Ergänzung der Bundesverfassung: Quorum bei Abstimmungen über Volksinitiativen und Referenden

ShortId
94.420
Id
19940420
Updated
10.04.2024 08:41
Language
de
Title
Ergänzung der Bundesverfassung: Quorum bei Abstimmungen über Volksinitiativen und Referenden
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Staatspolitik;freie Schlagwörter: politisches Recht;freie Schlagwörter: Volksinitiative;freie Schlagwörter: Referendum;freie Schlagwörter: Quorum;freie Schlagwörter: Ständemehr;freie Schlagwörter: Volksabstimmung
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Zustand der direkten Demokratie gibt Anlass zur Sorge. Die Abstimmungskampagnen im Vorfeld von Urnengängen sind zunehmend geprägt von Schlagworten, unzulässigen Vereinfachungen, falschen Behauptungen und öffentlichen Auseinandersetzungen, die der Verweigerungsmentalität in unserem Land Vorschub leisten. Dadurch werden die verfassungsmässigen Gewichte der Staatsgewalten in bedenklicher Weise verschoben.</p><p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes beantrage ich deshalb mit einer parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung, dass die Bundesverfassung wie folgt geändert wird:</p><p>1. Die Bestimmungen über das Referendum sind so zu ergänzen, dass eine Vorlage der Bundesversammlung bei einer Stimmbeteiligung (gesamtschweizerischer Durchschnitt) von weniger als zwei Dritteln angenommen ist, wenn sie nicht von mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten und - wenn das Ständemehr erforderlich ist - von der Mehrheit der Stände abgelehnt wird.</p><p>2. Die Bestimmungen über die Volksinitiative sind so zu ändern, dass eine Initiative bei einer Stimmbeteiligung (gesamtschweizerischer Durchschnitt) von weniger als zwei Dritteln angenommen ist, wenn ihr mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten und die Mehrheit der Stände zugestimmt haben.</p>
  • Ergänzung der Bundesverfassung: Quorum bei Abstimmungen über Volksinitiativen und Referenden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Zustand der direkten Demokratie gibt Anlass zur Sorge. Die Abstimmungskampagnen im Vorfeld von Urnengängen sind zunehmend geprägt von Schlagworten, unzulässigen Vereinfachungen, falschen Behauptungen und öffentlichen Auseinandersetzungen, die der Verweigerungsmentalität in unserem Land Vorschub leisten. Dadurch werden die verfassungsmässigen Gewichte der Staatsgewalten in bedenklicher Weise verschoben.</p><p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes beantrage ich deshalb mit einer parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung, dass die Bundesverfassung wie folgt geändert wird:</p><p>1. Die Bestimmungen über das Referendum sind so zu ergänzen, dass eine Vorlage der Bundesversammlung bei einer Stimmbeteiligung (gesamtschweizerischer Durchschnitt) von weniger als zwei Dritteln angenommen ist, wenn sie nicht von mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten und - wenn das Ständemehr erforderlich ist - von der Mehrheit der Stände abgelehnt wird.</p><p>2. Die Bestimmungen über die Volksinitiative sind so zu ändern, dass eine Initiative bei einer Stimmbeteiligung (gesamtschweizerischer Durchschnitt) von weniger als zwei Dritteln angenommen ist, wenn ihr mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten und die Mehrheit der Stände zugestimmt haben.</p>
    • Ergänzung der Bundesverfassung: Quorum bei Abstimmungen über Volksinitiativen und Referenden

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