Schaffung eines Bundesamtes für konfessionelle Fragen

ShortId
93.3606
Id
19933606
Updated
10.04.2024 13:34
Language
de
Title
Schaffung eines Bundesamtes für konfessionelle Fragen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vergleiche französischer Text.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Bundesamt für Religionsfragen zu schaffen. Dieses Amt soll über die Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger in bezug auf die Religion wachen und die Entwicklung religiöser Strömungen in unserer Gesellschaft beobachten, die sich nach wie vor als konfessionell neutral versteht.</p><p>Das Bundesamt soll folgende drei Aufgaben wahrnehmen:</p><p>1. Es wacht über die verfassungsmässig garantierte Religionsfreiheit und schützt die Bürgerinnen und Bürger und den Staat vor Übergriffen der religiösen Autoritäten.</p><p>2. Es ist im Namen des Bundesrates Ansprechpartner für die kirchlichen Leitungsorgane insbesondere jener Kirchen, die in den Kantonen eine rechtliche Bindung zum Staat haben.</p><p>3. Als Fachstelle verfolgt es, welche Haltung die anerkannten christlichen Kirchen, aber auch andere Religionen, Sekten und religiöse Gruppierungen einnehmen, und beurteilt deren Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft.</p>
  • Schaffung eines Bundesamtes für konfessionelle Fragen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vergleiche französischer Text.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Bundesamt für Religionsfragen zu schaffen. Dieses Amt soll über die Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger in bezug auf die Religion wachen und die Entwicklung religiöser Strömungen in unserer Gesellschaft beobachten, die sich nach wie vor als konfessionell neutral versteht.</p><p>Das Bundesamt soll folgende drei Aufgaben wahrnehmen:</p><p>1. Es wacht über die verfassungsmässig garantierte Religionsfreiheit und schützt die Bürgerinnen und Bürger und den Staat vor Übergriffen der religiösen Autoritäten.</p><p>2. Es ist im Namen des Bundesrates Ansprechpartner für die kirchlichen Leitungsorgane insbesondere jener Kirchen, die in den Kantonen eine rechtliche Bindung zum Staat haben.</p><p>3. Als Fachstelle verfolgt es, welche Haltung die anerkannten christlichen Kirchen, aber auch andere Religionen, Sekten und religiöse Gruppierungen einnehmen, und beurteilt deren Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft.</p>
    • Schaffung eines Bundesamtes für konfessionelle Fragen

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