Tarifizierung als Grenzschutz für Tomaten und Gurken
- ShortId
-
93.3422
- Id
-
19933422
- Updated
-
28.07.2023 10:29
- Language
-
de
- Title
-
Tarifizierung als Grenzschutz für Tomaten und Gurken
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, nach Ablauf der einjährigen Versuchsverordnung vom 30. April 1993 betreffend die Übernahme von Tomaten und Gurken den angekündigten Grundsatzentscheid in folgendem Sinn zu fällen:</p><p>1. Für Tomaten und Gurken soll an die Stelle des bisherigen Agrarschutzes im Rahmen des Dreiphasensystems ein preislicher Grenzschutz (Tarifizierung, unter Berücksichtigung der saisonalen Unterschiede) treten.</p><p>2. Der Schutz der traditionellen und naturnahen Freilandproduktion ist, soweit dies neben gezielten Deklarations- und Marketinganstrengungen (Konsumenteninformationsgesetz) der Produzenten selber erforderlich ist, über Artikel 31b des Landwirtschaftsgesetzes sicherzustellen.</p><p>Mit dieser Regelung wird der Bundesrat gebeten, den administrativen Grossaufwand des Bundes mit phasenweise täglichen und wöchentlichen Markteingriffen zu reduzieren und die Kontroverse über den Agrarschutz für diese Produkte zu entschärfen. Die guten Erfahrungen von Bund, Produzenten, Handel und Konsumenten mit der vor zwei Jahren eingeleiteten Tarifizierung des Weinimportes sollen dabei mit berücksichtigt werden.</p>
- Tarifizierung als Grenzschutz für Tomaten und Gurken
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, nach Ablauf der einjährigen Versuchsverordnung vom 30. April 1993 betreffend die Übernahme von Tomaten und Gurken den angekündigten Grundsatzentscheid in folgendem Sinn zu fällen:</p><p>1. Für Tomaten und Gurken soll an die Stelle des bisherigen Agrarschutzes im Rahmen des Dreiphasensystems ein preislicher Grenzschutz (Tarifizierung, unter Berücksichtigung der saisonalen Unterschiede) treten.</p><p>2. Der Schutz der traditionellen und naturnahen Freilandproduktion ist, soweit dies neben gezielten Deklarations- und Marketinganstrengungen (Konsumenteninformationsgesetz) der Produzenten selber erforderlich ist, über Artikel 31b des Landwirtschaftsgesetzes sicherzustellen.</p><p>Mit dieser Regelung wird der Bundesrat gebeten, den administrativen Grossaufwand des Bundes mit phasenweise täglichen und wöchentlichen Markteingriffen zu reduzieren und die Kontroverse über den Agrarschutz für diese Produkte zu entschärfen. Die guten Erfahrungen von Bund, Produzenten, Handel und Konsumenten mit der vor zwei Jahren eingeleiteten Tarifizierung des Weinimportes sollen dabei mit berücksichtigt werden.</p>
- Tarifizierung als Grenzschutz für Tomaten und Gurken
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