Zukunft von Spartenradioprogrammen

ShortId
93.3620
Id
19933620
Updated
10.04.2024 11:43
Language
de
Title
Zukunft von Spartenradioprogrammen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass sich in der Schweiz Spartenradios einer wachsenden Beliebtheit erfreuen. Nicht nur der Klassiksender Opus Radio fand sein Publikum, sondern auch das volkstümlich ausgerichtete Spartenprogramm von Radio Eviva konnte innert Kürze einen erstaunlichen Erfolg ausweisen.</p><p>Die Erfahrungen und Hörerzahlen bei Radio Eviva zeigen, dass bei einem breiten Bevölkerungskreis ein grosses Bedürfnis nach Spartenprogrammen besteht. Die Entwicklung im elektronischen Medienbereich, speziell auch im Bereich der Privatradios, zeigt auf, dass Spartenprogrammen die Zukunft gehört. Die Hörerschaft zieht herkömmlichen Mischprogrammen mehr und mehr Radioprogramme vor, die von einem bestimmten Musikstil oder von bestimmten Inhalten geprägt sind.</p><p>Da aber solche Programme nur überleben können, wenn sie eine entsprechende Erreichbarkeit aufweisen können, sollten möglichst bald Lösungen gefunden werden, die eine terrestrische Verbreitung von Spartenradios ermöglichen.</p><p>Es ist bekannt, dass in der Schweiz terrestrische Frequenzen, insbesondere UKW-Frequenzen, knapp sind. Erst die abschliessende Erstellung der Sendernetzpläne durch die PTT respektive die Definition der Versorgungsgebiete wird zeigen, in welchem Ausmass terrestrische Frequenzen auch an private Veranstalter verteilt werden können. Um nicht das Ende der Frequenzenplanung abwarten zu müssen, sollten bereits heute in der laufenden Planung Alternativmöglichkeiten geprüft werden, die den Bestand von sprachregionalen Spartenprogrammen sicherstellen und ein Gegengewicht zu einer augenscheinlich wachsenden ausländischen Konkurrenz ermöglichen.</p><p>Eine Integration von Spartenprogrammen in die laufende Frequenzplanung und Gesamtversorgung wäre nicht zuletzt auch eine logische Konsequenz aus der angestrebten Liberalisierung der Radio- und Fernsehgesetzgebung, die vordringlich den inländischen elektronischen Medienmarkt vor einer ausländischen Medienüberflutung schützen will.</p><p>Die Spartenradios werden bis anhin via Satellit und Kabel verbreitet. Diese Verbreitungsart kann aber nur eine Zwischenlösung sein. Eine Verbreitung nur über Satellit und Kabel ist für ein Spartenradio auf die Dauer wirtschaftlich nicht tragbar. Sprachregionale Spartenprogramme sind nur existenzfähig, wenn sie terrestrisch verbreitet werden können.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen des Interpellanten. Gerade dadurch, dass sie vor allem in musikalischer Hinsicht auf spezielle Hörerkreise ausgerichtet sind, können Spartenprogramme einen Beitrag zur Verwirklichung des in Artikel 3 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) umschriebenen Programmauftrages leisten.</p><p>Der Bundesrat sieht jedoch keine Möglichkeit, einzelne Programmtypen vor Abschluss der laufenden Sendernetzplanung zu bevorzugen.</p><p>2. Der Bundesrat wird die PTT-Betriebe anweisen, wie die Sendernetzpläne zu erstellen sind (Art. 8 RTVG). Die gesetzlichen Vorgaben lassen jedoch eine Privilegierung von einzelnen Programmtypen nicht zu. Die Sendernetzplanung, an welcher derzeit gearbeitet wird, ist vielmehr auf die verschiedenen Versorgungsebenen ausgerichtet. In Anbetracht des akuten Frequenzmangels hat der Gesetzgeber hierfür eine klare Prioritätenordnung festgelegt:</p><p>- Vorweg müssen die verschiedenen Radioprogramme der SRG in den einzelnen Regionen der Nationalsprachen verbreitet werden (Art. 27 Abs. 1 RTVG).</p><p>- Zweite Priorität geniessen die lokalen und regionalen Programme (Art. 28 Abs. 2 RTVG).</p><p>- In dritter Linie ist je ein sprachregionales Radioprogramm der SRG in den anderssprachigen Regionen zu verbreiten (Art. 28 Abs. 2 RTVG).</p><p>Erst wenn diese Bedürfnisse befriedigt sind, kann ein anderer Veranstalter als die SRG eine Konzession für die drahtlos-terrestrische Verbreitung eines sprachregionalen oder nationalen Sparten- oder Vollprogramms erhalten: Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b RTVG setzt nebst der technischen Machbarkeit voraus, dass ein solches Vorhaben "die Möglichkeiten der SRG sowie der lokalen und regionalen Veranstalter, ihre konzessionsgemässen Leistungen zu erbringen, nicht wesentlich beeinträchtigt".</p><p>3. Der Bundesrat ist generell bestrebt, die technischen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Deshalb wird im Rahmen der Sendernetzplanung nicht allein der Bereich der Ultrakurzwellen (UKW), sondern auch derjenige der Mittelwellen einbezogen. Der Bundesrat verfolgt ausserdem die Entwicklung neuer Technologien mit grossem Interesse, so etwa die digitale Übertragungstechnik (Digital Audio Broadcasting, DAB), welche in Fachkreisen als die Übertragungsform der Zukunft gilt. Längerfristig betrachtet, dürfte sie das Problem des Frequenzmangels wesentlich entschärfen.</p><p>4. Der Bundesrat hat im Jahr 1980 beschlossen, die Radioversorgung der Bevölkerung im Katastrophen-, Krisen- und Kriegsfall über sogenannte VRK-Sender sicherzustellen. Mit dem Ziel, die Hörerinnen und Hörer bereits in Friedenszeiten an bestimmte Frequenzen zu gewöhnen, werden diese zusätzlichen Sender heute für die Verbreitung der ersten sprachregionalen Programme der SRG eingesetzt.</p><p>Die VRK-Sender haben unter anderem wegen ihrer grossen Leistung zu einer Mehrfachversorgung gewisser Gebiete geführt. Es wäre deshalb sinnvoll, wenn die hieraus resultierende Überkapazität anderweitig genutzt würde. Für die Verbreitung ihrer ersten Programme der Sprachregionen und die Regionaljournale ist die SRG zudem nicht auf sämtliche VRK-Sender angewiesen. Der Bundesrat ist deshalb bereit zu prüfen, inwieweit VRK-Sender in Friedenszeiten künftig auch durch andere Radioveranstalter belegt werden können. Damit folgt er einer Empfehlung der "Studiengruppe UKW 92", welche im Auftrag des EVED die Probleme der UKW-Versorgung in der Schweiz umfassend analysiert hat.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aufgrund verschiedener Überlegungen gelangt der Interpellant mit der vorliegenden Eingabe an den Bundesrat und unterbreitet ihm folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass Spartenprogramme einem echten Bedürfnis entsprechen und dass er vordringlich Spartenprogramme im Rahmen des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen berücksichtigen sollte?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, Spartenradioprogramme in die laufende Frequenzplanung einzubeziehen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, alle technischen Voraussetzungen abzuklären, die kurzfristig eine Realisierung von sprachregionalen Spartenprogrammen möglich machen, indem das breiteste Spektrum der technischen Nutzungsmöglichkeiten ausgeschöpft und nicht nur die Versorgung über die ohnehin knappen UKW-Frequenzen geprüft wird?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, vorübergehend, bis bessere technische Voraussetzungen bestehen, einen Teil der Krisen-, Katastrophen- und Kriegsfrequenzen (sogenannte VRK-Frequenzen) für die Verbreitung von privaten Radioprogrammen zur Verfügung zu stellen?</p>
  • Zukunft von Spartenradioprogrammen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass sich in der Schweiz Spartenradios einer wachsenden Beliebtheit erfreuen. Nicht nur der Klassiksender Opus Radio fand sein Publikum, sondern auch das volkstümlich ausgerichtete Spartenprogramm von Radio Eviva konnte innert Kürze einen erstaunlichen Erfolg ausweisen.</p><p>Die Erfahrungen und Hörerzahlen bei Radio Eviva zeigen, dass bei einem breiten Bevölkerungskreis ein grosses Bedürfnis nach Spartenprogrammen besteht. Die Entwicklung im elektronischen Medienbereich, speziell auch im Bereich der Privatradios, zeigt auf, dass Spartenprogrammen die Zukunft gehört. Die Hörerschaft zieht herkömmlichen Mischprogrammen mehr und mehr Radioprogramme vor, die von einem bestimmten Musikstil oder von bestimmten Inhalten geprägt sind.</p><p>Da aber solche Programme nur überleben können, wenn sie eine entsprechende Erreichbarkeit aufweisen können, sollten möglichst bald Lösungen gefunden werden, die eine terrestrische Verbreitung von Spartenradios ermöglichen.</p><p>Es ist bekannt, dass in der Schweiz terrestrische Frequenzen, insbesondere UKW-Frequenzen, knapp sind. Erst die abschliessende Erstellung der Sendernetzpläne durch die PTT respektive die Definition der Versorgungsgebiete wird zeigen, in welchem Ausmass terrestrische Frequenzen auch an private Veranstalter verteilt werden können. Um nicht das Ende der Frequenzenplanung abwarten zu müssen, sollten bereits heute in der laufenden Planung Alternativmöglichkeiten geprüft werden, die den Bestand von sprachregionalen Spartenprogrammen sicherstellen und ein Gegengewicht zu einer augenscheinlich wachsenden ausländischen Konkurrenz ermöglichen.</p><p>Eine Integration von Spartenprogrammen in die laufende Frequenzplanung und Gesamtversorgung wäre nicht zuletzt auch eine logische Konsequenz aus der angestrebten Liberalisierung der Radio- und Fernsehgesetzgebung, die vordringlich den inländischen elektronischen Medienmarkt vor einer ausländischen Medienüberflutung schützen will.</p><p>Die Spartenradios werden bis anhin via Satellit und Kabel verbreitet. Diese Verbreitungsart kann aber nur eine Zwischenlösung sein. Eine Verbreitung nur über Satellit und Kabel ist für ein Spartenradio auf die Dauer wirtschaftlich nicht tragbar. Sprachregionale Spartenprogramme sind nur existenzfähig, wenn sie terrestrisch verbreitet werden können.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen des Interpellanten. Gerade dadurch, dass sie vor allem in musikalischer Hinsicht auf spezielle Hörerkreise ausgerichtet sind, können Spartenprogramme einen Beitrag zur Verwirklichung des in Artikel 3 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) umschriebenen Programmauftrages leisten.</p><p>Der Bundesrat sieht jedoch keine Möglichkeit, einzelne Programmtypen vor Abschluss der laufenden Sendernetzplanung zu bevorzugen.</p><p>2. Der Bundesrat wird die PTT-Betriebe anweisen, wie die Sendernetzpläne zu erstellen sind (Art. 8 RTVG). Die gesetzlichen Vorgaben lassen jedoch eine Privilegierung von einzelnen Programmtypen nicht zu. Die Sendernetzplanung, an welcher derzeit gearbeitet wird, ist vielmehr auf die verschiedenen Versorgungsebenen ausgerichtet. In Anbetracht des akuten Frequenzmangels hat der Gesetzgeber hierfür eine klare Prioritätenordnung festgelegt:</p><p>- Vorweg müssen die verschiedenen Radioprogramme der SRG in den einzelnen Regionen der Nationalsprachen verbreitet werden (Art. 27 Abs. 1 RTVG).</p><p>- Zweite Priorität geniessen die lokalen und regionalen Programme (Art. 28 Abs. 2 RTVG).</p><p>- In dritter Linie ist je ein sprachregionales Radioprogramm der SRG in den anderssprachigen Regionen zu verbreiten (Art. 28 Abs. 2 RTVG).</p><p>Erst wenn diese Bedürfnisse befriedigt sind, kann ein anderer Veranstalter als die SRG eine Konzession für die drahtlos-terrestrische Verbreitung eines sprachregionalen oder nationalen Sparten- oder Vollprogramms erhalten: Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b RTVG setzt nebst der technischen Machbarkeit voraus, dass ein solches Vorhaben "die Möglichkeiten der SRG sowie der lokalen und regionalen Veranstalter, ihre konzessionsgemässen Leistungen zu erbringen, nicht wesentlich beeinträchtigt".</p><p>3. Der Bundesrat ist generell bestrebt, die technischen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Deshalb wird im Rahmen der Sendernetzplanung nicht allein der Bereich der Ultrakurzwellen (UKW), sondern auch derjenige der Mittelwellen einbezogen. Der Bundesrat verfolgt ausserdem die Entwicklung neuer Technologien mit grossem Interesse, so etwa die digitale Übertragungstechnik (Digital Audio Broadcasting, DAB), welche in Fachkreisen als die Übertragungsform der Zukunft gilt. Längerfristig betrachtet, dürfte sie das Problem des Frequenzmangels wesentlich entschärfen.</p><p>4. Der Bundesrat hat im Jahr 1980 beschlossen, die Radioversorgung der Bevölkerung im Katastrophen-, Krisen- und Kriegsfall über sogenannte VRK-Sender sicherzustellen. Mit dem Ziel, die Hörerinnen und Hörer bereits in Friedenszeiten an bestimmte Frequenzen zu gewöhnen, werden diese zusätzlichen Sender heute für die Verbreitung der ersten sprachregionalen Programme der SRG eingesetzt.</p><p>Die VRK-Sender haben unter anderem wegen ihrer grossen Leistung zu einer Mehrfachversorgung gewisser Gebiete geführt. Es wäre deshalb sinnvoll, wenn die hieraus resultierende Überkapazität anderweitig genutzt würde. Für die Verbreitung ihrer ersten Programme der Sprachregionen und die Regionaljournale ist die SRG zudem nicht auf sämtliche VRK-Sender angewiesen. Der Bundesrat ist deshalb bereit zu prüfen, inwieweit VRK-Sender in Friedenszeiten künftig auch durch andere Radioveranstalter belegt werden können. Damit folgt er einer Empfehlung der "Studiengruppe UKW 92", welche im Auftrag des EVED die Probleme der UKW-Versorgung in der Schweiz umfassend analysiert hat.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aufgrund verschiedener Überlegungen gelangt der Interpellant mit der vorliegenden Eingabe an den Bundesrat und unterbreitet ihm folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass Spartenprogramme einem echten Bedürfnis entsprechen und dass er vordringlich Spartenprogramme im Rahmen des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen berücksichtigen sollte?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, Spartenradioprogramme in die laufende Frequenzplanung einzubeziehen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, alle technischen Voraussetzungen abzuklären, die kurzfristig eine Realisierung von sprachregionalen Spartenprogrammen möglich machen, indem das breiteste Spektrum der technischen Nutzungsmöglichkeiten ausgeschöpft und nicht nur die Versorgung über die ohnehin knappen UKW-Frequenzen geprüft wird?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, vorübergehend, bis bessere technische Voraussetzungen bestehen, einen Teil der Krisen-, Katastrophen- und Kriegsfrequenzen (sogenannte VRK-Frequenzen) für die Verbreitung von privaten Radioprogrammen zur Verfügung zu stellen?</p>
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