Pflegepraktikum als Voraussetzung zum Medizinstudium
- ShortId
-
93.3503
- Id
-
19933503
- Updated
-
10.04.2024 12:40
- Language
-
de
- Title
-
Pflegepraktikum als Voraussetzung zum Medizinstudium
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Es ist unbestritten, dass zu viele Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden. Die Zahl der ausgebildeten Ärzte beeinflusst aber direkt die in der Sozialversicherung entstehenden Kosten. Eine Kosteneindämmung ohne eine sinnvolle Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium ist nicht denkbar, da bekanntlich die Leistungserbringer (Ärztinnen und Ärzte) einen beträchtlichen Spielraum im Angebot ihrer eigenen Leistungen haben. Statistiken erhärten diese Aussage.</p><p>Etliche Länder haben deshalb den Numerus clausus fürs Medizinstudium eingeführt. Ein befriedigendes Modell existiert aber nicht. Die Bewertung nach Maturitätsnoten - wie in Deutschland - hat in den betreffenden Gymnasialklassen zu einer Entsolidarisierung und zu einem Kampf von allen gegen alle um gute Noten geführt. Die Idee, die Beschränkung durch eine Verschärfung des 1. Propädeutikums zu erreichen, birgt genau die gleiche Gefahr (nur etwas später) in sich. Die grosse Zahl der Anfänger wird dadurch nicht eingeschränkt. Die Qualität der Ausbildung in den naturwissenschaftlichen Grundlagen leidet zwangsläufig unter dieser grossen Zahl von Studentinnen und Studenten.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, die Einführung eines Pflegepraktikums von einem Jahr (wie schon 1977 von Herrn Professor Fahrländer in Basel vorgeschlagen) in Betracht zu ziehen. Die Konfrontation mit schweren Pflegesituationen (Behinderte: stationär und im Spitex-Bereich, Psychogeriatrie und Alterspflege seien als Beispiele erwähnt) könnte wenig geeignete Bewerberinnen und Bewerber vom Medizinstudium abhalten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat ferner, zu prüfen, ob diese Massnahme auf der Grundlage des Bundesgesetzes betreffend die Freizügigkeit des Medizinpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 811.11) auf Verordnungsebene eingeführt werden könnte.</p>
- Pflegepraktikum als Voraussetzung zum Medizinstudium
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Es ist unbestritten, dass zu viele Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden. Die Zahl der ausgebildeten Ärzte beeinflusst aber direkt die in der Sozialversicherung entstehenden Kosten. Eine Kosteneindämmung ohne eine sinnvolle Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium ist nicht denkbar, da bekanntlich die Leistungserbringer (Ärztinnen und Ärzte) einen beträchtlichen Spielraum im Angebot ihrer eigenen Leistungen haben. Statistiken erhärten diese Aussage.</p><p>Etliche Länder haben deshalb den Numerus clausus fürs Medizinstudium eingeführt. Ein befriedigendes Modell existiert aber nicht. Die Bewertung nach Maturitätsnoten - wie in Deutschland - hat in den betreffenden Gymnasialklassen zu einer Entsolidarisierung und zu einem Kampf von allen gegen alle um gute Noten geführt. Die Idee, die Beschränkung durch eine Verschärfung des 1. Propädeutikums zu erreichen, birgt genau die gleiche Gefahr (nur etwas später) in sich. Die grosse Zahl der Anfänger wird dadurch nicht eingeschränkt. Die Qualität der Ausbildung in den naturwissenschaftlichen Grundlagen leidet zwangsläufig unter dieser grossen Zahl von Studentinnen und Studenten.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, die Einführung eines Pflegepraktikums von einem Jahr (wie schon 1977 von Herrn Professor Fahrländer in Basel vorgeschlagen) in Betracht zu ziehen. Die Konfrontation mit schweren Pflegesituationen (Behinderte: stationär und im Spitex-Bereich, Psychogeriatrie und Alterspflege seien als Beispiele erwähnt) könnte wenig geeignete Bewerberinnen und Bewerber vom Medizinstudium abhalten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat ferner, zu prüfen, ob diese Massnahme auf der Grundlage des Bundesgesetzes betreffend die Freizügigkeit des Medizinpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 811.11) auf Verordnungsebene eingeführt werden könnte.</p>
- Pflegepraktikum als Voraussetzung zum Medizinstudium
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