Kinderhandel. Aenderung des StGB

ShortId
93.3657
Id
19933657
Updated
27.07.2023 19:59
Language
de
Title
Kinderhandel. Aenderung des StGB
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie die verschiedenen Fälle zeigen, von denen die Presse in letzter Zeit berichtet hat, haben der Pädophilie-Tourismus und der Kinderhandel Formen angenommen, die besorgniserregend sind. In solche Aktivitäten sind im Ausland - zum Beispiel auf den Philippinen - auch in der Schweiz wohnhafte Personen verwickelt.</p><p>Das Comité International pour la Dignité de l'Enfant (CIDE), eine humanitäre Organisation mit Sitz in Lausanne, hat kürzlich eine Untersuchung durchgeführt und einen vorläufigen Bericht darüber dem Bundesrat übermittelt. Der Bericht basiert auf einer zweiwöchigen Untersuchungsmission auf den Philippinen. Die Untersuchung hat besonders die Möglichkeiten zwischenstaatlicher Rechtshilfe zur Bekämpfung sexueller Handlungen mit Kindern und des Kinderhandels analysiert.</p><p>Der erwähnte Bericht belegt, dass eine internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung dieser Delikte möglich und notwendig ist. Dazu gehört auch die Einleitung von Strafverfahren in europäischen Ländern gegen europäische Pädophile und Kinderhändler, die ihre Delikte im Ausland begangen haben.</p><p>Das schweizerische Strafgesetzbuch gestattet in solchen Fällen bereits die strafrechtliche Verfolgung von in der Schweiz wohnhaften Personen. Aber eine Verschärfung der geltenden Bestimmungen ist vor allem deshalb notwendig, damit gegen die Urheber von im Ausland begangenen sexuellen Handlungen mit Kindern auch dann strafrechtlich vorgegangen werden kann, wenn die betreffenden Delikte in den Ländern, in denen sie verübt werden, nicht strafbar sind. Deutschland hat bereits entsprechende Bestimmungen erlassen.</p><p>Aus der Perspektive des Kampfes gegen sexuelle Handlungen mit Kindern und gegen den Kinderhandel ist es wichtig, dass die Schweiz das UNO-Übereinkommen von 1989 über die Rechte des Kindes möglichst bald ratifiziert.</p>
  • Der Bundesrat beantragt, Ziffer 1 der motion in ein Postulat umzuwandeln und Ziffer 2 abzulehenen.
  • <p>Zur wirksameren Bekämpfung des Pädophilie-Tourismus und des Kinderhandels, an denen im Ausland - z. B. auf den Philippinen - auch Schweizer beteiligt sind, verlangen die Unterzeichnenden:</p><p>1. dass das Schweizerische Strafgesetzbuch geändert und um eine Bestimmung ergänzt wird, welche die Gerichte ermächtigt, in der Schweiz wohnhafte Personen wegen sexueller Handlungen mit Kindern und wegen Kinderhandels im Ausland zu verurteilen, auch wenn diese Delikte in den Ländern, in denen sie begangen wurden, nicht strafbar sind;</p><p>2. dass die Schweiz so bald wie möglich das Uno-Übereinkommen von 1989 über die Rechte des Kindes ratifiziert.</p>
  • Kinderhandel. Aenderung des StGB
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie die verschiedenen Fälle zeigen, von denen die Presse in letzter Zeit berichtet hat, haben der Pädophilie-Tourismus und der Kinderhandel Formen angenommen, die besorgniserregend sind. In solche Aktivitäten sind im Ausland - zum Beispiel auf den Philippinen - auch in der Schweiz wohnhafte Personen verwickelt.</p><p>Das Comité International pour la Dignité de l'Enfant (CIDE), eine humanitäre Organisation mit Sitz in Lausanne, hat kürzlich eine Untersuchung durchgeführt und einen vorläufigen Bericht darüber dem Bundesrat übermittelt. Der Bericht basiert auf einer zweiwöchigen Untersuchungsmission auf den Philippinen. Die Untersuchung hat besonders die Möglichkeiten zwischenstaatlicher Rechtshilfe zur Bekämpfung sexueller Handlungen mit Kindern und des Kinderhandels analysiert.</p><p>Der erwähnte Bericht belegt, dass eine internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung dieser Delikte möglich und notwendig ist. Dazu gehört auch die Einleitung von Strafverfahren in europäischen Ländern gegen europäische Pädophile und Kinderhändler, die ihre Delikte im Ausland begangen haben.</p><p>Das schweizerische Strafgesetzbuch gestattet in solchen Fällen bereits die strafrechtliche Verfolgung von in der Schweiz wohnhaften Personen. Aber eine Verschärfung der geltenden Bestimmungen ist vor allem deshalb notwendig, damit gegen die Urheber von im Ausland begangenen sexuellen Handlungen mit Kindern auch dann strafrechtlich vorgegangen werden kann, wenn die betreffenden Delikte in den Ländern, in denen sie verübt werden, nicht strafbar sind. Deutschland hat bereits entsprechende Bestimmungen erlassen.</p><p>Aus der Perspektive des Kampfes gegen sexuelle Handlungen mit Kindern und gegen den Kinderhandel ist es wichtig, dass die Schweiz das UNO-Übereinkommen von 1989 über die Rechte des Kindes möglichst bald ratifiziert.</p>
    • Der Bundesrat beantragt, Ziffer 1 der motion in ein Postulat umzuwandeln und Ziffer 2 abzulehenen.
    • <p>Zur wirksameren Bekämpfung des Pädophilie-Tourismus und des Kinderhandels, an denen im Ausland - z. B. auf den Philippinen - auch Schweizer beteiligt sind, verlangen die Unterzeichnenden:</p><p>1. dass das Schweizerische Strafgesetzbuch geändert und um eine Bestimmung ergänzt wird, welche die Gerichte ermächtigt, in der Schweiz wohnhafte Personen wegen sexueller Handlungen mit Kindern und wegen Kinderhandels im Ausland zu verurteilen, auch wenn diese Delikte in den Ländern, in denen sie begangen wurden, nicht strafbar sind;</p><p>2. dass die Schweiz so bald wie möglich das Uno-Übereinkommen von 1989 über die Rechte des Kindes ratifiziert.</p>
    • Kinderhandel. Aenderung des StGB

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