Bundesverwaltung. Vertretung der lateinischen Minderheiten (Comby)
- ShortId
-
93.3273
- Id
-
19933273
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Bundesverwaltung. Vertretung der lateinischen Minderheiten (Comby)
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat in ihrem Inspektionsbericht vom 1. April 1992 beanstandet, dass die lateinischen Minderheiten in der Bundesverwaltung untervertreten sind. Sie verweist auf Mängel, die bereits aus früheren Berichten und Stellungnahmen bekannt sind:</p><p>1. Gemäss den Erhebungen über die Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung zwischen 1982 und 1990 hat sich die Lage der Lateinischsprachigen nicht verbessert und entspricht den Leitgedanken der bundesrätlichen Weisungen noch nicht.</p><p>2. Die Entwicklung nach Besoldungsklassen zeigt, dass die Minderheiten im mittleren und höheren Kader (Klassen 18-31 und Überklasse) nach wie vor schlecht vertreten sind.</p><p>3. Deren Vertretung in den Amtsdirektionen (1. April 1988) hat sich nicht verbessert: nur die Hälfte der Amtsleitungen ist zweisprachig im Sinne der Weisungen des Bundesrats (vgl. Ziffer 22).</p><p>4. Deutschsprachige haben bessere Chancen gewählt zu werden, da sie in den Besoldungsklassen (18/24), aus denen sich der Kadernachwuchs rekrutiert, besser vertreten sind. In diesen Klassen ist eine Untervertretung der romanischen Sprachen festzustellen.</p><p>Schon 1973 hat die "Association romande de Berne" geschrieben: "Seit Jahren beschäftigen sich Behörde und Öffentlichkeit mit dem Problem einer ausgewogenen Mitbeteiligung der lateinischen Minderheiten an den Aufgaben der Bundesverwaltung. Parlamentarische Erklärungen, Interpellationen, Anfragen und Postulate, Antworten der Regierung, Weisungen des Bundesrats, Untersuchungen und Denkschriften bilden inzwischen ein dickes Aktenpaket, dessen Inhalt nichts an Aktualität verloren hat.</p><p>Seither hat sich auf diesem Gebiet praktisch nichts geändert, wie der erwähnte Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates mit aller Deutlichkeit aufzeigt. Nach Auffassung der Motionäre verlangt die Situation deshalb nach Sofortmassnahmen. Die Tatsachen zeigen -um es einmal mehr zu wiederholen-, dass die Empfehlungen des Bundesrates in den Ämtern, trotz guten Willens einiger Departemente, seit Jahrzehnten nicht befolgt werden. Der Bundesrat wird daher ersucht, innerhalb kürzester Frist die folgenden Massnahmen zu treffen: </p><p>1. die Grundsätze, die in den Weisungen des Bundesrates vom 12. Januar 1983 über die Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der allgemeinen Bundesverwaltung enthalten sind, sind näher auszuführen, zu ergänzen und für verbindlich zu erklären;</p><p>2. die Verwaltungskontrolle des Bundesrates ist mit der Aufsicht über die Einhaltung dieser Grundsätze zu betrauen.</p><p>Ohne Zweifel ist die sprachliche und kulturelle Vielfalt für unser Land bereichernd und kreativitätsfördernd. Doch verlangt die Anerkennung dieser Vielfalt auch nach einer gerechteren Vertretung der lateinischen Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung.</p><p>(93.3273)</p>
- <p>Wir beantragen:</p><p>- die Grundsätze, die in den Weisungen des Bundesrates vom 12. Januar 1983 über die Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der allgemeinen Bundesverwaltung enthalten sind, näher auszuführen, zu ergänzen und für verbindlich zu erklären;</p><p>- die Dienststelle für Verwaltungskontrolle des Bundesrates (vgl. Verordnung vom 11. Dezember 1989) mit der Aufsicht über die Einhaltung dieser Grundsätze zu betrauen.</p>
- Bundesverwaltung. Vertretung der lateinischen Minderheiten (Comby)
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat in ihrem Inspektionsbericht vom 1. April 1992 beanstandet, dass die lateinischen Minderheiten in der Bundesverwaltung untervertreten sind. Sie verweist auf Mängel, die bereits aus früheren Berichten und Stellungnahmen bekannt sind:</p><p>1. Gemäss den Erhebungen über die Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung zwischen 1982 und 1990 hat sich die Lage der Lateinischsprachigen nicht verbessert und entspricht den Leitgedanken der bundesrätlichen Weisungen noch nicht.</p><p>2. Die Entwicklung nach Besoldungsklassen zeigt, dass die Minderheiten im mittleren und höheren Kader (Klassen 18-31 und Überklasse) nach wie vor schlecht vertreten sind.</p><p>3. Deren Vertretung in den Amtsdirektionen (1. April 1988) hat sich nicht verbessert: nur die Hälfte der Amtsleitungen ist zweisprachig im Sinne der Weisungen des Bundesrats (vgl. Ziffer 22).</p><p>4. Deutschsprachige haben bessere Chancen gewählt zu werden, da sie in den Besoldungsklassen (18/24), aus denen sich der Kadernachwuchs rekrutiert, besser vertreten sind. In diesen Klassen ist eine Untervertretung der romanischen Sprachen festzustellen.</p><p>Schon 1973 hat die "Association romande de Berne" geschrieben: "Seit Jahren beschäftigen sich Behörde und Öffentlichkeit mit dem Problem einer ausgewogenen Mitbeteiligung der lateinischen Minderheiten an den Aufgaben der Bundesverwaltung. Parlamentarische Erklärungen, Interpellationen, Anfragen und Postulate, Antworten der Regierung, Weisungen des Bundesrats, Untersuchungen und Denkschriften bilden inzwischen ein dickes Aktenpaket, dessen Inhalt nichts an Aktualität verloren hat.</p><p>Seither hat sich auf diesem Gebiet praktisch nichts geändert, wie der erwähnte Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates mit aller Deutlichkeit aufzeigt. Nach Auffassung der Motionäre verlangt die Situation deshalb nach Sofortmassnahmen. Die Tatsachen zeigen -um es einmal mehr zu wiederholen-, dass die Empfehlungen des Bundesrates in den Ämtern, trotz guten Willens einiger Departemente, seit Jahrzehnten nicht befolgt werden. Der Bundesrat wird daher ersucht, innerhalb kürzester Frist die folgenden Massnahmen zu treffen: </p><p>1. die Grundsätze, die in den Weisungen des Bundesrates vom 12. Januar 1983 über die Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der allgemeinen Bundesverwaltung enthalten sind, sind näher auszuführen, zu ergänzen und für verbindlich zu erklären;</p><p>2. die Verwaltungskontrolle des Bundesrates ist mit der Aufsicht über die Einhaltung dieser Grundsätze zu betrauen.</p><p>Ohne Zweifel ist die sprachliche und kulturelle Vielfalt für unser Land bereichernd und kreativitätsfördernd. Doch verlangt die Anerkennung dieser Vielfalt auch nach einer gerechteren Vertretung der lateinischen Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung.</p><p>(93.3273)</p>
- <p>Wir beantragen:</p><p>- die Grundsätze, die in den Weisungen des Bundesrates vom 12. Januar 1983 über die Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der allgemeinen Bundesverwaltung enthalten sind, näher auszuführen, zu ergänzen und für verbindlich zu erklären;</p><p>- die Dienststelle für Verwaltungskontrolle des Bundesrates (vgl. Verordnung vom 11. Dezember 1989) mit der Aufsicht über die Einhaltung dieser Grundsätze zu betrauen.</p>
- Bundesverwaltung. Vertretung der lateinischen Minderheiten (Comby)
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