Haager Adoptionsübereinkommen. Ratifizierung

ShortId
93.3666
Id
19933666
Updated
27.07.2023 20:27
Language
de
Title
Haager Adoptionsübereinkommen. Ratifizierung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Chancen von Kindern und Jugendlichen in der Dritten Welt, unversehrt aufwachsen zu können, verschlechtern sich zusehends. Rund eine Million Heranwachsende leben heimatlos in Grossstädten. Jedes Jahr sterben Tausende.</p><p>In der Schweiz gibt es - wie auch in anderen westeuropäischen Staaten - sehr viele Ehepaare, die keine Kinder haben können und bereit sind, Kinder aus Drittweltländern zu adoptieren. Heute beinhalten jedoch sowohl das diesbezügliche Adoptionsverfahren wie auch die Zusammenarbeit mit den beteiligten Herkunftsstaaten zahlreiche Probleme, durch welche Adoptionen von Kindern aus Drittweltländern beträchtlich erschwert werden.</p><p>Eine Verbesserung des internationalen Adoptionsverfahrens ist deshalb nötig und dringend anzustreben.</p><p>Die Schweiz hat im Rahmen der Haager Konferenz für internationales Privatrecht bei der Verabschiedung eines Haager Übereinkommens über die internationale Zusammenarbeit und den Schutz von Kindern auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Adoption mitgewirkt.</p><p>Das Übereinkommen bezweckt vor allem die Einrichtung einer engen Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Vertragsstaaten im Interesse des Kindeswohls und in Berücksichtigung der dem Kind gemäss internationalem Recht zustehenden Grundrechte.</p><p>Praktisch alle Haager Mitgliedstaaten und zahlreiche Nichtmitgliedstaaten der Dritten Welt waren in Den Haag vertreten; verschiedene Länder, insbesondere Brasilien, Kolumbien, Mexiko und Uruguay, haben das Übereinkommen bereits unterzeichnet.</p><p>Ohne Zweifel wird die Ratifizierung dieses Adoptionsübereinkommens eine erwünschte und notwendige Neuorientierung im Bereich der internationalen Adoptionen bedeuten.</p><p>Mit Blick auf die gewünschte Vereinfachung des Verfahrens - unter Berücksichtigung des Kindeswohls - und eine bessere und einfachere Zusammenarbeit mit den beteiligten Herkunftsländern ist deshalb eine rasche Ratifizierung des Übereinkommens durch die Schweiz in die Wege zu leiten.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das interne schweizerische Recht dem Schutz von Kindern im Hinblick auf eine Adoption genügend Rechnung trägt. Indessen ist er sich der Mangelhaftigkeit des heutigen Adoptionsverfahrens im internationalen Bereich und der dadurch hervorgerufenen Probleme bewusst, die auf der fehlenden Kontrolle in den Herkunftsstaaten und der lückenhaften Zusammenarbeit zwischen den Behörden der betroffenen Staaten beruhen. Er erachtet es daher als wünschbar, dass die Schweiz das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen unterzeichnet und ratifiziert. Im Hinblick darauf hat er das Bundesamt für Justiz bereits beauftragt, einen Bericht über die mit der Ratifizierung verbundenen Anpassungen des schweizerischen Rechts auszuarbeiten.</p><p>Bevor die Schweiz sich bindet, ist eine vertiefte Untersuchung der Auswirkungen dieses Staatsvertrages auf unser Recht sowie auf die in Adoptionssachen zuständigen Behörden und Organe erforderlich.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament Bericht und Antrag für eine Ratifizierung des Haager Übereinkommens über die internationale Zusammenarbeit und den Schutz von Kindern auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Adoption sowie die dafür notwendigen Anpassungen des schweizerischen Rechts vorzulegen.</p>
  • Haager Adoptionsübereinkommen. Ratifizierung
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Chancen von Kindern und Jugendlichen in der Dritten Welt, unversehrt aufwachsen zu können, verschlechtern sich zusehends. Rund eine Million Heranwachsende leben heimatlos in Grossstädten. Jedes Jahr sterben Tausende.</p><p>In der Schweiz gibt es - wie auch in anderen westeuropäischen Staaten - sehr viele Ehepaare, die keine Kinder haben können und bereit sind, Kinder aus Drittweltländern zu adoptieren. Heute beinhalten jedoch sowohl das diesbezügliche Adoptionsverfahren wie auch die Zusammenarbeit mit den beteiligten Herkunftsstaaten zahlreiche Probleme, durch welche Adoptionen von Kindern aus Drittweltländern beträchtlich erschwert werden.</p><p>Eine Verbesserung des internationalen Adoptionsverfahrens ist deshalb nötig und dringend anzustreben.</p><p>Die Schweiz hat im Rahmen der Haager Konferenz für internationales Privatrecht bei der Verabschiedung eines Haager Übereinkommens über die internationale Zusammenarbeit und den Schutz von Kindern auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Adoption mitgewirkt.</p><p>Das Übereinkommen bezweckt vor allem die Einrichtung einer engen Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Vertragsstaaten im Interesse des Kindeswohls und in Berücksichtigung der dem Kind gemäss internationalem Recht zustehenden Grundrechte.</p><p>Praktisch alle Haager Mitgliedstaaten und zahlreiche Nichtmitgliedstaaten der Dritten Welt waren in Den Haag vertreten; verschiedene Länder, insbesondere Brasilien, Kolumbien, Mexiko und Uruguay, haben das Übereinkommen bereits unterzeichnet.</p><p>Ohne Zweifel wird die Ratifizierung dieses Adoptionsübereinkommens eine erwünschte und notwendige Neuorientierung im Bereich der internationalen Adoptionen bedeuten.</p><p>Mit Blick auf die gewünschte Vereinfachung des Verfahrens - unter Berücksichtigung des Kindeswohls - und eine bessere und einfachere Zusammenarbeit mit den beteiligten Herkunftsländern ist deshalb eine rasche Ratifizierung des Übereinkommens durch die Schweiz in die Wege zu leiten.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das interne schweizerische Recht dem Schutz von Kindern im Hinblick auf eine Adoption genügend Rechnung trägt. Indessen ist er sich der Mangelhaftigkeit des heutigen Adoptionsverfahrens im internationalen Bereich und der dadurch hervorgerufenen Probleme bewusst, die auf der fehlenden Kontrolle in den Herkunftsstaaten und der lückenhaften Zusammenarbeit zwischen den Behörden der betroffenen Staaten beruhen. Er erachtet es daher als wünschbar, dass die Schweiz das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen unterzeichnet und ratifiziert. Im Hinblick darauf hat er das Bundesamt für Justiz bereits beauftragt, einen Bericht über die mit der Ratifizierung verbundenen Anpassungen des schweizerischen Rechts auszuarbeiten.</p><p>Bevor die Schweiz sich bindet, ist eine vertiefte Untersuchung der Auswirkungen dieses Staatsvertrages auf unser Recht sowie auf die in Adoptionssachen zuständigen Behörden und Organe erforderlich.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament Bericht und Antrag für eine Ratifizierung des Haager Übereinkommens über die internationale Zusammenarbeit und den Schutz von Kindern auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Adoption sowie die dafür notwendigen Anpassungen des schweizerischen Rechts vorzulegen.</p>
    • Haager Adoptionsübereinkommen. Ratifizierung

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