückgang der Mobilität beitragen. Eine Verteuerung des Verkehrs erbringt ferner zwei weitere erwünschte Effekte:</p><p>- Projekte des öffentlichen Verkehrs, die heute kaum rentabel sind, werden rentabel, so z. B. bei Neat und "Bahn 2000".</p><p>- Projekte des Strassenverkehrs werden möglicherweise nicht mehr sinnvoll.</p><p>Als Instrumente, welche der Internalisierung der externen Kosten dienen, können verschiedene Massnahmen infrage kommen. Sie sollten vorwiegend marktwirtschaftlicher Natur sein. Die Diskussion um die Kostenwahrheit ist von derjenigen über Lenkungsmassnahmen zu trennen.</p><p>Die Parlamentarische Initiative will erreichen, dass der Grundsatz der Kostenwahrheit im Verkehr in der Bundesverfassung verankert wird. Damit könnte im Hinblick auf eine Volksabstimmung eine breite Diskussion stattfinden, und bei positivem Ausgang hätte man einen klaren Verfassungsauftrag, gemäss dem auf Gesetzesstufe sukzessive die verschiedenen Massnahmen realisiert werden könnten.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreiten wir in Form einer allgemeinen Anregung die folgende Parlamentarische Initiative:</p><p>Es sei Artikel 37 der Bundesverfassung durch die Verankerung des Grundsatzes der Kostenwahrheit im Verkehr zu revidieren oder zu ergänzen. Der Bund sorgt auf dem Wege der Gesetzgebung dafür, dass die Verkehrsträger im Rahmen des Verursacherprinzips sämtliche von ihnen verursachten Kosten, inklusive die externen Kosten, decken.</p>
  • Kostenwahrheit im Verkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es mehren sich die Stimmen in der Öffentlichkeit, die verlangen, dass endlich das Postulat der Kostenwahrheit im Verkehr verwirklicht werde. Die Ziele dieser Initiative sind, das Verursacherprinzip voll durchzusetzen und einen kostenneutralen Wettbewerb herzustellen, d. h. Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Das Verursacherprinzip, das in der Schweiz wie in den übrigen OECD-Ländern grundsätzlich anerkannt ist, muss umfassend interpretiert werden. Den Verursachern sind auch die bei Dritten anfallenden monetären und nichtmonetären Kosten anzulasten, und nicht allein - wie das bis heute geschieht - die direkt bei staatlichen Instanzen entstehenden Kosten.</p><p>Die dabei anzurechnenden externen Kosten stammen insbesondere aus den sechs folgenden Bereichen: ungedeckte Wegekosten (gemäss Strassenrechnung), externe Staukosten (zusätzliche Zeitkosten), Unfallkosten, Kosten der Luftverschmutzung, Lärmkosten und Kosten von Klimaschäden; die ersten beiden Bereiche werden den Infrastrukturkosten, die übrigen vier den Umweltkosten zugeordnet.</p><p>Die so genannte "Internalisierung" dieser externen Kosten wird heute immer imperativer gefordert, so insbesondere im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten bei der Realisierung von "Bahn 2000" und der Neat, aber auch im Rahmen der Beratungen der Alpen-Initiative im Parlament. Im Bericht der Groupe de réflexion der SBB ist das Postulat der Kostenwahrheit im Verkehr ein Kernanliegen. Erst mit diesem Prinzip lassen sich, gemäss der Meinung der Experten, die Rahmenbedingungen für die Bahn verbessern, weil heute die externen Kosten des Strassenverkehrs um ein Vielfaches höher seien als jene des Schienenverkehrs. Verschiedene Studien über die Internalisierung der externen Kosten, über Verkehrsunfälle und -schäden kommen zum Schluss, dass der Zeitpunkt gekommen ist, den umfassenden Begriff des Verursacherprinzips in die Tat umzusetzen.</p><p>In Nationalfondsstudien betreffend die Agglomerationen Zürich und Bern wurden bereits Berechnungen und Schätzungen über die externen Verkehrskosten angestellt. Sie sollen im Falle von Bern 260 Millionen Franken und im Falle von Zürich 1,5 Milliarden Franken betragen. Weitere Erkenntnisse daraus sind: Die von den Verkehrsteilnehmern verursachten Kosten sind im Durchschnitt grösser als jene, die sie selber tragen; das Verursacherprinzip greift heute höchstens zur Hälfte; den Grossteil der externen Kosten verursacht der private Verkehr, nämlich 80 Prozent, nur 20 Prozent stammen vom öffentlichen Verkehr.</p><p>Weitere Studien zeigen auf, dass mehr Verkehr zwar mehr Wohlstand für die Verkehrsteilnehmer bringen kann, aber anderseits auch eine Abnahme der Wohlfahrt für die Anwohner zur Folge hat. Durch Einbezug der Kosten für Schäden gegenüber der Umwelt und der Wohlfahrt lässt sich die Lebensqualität für die direkt betroffene Bevölkerung verbessern. Die Kostenwahrheit kann auch zum Sparen, d. h. zum sparsamen Umgang mit den Verkehrsmitteln, zum Substituieren, d. h. zur Benutzung des umweltfreundlichen Mittels, zur Kongruenz von Wohn- und Arbeitsort und zum Rückgang der Mobilität beitragen. Eine Verteuerung des Verkehrs erbringt ferner zwei weitere erwünschte Effekte:</p><p>- Projekte des öffentlichen Verkehrs, die heute kaum rentabel sind, werden rentabel, so z. B. bei Neat und "Bahn 2000".</p><p>- Projekte des Strassenverkehrs werden möglicherweise nicht mehr sinnvoll.</p><p>Als Instrumente, welche der Internalisierung der externen Kosten dienen, können verschiedene Massnahmen infrage kommen. Sie sollten vorwiegend marktwirtschaftlicher Natur sein. Die Diskussion um die Kostenwahrheit ist von derjenigen über Lenkungsmassnahmen zu trennen.</p><p>Die Parlamentarische Initiative will erreichen, dass der Grundsatz der Kostenwahrheit im Verkehr in der Bundesverfassung verankert wird. Damit könnte im Hinblick auf eine Volksabstimmung eine breite Diskussion stattfinden, und bei positivem Ausgang hätte man einen klaren Verfassungsauftrag, gemäss dem auf Gesetzesstufe sukzessive die verschiedenen Massnahmen realisiert werden könnten.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreiten wir in Form einer allgemeinen Anregung die folgende Parlamentarische Initiative:</p><p>Es sei Artikel 37 der Bundesverfassung durch die Verankerung des Grundsatzes der Kostenwahrheit im Verkehr zu revidieren oder zu ergänzen. Der Bund sorgt auf dem Wege der Gesetzgebung dafür, dass die Verkehrsträger im Rahmen des Verursacherprinzips sämtliche von ihnen verursachten Kosten, inklusive die externen Kosten, decken.</p>
    • Kostenwahrheit im Verkehr

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