Jungunternehmerförderung

ShortId
93.3346
Id
19933346
Updated
10.04.2024 12:29
Language
de
Title
Jungunternehmerförderung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat die Problematik der Jungunternehmerförderung in mehreren Berichten behandelt und dazu Stellung bezogen: Bericht des Bundesrates über die Klein- und Mittelbetriebe von 1983, Studie Nr. 7 des Bundesamtes für Konjunkturfragen "Risikokapital" 1983, Bericht "Technologiepolitik des Bundes" 1992. Eine Vielzahl von Aktivitäten mit dieser Zielrichtung sind auf verschiedenen Ebenen im Gange.</p><p>Zu erinnern ist etwa an die Anstrengungen im Rahmen kantonaler respektive kommunaler Wirtschaftsförderungen. Ganz besonders zu begrüssen sind auch die verschiedenen Initiativen, die von privater Seite unternommen werden. Beispiele sind u. a. die Swiss Venture Capital Association (SVCA), die Vigier-Stiftung, die Technoparks, das Schweizerische Institut für Unternehmungsschulung des Gewerbeverbandes und die Jungunternehmerschulung u. a. durch die Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen der Kantone Aargau und Solothurn sowie Technopark Zürich.</p><p>Zu den einzelnen Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Auflagen und deren Abbau</p><p>1a. Von den für Jungunternehmen bestehenden Hemmnissen und Auflagen sind besonders zu erwähnen:</p><p>- Fiskalrecht:</p><p>Bei Gründung einer Aktiengesellschaft oder Erhöhung des Aktienkapitals wird eine Emissionsabgabe von 3 Prozent auf dem Nominalkapital erhoben. Diese Belastung ist im Vergleich mit der EG grösser. Dort gilt in der Regel ein Satz von 1 Prozent. In einigen Ländern (z. B. UK) besteht sogar Abgabefreiheit.</p><p>Junge Unternehmen, deren Eigenkapitalausstattung in der Regel gering ist, sind aufgrund des progressiven Tarifs bei der direkten Steuer für juristische Personen bei wachsenden Gewinnen rasch einer hohen steuerlichen Belastung ausgesetzt.</p><p>- Beschränkte Rekrutierungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt und ein sozioökonomisches Umfeld, das eine geringe Fehlertoleranz aufweist und Jungunternehmern bei Misserfolg kaum wieder eine zweite Chance gibt.</p><p>- Administrative Auflagen, die überproportional stark auf jungen oder kleinen Unternehmen lasten, bestehen in den Bereichen Sozialversicherung, Steuern, statistische Datenerhebungen und sonstige administrative Arbeiten (vgl. dazu die Dissertation Hunkeler, U., "Zur Belastung der Klein- und Mittelbetriebe durch staatliche Regelungen - Untersuchung der administrativen Auflagen in der Schweiz", Bamberg 1985, die auf Anregung und zusammen mit dem Vorort des SHIV entstanden ist).</p><p>1b. Möglichkeiten, Hemmnisse abzubauen:</p><p>Ziel der Wirtschaftspolitik des Bundes ist es, die Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten generell in unserem Lande und damit auch für Firmengründungen günstig zu gestalten. Bestehende Auflagen sind in diesem Lichte zu prüfen und sofern nötig abzubauen.</p><p>Dazu gehören Verbesserungen im Bereiche des Fiskalrechts. Wegen unserer starren Finanzordnung mit in der Verfassung verankerten Höchstsätzen sowie mit Blick auf die Verschlechterung der Haushaltslage besteht für Steuerreformen jedoch wenig Handlungsspielraum. Der Bundesrat hat deshalb die Aufkommensneutralität als Grundbedingung einer Unternehmenssteuerreform bezeichnet.</p><p>Mit Botschaft vom 25. Mai 1983 über die Steuerharmonisierung wurde der Übergang zu einem proportionalen Tarif bei der direkten Steuer für juristische Personen beantragt und vom Parlament beschlossen. In der Volksabstimmung vom 2. Juni 1991 wurde dieser Vorschlag im Gesamtpaket zusammen mit der Mehrwertsteuer abgelehnt.</p><p>Im Rahmen der Arbeiten am 2. Revitalisierungspaket wird der ganze Komplex der Unternehmensbesteuerung geprüft. Dabei wird die Frage des Überganges zum Proportionaltarif erneut aufgegriffen werden müssen.</p><p>In der Antwort auf die Motion Cavadini Adriano "Steuerpolitisches Programm für den Unternehmensstandort Schweiz" (92.3212) hat der Bundesrat zum Ausdruck gebracht, dass er zurzeit für weitere Reduktionen bei der Emissionsabgabe keine Möglichkeiten sehe. Weitere Ertragsausfälle sind im Lichte der Haushaltperspektiven nicht zu verantworten.</p><p>Die Vorschläge des Bundesrates im Rahmen des ersten Paketes zur marktwirtschaftlichen Erneuerung werden die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz und damit die Bedingungen für die Aufnahme unternehmerischer Tätigkeiten in unserem Lande verbessern, wenn sie einmal in allen ihren Teilen verwirklicht sind. Zu erwähnen sind u. a. die Flexibilisierung am Arbeitsmarkt, die Verbesserung des Marktzuganges durch den Abbau von technischen Handelshemmnissen sowie die Verringerung des administrativen Aufwandes im Zuge der Straffung und Beschleunigung von Verfahren auf verschiedenen Ebenen. Besonders auch vom erweiterten Leistungsauftrag (Aus- und Weiterbildung, anwendungsorientierte F&amp;E sowie Erbringung von Dienstleistungen wie Technologietransfer) der kommenden Fachhochschulen werden Jungunternehmen profitieren können.</p><p>Im Zusammenhang mit einem vermehrten Einsatz des staatlichen Nachfragepotentials zur Innovationsförderung, insbesondere auch zur Förderung von Jungunternehmen, möchten wir auf die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Mai 1986 im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement erlassene "Empfehlung über die Berücksichtigung innovationspolitischer Aspekte bei Beschaffungen des Bundes und der Regiebetriebe (innovationsorientierte Beschaffungspolitik)" verweisen.</p><p>Möglichkeiten der Erleichterung von Neugründungen und zur Entlastung von jungen Unternehmen im Rahmen des Gesellschaftsrechtes werden zurzeit vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement geprüft.</p><p>2. Statistik und Erklärungsfaktoren für Erfolg oder Misserfolg technologieorientierter innovativer Unternehmen</p><p>2a./2b. Statistische Erfassung technologieorientierter, innovativer Unternehmen:</p><p>Eine Kategorie technologieorientierter und innovativer Unternehmen wird in den amtlichen Statistiken nicht geführt. Insofern bestehen darüber keine Angaben.</p><p>2c. Wesentliche Erklärungsfaktoren für Erfolg oder Misserfolg sind u. a.:</p><p>- Die systematische Orientierung am Markt und der Zugang zu den relevanten Marktinformationen respektive die Fähigkeit zu deren systematischen Auswertung fehlen bei Jungunternehmen oft oder sind ungenügend.</p><p>- Jungunternehmer haben oft eine ingenieurtechnische Herkunft. Es fehlt ihnen an unternehmerischem Grundwissen.</p><p>- Jungunternehmer sind vielfach überlastet. Dies leistet einer Orientierung an kurzfristigen Aspekten Vorschub.</p><p>3. Möglichkeiten, künftig die Gründung von Unternehmen zu fördern</p><p>3a. Zusammenarbeit mit den Kantonen:</p><p>Der Bundesrat hat im "Bundesbeschluss zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität" (zurzeit in der Vernehmlassung) in bezug auf die künftige Zusammenarbeit mit den Kantonen folgende konkreten Massnahmen vorgeschlagen:</p><p>- gemeinsame Finanzierung regionaler Innovationsberatungsstellen (in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Kantone und Dritte);</p><p>- Beteiligung an europäischen Aktionen zugunsten von KMU und jungen Unternehmen, z. B. Anschluss ans Netzwerk der Euro Info Centers oder ans Business Cooperation Network (BC-Net);</p><p>- in wirtschaftlich bedrohten Regionen u. a. Förderung von neuen Unternehmen (inkl. Neugründungen) und Innovationsvorhaben durch Bürgschaften und fiskalische Erleichterungen.</p><p>Für die in der Interpellation angesprochene zeitliche Verlagerung von Abgaben bestehen bei der direkten Bundessteuer keine Möglichkeiten.</p><p>3b. Verbesserung der Rahmenbedingungen für "venture capital", Zusammenarbeit mit Banken:</p><p>Während die Lösung von Finanzierungsproblemen für Jungunternehmen nach Auskunft von kantonalen Wirtschaftsförderern in der Hochkonjunkturperiode der achtziger Jahre keine besonderen Schwierigkeiten bereitete, sind die Probleme in der Rezession der frühen neunziger Jahre verbunden mit einem konsequenteren rentabilitätsorientierten Verhalten der Banken offenkundig geworden.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Finanzierungsentscheide grundsätzlich durch private Kapitalgeber nach privatwirtschaftlichen Überlegungen zu erfolgen haben.</p><p>Wir sehen auch weiterhin keine steuerliche Begünstigung von Risikokapital vor (vgl. unsere Antwort auf die Motion der christlichdemokratischen Fraktion "Risikokapital", 92.3600).</p><p>Im Zuge der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (zurzeit in der Vernehmlassung) haben wir vorgeschlagen, Arbeitslosen unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit zu geben, aus der Arbeitslosenversicherung Startkapital für Neugründungen zu beziehen (Art. 71, Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1a. Welchen Auflagen seitens des Staates haben Unternehmen in der Startphase nach der Gründung zu genügen?</p><p>1b. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, diese allfälligen Hemmnisse abzubauen?</p><p>2a. Ist dem Bundesrat bekannt, wie viele technologieorientierte, innovative Unternehmen seit 1980 gegründet worden sind?</p><p>2b. Wie viele dieser Unternehmen existieren noch?</p><p>2c. Welches sind die wichtigsten Erklärungsfaktoren für Erfolg und Misserfolg?</p><p>3. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, künftig die Gründung von Unternehmen zu fördern:</p><p>3a. in Zusammenarbeit mit den Kantonen, durch ausgebaute Informationstätigkeit, zeitliche Verlagerung von Abgaben oder weitere Instrumente;</p><p>3b. durch Verbesserungen der Rahmenbedingungen für "venture capital", indem - wie in anderen Staaten üblich - in Zusammenarbeit mit Banken jungen Unternehmen in grösserem Ausmass als bisher in einem einfacheren Verfahren günstigere Kredite vermittelt werden?</p>
  • Jungunternehmerförderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat die Problematik der Jungunternehmerförderung in mehreren Berichten behandelt und dazu Stellung bezogen: Bericht des Bundesrates über die Klein- und Mittelbetriebe von 1983, Studie Nr. 7 des Bundesamtes für Konjunkturfragen "Risikokapital" 1983, Bericht "Technologiepolitik des Bundes" 1992. Eine Vielzahl von Aktivitäten mit dieser Zielrichtung sind auf verschiedenen Ebenen im Gange.</p><p>Zu erinnern ist etwa an die Anstrengungen im Rahmen kantonaler respektive kommunaler Wirtschaftsförderungen. Ganz besonders zu begrüssen sind auch die verschiedenen Initiativen, die von privater Seite unternommen werden. Beispiele sind u. a. die Swiss Venture Capital Association (SVCA), die Vigier-Stiftung, die Technoparks, das Schweizerische Institut für Unternehmungsschulung des Gewerbeverbandes und die Jungunternehmerschulung u. a. durch die Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen der Kantone Aargau und Solothurn sowie Technopark Zürich.</p><p>Zu den einzelnen Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Auflagen und deren Abbau</p><p>1a. Von den für Jungunternehmen bestehenden Hemmnissen und Auflagen sind besonders zu erwähnen:</p><p>- Fiskalrecht:</p><p>Bei Gründung einer Aktiengesellschaft oder Erhöhung des Aktienkapitals wird eine Emissionsabgabe von 3 Prozent auf dem Nominalkapital erhoben. Diese Belastung ist im Vergleich mit der EG grösser. Dort gilt in der Regel ein Satz von 1 Prozent. In einigen Ländern (z. B. UK) besteht sogar Abgabefreiheit.</p><p>Junge Unternehmen, deren Eigenkapitalausstattung in der Regel gering ist, sind aufgrund des progressiven Tarifs bei der direkten Steuer für juristische Personen bei wachsenden Gewinnen rasch einer hohen steuerlichen Belastung ausgesetzt.</p><p>- Beschränkte Rekrutierungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt und ein sozioökonomisches Umfeld, das eine geringe Fehlertoleranz aufweist und Jungunternehmern bei Misserfolg kaum wieder eine zweite Chance gibt.</p><p>- Administrative Auflagen, die überproportional stark auf jungen oder kleinen Unternehmen lasten, bestehen in den Bereichen Sozialversicherung, Steuern, statistische Datenerhebungen und sonstige administrative Arbeiten (vgl. dazu die Dissertation Hunkeler, U., "Zur Belastung der Klein- und Mittelbetriebe durch staatliche Regelungen - Untersuchung der administrativen Auflagen in der Schweiz", Bamberg 1985, die auf Anregung und zusammen mit dem Vorort des SHIV entstanden ist).</p><p>1b. Möglichkeiten, Hemmnisse abzubauen:</p><p>Ziel der Wirtschaftspolitik des Bundes ist es, die Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten generell in unserem Lande und damit auch für Firmengründungen günstig zu gestalten. Bestehende Auflagen sind in diesem Lichte zu prüfen und sofern nötig abzubauen.</p><p>Dazu gehören Verbesserungen im Bereiche des Fiskalrechts. Wegen unserer starren Finanzordnung mit in der Verfassung verankerten Höchstsätzen sowie mit Blick auf die Verschlechterung der Haushaltslage besteht für Steuerreformen jedoch wenig Handlungsspielraum. Der Bundesrat hat deshalb die Aufkommensneutralität als Grundbedingung einer Unternehmenssteuerreform bezeichnet.</p><p>Mit Botschaft vom 25. Mai 1983 über die Steuerharmonisierung wurde der Übergang zu einem proportionalen Tarif bei der direkten Steuer für juristische Personen beantragt und vom Parlament beschlossen. In der Volksabstimmung vom 2. Juni 1991 wurde dieser Vorschlag im Gesamtpaket zusammen mit der Mehrwertsteuer abgelehnt.</p><p>Im Rahmen der Arbeiten am 2. Revitalisierungspaket wird der ganze Komplex der Unternehmensbesteuerung geprüft. Dabei wird die Frage des Überganges zum Proportionaltarif erneut aufgegriffen werden müssen.</p><p>In der Antwort auf die Motion Cavadini Adriano "Steuerpolitisches Programm für den Unternehmensstandort Schweiz" (92.3212) hat der Bundesrat zum Ausdruck gebracht, dass er zurzeit für weitere Reduktionen bei der Emissionsabgabe keine Möglichkeiten sehe. Weitere Ertragsausfälle sind im Lichte der Haushaltperspektiven nicht zu verantworten.</p><p>Die Vorschläge des Bundesrates im Rahmen des ersten Paketes zur marktwirtschaftlichen Erneuerung werden die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz und damit die Bedingungen für die Aufnahme unternehmerischer Tätigkeiten in unserem Lande verbessern, wenn sie einmal in allen ihren Teilen verwirklicht sind. Zu erwähnen sind u. a. die Flexibilisierung am Arbeitsmarkt, die Verbesserung des Marktzuganges durch den Abbau von technischen Handelshemmnissen sowie die Verringerung des administrativen Aufwandes im Zuge der Straffung und Beschleunigung von Verfahren auf verschiedenen Ebenen. Besonders auch vom erweiterten Leistungsauftrag (Aus- und Weiterbildung, anwendungsorientierte F&amp;E sowie Erbringung von Dienstleistungen wie Technologietransfer) der kommenden Fachhochschulen werden Jungunternehmen profitieren können.</p><p>Im Zusammenhang mit einem vermehrten Einsatz des staatlichen Nachfragepotentials zur Innovationsförderung, insbesondere auch zur Förderung von Jungunternehmen, möchten wir auf die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Mai 1986 im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement erlassene "Empfehlung über die Berücksichtigung innovationspolitischer Aspekte bei Beschaffungen des Bundes und der Regiebetriebe (innovationsorientierte Beschaffungspolitik)" verweisen.</p><p>Möglichkeiten der Erleichterung von Neugründungen und zur Entlastung von jungen Unternehmen im Rahmen des Gesellschaftsrechtes werden zurzeit vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement geprüft.</p><p>2. Statistik und Erklärungsfaktoren für Erfolg oder Misserfolg technologieorientierter innovativer Unternehmen</p><p>2a./2b. Statistische Erfassung technologieorientierter, innovativer Unternehmen:</p><p>Eine Kategorie technologieorientierter und innovativer Unternehmen wird in den amtlichen Statistiken nicht geführt. Insofern bestehen darüber keine Angaben.</p><p>2c. Wesentliche Erklärungsfaktoren für Erfolg oder Misserfolg sind u. a.:</p><p>- Die systematische Orientierung am Markt und der Zugang zu den relevanten Marktinformationen respektive die Fähigkeit zu deren systematischen Auswertung fehlen bei Jungunternehmen oft oder sind ungenügend.</p><p>- Jungunternehmer haben oft eine ingenieurtechnische Herkunft. Es fehlt ihnen an unternehmerischem Grundwissen.</p><p>- Jungunternehmer sind vielfach überlastet. Dies leistet einer Orientierung an kurzfristigen Aspekten Vorschub.</p><p>3. Möglichkeiten, künftig die Gründung von Unternehmen zu fördern</p><p>3a. Zusammenarbeit mit den Kantonen:</p><p>Der Bundesrat hat im "Bundesbeschluss zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität" (zurzeit in der Vernehmlassung) in bezug auf die künftige Zusammenarbeit mit den Kantonen folgende konkreten Massnahmen vorgeschlagen:</p><p>- gemeinsame Finanzierung regionaler Innovationsberatungsstellen (in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Kantone und Dritte);</p><p>- Beteiligung an europäischen Aktionen zugunsten von KMU und jungen Unternehmen, z. B. Anschluss ans Netzwerk der Euro Info Centers oder ans Business Cooperation Network (BC-Net);</p><p>- in wirtschaftlich bedrohten Regionen u. a. Förderung von neuen Unternehmen (inkl. Neugründungen) und Innovationsvorhaben durch Bürgschaften und fiskalische Erleichterungen.</p><p>Für die in der Interpellation angesprochene zeitliche Verlagerung von Abgaben bestehen bei der direkten Bundessteuer keine Möglichkeiten.</p><p>3b. Verbesserung der Rahmenbedingungen für "venture capital", Zusammenarbeit mit Banken:</p><p>Während die Lösung von Finanzierungsproblemen für Jungunternehmen nach Auskunft von kantonalen Wirtschaftsförderern in der Hochkonjunkturperiode der achtziger Jahre keine besonderen Schwierigkeiten bereitete, sind die Probleme in der Rezession der frühen neunziger Jahre verbunden mit einem konsequenteren rentabilitätsorientierten Verhalten der Banken offenkundig geworden.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Finanzierungsentscheide grundsätzlich durch private Kapitalgeber nach privatwirtschaftlichen Überlegungen zu erfolgen haben.</p><p>Wir sehen auch weiterhin keine steuerliche Begünstigung von Risikokapital vor (vgl. unsere Antwort auf die Motion der christlichdemokratischen Fraktion "Risikokapital", 92.3600).</p><p>Im Zuge der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (zurzeit in der Vernehmlassung) haben wir vorgeschlagen, Arbeitslosen unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit zu geben, aus der Arbeitslosenversicherung Startkapital für Neugründungen zu beziehen (Art. 71, Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1a. Welchen Auflagen seitens des Staates haben Unternehmen in der Startphase nach der Gründung zu genügen?</p><p>1b. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, diese allfälligen Hemmnisse abzubauen?</p><p>2a. Ist dem Bundesrat bekannt, wie viele technologieorientierte, innovative Unternehmen seit 1980 gegründet worden sind?</p><p>2b. Wie viele dieser Unternehmen existieren noch?</p><p>2c. Welches sind die wichtigsten Erklärungsfaktoren für Erfolg und Misserfolg?</p><p>3. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, künftig die Gründung von Unternehmen zu fördern:</p><p>3a. in Zusammenarbeit mit den Kantonen, durch ausgebaute Informationstätigkeit, zeitliche Verlagerung von Abgaben oder weitere Instrumente;</p><p>3b. durch Verbesserungen der Rahmenbedingungen für "venture capital", indem - wie in anderen Staaten üblich - in Zusammenarbeit mit Banken jungen Unternehmen in grösserem Ausmass als bisher in einem einfacheren Verfahren günstigere Kredite vermittelt werden?</p>
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