GATT und Landwirtschaft

ShortId
93.3674
Id
19933674
Updated
10.04.2024 09:51
Language
de
Title
GATT und Landwirtschaft
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat in seinem 1992 publizierten 7. Landwirtschaftsbericht die Neuorientierung der Agrarpolitik in einem 12-Punkte-Programm dargelegt. Mit der Umsetzung dieses Reformprogramms wurde bereits begonnen, vor allem mit der Einführung der ergänzenden Direktzahlungen und der Ökobeiträge mit Wirkung ab dem 1. Januar 1993. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat zudem drei ausserparlamentarische Kommissionen beauftragt, verschiedene Fragen, namentlich im Zusammenhang mit den Marktordnungen, zu untersuchen und unter Einbezug des Gatt-Abschlusses noch im Verlaufe dieses Jahres konkrete Vorschläge auszuarbeiten. Ein Synthesebericht über die Arbeiten dieser Kommissionen wird 1995 erstellt.</p><p>2. Der Bundesrat wird dem Parlament im Herbst 1994 zwei Gatt-Botschaften unterbreiten. Er wird darin unter anderem die Massnahmen zur internen Umsetzung der Gatt-Beschlüsse darlegen.</p><p>3. Die Inkraftsetzung der Verhandlungsergebnisse und damit erste Liberalisierungsschritte können frühestens am 1. Juli 1995 beginnen. Das Landwirtschaftsabkommen sieht eine Umsetzung innerhalb von sechs Jahren vor. Seine Auswirkungen werden erst nach Ablauf dieser Übergangsfrist vollständig zum Tragen kommen. Die beiden Botschaften werden einen Zeitplan für die interne Umsetzung auf der Massnahmenebene enthalten.</p><p>4. Nach Auffassung des Bundesrates sind die agrarpolitischen Massnahmen mit allgemeinen Bundesmitteln zu finanzieren. Die Zustimmung des Schweizervolkes zur Mehrwertsteuer mit dem Satz von 6,5 Prozent sollte die Finanzierung dieser Massnahmen erleichtern. Ausserdem dürfte ein positiver Effekt des Gatt-Abschlusses auf unsere gesamte Volkswirtschaft erwartet werden. Eine gesunde Volkswirtschaft sowie die Solidarität der andern Wirtschaftssektoren und der gesamten Bevölkerung sind wichtige Voraussetzungen für die konsequente Weiterführung einer Agrarpolitik, die sich vermehrt auf produktunabhängige Direktzahlungen stützt.</p>
  • <p>Der Bundesrat beurteilt den Gatt-Abschluss für die Landwirtschaft als insgesamt "verkraftbar". Er fügt an, dass nicht nur der Vertragstext, sondern auch das Ausmass der innenpolitischen Bereitschaft zur Unterstützung der Landwirtschaft massgebend sei.</p><p>Daraus ergeben sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament ein umfassendes landwirtschaftliches Massnahmenkonzept vorzulegen, bevor die Beratungen über die Gatt-Papiere in den Kommissionen der eidgenössischen Räte beginnen?</p><p>2. Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat aufgrund des Gatt-Abschlusses vorzuschlagen?</p><p>3. Wie sieht der Fahrplan für die Umsetzung solcher Massnahmen aus?</p><p>4. Wie gedenkt der Bundesrat solche Massnahmen zu finanzieren?</p>
  • GATT und Landwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat in seinem 1992 publizierten 7. Landwirtschaftsbericht die Neuorientierung der Agrarpolitik in einem 12-Punkte-Programm dargelegt. Mit der Umsetzung dieses Reformprogramms wurde bereits begonnen, vor allem mit der Einführung der ergänzenden Direktzahlungen und der Ökobeiträge mit Wirkung ab dem 1. Januar 1993. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat zudem drei ausserparlamentarische Kommissionen beauftragt, verschiedene Fragen, namentlich im Zusammenhang mit den Marktordnungen, zu untersuchen und unter Einbezug des Gatt-Abschlusses noch im Verlaufe dieses Jahres konkrete Vorschläge auszuarbeiten. Ein Synthesebericht über die Arbeiten dieser Kommissionen wird 1995 erstellt.</p><p>2. Der Bundesrat wird dem Parlament im Herbst 1994 zwei Gatt-Botschaften unterbreiten. Er wird darin unter anderem die Massnahmen zur internen Umsetzung der Gatt-Beschlüsse darlegen.</p><p>3. Die Inkraftsetzung der Verhandlungsergebnisse und damit erste Liberalisierungsschritte können frühestens am 1. Juli 1995 beginnen. Das Landwirtschaftsabkommen sieht eine Umsetzung innerhalb von sechs Jahren vor. Seine Auswirkungen werden erst nach Ablauf dieser Übergangsfrist vollständig zum Tragen kommen. Die beiden Botschaften werden einen Zeitplan für die interne Umsetzung auf der Massnahmenebene enthalten.</p><p>4. Nach Auffassung des Bundesrates sind die agrarpolitischen Massnahmen mit allgemeinen Bundesmitteln zu finanzieren. Die Zustimmung des Schweizervolkes zur Mehrwertsteuer mit dem Satz von 6,5 Prozent sollte die Finanzierung dieser Massnahmen erleichtern. Ausserdem dürfte ein positiver Effekt des Gatt-Abschlusses auf unsere gesamte Volkswirtschaft erwartet werden. Eine gesunde Volkswirtschaft sowie die Solidarität der andern Wirtschaftssektoren und der gesamten Bevölkerung sind wichtige Voraussetzungen für die konsequente Weiterführung einer Agrarpolitik, die sich vermehrt auf produktunabhängige Direktzahlungen stützt.</p>
    • <p>Der Bundesrat beurteilt den Gatt-Abschluss für die Landwirtschaft als insgesamt "verkraftbar". Er fügt an, dass nicht nur der Vertragstext, sondern auch das Ausmass der innenpolitischen Bereitschaft zur Unterstützung der Landwirtschaft massgebend sei.</p><p>Daraus ergeben sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament ein umfassendes landwirtschaftliches Massnahmenkonzept vorzulegen, bevor die Beratungen über die Gatt-Papiere in den Kommissionen der eidgenössischen Räte beginnen?</p><p>2. Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat aufgrund des Gatt-Abschlusses vorzuschlagen?</p><p>3. Wie sieht der Fahrplan für die Umsetzung solcher Massnahmen aus?</p><p>4. Wie gedenkt der Bundesrat solche Massnahmen zu finanzieren?</p>
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