Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen

ShortId
94.435
Id
19940435
Updated
10.04.2024 08:54
Language
de
Title
Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Europapolitik;freie Schlagwörter: EU;freie Schlagwörter: Beitrittsverhandlungen;freie Schlagwörter: europäische Integration
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem 06.12.1992, als das Volk einen EWR-Beitritt nur knapp verworfen hat (Volksmehr), hat sich die integrationspolitische Lage grundlegend verändert.</p><p>Mit dem Beitritt von Oesterreich, Finnland und Schweden zur EU hat eine Erweiterung der EU stattgefunden, die den Charakter der EU nachhaltig verändert hat. Das Gewicht der kleinen Länder und von sozialen, ökologischen und demokratischen Anliegen ist gestärkt worden. Die Chance für die Schweiz, ihre spezifischen Anliegen gemeinsam mit Partnerländern in der EU einzubringen, hat sich damit verbessert.</p><p>Der EWR hat an politischer und ökonomischer Bedeutung massiv eingebüsst, umso mehr, als absehbar ist, dass die institutionellen Konsultationsmechanismen in der bisherigen Form kaum weiter aufrechterhalten werden dürften. Die Rumpf-EFTA hat europolitisch ebenfalls an Bedeutung verloren. Damit sieht sich die Schweiz in Europa völlig an den Rand gedrängt.</p><p>Die bilateralen Verhandlungen, nach dem 06.12.1992 die Strategie des Bundesrates, haben noch nicht einmal richtig begonnen. Der mit ihnen verbundene, absehbare politische und ökonomische Preis wird hoch sein. Auch können sie als alleinige integrationspolitische Strategie den mittel- und langfristigen Interessen der Schweiz nicht gerecht werden. Um in ausgewählten, für die Schweiz zentralen Interessenbereichen kurzfristig Lösungen anzustreben, sollen sie trotzdem weitergeführt werden.</p><p>Will die Schweiz ihre Zukunft in Europa aber nicht fahrlässig aufs Spiel setzen, braucht es bereits heute parallel zu den bilateralen Verhandlungen Schritte, die den politischen Prozess hin zur EU-Vollmitgliedschaft einleiten.</p><p>Die Auswertung der EWR-Abstimmung hat zudem klar gemacht, dass die Vorlage den sozialen, ökologischen und demokratischen Aengsten der Bevölkerung zu wenig Rechnung getragen hat, obwohl die SP-Fraktion immer wieder auf die Notwendigkeit flankierender Massnahmen (z.B. gegen Sozial- und Oekodumping) hingewiesen und solche verlangt hat. Der Bundesrat und das Parlament dürfen diesen Fehler nicht ein zweites Mal machen. Bei der Ergänzung der Volksrechte steht für die SP-Fraktion das konstruktive Referendum im Vordergrund, bei den Rechten des Parlaments ähnliche Mitwirkungsmöglichkeiten wie in Dänemark.</p><p>Die SP-Fraktion ist überzeugt, dass unter den genannten Voraussetzungen und Bedingungen sich heute eine Mehrheit der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen aussprechen wird.</p><p>Die Behandlung dieser parlamentarischen Initiative wird so angesetzt, dass die eidgenössischen Räte noch vor Oktober 1995 darüber befinden können.</p><p>Diese Uebergangsbestimmung der Bundesverfassung kann dem Volk auch als Gegenvorschlag zur Lega-Initiative "EG-Beitritt vors Volk" unterbreitet werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Art. 93 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlangt die SP-Fraktion mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung eine Ergänzung der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung in folgendem Sinn:</p><p>- Der Bund reaktiviert das Gesuch um Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU und strebt unabhängig von den bilateralen Verhandlungen ohne weiteren Verzug Verhandlungen für einen Beitritt zur EU an.</p><p>- Unter voller Ausnutzung des innenpolitischen Spielraums schafft der Bund möglichst früh die nötigen Voraussetzungen, um die Gründe für vorhandene soziale und ökologische Bedenken der Bevölkerung gegenüber einem EU-Beitritt zu beseitigen.</p><p>- Der Bund modifiziert die demokratischen Instrumente von Volk und Parlament und die Mitwirkungsrechte der Kantone in der Weise, dass sie der künftigen Integration der Schweiz in die EU Rechnung tragen und gleichzeitig die demokratischen Rechte in Umfang und Substanz erhalten bleiben.</p>
  • Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem 06.12.1992, als das Volk einen EWR-Beitritt nur knapp verworfen hat (Volksmehr), hat sich die integrationspolitische Lage grundlegend verändert.</p><p>Mit dem Beitritt von Oesterreich, Finnland und Schweden zur EU hat eine Erweiterung der EU stattgefunden, die den Charakter der EU nachhaltig verändert hat. Das Gewicht der kleinen Länder und von sozialen, ökologischen und demokratischen Anliegen ist gestärkt worden. Die Chance für die Schweiz, ihre spezifischen Anliegen gemeinsam mit Partnerländern in der EU einzubringen, hat sich damit verbessert.</p><p>Der EWR hat an politischer und ökonomischer Bedeutung massiv eingebüsst, umso mehr, als absehbar ist, dass die institutionellen Konsultationsmechanismen in der bisherigen Form kaum weiter aufrechterhalten werden dürften. Die Rumpf-EFTA hat europolitisch ebenfalls an Bedeutung verloren. Damit sieht sich die Schweiz in Europa völlig an den Rand gedrängt.</p><p>Die bilateralen Verhandlungen, nach dem 06.12.1992 die Strategie des Bundesrates, haben noch nicht einmal richtig begonnen. Der mit ihnen verbundene, absehbare politische und ökonomische Preis wird hoch sein. Auch können sie als alleinige integrationspolitische Strategie den mittel- und langfristigen Interessen der Schweiz nicht gerecht werden. Um in ausgewählten, für die Schweiz zentralen Interessenbereichen kurzfristig Lösungen anzustreben, sollen sie trotzdem weitergeführt werden.</p><p>Will die Schweiz ihre Zukunft in Europa aber nicht fahrlässig aufs Spiel setzen, braucht es bereits heute parallel zu den bilateralen Verhandlungen Schritte, die den politischen Prozess hin zur EU-Vollmitgliedschaft einleiten.</p><p>Die Auswertung der EWR-Abstimmung hat zudem klar gemacht, dass die Vorlage den sozialen, ökologischen und demokratischen Aengsten der Bevölkerung zu wenig Rechnung getragen hat, obwohl die SP-Fraktion immer wieder auf die Notwendigkeit flankierender Massnahmen (z.B. gegen Sozial- und Oekodumping) hingewiesen und solche verlangt hat. Der Bundesrat und das Parlament dürfen diesen Fehler nicht ein zweites Mal machen. Bei der Ergänzung der Volksrechte steht für die SP-Fraktion das konstruktive Referendum im Vordergrund, bei den Rechten des Parlaments ähnliche Mitwirkungsmöglichkeiten wie in Dänemark.</p><p>Die SP-Fraktion ist überzeugt, dass unter den genannten Voraussetzungen und Bedingungen sich heute eine Mehrheit der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen aussprechen wird.</p><p>Die Behandlung dieser parlamentarischen Initiative wird so angesetzt, dass die eidgenössischen Räte noch vor Oktober 1995 darüber befinden können.</p><p>Diese Uebergangsbestimmung der Bundesverfassung kann dem Volk auch als Gegenvorschlag zur Lega-Initiative "EG-Beitritt vors Volk" unterbreitet werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Art. 93 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlangt die SP-Fraktion mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung eine Ergänzung der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung in folgendem Sinn:</p><p>- Der Bund reaktiviert das Gesuch um Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU und strebt unabhängig von den bilateralen Verhandlungen ohne weiteren Verzug Verhandlungen für einen Beitritt zur EU an.</p><p>- Unter voller Ausnutzung des innenpolitischen Spielraums schafft der Bund möglichst früh die nötigen Voraussetzungen, um die Gründe für vorhandene soziale und ökologische Bedenken der Bevölkerung gegenüber einem EU-Beitritt zu beseitigen.</p><p>- Der Bund modifiziert die demokratischen Instrumente von Volk und Parlament und die Mitwirkungsrechte der Kantone in der Weise, dass sie der künftigen Integration der Schweiz in die EU Rechnung tragen und gleichzeitig die demokratischen Rechte in Umfang und Substanz erhalten bleiben.</p>
    • Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen

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