Vorsteuerabzug auf Investitionen

ShortId
93.3599
Id
19933599
Updated
10.04.2024 11:57
Language
de
Title
Vorsteuerabzug auf Investitionen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Volk hat am 28. November 1993 mit solider Mehrheit der Einführung der Mehrwertsteuer zugestimmt. Mit dem Verschwinden der Taxe occulte gewinnen die schweizerischen Unternehmen und die gesamte Wirtschaft an Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Ausland. Das Bundesamt für Konjunkturfragen sieht erste Anzeichen einer konjunkturellen Erholung. Trotz dieser positiven Zeichen wird die Arbeitslosenrate weiter ansteigen, und der Aufschwung wird, so paradox dies klingen mag, auch noch durch die Mehrwertsteuer verzögert. Die Investitionen werden so lange zurückgehalten, bis der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann; dies ist erst 1995 möglich.</p><p>Mit der vorzeitigen Entlastung der Investoren könnte hier Abhilfe geschaffen werden. Ein vorgezogener Vorsteuerabzug würde die Bundeskasse in geringem Masse betreffen, da bisher die Ausfälle der Wust beim Investitionsrückstau nicht aufgerechnet wurden.</p><p>Laut den Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung betreffend die Finanzordnung (Art. 8 Abs. 3) besitzt der Bundesrat die Kompetenz, den Vorsteuerabzug für Anlagegüter zeitlich vorzulegen. Der Bundesrat hat deutlich gemacht, dass er eine Vorverlegung nicht in Betracht zieht. Aus diesen Gründen beauftragen wir den Bundesrat, eine Vorlage auszuarbeiten, welche es den Unternehmen erlauben soll, die Vorsteuer auf Investitionen bereits ab 1. Juli 1994 in Abzug zu bringen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, welche es den Unternehmen ermöglicht, die Vorsteuer auf Investitionen bereits ab 1. Juli 1994 geltend zu machen und in Abzug zu bringen.</p>
  • Vorsteuerabzug auf Investitionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Volk hat am 28. November 1993 mit solider Mehrheit der Einführung der Mehrwertsteuer zugestimmt. Mit dem Verschwinden der Taxe occulte gewinnen die schweizerischen Unternehmen und die gesamte Wirtschaft an Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Ausland. Das Bundesamt für Konjunkturfragen sieht erste Anzeichen einer konjunkturellen Erholung. Trotz dieser positiven Zeichen wird die Arbeitslosenrate weiter ansteigen, und der Aufschwung wird, so paradox dies klingen mag, auch noch durch die Mehrwertsteuer verzögert. Die Investitionen werden so lange zurückgehalten, bis der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann; dies ist erst 1995 möglich.</p><p>Mit der vorzeitigen Entlastung der Investoren könnte hier Abhilfe geschaffen werden. Ein vorgezogener Vorsteuerabzug würde die Bundeskasse in geringem Masse betreffen, da bisher die Ausfälle der Wust beim Investitionsrückstau nicht aufgerechnet wurden.</p><p>Laut den Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung betreffend die Finanzordnung (Art. 8 Abs. 3) besitzt der Bundesrat die Kompetenz, den Vorsteuerabzug für Anlagegüter zeitlich vorzulegen. Der Bundesrat hat deutlich gemacht, dass er eine Vorverlegung nicht in Betracht zieht. Aus diesen Gründen beauftragen wir den Bundesrat, eine Vorlage auszuarbeiten, welche es den Unternehmen erlauben soll, die Vorsteuer auf Investitionen bereits ab 1. Juli 1994 in Abzug zu bringen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, welche es den Unternehmen ermöglicht, die Vorsteuer auf Investitionen bereits ab 1. Juli 1994 geltend zu machen und in Abzug zu bringen.</p>
    • Vorsteuerabzug auf Investitionen

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