Aktivierung der Beitrittsverhandlungen mit EG
- ShortId
-
93.3389
- Id
-
19933389
- Updated
-
10.04.2024 09:30
- Language
-
de
- Title
-
Aktivierung der Beitrittsverhandlungen mit EG
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat im Juni 1992 bei den Europäischen Gemeinschaften ein Gesuch um die Aufnahme von Verhandlungen über den Beitritt der Schweiz zur EG eingereicht. Hauptgrund zu diesem Schritt war die nächste Regierungskonferenz der EG-Staaten, die 1996 beginnen soll. Es ist für die Schweiz von überragender Bedeutung, bei dieser Konferenz mitentscheiden zu können, stehen doch dannzumal Bereiche wie Ausbau der Demokratie in der EG, Föderalismus, Neutralität und Mitbestimmung zur Diskussion, Bereiche also, die für den europäischen Integrationsprozess der Schweiz von grosser Tragweite sind.</p><p>In seiner Botschaft vom 24. Februar 1993 über das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (93.100) unterstreicht der Bundesrat, dass der "Alleingang" der Schweiz kein gangbarer Weg ist.</p><p>In der Folge skizziert er drei Optionen:</p><p>1. Vertiefung der bilateralen Beziehungen</p><p>2. Späterer Beitritt zum EWR-Abkommen</p><p>3. Beitritt zur EG</p><p>1. Die EG ist - aus verständlichen Gründen - nicht bereit, der Schweiz einen EWR "à la carte" anzubieten. Die bisherigen Verhandlungen über bilaterale Abkommen haben bereits in aller Deutlichkeit gezeigt, wie problematisch, langwierig und wenig erfolgreich diese Option ist: Die europäischen Partner sind zu bilateralen, sektoriellen Schritten nur bereit, wenn sie in ihrem eigenen Interesse liegen.</p><p>2. Die Volksinitiative "Geboren am 7. Dezember 1992" ist zustande gekommen. Sie signalisiert damit eindeutig das Interesse weiter Bevölkerungskreise an einer zweiten Volksabstimmung über das EWR-Abkommen. Da nun aber unsere wichtigsten Efta-Partner (Österreich, Schweden, Norwegen, Finnland) vermutlich schon 1995 oder 1996 der EG beitreten werden, kann von einer "Wiederholung" der EWR-Abstimmung keine Rede mehr sein. Der EWR wird dannzumal sowohl strukturell wie inhaltlich ein anderer sein als derjenige vom 6. Dezember 1992 (bzw. 31. Juli 1991). Neuverhandlungen wären unumgänglich und würden zu grossen Verzögerungen im europäischen Integrationsprozess der Schweiz führen. Ein wenn auch zeitlich befristeter "Alleingang" wäre die Folge. Das kann nicht im Interesse unseres Landes liegen.</p><p>Bleibt also nur noch die dritte Option, der EG-Beitritt.</p><p>3. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Optionen 1 und 2 als wenig tauglich erwiesen haben, um die Schweiz vor einer schleichenden Isolierung zu bewahren, ist es unverantwortlich, dass der Bundesrat weiterhin darauf verzichtet, EG-Beitrittsverhandlungen aufzunehmen, und es in Kauf nimmt, dass die Schweiz bei der nächsten Regierungskonferenz (1996) nicht mitentscheiden kann, wenn es um die künftige Entwicklung der Europäischen Union und damit auch der Schweiz geht.</p><p>Bei allem Respekt vor dem negativen Volksentscheid vom 6. Dezember 1992 sei in Erinnerung gerufen, dass das Gesuch um Aufnahme von Verhandlungen gestellt ist und laut bundesrätlicher Botschaft auch nicht zurückgezogen wird.</p><p>Die Eröffnung von Verhandlungen heisst keineswegs "Missachtung des Volkswillens" und noch viel weniger "EG-Beitritt". Sie bedeutet lediglich das Wahrnehmen von Führungsverantwortung, politischem Weitblick und auch Optimismus.</p><p>Die Schweiz darf keinesfalls die Chancen vertun, ihren eigenen Platz in Europa mitzubestimmen. Sie würde damit Gefahr laufen, eines Tages fremdbestimmt zu werden.</p><p>Deshalb ist es zwingend notwendig, dass der Bundesrat die Verhandlungen aufnimmt, und zwar unverzüglich.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im Sinne der Ueberlegungen des Berichtes vom 29. November 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in der 90er Jahren entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das schweizerische Gesuch um Aufnahme von Verhandlungen über den Beitritt der Schweiz zur EG so rasch wie möglich zu aktivieren beziehungsweise die Verhandlungen aufzunehmen, so dass für die Schweiz eine Chance besteht, bei der nächsten Regierungskonferenz der EG-Staaten mit einbezogen zu werden.</p>
- Aktivierung der Beitrittsverhandlungen mit EG
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat im Juni 1992 bei den Europäischen Gemeinschaften ein Gesuch um die Aufnahme von Verhandlungen über den Beitritt der Schweiz zur EG eingereicht. Hauptgrund zu diesem Schritt war die nächste Regierungskonferenz der EG-Staaten, die 1996 beginnen soll. Es ist für die Schweiz von überragender Bedeutung, bei dieser Konferenz mitentscheiden zu können, stehen doch dannzumal Bereiche wie Ausbau der Demokratie in der EG, Föderalismus, Neutralität und Mitbestimmung zur Diskussion, Bereiche also, die für den europäischen Integrationsprozess der Schweiz von grosser Tragweite sind.</p><p>In seiner Botschaft vom 24. Februar 1993 über das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (93.100) unterstreicht der Bundesrat, dass der "Alleingang" der Schweiz kein gangbarer Weg ist.</p><p>In der Folge skizziert er drei Optionen:</p><p>1. Vertiefung der bilateralen Beziehungen</p><p>2. Späterer Beitritt zum EWR-Abkommen</p><p>3. Beitritt zur EG</p><p>1. Die EG ist - aus verständlichen Gründen - nicht bereit, der Schweiz einen EWR "à la carte" anzubieten. Die bisherigen Verhandlungen über bilaterale Abkommen haben bereits in aller Deutlichkeit gezeigt, wie problematisch, langwierig und wenig erfolgreich diese Option ist: Die europäischen Partner sind zu bilateralen, sektoriellen Schritten nur bereit, wenn sie in ihrem eigenen Interesse liegen.</p><p>2. Die Volksinitiative "Geboren am 7. Dezember 1992" ist zustande gekommen. Sie signalisiert damit eindeutig das Interesse weiter Bevölkerungskreise an einer zweiten Volksabstimmung über das EWR-Abkommen. Da nun aber unsere wichtigsten Efta-Partner (Österreich, Schweden, Norwegen, Finnland) vermutlich schon 1995 oder 1996 der EG beitreten werden, kann von einer "Wiederholung" der EWR-Abstimmung keine Rede mehr sein. Der EWR wird dannzumal sowohl strukturell wie inhaltlich ein anderer sein als derjenige vom 6. Dezember 1992 (bzw. 31. Juli 1991). Neuverhandlungen wären unumgänglich und würden zu grossen Verzögerungen im europäischen Integrationsprozess der Schweiz führen. Ein wenn auch zeitlich befristeter "Alleingang" wäre die Folge. Das kann nicht im Interesse unseres Landes liegen.</p><p>Bleibt also nur noch die dritte Option, der EG-Beitritt.</p><p>3. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Optionen 1 und 2 als wenig tauglich erwiesen haben, um die Schweiz vor einer schleichenden Isolierung zu bewahren, ist es unverantwortlich, dass der Bundesrat weiterhin darauf verzichtet, EG-Beitrittsverhandlungen aufzunehmen, und es in Kauf nimmt, dass die Schweiz bei der nächsten Regierungskonferenz (1996) nicht mitentscheiden kann, wenn es um die künftige Entwicklung der Europäischen Union und damit auch der Schweiz geht.</p><p>Bei allem Respekt vor dem negativen Volksentscheid vom 6. Dezember 1992 sei in Erinnerung gerufen, dass das Gesuch um Aufnahme von Verhandlungen gestellt ist und laut bundesrätlicher Botschaft auch nicht zurückgezogen wird.</p><p>Die Eröffnung von Verhandlungen heisst keineswegs "Missachtung des Volkswillens" und noch viel weniger "EG-Beitritt". Sie bedeutet lediglich das Wahrnehmen von Führungsverantwortung, politischem Weitblick und auch Optimismus.</p><p>Die Schweiz darf keinesfalls die Chancen vertun, ihren eigenen Platz in Europa mitzubestimmen. Sie würde damit Gefahr laufen, eines Tages fremdbestimmt zu werden.</p><p>Deshalb ist es zwingend notwendig, dass der Bundesrat die Verhandlungen aufnimmt, und zwar unverzüglich.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im Sinne der Ueberlegungen des Berichtes vom 29. November 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in der 90er Jahren entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das schweizerische Gesuch um Aufnahme von Verhandlungen über den Beitritt der Schweiz zur EG so rasch wie möglich zu aktivieren beziehungsweise die Verhandlungen aufzunehmen, so dass für die Schweiz eine Chance besteht, bei der nächsten Regierungskonferenz der EG-Staaten mit einbezogen zu werden.</p>
- Aktivierung der Beitrittsverhandlungen mit EG
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