Eidgenössischer Sparbeauftragter

ShortId
93.3566
Id
19933566
Updated
28.07.2023 07:59
Language
de
Title
Eidgenössischer Sparbeauftragter
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Die Sparanstrengungen des Parlamentes finden in der Regel ihre Grenzen darin, dass einzelne Budgetkredite herabgesetzt werden. Oft hat dies zur Folge, dass die entsprechenden Aufgaben des Staates gestrichen, gekürzt oder auf das folgende Jahr verschoben werden. Keinen genügenden Einfluss haben Sparbeschlüsse des Parlamentes jedoch auf die Art und Weise, wie der Staat die bewilligten Kredite konkret verwendet, namentlich darauf, dass auf unnötigen Aufwand und Luxus und auf veraltete oder nicht mehr zu rechtfertigende Vorschriften und Usanzen verzichtet wird. Mit Sparen meint das Volk jedoch zu Recht gerade diesen Aspekt der Staatsausgaben.</p><p>Es sei hier nicht verkannt, dass der Bundesrat und die Verwaltung sich auch in dieser Richtung redlich bemühen. Dennoch würde eine eigens zum Zweck des Sparens zu bezeichnende Persönlichkeit, ein Sparbeauftragter, durch voraussetzungsloses Hinterfragen auch seit vielen Jahren bestehender Gewohnheiten die Durchsetzung des notwendigen Sparwillens noch bedeutend verstärken. Der Sparbeauftragte sollte - ähnlich wie die Finanzkontrolle - im Auftrag von Bundesrat und Parlament wirken. Zur Vermeidung von Automatismen und gewohnheitsmässigen Abläufen sollte er im Mandatsverhältnis tätig sein und ausserhalb der Verwaltung stehen.</p><p>In diesem Sinne wird der Bundesrat hiermit eingeladen, die Einsetzung eines Sparbeauftragten zu prüfen und in die Wege zu leiten.</p>
  • Eidgenössischer Sparbeauftragter
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Die Sparanstrengungen des Parlamentes finden in der Regel ihre Grenzen darin, dass einzelne Budgetkredite herabgesetzt werden. Oft hat dies zur Folge, dass die entsprechenden Aufgaben des Staates gestrichen, gekürzt oder auf das folgende Jahr verschoben werden. Keinen genügenden Einfluss haben Sparbeschlüsse des Parlamentes jedoch auf die Art und Weise, wie der Staat die bewilligten Kredite konkret verwendet, namentlich darauf, dass auf unnötigen Aufwand und Luxus und auf veraltete oder nicht mehr zu rechtfertigende Vorschriften und Usanzen verzichtet wird. Mit Sparen meint das Volk jedoch zu Recht gerade diesen Aspekt der Staatsausgaben.</p><p>Es sei hier nicht verkannt, dass der Bundesrat und die Verwaltung sich auch in dieser Richtung redlich bemühen. Dennoch würde eine eigens zum Zweck des Sparens zu bezeichnende Persönlichkeit, ein Sparbeauftragter, durch voraussetzungsloses Hinterfragen auch seit vielen Jahren bestehender Gewohnheiten die Durchsetzung des notwendigen Sparwillens noch bedeutend verstärken. Der Sparbeauftragte sollte - ähnlich wie die Finanzkontrolle - im Auftrag von Bundesrat und Parlament wirken. Zur Vermeidung von Automatismen und gewohnheitsmässigen Abläufen sollte er im Mandatsverhältnis tätig sein und ausserhalb der Verwaltung stehen.</p><p>In diesem Sinne wird der Bundesrat hiermit eingeladen, die Einsetzung eines Sparbeauftragten zu prüfen und in die Wege zu leiten.</p>
    • Eidgenössischer Sparbeauftragter

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