Ueberprüfung der Oekobeitragsverordnung (OeBV)
- ShortId
-
93.3624
- Id
-
19933624
- Updated
-
10.04.2024 09:21
- Language
-
de
- Title
-
Ueberprüfung der Oekobeitragsverordnung (OeBV)
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Kein Giesskannenprinzip</p><p>Der Bundesrat teilt diese Meinung. Entsprechend sind an die Ökobeiträge gemäss der Verordnung vom 26. April 1993 über Beiträge für besondere ökologische Leistungen in der Landwirtschaft (ÖBV) auch Bedingungen und Auflagen geknüpft. Diese sind hoch, differenziert und stellen entsprechend hohe Anforderungen, die auf den Betrieben eine Anpassung der Produktionstechnik oder gar eine Umstellung der Produktionsstruktur bedingen. Von einem Giesskannenprinzip kann daher nicht gesprochen werden.</p><p>2. Prüfung der Auswirkungen</p><p>Gemäss Artikel 25 der ÖBV sind für die Kontrollen die Behörden der Kantone zuständig. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die Oberaufsicht gemäss Artikel 33 der ÖBV.</p><p>Artikel 34 ÖBV legt fest, dass die einzelnen Massnahmen dieser Verordnung evaluiert werden, um deren Wirkungen periodisch zu überprüfen und damit auch die Grundlagen für eine Weiterentwicklung zu schaffen. Seit 1991 besteht ein Pilotbetriebsnetz für biologischen Landbau und integrierte Produktion mit rund 200 Betrieben, verteilt über die ganze Schweiz. Die detaillierten einzelbetrieblichen Daten werden von der Beratung erhoben und an den Forschungsanstalten ausgewertet. Sie liefern eine Basis für Anpassungen der Massnahmen aufgrund der ermittelten ökologischen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen. Zur Abklärung spezifischer Probleme werden darüber hinaus spezielle Forschungsprojekte definiert. So wurde für die Abklärung diverser Fragen rund um die ökologischen Ausgleichsflächen auf Ackerland ein spezielles Projekt zur Bearbeitung in Auftrag gegeben. Weiter unterstützt der Bund diesbezügliche Projekte der Kantone. Auch wird an den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten und Hochschulen mit über 100 Projekten intensiv an Fragen über die ökologischen Auswirkungen gearbeitet.</p><p>3. Zu sektorielle Ausgestaltung?</p><p>Die angesprochenen Umweltbereiche sind allesamt einbezogen. Die produktionstechnischen Auflagen und Bedingungen orientieren sich am Gewässerschutz, Bodenschutz, Tierschutz, an der Artenvielfalt und weiteren umweltrelevanten Kriterien. Die verschiedenen Massnahmen sind keineswegs sektoriell ausgestaltet, sie ergänzen sich zu einem kohärenten Konzept einer ganzheitlichen Betrachtungsweise.</p><p>4. Ein Teil der Beiträge für Evaluationen?</p><p>Von den budgetierten Mitteln für die Öko-Beiträge können und sollen keine Gelder für Wirkungsanalysen abgezweigt werden. Dafür sind separate finanzielle Mittel für entsprechende Projekte (vgl. Antwort zur Frage 2) bereitzustellen.</p><p>5. Beizug von Umweltfachorganisationen</p><p>Die angesprochenen Organisationen sind in den verschiedenen beratenden Expertenkommissionen vertreten und soweit möglich auch am Vollzug beteiligt. Im weiteren sind sowohl alle landwirtschaftlichen Forschungsanstalten als auch das Forschungsinstitut für biologischen Landbau in den Kommissionen vertreten und sind entsprechend ihren Schwerpunkten an den einzelnen Projekten beteiligt.</p>
- <p>Die Ökologisierung der Landwirtschaft ist eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Zeit. Eines der Lenkungsinstrumente in diesem Bereich sind die Ökobeiträge, die in der ÖBV geregelt sind. Zusammen mit den ergänzenden Direktzahlungen machen diese 821 Millionen Franken für 1994 aus.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese Beiträge an die Landwirtschaft nicht mehr nach dem traditionellen Giesskannenprinzip ausbezahlt werden dürfen?</p><p>Ist diesbezüglich die ÖBV griffig genug, oder beschreibt sie nicht nur, wer oder was beitragsberechtigt ist, ohne die getroffenen Massnahmen auf ihre ökologische Wirkung zu überprüfen?</p><p>Wurde die ÖBV bisher nicht zu sektoriell ausgestaltet, so dass sie zu wenig über die weiteren, mitbetroffenen Umweltschutzbereiche (Gewässerschutz, Bodenschutz usw.) aussagt?</p><p>Sollte nicht ein Teil des Beitragsvolumens für die Abklärung und Überprüfung der Wirkung auf die Umwelt benützt werden?</p><p>Müssten nicht bestehende Umweltfachorganisationen wie beispielsweise das Forschungsinstitut für biologischen Landbau, Oberwil, und die Forschungsanstalt FAC, Liebefeld-Bern, bei der umfassenden Problembearbeitung, Begutachtung und Massnahmenkontrolle beigezogen werden?</p>
- Ueberprüfung der Oekobeitragsverordnung (OeBV)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Kein Giesskannenprinzip</p><p>Der Bundesrat teilt diese Meinung. Entsprechend sind an die Ökobeiträge gemäss der Verordnung vom 26. April 1993 über Beiträge für besondere ökologische Leistungen in der Landwirtschaft (ÖBV) auch Bedingungen und Auflagen geknüpft. Diese sind hoch, differenziert und stellen entsprechend hohe Anforderungen, die auf den Betrieben eine Anpassung der Produktionstechnik oder gar eine Umstellung der Produktionsstruktur bedingen. Von einem Giesskannenprinzip kann daher nicht gesprochen werden.</p><p>2. Prüfung der Auswirkungen</p><p>Gemäss Artikel 25 der ÖBV sind für die Kontrollen die Behörden der Kantone zuständig. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die Oberaufsicht gemäss Artikel 33 der ÖBV.</p><p>Artikel 34 ÖBV legt fest, dass die einzelnen Massnahmen dieser Verordnung evaluiert werden, um deren Wirkungen periodisch zu überprüfen und damit auch die Grundlagen für eine Weiterentwicklung zu schaffen. Seit 1991 besteht ein Pilotbetriebsnetz für biologischen Landbau und integrierte Produktion mit rund 200 Betrieben, verteilt über die ganze Schweiz. Die detaillierten einzelbetrieblichen Daten werden von der Beratung erhoben und an den Forschungsanstalten ausgewertet. Sie liefern eine Basis für Anpassungen der Massnahmen aufgrund der ermittelten ökologischen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen. Zur Abklärung spezifischer Probleme werden darüber hinaus spezielle Forschungsprojekte definiert. So wurde für die Abklärung diverser Fragen rund um die ökologischen Ausgleichsflächen auf Ackerland ein spezielles Projekt zur Bearbeitung in Auftrag gegeben. Weiter unterstützt der Bund diesbezügliche Projekte der Kantone. Auch wird an den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten und Hochschulen mit über 100 Projekten intensiv an Fragen über die ökologischen Auswirkungen gearbeitet.</p><p>3. Zu sektorielle Ausgestaltung?</p><p>Die angesprochenen Umweltbereiche sind allesamt einbezogen. Die produktionstechnischen Auflagen und Bedingungen orientieren sich am Gewässerschutz, Bodenschutz, Tierschutz, an der Artenvielfalt und weiteren umweltrelevanten Kriterien. Die verschiedenen Massnahmen sind keineswegs sektoriell ausgestaltet, sie ergänzen sich zu einem kohärenten Konzept einer ganzheitlichen Betrachtungsweise.</p><p>4. Ein Teil der Beiträge für Evaluationen?</p><p>Von den budgetierten Mitteln für die Öko-Beiträge können und sollen keine Gelder für Wirkungsanalysen abgezweigt werden. Dafür sind separate finanzielle Mittel für entsprechende Projekte (vgl. Antwort zur Frage 2) bereitzustellen.</p><p>5. Beizug von Umweltfachorganisationen</p><p>Die angesprochenen Organisationen sind in den verschiedenen beratenden Expertenkommissionen vertreten und soweit möglich auch am Vollzug beteiligt. Im weiteren sind sowohl alle landwirtschaftlichen Forschungsanstalten als auch das Forschungsinstitut für biologischen Landbau in den Kommissionen vertreten und sind entsprechend ihren Schwerpunkten an den einzelnen Projekten beteiligt.</p>
- <p>Die Ökologisierung der Landwirtschaft ist eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Zeit. Eines der Lenkungsinstrumente in diesem Bereich sind die Ökobeiträge, die in der ÖBV geregelt sind. Zusammen mit den ergänzenden Direktzahlungen machen diese 821 Millionen Franken für 1994 aus.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese Beiträge an die Landwirtschaft nicht mehr nach dem traditionellen Giesskannenprinzip ausbezahlt werden dürfen?</p><p>Ist diesbezüglich die ÖBV griffig genug, oder beschreibt sie nicht nur, wer oder was beitragsberechtigt ist, ohne die getroffenen Massnahmen auf ihre ökologische Wirkung zu überprüfen?</p><p>Wurde die ÖBV bisher nicht zu sektoriell ausgestaltet, so dass sie zu wenig über die weiteren, mitbetroffenen Umweltschutzbereiche (Gewässerschutz, Bodenschutz usw.) aussagt?</p><p>Sollte nicht ein Teil des Beitragsvolumens für die Abklärung und Überprüfung der Wirkung auf die Umwelt benützt werden?</p><p>Müssten nicht bestehende Umweltfachorganisationen wie beispielsweise das Forschungsinstitut für biologischen Landbau, Oberwil, und die Forschungsanstalt FAC, Liebefeld-Bern, bei der umfassenden Problembearbeitung, Begutachtung und Massnahmenkontrolle beigezogen werden?</p>
- Ueberprüfung der Oekobeitragsverordnung (OeBV)
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