Einsatz der Osteuropahilfe im Energiebereich

ShortId
93.3226
Id
19933226
Updated
10.04.2024 08:30
Language
de
Title
Einsatz der Osteuropahilfe im Energiebereich
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In einem Postulat vom 3. März 1992 habe ich den Bundesrat aufgefordert zu prüfen, ob und wie die Schweiz im Rahmen der bereits beschlossenen und allenfalls noch zu beschliessenden Osteuropahilfe zur Sanierung der Kernkraftwerke im ehemaligen Ostblock beitragen kann. Vor allem sei der Einsatz schweizerischer Nuklearfachleute zur Mitwirkung bei der Lösung dieser Aufgabe zu prüfen. Am 6. Mai 1992 nahm der Bundesrat dieses Postulat entgegen.</p><p>In der Zwischenzeit ist der Osteuropahilfe-Kredit um weitere 600 Millionen Franken auf insgesamt 1,65 Milliarden Franken aufgestockt worden. Dem Vernehmen nach werden diese für die Verwendung innerhalb der nächsten drei Jahre vorgesehenen Mittel nur sehr restriktiv und schwergewichtig für die Finanzhilfe eingesetzt. Für die technische Zusammenarbeit, für die Hilfe zur Selbsthilfe sollen nur mehr relativ kleine Beträge zur Verfügung stehen, wobei der Sektor Energie mit der Kernenergie besonders stiefmütterlich behandelt werden soll, obwohl der Bundesrat in seiner Botschaft vom 1. Juli 1992 zum GUS-Kredit folgendes ausgeführt hat (was von den eidgenössischen Räten auch akzeptiert wurde): "Im Aktionsplan der Washingtoner Konferenz wird der Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke in der GUS hohe Priorität eingeräumt. Es liegt auch im Interesse der Schweiz, dieses ökologische Risikopotential zu verringern. Wir wollen deshalb bei der fachlichen Unterstützung im Bereich der Sicherheitsanalyse, der Verbesserung der Sicherheit der Reaktoren sowie der Abfallbewirtschaftung einen Beitrag leisten." Falls meine Informationen zutreffen, würde jedoch die Schweiz nur sehr wenig oder fast nichts zur Verringerung eines weiteren Kernkraftwerkunfalls in Osteuropa und ebenso wenig zur Verbesserung der Energieversorgung der osteuropäischen Länder beitragen.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat hat am 21. April 1993 beschlossen, einen Beitrag von maximal 20 Millionen Franken an den Nuklearfonds der Berd zu leisten. Das mit der Berd unterzeichnete Abkommen sieht vor, dass die Schweiz für das erste Geschäftsjahr des Fonds 10 Millionen Franken einschiesst. Der Zweck dieses Fonds besteht ausschliesslich darin, die dringendsten Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Nuklearanlagen zu finanzieren. Es geht also weder um den Ausbau der bestehenden Kernkraftwerke noch um die Verlängerung von deren Betriebsdauer. Die Projekte, die über diesen Fonds finanziert werden, zielen einzig darauf, das Risiko der gefährlichsten Anlagen bis zu deren Stillegung zu vermindern.</p><p>Der Nuklearfonds hat seine Tätigkeit bereits aufgenommen und ein Projekt im Umfang von 25 Millionen Ecu zur Verbesserung der Sicherheit des bulgarischen Kernkraftwerkes in Kozloduy gutgeheissen.</p><p>Ausser dem Beitrag an den Nuklearfonds hat die Schweiz mit Österreich eine Machbarkeitsstudie zur Umrüstung des Kernkraftwerkes in Bohunice (Slowakei) in ein gasbefeuertes Elektrizitätswerk respektive zu dessen Ersatz durch mehrere Blockheizwerke finanziert. Diese Studie ist mit der österreichischen und slowakischen Regierung gemeinsam geplant und durchgeführt worden. Im weiteren wurde auf Begehren des litauischen Energieministers eine Expertise über ein Zwischenlager für abgebrannte Elemente des Kernkraftwerkes Ignalina in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieses Projektes finanzierte die Schweiz die Lieferung von Manipulatoren, die für die Zerlegung von Brennelementen nach der Entnahme aus dem Reaktorkern benötigt werden. Die schweizerische Unterstützung für das Kernkraftwerk Ignalina ist in der Nukleargruppe der G-24 koordiniert worden. Ferner leistete die Schweiz einen finanziellen Beitrag an eine Studie der IAEA zur Verbesserung der Sicherheit von RBMK-Reaktoren. Zum besseren Verständnis des Störverhaltens russischer RBMK-Reaktoren sollen auch eine vom PSI ausgeführte "Transientenanalyse" sowie eine "Druckrohrschadensanalyse" beitragen. Diese Studien sollten es der russischen Regierung ermöglichen, zukünftige Entscheide über Weiterbetrieb, Abschaltung oder Nachrüstungsmassnahmen der RBMK-Reaktoren auf einer wissenschaftlich fundierten Grundlage zu treffen. Diese Analysen sind im Rahmen der IAEA, die auf dem Gebiet der Sicherheitsanalysen von RBMK-Reaktoren tätig ist, koordiniert worden.</p><p>2. In der Botschaft über den ersten Rahmenkredit ist der Energiebereich nicht als Priorität bezeichnet worden. Erst mit der Botschaft über den zweiten Rahmenkredit ist der Energiesektor explizit als Kooperationsbereich vorgesehen worden.</p><p>Zur Leistung unseres Beitrages an den Nuklearfonds der Berd wurden bisher 20 Millionen Franken über drei Jahre verpflichtet. Davon werden 10 Millionen Franken zu Lasten des Budgets 1993 (das insgesamt für Finanzhilfe 77 Millionen Franken vorsieht) ausbezahlt werden. Für Bohunice werden 1,5 Millionen Franken reserviert. Im Laufe des Jahres können weitere Projekte hinzukommen (siehe Frage 5).</p><p>Das in der Verordnung vom 6. Mai 1992 über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten vorgesehene interdepartementale Programmkomitee, das sich mit der schwergewichtigen Verwendung des zweiten Rahmenkredites befasst, hat Richtgrössen für die Aufteilung der für die technische Zusammenarbeit zur Verfügung stehenden Mittel auf die verschiedenen in der Botschaft genannten Kooperationsbereiche festgelegt. Für den Bereich Umwelt und Energie hat das Programmkomitee 11 Prozent der Mittel vorgesehen. Diese Richtgrösse gründet auf Erfahrungswerten, die bei der Umsetzung des ersten Rahmenkredites gesammelt wurden und die auch die Prioritäten der Empfängerstaaten widerspiegeln. Im vergangenen Jahr standen somit für die technische Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und Energie rund 3 Millionen Franken zur Verfügung. Davon wurden knapp 20 Prozent für Projekte im Bereich Sicherheit von Kernkraftwerken verpflichtet und ausbezahlt.</p><p>3. Die Rahmenkredite für die Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten wurden im Verhältnis 1 zu 3 auf die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe aufgeteilt. Der Bundesrat hat die Gründe für diese Aufteilung in seiner Stellungnahme zum Postulat der christlichdemokratischen Fraktion vom 8. Oktober 1992 ausführlich dargelegt.</p><p>4. Die schweizerische Hilfe zur Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke wird sowohl über multilaterale wie auch bilaterale Kanäle laufen.</p><p>Die Verbesserung der Sicherheit gefährlicher Kernkraftwerke ist ein komplexes Unterfangen und erfordert beträchtliche Mittel. Ein international abgestimmter Ansatz ist deshalb unumgänglich. Der Bundesrat hat sich deshalb für einen substantiellen Beitrag an den Nuklearfonds der Berd entschieden.</p><p>Dieser Ansatz schliesst bilaterale Projekte nicht aus. Mit sorgfältig vorbereiteten bilateralen Projekten, die international abgestimmt sind, kann die in der Schweiz vorhandene Expertise einen raschen und effizienten Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit gefährlicher Kernanlagen leisten. Dank diesen bilateralen Projekten kann auch eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und den osteuropäischen Institutionen in die Wege geleitet werden. Diese Projekte müssen auch aus der Sicht der Schweiz prioritär sein.</p><p>5. Nach Auffassung des Bundesrates müssen vermehrt Anstrengungen unternommen werden, um die Energieeffizienz und die Energieversorgung der osteuropäischen Staaten sowie die Sicherheit der Kernanlagen zu verbessern.</p><p>Das Ausmass der Mittel, die der Bundesrat im Rahmen der Finanzhilfen für die Verbesserung der Energieversorgung und der Sicherheit der Kernanlagen einschliesslich der Entsorgung einsetzen wird, hängt davon ab, welche Bedürfnisse in den einzelnen Ländern bestehen und welche Hilfe sie für diese Bereiche aus anderen Quellen erhalten. Aufgrund bisheriger Erfahrungen geht der Bundesrat davon aus, dass Projekte im Energiebereich (inklusive Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke) im Rahmen der Finanzhilfen etwa 5 bis 10 Prozent ausmachen werden.</p><p>Für die technische Zusammenarbeit im Energiebereich sind die Mittel durch die vom interdepartementalen Programmkomitee vorgenommene prozentuale Aufteilung auf die verschiedenen Kooperationsbereiche vorgegeben. Für den Bereich Energie und Umwelt sind, wie unter Punkt 2 erwähnt, 11 Prozent der verfügbaren Zahlungsmittel vorgesehen. Die Intensität der Zusammenarbeit richtet sich somit nach den Zahlungskrediten, die von den eidgenössischen Räten mit dem jährlichen Voranschlag jeweils genehmigt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Was hat der Bundesrat bisher im Sinne des Postulates vorgekehrt, um zur Verbesserung der Sicherheit der osteuropäischen Kernkraftwerke beizutragen? Welche konkreten Projekte werden unterstützt?</p><p>2. Welcher Anteil des Osteuropahilfe-Kredites wurde bisher zu diesem Zweck eingesetzt (Verpflichtungskredite, Zahlungskredite in Prozenten und Franken)?</p><p>3. Wie werden die Mittel des Osteuropahilfe-Kredites auf die Finanzhilfe und die technische Zusammenarbeit aufgeteilt? Nach welchen Kriterien erfolgt diese Aufteilung, welches sind die Entscheidungsmechanismen?</p><p>4. Wie gedenkt der Bundesrat, künftig die von ihm ausdrücklich befürworteten Ziele meines Postulates (Botschaft 92.065, S. 15) zu verwirklichen?</p><p>5. Welche Mittel wird der Bundesrat künftig für die Verbesserung der Energieversorgung der osteuropäischen Staaten und die Sicherheit der Kernanlagen inklusive Entsorgung einsetzen?</p>
  • Einsatz der Osteuropahilfe im Energiebereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einem Postulat vom 3. März 1992 habe ich den Bundesrat aufgefordert zu prüfen, ob und wie die Schweiz im Rahmen der bereits beschlossenen und allenfalls noch zu beschliessenden Osteuropahilfe zur Sanierung der Kernkraftwerke im ehemaligen Ostblock beitragen kann. Vor allem sei der Einsatz schweizerischer Nuklearfachleute zur Mitwirkung bei der Lösung dieser Aufgabe zu prüfen. Am 6. Mai 1992 nahm der Bundesrat dieses Postulat entgegen.</p><p>In der Zwischenzeit ist der Osteuropahilfe-Kredit um weitere 600 Millionen Franken auf insgesamt 1,65 Milliarden Franken aufgestockt worden. Dem Vernehmen nach werden diese für die Verwendung innerhalb der nächsten drei Jahre vorgesehenen Mittel nur sehr restriktiv und schwergewichtig für die Finanzhilfe eingesetzt. Für die technische Zusammenarbeit, für die Hilfe zur Selbsthilfe sollen nur mehr relativ kleine Beträge zur Verfügung stehen, wobei der Sektor Energie mit der Kernenergie besonders stiefmütterlich behandelt werden soll, obwohl der Bundesrat in seiner Botschaft vom 1. Juli 1992 zum GUS-Kredit folgendes ausgeführt hat (was von den eidgenössischen Räten auch akzeptiert wurde): "Im Aktionsplan der Washingtoner Konferenz wird der Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke in der GUS hohe Priorität eingeräumt. Es liegt auch im Interesse der Schweiz, dieses ökologische Risikopotential zu verringern. Wir wollen deshalb bei der fachlichen Unterstützung im Bereich der Sicherheitsanalyse, der Verbesserung der Sicherheit der Reaktoren sowie der Abfallbewirtschaftung einen Beitrag leisten." Falls meine Informationen zutreffen, würde jedoch die Schweiz nur sehr wenig oder fast nichts zur Verringerung eines weiteren Kernkraftwerkunfalls in Osteuropa und ebenso wenig zur Verbesserung der Energieversorgung der osteuropäischen Länder beitragen.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat hat am 21. April 1993 beschlossen, einen Beitrag von maximal 20 Millionen Franken an den Nuklearfonds der Berd zu leisten. Das mit der Berd unterzeichnete Abkommen sieht vor, dass die Schweiz für das erste Geschäftsjahr des Fonds 10 Millionen Franken einschiesst. Der Zweck dieses Fonds besteht ausschliesslich darin, die dringendsten Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Nuklearanlagen zu finanzieren. Es geht also weder um den Ausbau der bestehenden Kernkraftwerke noch um die Verlängerung von deren Betriebsdauer. Die Projekte, die über diesen Fonds finanziert werden, zielen einzig darauf, das Risiko der gefährlichsten Anlagen bis zu deren Stillegung zu vermindern.</p><p>Der Nuklearfonds hat seine Tätigkeit bereits aufgenommen und ein Projekt im Umfang von 25 Millionen Ecu zur Verbesserung der Sicherheit des bulgarischen Kernkraftwerkes in Kozloduy gutgeheissen.</p><p>Ausser dem Beitrag an den Nuklearfonds hat die Schweiz mit Österreich eine Machbarkeitsstudie zur Umrüstung des Kernkraftwerkes in Bohunice (Slowakei) in ein gasbefeuertes Elektrizitätswerk respektive zu dessen Ersatz durch mehrere Blockheizwerke finanziert. Diese Studie ist mit der österreichischen und slowakischen Regierung gemeinsam geplant und durchgeführt worden. Im weiteren wurde auf Begehren des litauischen Energieministers eine Expertise über ein Zwischenlager für abgebrannte Elemente des Kernkraftwerkes Ignalina in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieses Projektes finanzierte die Schweiz die Lieferung von Manipulatoren, die für die Zerlegung von Brennelementen nach der Entnahme aus dem Reaktorkern benötigt werden. Die schweizerische Unterstützung für das Kernkraftwerk Ignalina ist in der Nukleargruppe der G-24 koordiniert worden. Ferner leistete die Schweiz einen finanziellen Beitrag an eine Studie der IAEA zur Verbesserung der Sicherheit von RBMK-Reaktoren. Zum besseren Verständnis des Störverhaltens russischer RBMK-Reaktoren sollen auch eine vom PSI ausgeführte "Transientenanalyse" sowie eine "Druckrohrschadensanalyse" beitragen. Diese Studien sollten es der russischen Regierung ermöglichen, zukünftige Entscheide über Weiterbetrieb, Abschaltung oder Nachrüstungsmassnahmen der RBMK-Reaktoren auf einer wissenschaftlich fundierten Grundlage zu treffen. Diese Analysen sind im Rahmen der IAEA, die auf dem Gebiet der Sicherheitsanalysen von RBMK-Reaktoren tätig ist, koordiniert worden.</p><p>2. In der Botschaft über den ersten Rahmenkredit ist der Energiebereich nicht als Priorität bezeichnet worden. Erst mit der Botschaft über den zweiten Rahmenkredit ist der Energiesektor explizit als Kooperationsbereich vorgesehen worden.</p><p>Zur Leistung unseres Beitrages an den Nuklearfonds der Berd wurden bisher 20 Millionen Franken über drei Jahre verpflichtet. Davon werden 10 Millionen Franken zu Lasten des Budgets 1993 (das insgesamt für Finanzhilfe 77 Millionen Franken vorsieht) ausbezahlt werden. Für Bohunice werden 1,5 Millionen Franken reserviert. Im Laufe des Jahres können weitere Projekte hinzukommen (siehe Frage 5).</p><p>Das in der Verordnung vom 6. Mai 1992 über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten vorgesehene interdepartementale Programmkomitee, das sich mit der schwergewichtigen Verwendung des zweiten Rahmenkredites befasst, hat Richtgrössen für die Aufteilung der für die technische Zusammenarbeit zur Verfügung stehenden Mittel auf die verschiedenen in der Botschaft genannten Kooperationsbereiche festgelegt. Für den Bereich Umwelt und Energie hat das Programmkomitee 11 Prozent der Mittel vorgesehen. Diese Richtgrösse gründet auf Erfahrungswerten, die bei der Umsetzung des ersten Rahmenkredites gesammelt wurden und die auch die Prioritäten der Empfängerstaaten widerspiegeln. Im vergangenen Jahr standen somit für die technische Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und Energie rund 3 Millionen Franken zur Verfügung. Davon wurden knapp 20 Prozent für Projekte im Bereich Sicherheit von Kernkraftwerken verpflichtet und ausbezahlt.</p><p>3. Die Rahmenkredite für die Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten wurden im Verhältnis 1 zu 3 auf die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe aufgeteilt. Der Bundesrat hat die Gründe für diese Aufteilung in seiner Stellungnahme zum Postulat der christlichdemokratischen Fraktion vom 8. Oktober 1992 ausführlich dargelegt.</p><p>4. Die schweizerische Hilfe zur Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke wird sowohl über multilaterale wie auch bilaterale Kanäle laufen.</p><p>Die Verbesserung der Sicherheit gefährlicher Kernkraftwerke ist ein komplexes Unterfangen und erfordert beträchtliche Mittel. Ein international abgestimmter Ansatz ist deshalb unumgänglich. Der Bundesrat hat sich deshalb für einen substantiellen Beitrag an den Nuklearfonds der Berd entschieden.</p><p>Dieser Ansatz schliesst bilaterale Projekte nicht aus. Mit sorgfältig vorbereiteten bilateralen Projekten, die international abgestimmt sind, kann die in der Schweiz vorhandene Expertise einen raschen und effizienten Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit gefährlicher Kernanlagen leisten. Dank diesen bilateralen Projekten kann auch eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und den osteuropäischen Institutionen in die Wege geleitet werden. Diese Projekte müssen auch aus der Sicht der Schweiz prioritär sein.</p><p>5. Nach Auffassung des Bundesrates müssen vermehrt Anstrengungen unternommen werden, um die Energieeffizienz und die Energieversorgung der osteuropäischen Staaten sowie die Sicherheit der Kernanlagen zu verbessern.</p><p>Das Ausmass der Mittel, die der Bundesrat im Rahmen der Finanzhilfen für die Verbesserung der Energieversorgung und der Sicherheit der Kernanlagen einschliesslich der Entsorgung einsetzen wird, hängt davon ab, welche Bedürfnisse in den einzelnen Ländern bestehen und welche Hilfe sie für diese Bereiche aus anderen Quellen erhalten. Aufgrund bisheriger Erfahrungen geht der Bundesrat davon aus, dass Projekte im Energiebereich (inklusive Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke) im Rahmen der Finanzhilfen etwa 5 bis 10 Prozent ausmachen werden.</p><p>Für die technische Zusammenarbeit im Energiebereich sind die Mittel durch die vom interdepartementalen Programmkomitee vorgenommene prozentuale Aufteilung auf die verschiedenen Kooperationsbereiche vorgegeben. Für den Bereich Energie und Umwelt sind, wie unter Punkt 2 erwähnt, 11 Prozent der verfügbaren Zahlungsmittel vorgesehen. Die Intensität der Zusammenarbeit richtet sich somit nach den Zahlungskrediten, die von den eidgenössischen Räten mit dem jährlichen Voranschlag jeweils genehmigt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Was hat der Bundesrat bisher im Sinne des Postulates vorgekehrt, um zur Verbesserung der Sicherheit der osteuropäischen Kernkraftwerke beizutragen? Welche konkreten Projekte werden unterstützt?</p><p>2. Welcher Anteil des Osteuropahilfe-Kredites wurde bisher zu diesem Zweck eingesetzt (Verpflichtungskredite, Zahlungskredite in Prozenten und Franken)?</p><p>3. Wie werden die Mittel des Osteuropahilfe-Kredites auf die Finanzhilfe und die technische Zusammenarbeit aufgeteilt? Nach welchen Kriterien erfolgt diese Aufteilung, welches sind die Entscheidungsmechanismen?</p><p>4. Wie gedenkt der Bundesrat, künftig die von ihm ausdrücklich befürworteten Ziele meines Postulates (Botschaft 92.065, S. 15) zu verwirklichen?</p><p>5. Welche Mittel wird der Bundesrat künftig für die Verbesserung der Energieversorgung der osteuropäischen Staaten und die Sicherheit der Kernanlagen inklusive Entsorgung einsetzen?</p>
    • Einsatz der Osteuropahilfe im Energiebereich

Back to List