Investitionsbonus. Aufstockung

ShortId
93.3487
Id
19933487
Updated
10.04.2024 09:30
Language
de
Title
Investitionsbonus. Aufstockung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Lage auf dem Baumarkt stagniert weiter. Gemäss neuesten Statistiken des Schweizerischen Baumeisterverbandes ist der Auftragsbestand nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Bau gegenüber dem Vorjahr weiter zurückgegangen. In diesem Jahr sind auch wieder weniger Baugesuche eingereicht worden als im Vorjahr. Der leichten Erholung in der Deutschschweiz und im Tessin steht ein zweistelliger prozentualer Rückgang in der Romandie gegenüber.</p><p>Nach Genehmigung eines Investitionsbonus von 200 Millionen Franken durch die Räte in der Frühjahrssession sind bis Ende August 1025 Gesuche für 235 Millionen Franken beim zuständigen Bundesamt eingegangen. Bis Ende August haben somit alle Kantone ihre Kontingente überschritten.</p><p>Der Investitionsbonus hat sich als äusserst erfolgreich erwiesen. Er entspricht einem Bauvolumen von rund 2 Milliarden Franken. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Konjunkturfragen können mit einem Investitionsbonus von 200 Millionen Franken rund 350 bis 400 Millionen Franken an Arbeitslosengeldern eingespart werden. Der Bonus wird nicht gemäss "Giesskannenprinzip" auf die Kantone verteilt, sondern im Verhältnis der aktuellen Arbeitslosenzahlen zur kantonalen Bevölkerung aufgeschlüsselt. Dank dem Investitionsbonus können rund 10 000 qualifizierte Arbeitsplätze in der Bauproduktion aufrechterhalten werden, bis die Baukonjunktur wieder anzieht.</p><p>Trotz einer gewissen ordnungspolitischen Problematik ist antizyklisches Verhalten des Staates in der gegenwärtigen Situation dringend gefragt. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die verlangte Massnahme im gewünschten Sinne Impulse auslöst.</p>
  • <p>Der Nationalrat hat im Rahmen der Budgetberatungen am 13. Dezember 1993 mit 76 zu 49 Stimmen einen Antrag der sozialdemokratischen Fraktion abgelehnt, den Investitionsbonus um 200 Millionen Franken aufzustocken.</p><p>Zuvor hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates bereits mit Beschluss vom 23. November 1993 die Behandlung einer allfälligen Kommissionsinitiative mit dem Ziel einer Aufstockung des Investitionsbonus auf Anfang Jahr verschoben.</p><p>An ihren Sitzungen vom 11. Januar und vom 1. Februar 1994 beriet und verabschiedete die WAK des Nationalrates einen Entwurf zu einem dringlichen Bundesbeschluss. Dieser sieht unter anderem eine Aufstockung des Verpflichtungskredites um 100 Millionen Franken vor. Von der Anspruchsberechtigung ausgeschlossen sind Neubauten. Der maximale Betrag pro Vorhaben wird auf 500 000 Franken beschränkt und die Geltungsdauer um sechs Monate verlängert. Der Bundesbeschluss soll nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat auf den 1. Juli 1994 den Vorsteuerabzug gewährt.</p><p>Das EVD veröffentlichte im letzten November einen Bericht über die Beschäftigungswirkungen der Massnahmen zur Belebung der Konjunktur. Die damals gemachten Ausführungen sind im Lichte neuer Daten zu ergänzen. Sie betreffen die konjunkturellen Aussichten und die finanzpolitischen Gegebenheiten.</p><p>Wie der Motionär feststellt, wurde die Bauwirtschaft überdurchschnittlich stark von der Rezession getroffen. Sie musste sowohl Verluste an Arbeitsplätzen wie auch beim Kapitaleinsatz verzeichnen. 1991 bildeten sich die Bauinvestitionen real um 3,1 Prozent, 1992 um 2,3 Prozent und 1993 schätzungsweise um 3 Prozent zurück. Bei diesem überdurchschnittlichen Rückgang ist in Rechnung zu stellen, dass dieser in einzelnen Regionen auf eine Phase mehrjährigen Baubooms mit zweistelligen Wachstumsraten gefolgt ist.</p><p>Im Verlauf des letzten Jahres haben sich Faktoren, welche die Bauinvestitionen massgeblich beeinflussen, spürbar verbessert. Insbesondere sind die Zinsen stark gesunken und erreichen nunmehr einen vergleichsweise niedrigen Stand. Die Bauwirtschaft hat im Sommer 1993 die konjunkturelle Talsohle durchschritten. Im dritten Quartal stagnierten die Bauinvestitionen im Vorquartalsvergleich; den Vorjahresstand unterschritten sie noch um 3,8 Prozent, nach Rückgängen von rund 6 Prozent in den beiden ersten Quartalen. Der Bestellungseingang bei den Baumeistern, welcher einen Indikator für die zukünftige Bautätigkeit darstellt, lag im zweiten Quartal 1993 um 9 Prozent und im dritten Quartal um fast 11 Prozent über dem Vorjahresstand; erstmals seit langer Zeit übertraf der frankenmässige Auftragsbestand im dritten Quartal 1993 wieder jenen des entsprechenden Vorjahresquartals. Der gesamtwirtschaftliche Rahmen spricht dafür, dass sich die in der zweiten Jahreshälfte 1993 eingetretene Erholung bei den Bauinvestitionen in diesem und im kommenden Jahr fortsetzen wird.</p><p>Die Angaben über das mutmassliche Defizit in der Finanzrechnung mussten im Laufe des letzten Jahres ständig nach oben korrigiert werden. Anstelle der budgetierten 3 Milliarden Franken wird das Defizit der Finanzrechnung 1993 gegen 8 Milliarden Franken betragen.</p><p>Mit Blick auf die finanzpolitischen Engpässe hat der Bundesrat im letzten Jahr bewusst darauf verzichtet, den eidgenössischen Räten eine Aufstockung des Verpflichtungskredites zu beantragen. Die seither eingetretene Entwicklung bestärkt ihn in seiner Haltung.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine sofortige Aufstockung des Investitionsbonus um 100 bis 200 Millionen Franken zu beantragen. Die Aufstockung hat im Zusammenhang mit dem Budget zu erfolgen.</p>
  • Investitionsbonus. Aufstockung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Lage auf dem Baumarkt stagniert weiter. Gemäss neuesten Statistiken des Schweizerischen Baumeisterverbandes ist der Auftragsbestand nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Bau gegenüber dem Vorjahr weiter zurückgegangen. In diesem Jahr sind auch wieder weniger Baugesuche eingereicht worden als im Vorjahr. Der leichten Erholung in der Deutschschweiz und im Tessin steht ein zweistelliger prozentualer Rückgang in der Romandie gegenüber.</p><p>Nach Genehmigung eines Investitionsbonus von 200 Millionen Franken durch die Räte in der Frühjahrssession sind bis Ende August 1025 Gesuche für 235 Millionen Franken beim zuständigen Bundesamt eingegangen. Bis Ende August haben somit alle Kantone ihre Kontingente überschritten.</p><p>Der Investitionsbonus hat sich als äusserst erfolgreich erwiesen. Er entspricht einem Bauvolumen von rund 2 Milliarden Franken. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Konjunkturfragen können mit einem Investitionsbonus von 200 Millionen Franken rund 350 bis 400 Millionen Franken an Arbeitslosengeldern eingespart werden. Der Bonus wird nicht gemäss "Giesskannenprinzip" auf die Kantone verteilt, sondern im Verhältnis der aktuellen Arbeitslosenzahlen zur kantonalen Bevölkerung aufgeschlüsselt. Dank dem Investitionsbonus können rund 10 000 qualifizierte Arbeitsplätze in der Bauproduktion aufrechterhalten werden, bis die Baukonjunktur wieder anzieht.</p><p>Trotz einer gewissen ordnungspolitischen Problematik ist antizyklisches Verhalten des Staates in der gegenwärtigen Situation dringend gefragt. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die verlangte Massnahme im gewünschten Sinne Impulse auslöst.</p>
    • <p>Der Nationalrat hat im Rahmen der Budgetberatungen am 13. Dezember 1993 mit 76 zu 49 Stimmen einen Antrag der sozialdemokratischen Fraktion abgelehnt, den Investitionsbonus um 200 Millionen Franken aufzustocken.</p><p>Zuvor hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates bereits mit Beschluss vom 23. November 1993 die Behandlung einer allfälligen Kommissionsinitiative mit dem Ziel einer Aufstockung des Investitionsbonus auf Anfang Jahr verschoben.</p><p>An ihren Sitzungen vom 11. Januar und vom 1. Februar 1994 beriet und verabschiedete die WAK des Nationalrates einen Entwurf zu einem dringlichen Bundesbeschluss. Dieser sieht unter anderem eine Aufstockung des Verpflichtungskredites um 100 Millionen Franken vor. Von der Anspruchsberechtigung ausgeschlossen sind Neubauten. Der maximale Betrag pro Vorhaben wird auf 500 000 Franken beschränkt und die Geltungsdauer um sechs Monate verlängert. Der Bundesbeschluss soll nur dann in Kraft treten, wenn der Bundesrat auf den 1. Juli 1994 den Vorsteuerabzug gewährt.</p><p>Das EVD veröffentlichte im letzten November einen Bericht über die Beschäftigungswirkungen der Massnahmen zur Belebung der Konjunktur. Die damals gemachten Ausführungen sind im Lichte neuer Daten zu ergänzen. Sie betreffen die konjunkturellen Aussichten und die finanzpolitischen Gegebenheiten.</p><p>Wie der Motionär feststellt, wurde die Bauwirtschaft überdurchschnittlich stark von der Rezession getroffen. Sie musste sowohl Verluste an Arbeitsplätzen wie auch beim Kapitaleinsatz verzeichnen. 1991 bildeten sich die Bauinvestitionen real um 3,1 Prozent, 1992 um 2,3 Prozent und 1993 schätzungsweise um 3 Prozent zurück. Bei diesem überdurchschnittlichen Rückgang ist in Rechnung zu stellen, dass dieser in einzelnen Regionen auf eine Phase mehrjährigen Baubooms mit zweistelligen Wachstumsraten gefolgt ist.</p><p>Im Verlauf des letzten Jahres haben sich Faktoren, welche die Bauinvestitionen massgeblich beeinflussen, spürbar verbessert. Insbesondere sind die Zinsen stark gesunken und erreichen nunmehr einen vergleichsweise niedrigen Stand. Die Bauwirtschaft hat im Sommer 1993 die konjunkturelle Talsohle durchschritten. Im dritten Quartal stagnierten die Bauinvestitionen im Vorquartalsvergleich; den Vorjahresstand unterschritten sie noch um 3,8 Prozent, nach Rückgängen von rund 6 Prozent in den beiden ersten Quartalen. Der Bestellungseingang bei den Baumeistern, welcher einen Indikator für die zukünftige Bautätigkeit darstellt, lag im zweiten Quartal 1993 um 9 Prozent und im dritten Quartal um fast 11 Prozent über dem Vorjahresstand; erstmals seit langer Zeit übertraf der frankenmässige Auftragsbestand im dritten Quartal 1993 wieder jenen des entsprechenden Vorjahresquartals. Der gesamtwirtschaftliche Rahmen spricht dafür, dass sich die in der zweiten Jahreshälfte 1993 eingetretene Erholung bei den Bauinvestitionen in diesem und im kommenden Jahr fortsetzen wird.</p><p>Die Angaben über das mutmassliche Defizit in der Finanzrechnung mussten im Laufe des letzten Jahres ständig nach oben korrigiert werden. Anstelle der budgetierten 3 Milliarden Franken wird das Defizit der Finanzrechnung 1993 gegen 8 Milliarden Franken betragen.</p><p>Mit Blick auf die finanzpolitischen Engpässe hat der Bundesrat im letzten Jahr bewusst darauf verzichtet, den eidgenössischen Räten eine Aufstockung des Verpflichtungskredites zu beantragen. Die seither eingetretene Entwicklung bestärkt ihn in seiner Haltung.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine sofortige Aufstockung des Investitionsbonus um 100 bis 200 Millionen Franken zu beantragen. Die Aufstockung hat im Zusammenhang mit dem Budget zu erfolgen.</p>
    • Investitionsbonus. Aufstockung

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