Verminderung des Benzinverbrauchs bei Motorfahrzeugen

ShortId
93.3534
Id
19933534
Updated
28.07.2023 08:26
Language
de
Title
Verminderung des Benzinverbrauchs bei Motorfahrzeugen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Nach Artikel 3 des Energienutzungsbeschlusses vom 14. Dezember 1990 (ENB; SR 730.0) kann der Bundesrat einerseits Vorschriften über das energietechnische Prüfverfahren und andererseits Anforderungen für die Zulassung von serienmässig hergestellten Fahrzeugen erlassen. In der Botschaft zum Energienutzungsbeschluss vom 21. Dezember 1988 (BBl 1989 I 497; Sonderdruck S. 13) hat der Bundesrat das beabsichtigte Vorgehen für Energieverbrauchsvorschriften skizziert. In einer ersten Stufe soll der Bundesrat nach Anhörung der Wirtschaft die Verbrauchszielwerte festlegen. Falls diese Zielwerte nicht erreicht werden, kann der Bundesrat in einer zweiten Stufe, ebenfalls nach Anhörung der Wirtschaft, Zulassungsbeschränkungen einführen. Die geplante Verordnung über die Absenkung des spezifischen Treibstoffverbrauchs von Motorfahrzeugen soll sich auf die erste Stufe beschränken.</p><p>Der Bundesrat hat in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen (Postulat der Urek-SR vom 9. Juni 1993, Motion Gonseth vom 18. Juni 1993, Empfehlung Frick vom 17. Juni 1993) sowie mit dem Beschluss vom 21. April 1993 im Rahmen der Luftreinhalte-Massnahmen den Erlass einer solchen Verordnung für 1995 angekündigt. Die Verordnung soll auf dem Prüfverfahren für Abgas- und Verbrauchsmessungen basieren, welches die EU 1995 einführen will. Die Verordnung könnte aus heutiger Sicht 1995 in Kraft treten. Der Bundesrat wird sich auch weiterhin für eine international harmonisierte Lösung einsetzen.</p><p>2. Die Motion kann aus rechtlichen Gründen nicht als solche entgegengenommen werden. Der Erlass von Verbrauchsreduktionsvorschriften für Motorfahrzeuge fällt nach Artikel 3 des Energienutzungsbeschlusses vom 14. Dezember 1990 (ENB; SR 730.0) in die Zuständigkeit des Bundesrates. Wo der Gesetzgeber den Bundesrat zur Rechtsetzung ermächtigt, also im delegierten Rechtsetzungsbereich, können dem Bundesrat auf dem Wege einer Motion nicht verbindliche Rechtsetzungsaufträge erteilt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die im Energienutzungsbeschluss vorgesehene Verminderung des Benzinverbrauchs bei Motorfahrzeugen (Flottenverbrauchssenkung bei Personenwagen) so rasch wie möglich in die Tat umzusetzen.</p>
  • Verminderung des Benzinverbrauchs bei Motorfahrzeugen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Nach Artikel 3 des Energienutzungsbeschlusses vom 14. Dezember 1990 (ENB; SR 730.0) kann der Bundesrat einerseits Vorschriften über das energietechnische Prüfverfahren und andererseits Anforderungen für die Zulassung von serienmässig hergestellten Fahrzeugen erlassen. In der Botschaft zum Energienutzungsbeschluss vom 21. Dezember 1988 (BBl 1989 I 497; Sonderdruck S. 13) hat der Bundesrat das beabsichtigte Vorgehen für Energieverbrauchsvorschriften skizziert. In einer ersten Stufe soll der Bundesrat nach Anhörung der Wirtschaft die Verbrauchszielwerte festlegen. Falls diese Zielwerte nicht erreicht werden, kann der Bundesrat in einer zweiten Stufe, ebenfalls nach Anhörung der Wirtschaft, Zulassungsbeschränkungen einführen. Die geplante Verordnung über die Absenkung des spezifischen Treibstoffverbrauchs von Motorfahrzeugen soll sich auf die erste Stufe beschränken.</p><p>Der Bundesrat hat in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen (Postulat der Urek-SR vom 9. Juni 1993, Motion Gonseth vom 18. Juni 1993, Empfehlung Frick vom 17. Juni 1993) sowie mit dem Beschluss vom 21. April 1993 im Rahmen der Luftreinhalte-Massnahmen den Erlass einer solchen Verordnung für 1995 angekündigt. Die Verordnung soll auf dem Prüfverfahren für Abgas- und Verbrauchsmessungen basieren, welches die EU 1995 einführen will. Die Verordnung könnte aus heutiger Sicht 1995 in Kraft treten. Der Bundesrat wird sich auch weiterhin für eine international harmonisierte Lösung einsetzen.</p><p>2. Die Motion kann aus rechtlichen Gründen nicht als solche entgegengenommen werden. Der Erlass von Verbrauchsreduktionsvorschriften für Motorfahrzeuge fällt nach Artikel 3 des Energienutzungsbeschlusses vom 14. Dezember 1990 (ENB; SR 730.0) in die Zuständigkeit des Bundesrates. Wo der Gesetzgeber den Bundesrat zur Rechtsetzung ermächtigt, also im delegierten Rechtsetzungsbereich, können dem Bundesrat auf dem Wege einer Motion nicht verbindliche Rechtsetzungsaufträge erteilt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die im Energienutzungsbeschluss vorgesehene Verminderung des Benzinverbrauchs bei Motorfahrzeugen (Flottenverbrauchssenkung bei Personenwagen) so rasch wie möglich in die Tat umzusetzen.</p>
    • Verminderung des Benzinverbrauchs bei Motorfahrzeugen

Back to List