Zulassung der Ultraleichtflugzeuge
- ShortId
-
93.3351
- Id
-
19933351
- Updated
-
10.04.2024 12:11
- Language
-
de
- Title
-
Zulassung der Ultraleichtflugzeuge
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1984 beschloss der Bundesrat, entgegen einem positiven Gutachten des Bundesamtes für Zivilluftfahrt im schweizerischen Luftraum, die ULF zu verbieten. Diese Massnahme erfolgte vor allem aus Gründen des Umweltschutzes: Weil damals die ULF als lärmintensiv galten, wollte man deren Verbreitung in der Schweiz verhindern. Seither hat sich die Sachlage in mehreren Punkten verändert, so dass die Aufhebung des Verbots gerechtfertigt ist.</p><p>1) Seit der Wiedervereinigung von Deutschland ist die Schweiz weltweit das einzige Land, das die ULF verbietet.</p><p>2) In den letzten Jahren konnten dank wesentlicher technischer Verbesserungen die Lärmemissionen der ULF verringert werden. Die neuesten Modelle sind übrigens kaum hörbar: auf eine Entfernung von 150 m (bewilligte Mindestflughöhe) wurde ein Geräuschpegel von 50 Dezibel gemessen, was weniger laut ist als ein Gespräch zwischen zwei Personen.</p><p>3) Der Benzinverbrauch hat sich beträchtlich vermindert; mit 3 bis 8 Litern pro Stunde sind die ULF besonders energiesparend.</p><p>4) Die ULF dienen nicht nur sportlichen, sondern auch gewerblichen Zwecken, z.B. in der Landwirtschaft. Das Ausbringen von landwirtschaftlichen Hilfsstoffen wäre mit ULF umweltfreundlicher als mit dem Traktor oder dem Hilikopter.</p><p>5) Der Erfolg der ULF im Ausland berechtigt zur Hoffnung, dass durch die Aushebung des Verbots rund 500 Arbeitsplätze geschaffen würden, im Konstruktionsbereich ebenso wie in der Flugausbildung.</p><p>Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Situation seit 1984 grundlegend verändert hat und inzwischen kein Grund mehr besteht, das Verbot aufrechtzuerhalten. Heute, da der Bundesrat daran geht, seine Verordnung dem revidierten Bundesgesetz über die Luftfahrt anzupassen, in einer Zeit, da die Regierung von Eurokompatibilität, von Deregulierung und Revitalisierung spricht, wäre es auch Zeit, diesem Willen durch ein konkretes Zeichen Ausdruck zu verleihen.</p>
- Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, das Flugverbot für ULF (Ultraleichtflugzeuge) aufzuheben.</p>
- Zulassung der Ultraleichtflugzeuge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1984 beschloss der Bundesrat, entgegen einem positiven Gutachten des Bundesamtes für Zivilluftfahrt im schweizerischen Luftraum, die ULF zu verbieten. Diese Massnahme erfolgte vor allem aus Gründen des Umweltschutzes: Weil damals die ULF als lärmintensiv galten, wollte man deren Verbreitung in der Schweiz verhindern. Seither hat sich die Sachlage in mehreren Punkten verändert, so dass die Aufhebung des Verbots gerechtfertigt ist.</p><p>1) Seit der Wiedervereinigung von Deutschland ist die Schweiz weltweit das einzige Land, das die ULF verbietet.</p><p>2) In den letzten Jahren konnten dank wesentlicher technischer Verbesserungen die Lärmemissionen der ULF verringert werden. Die neuesten Modelle sind übrigens kaum hörbar: auf eine Entfernung von 150 m (bewilligte Mindestflughöhe) wurde ein Geräuschpegel von 50 Dezibel gemessen, was weniger laut ist als ein Gespräch zwischen zwei Personen.</p><p>3) Der Benzinverbrauch hat sich beträchtlich vermindert; mit 3 bis 8 Litern pro Stunde sind die ULF besonders energiesparend.</p><p>4) Die ULF dienen nicht nur sportlichen, sondern auch gewerblichen Zwecken, z.B. in der Landwirtschaft. Das Ausbringen von landwirtschaftlichen Hilfsstoffen wäre mit ULF umweltfreundlicher als mit dem Traktor oder dem Hilikopter.</p><p>5) Der Erfolg der ULF im Ausland berechtigt zur Hoffnung, dass durch die Aushebung des Verbots rund 500 Arbeitsplätze geschaffen würden, im Konstruktionsbereich ebenso wie in der Flugausbildung.</p><p>Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Situation seit 1984 grundlegend verändert hat und inzwischen kein Grund mehr besteht, das Verbot aufrechtzuerhalten. Heute, da der Bundesrat daran geht, seine Verordnung dem revidierten Bundesgesetz über die Luftfahrt anzupassen, in einer Zeit, da die Regierung von Eurokompatibilität, von Deregulierung und Revitalisierung spricht, wäre es auch Zeit, diesem Willen durch ein konkretes Zeichen Ausdruck zu verleihen.</p>
- Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, das Flugverbot für ULF (Ultraleichtflugzeuge) aufzuheben.</p>
- Zulassung der Ultraleichtflugzeuge
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