Gewährleistung des Rechtsstaates

ShortId
93.3600
Id
19933600
Updated
10.04.2024 08:16
Language
de
Title
Gewährleistung des Rechtsstaates
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat dürfte wissen, dass Kantone aus Mangel an Gefängnisplätzen "Notentlassungen" vornehmen. Er dürfte darüber im Bild sein, dass mangels Platz in Polizeigefängnissen polizeilich ausgeschriebene Delinquenten gar nicht mehr angehalten werden. Er dürfte wissen, dass Delinquenten nach ihrer Verhaftung wieder freigelassen werden und weiter delinquieren. Er dürfte wissen, dass sich Polizeibehörden überlegen, ob es unter solchen Umständen überhaupt noch einen Sinn hat, grössere Verhaftungsaktionen in die Wege zu leiten.</p><p>Weil anzunehmen ist, dass der Bundesrat diese Tatbestände kennt, erübrigt sich eine weitere Begründung, da wir nicht glauben, der Bundesrat gedenke zuzusehen, wie sich das ausländische Verbrechermilieu unbehindert und unbestraft in der Schweiz breitmachen kann.</p>
  • <p>Es ist kaum zu bestreiten, dass die voll belegten Vollzugsanstalten und die insbesondere in den grösseren Städten seit längerer Zeit überfüllten Polizei- und Untersuchungsgefängnisse die Kantone bei der Strafverfolgung vor grosse Schwierigkeiten stellen. Selbst wenn es schwer hält, das Ausmass der Überbelegung von Strafvollzugsanstalten und Untersuchungsgefängnissen genau zu bestimmen, handelt es sich um einen Notstand, der mit den Prinzipien des Rechtsstaates nur schwer zu vereinbaren ist. Indessen ist darauf hinzuweisen, dass das Problem nicht ausschliesslich beim ungenügenden Raumangebot der Gefängnisse liegt. Aufwendige Strafverfahren und ungenügende personelle und materielle Ausstattung der Justizbehörden können einen negativen Einfluss auf die Dauer der Untersuchungshaft haben. Die Überbelegung der Untersuchungsgefängnisse ist ferner zum Teil auch damit zu erklären, dass sie Personen beherbergen, die auf ihren Strafantritt oder die Ausschaffung warten. Das Problem hat also vielfältige Ursachen und bedarf zu seiner Lösung daher auch verschiedener Massnahmen.</p><p>1. Der Bundesrat hält mit aller Deutlichkeit fest, dass er gewillt ist, die Kantone im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Lösung der erwähnten Probleme zu unterstützen. Indessen muss er daran erinnern, dass nach Artikel 64bis Absatz 2 der Bundesverfassung sowohl die gesetzliche Regelung als auch die Durchführung des Strafverfahrens, eingeschlossen die Untersuchungshaft, Sache der Kantone sind. Das bedeutet, dass die Kantone bei Wahl und Anwendung der für das Funktionieren der Strafjustiz notwendigen Mittel weitgehend autonom sind. Die Zuständigkeit der Kantone ist freilich nicht unbegrenzt; sie ermächtigt sie nicht, dem Bundesrecht widersprechende Massnahmen zu treffen (Art. 2 BV-Übergangsbestimmungen). Sie erlaubt ihnen noch weniger, auf ihre Aufgaben im Justizbereich zu verzichten und so die Anwendung des Bundesrechts in Frage zu stellen.</p><p>Aber auch der Straf- und Massnahmenvollzug liegt weitgehend in der Kompetenz der Kantone. Allerdings ist hier der Bund zumindest zur gesetzlichen Regelung von Grundsätzen befugt, und er hat von dieser Kompetenz teilweise Gebrauch gemacht. Im übrigen unterstützt der Bund die Kantone finanziell beim Um- und Neubau der Anstalten (Art. 64bis Abs. 3 BV; BG vom 5.10.1984 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug).</p><p>2. Konkret sieht der Bundesrat keinen Raum für ausserordentliche Massnahmen oder Notrecht. Denn der Voranschlag des Bundes - worauf wir noch zurückkommen - erlaubt es dem Bundesrat nicht, den Kantonen sofort eine über das bereits vorgesehene Ausmass hinausgehende finanzielle Hilfe auszurichten. Ferner ist der Bundesrat nicht in der Lage, innert kürzester Zeit eine Lösung für das Problem der fehlenden Räumlichkeiten zu finden, namentlich weil man den Bürger nicht seiner Mitbeteiligungsrechte im öffentlichen Baurecht berauben kann.</p><p>Um zur Lösung des Problems der überfüllten Vollzugsanstalten oder Untersuchungsgefängnisse beizutragen, beabsichtigt der Bundesrat, folgende Massnahmen gesetzgeberischer bzw. administrativer Art zu ergreifen, oder hat sie bereits ergriffen:</p><p>- Der Bund wird den Bau von neuen Strafvollzugseinrichtungen weiterhin subventionieren; wir rufen in Erinnerung, dass der Bundesrat 1993 über ein Budget von 27 Millionen Franken verfügte, um Subventionen für neue Bauten zu bewilligen. Die eingereichten Anträge der Kantone erreichten bloss 23 Millionen Franken.</p><p>- Die Arbeitsgruppe "Vollzugsunterstützung" des Bundesamtes für Flüchtlinge, die sich aus Vertretern des Bundes und der Kantone zusammensetzt, wird bis Ende Februar 1994 dem Vorsteher des EJPD Lösungsvorschläge für eine sinnvolle Unterstützung der Kantone durch den Bund betreffend die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, namentlich die Vorbereitungshaft und die verlängerte Ausschaffungshaft, unterbreiten. National- und Ständerat werden voraussichtlich in der Frühjahrssession 1994 entscheiden können, wie der Bund den Kantonen helfen soll.</p><p>- Die Expertenkommission, die sich mit dem Anliegen des Postulates Gadient vom 3. März 1992 ("Krise im Straf- und Massnahmenvollzug") befasst, wird dem Bundesrat ihren Bericht, der den Ist-Zustand im Straf- und Massnahmenvollzug sowie in der Untersuchungshaft beschreibt und den Handlungsbedarf abklärt, voraussichtlich bis Ende 1994 unterbreiten. Es empfiehlt sich in der Tat, gestützt auf zuverlässige Informationen ein genaues und vertieftes Bild der Situation zu erhalten und sich nicht auf vage Informationen zu verlassen. Obwohl sich die Situation in der Zwischenzeit zugespitzt hat, ist an dieser Stelle hervorzuheben, dass das Postulat Gadient analoge Probleme, wie sie in der vorliegenden Motion angesprochen werden, in einer breiteren Perspektive aufgreift.</p><p>- Der Bundesrat hat im Juli 1993 einen Vorenwurf zur Revision des gesamten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung geschickt. Eines der Ziele dieses Vorentwurfes ist es, die kurzen Freiheitsstrafen durch andere Sanktionen zu ersetzen. Es liegt auf der Hand, dass mit der Einführung einer solchen Lösung die bisher für den Vollzug kurzer Freiheitsstrafen verwendeten Gefängnisplätze zu anderen Zwecken zur Verfügung stehen könnten. Ob der Bundesrat diese Möglichkeit dem Parlament schlussendlich unterbreiten wird, ist indessen derzeit offen.</p><p>Zusammenfassend können wir dem Verfasser und den Mitunterzeichnern der Interpellation versichern, dass der Bundesrat der von ihnen aufgeworfenen ernsten und wichtigen Frage grosse Beachtung schenkt. Jede Intervention in diesem Bereich muss jedoch auf einer klaren und vertieften Analyse der Situation beruhen und die verfassungsmässige Ordnung, insbesondere die Prinzipien des Föderalismus, respektieren.</p>
  • <p>In verschiedenen Kantonen, insbesondere im Kanton Zürich, werden Häftlinge, die sich in Polizei- und Untersuchungshaft befinden, laufend wegen Mangel an Gefängnisplätzen auf freien Fuss gesetzt. Diese Notentlassungen führen nach Angaben von Untersuchungsbehörden dazu, dass Straftäter aus dem Ausland in Massen auftreten und in der Schweiz deliktisch tätig werden, ohne dass ihnen wirksam begegnet werden kann.</p><p>Polizeibehörden bestätigen, dass sie mangels Gefängnisplätzen möglicherweise auf Monate hinaus auf grossangelegte Verhaftungsaktionen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Drogenhandels verzichten müssen.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass diese Situation eine Kapitulation des Rechtsstaates bedeutet?</p><p>Wer trägt nach Auffassung des Bundesrates die Verantwortung für diese Kapitulation des Rechtsstaates?</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, um rechtsstaatliche Zustände wiederherzustellen? Ist er bereit, dazu auch ausserordentliche Massnahmen und allenfalls sogar Notrecht anzuwenden?</p><p>Wie lange lässt der Bundesrat zu, dass im ausländischen Verbrechermilieu die Schweiz und insbesondere die Stadt Zürich als lukrativer, praktisch gefahrloser Tummel- und Aktionsplatz betrachtet werden?</p>
  • Gewährleistung des Rechtsstaates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat dürfte wissen, dass Kantone aus Mangel an Gefängnisplätzen "Notentlassungen" vornehmen. Er dürfte darüber im Bild sein, dass mangels Platz in Polizeigefängnissen polizeilich ausgeschriebene Delinquenten gar nicht mehr angehalten werden. Er dürfte wissen, dass Delinquenten nach ihrer Verhaftung wieder freigelassen werden und weiter delinquieren. Er dürfte wissen, dass sich Polizeibehörden überlegen, ob es unter solchen Umständen überhaupt noch einen Sinn hat, grössere Verhaftungsaktionen in die Wege zu leiten.</p><p>Weil anzunehmen ist, dass der Bundesrat diese Tatbestände kennt, erübrigt sich eine weitere Begründung, da wir nicht glauben, der Bundesrat gedenke zuzusehen, wie sich das ausländische Verbrechermilieu unbehindert und unbestraft in der Schweiz breitmachen kann.</p>
    • <p>Es ist kaum zu bestreiten, dass die voll belegten Vollzugsanstalten und die insbesondere in den grösseren Städten seit längerer Zeit überfüllten Polizei- und Untersuchungsgefängnisse die Kantone bei der Strafverfolgung vor grosse Schwierigkeiten stellen. Selbst wenn es schwer hält, das Ausmass der Überbelegung von Strafvollzugsanstalten und Untersuchungsgefängnissen genau zu bestimmen, handelt es sich um einen Notstand, der mit den Prinzipien des Rechtsstaates nur schwer zu vereinbaren ist. Indessen ist darauf hinzuweisen, dass das Problem nicht ausschliesslich beim ungenügenden Raumangebot der Gefängnisse liegt. Aufwendige Strafverfahren und ungenügende personelle und materielle Ausstattung der Justizbehörden können einen negativen Einfluss auf die Dauer der Untersuchungshaft haben. Die Überbelegung der Untersuchungsgefängnisse ist ferner zum Teil auch damit zu erklären, dass sie Personen beherbergen, die auf ihren Strafantritt oder die Ausschaffung warten. Das Problem hat also vielfältige Ursachen und bedarf zu seiner Lösung daher auch verschiedener Massnahmen.</p><p>1. Der Bundesrat hält mit aller Deutlichkeit fest, dass er gewillt ist, die Kantone im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Lösung der erwähnten Probleme zu unterstützen. Indessen muss er daran erinnern, dass nach Artikel 64bis Absatz 2 der Bundesverfassung sowohl die gesetzliche Regelung als auch die Durchführung des Strafverfahrens, eingeschlossen die Untersuchungshaft, Sache der Kantone sind. Das bedeutet, dass die Kantone bei Wahl und Anwendung der für das Funktionieren der Strafjustiz notwendigen Mittel weitgehend autonom sind. Die Zuständigkeit der Kantone ist freilich nicht unbegrenzt; sie ermächtigt sie nicht, dem Bundesrecht widersprechende Massnahmen zu treffen (Art. 2 BV-Übergangsbestimmungen). Sie erlaubt ihnen noch weniger, auf ihre Aufgaben im Justizbereich zu verzichten und so die Anwendung des Bundesrechts in Frage zu stellen.</p><p>Aber auch der Straf- und Massnahmenvollzug liegt weitgehend in der Kompetenz der Kantone. Allerdings ist hier der Bund zumindest zur gesetzlichen Regelung von Grundsätzen befugt, und er hat von dieser Kompetenz teilweise Gebrauch gemacht. Im übrigen unterstützt der Bund die Kantone finanziell beim Um- und Neubau der Anstalten (Art. 64bis Abs. 3 BV; BG vom 5.10.1984 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug).</p><p>2. Konkret sieht der Bundesrat keinen Raum für ausserordentliche Massnahmen oder Notrecht. Denn der Voranschlag des Bundes - worauf wir noch zurückkommen - erlaubt es dem Bundesrat nicht, den Kantonen sofort eine über das bereits vorgesehene Ausmass hinausgehende finanzielle Hilfe auszurichten. Ferner ist der Bundesrat nicht in der Lage, innert kürzester Zeit eine Lösung für das Problem der fehlenden Räumlichkeiten zu finden, namentlich weil man den Bürger nicht seiner Mitbeteiligungsrechte im öffentlichen Baurecht berauben kann.</p><p>Um zur Lösung des Problems der überfüllten Vollzugsanstalten oder Untersuchungsgefängnisse beizutragen, beabsichtigt der Bundesrat, folgende Massnahmen gesetzgeberischer bzw. administrativer Art zu ergreifen, oder hat sie bereits ergriffen:</p><p>- Der Bund wird den Bau von neuen Strafvollzugseinrichtungen weiterhin subventionieren; wir rufen in Erinnerung, dass der Bundesrat 1993 über ein Budget von 27 Millionen Franken verfügte, um Subventionen für neue Bauten zu bewilligen. Die eingereichten Anträge der Kantone erreichten bloss 23 Millionen Franken.</p><p>- Die Arbeitsgruppe "Vollzugsunterstützung" des Bundesamtes für Flüchtlinge, die sich aus Vertretern des Bundes und der Kantone zusammensetzt, wird bis Ende Februar 1994 dem Vorsteher des EJPD Lösungsvorschläge für eine sinnvolle Unterstützung der Kantone durch den Bund betreffend die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, namentlich die Vorbereitungshaft und die verlängerte Ausschaffungshaft, unterbreiten. National- und Ständerat werden voraussichtlich in der Frühjahrssession 1994 entscheiden können, wie der Bund den Kantonen helfen soll.</p><p>- Die Expertenkommission, die sich mit dem Anliegen des Postulates Gadient vom 3. März 1992 ("Krise im Straf- und Massnahmenvollzug") befasst, wird dem Bundesrat ihren Bericht, der den Ist-Zustand im Straf- und Massnahmenvollzug sowie in der Untersuchungshaft beschreibt und den Handlungsbedarf abklärt, voraussichtlich bis Ende 1994 unterbreiten. Es empfiehlt sich in der Tat, gestützt auf zuverlässige Informationen ein genaues und vertieftes Bild der Situation zu erhalten und sich nicht auf vage Informationen zu verlassen. Obwohl sich die Situation in der Zwischenzeit zugespitzt hat, ist an dieser Stelle hervorzuheben, dass das Postulat Gadient analoge Probleme, wie sie in der vorliegenden Motion angesprochen werden, in einer breiteren Perspektive aufgreift.</p><p>- Der Bundesrat hat im Juli 1993 einen Vorenwurf zur Revision des gesamten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches in die Vernehmlassung geschickt. Eines der Ziele dieses Vorentwurfes ist es, die kurzen Freiheitsstrafen durch andere Sanktionen zu ersetzen. Es liegt auf der Hand, dass mit der Einführung einer solchen Lösung die bisher für den Vollzug kurzer Freiheitsstrafen verwendeten Gefängnisplätze zu anderen Zwecken zur Verfügung stehen könnten. Ob der Bundesrat diese Möglichkeit dem Parlament schlussendlich unterbreiten wird, ist indessen derzeit offen.</p><p>Zusammenfassend können wir dem Verfasser und den Mitunterzeichnern der Interpellation versichern, dass der Bundesrat der von ihnen aufgeworfenen ernsten und wichtigen Frage grosse Beachtung schenkt. Jede Intervention in diesem Bereich muss jedoch auf einer klaren und vertieften Analyse der Situation beruhen und die verfassungsmässige Ordnung, insbesondere die Prinzipien des Föderalismus, respektieren.</p>
    • <p>In verschiedenen Kantonen, insbesondere im Kanton Zürich, werden Häftlinge, die sich in Polizei- und Untersuchungshaft befinden, laufend wegen Mangel an Gefängnisplätzen auf freien Fuss gesetzt. Diese Notentlassungen führen nach Angaben von Untersuchungsbehörden dazu, dass Straftäter aus dem Ausland in Massen auftreten und in der Schweiz deliktisch tätig werden, ohne dass ihnen wirksam begegnet werden kann.</p><p>Polizeibehörden bestätigen, dass sie mangels Gefängnisplätzen möglicherweise auf Monate hinaus auf grossangelegte Verhaftungsaktionen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Drogenhandels verzichten müssen.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass diese Situation eine Kapitulation des Rechtsstaates bedeutet?</p><p>Wer trägt nach Auffassung des Bundesrates die Verantwortung für diese Kapitulation des Rechtsstaates?</p><p>Was unternimmt der Bundesrat, um rechtsstaatliche Zustände wiederherzustellen? Ist er bereit, dazu auch ausserordentliche Massnahmen und allenfalls sogar Notrecht anzuwenden?</p><p>Wie lange lässt der Bundesrat zu, dass im ausländischen Verbrechermilieu die Schweiz und insbesondere die Stadt Zürich als lukrativer, praktisch gefahrloser Tummel- und Aktionsplatz betrachtet werden?</p>
    • Gewährleistung des Rechtsstaates

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