Raketenschutz für Atomkraftwerke. Denkfehler im Generalstab

ShortId
02.1149
Id
20021149
Updated
10.04.2024 17:21
Language
de
Title
Raketenschutz für Atomkraftwerke. Denkfehler im Generalstab
AdditionalIndexing
66;Terrorismus;Ausstieg aus der Kernenergie;Raketenwaffe;nukleare Sicherheit;Kernkraftwerk
1
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L06K040204010103, Raketenwaffe
  • L04K17030102, Ausstieg aus der Kernenergie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hält zunächst fest, dass es sich beim Autor des Artikels, auf den sich der Fragesteller bezieht, nicht um einen Mitarbeiter der Bundesverwaltung und somit auch nicht der Organisationseinheit "Generalstab" im VBS handelt, sondern um einen Milizoffizier mit Generalstabsausbildung, der in der zitierten Zeitschrift seine persönliche Meinung geäussert haben dürfte. Ein Denkfehler wäre daher nicht im Generalstab, sondern eher darin zu suchen, dass der zitierte Autor als "VBS-Kolumnist" bezeichnet wird.</p><p>Es kann im Rahmen der Beantwortung dieses Vorstosses auch nicht darum gehen, eine grundsätzliche Debatte um Chancen und Risiken der Kernenergie aufzunehmen. Der Bundesrat geht daher nicht im Einzelnen auf die gestellten Fragen ein, sondern äussert sich in summarischer Form zu folgenden Aspekten:</p><p>Zur grundsätzlichen Beurteilung der Bedrohung</p><p>Die Thematik des Schutzes der Kernkraftwerkanlagen vor terroristischen Anschlägen ist nach dem 11. September 2001 ins öffentliche Interesse gerückt. Für die Aufsichtsbehörden und die Betreiber sind die angesprochenen Themen jedoch nicht völlig neu. Die technische und betriebliche Sicherheit der Anlagen und der Schutz vor möglichen äusseren, natürlichen oder gewalttätigen Eingriffen sind ein Dauerthema. Neue Erkenntnisse aufgrund einer fortschreitenden Beurteilung der Gefahrenlage und von Ereignissen wie jenes vom 11. September 2001 werden laufend aufgearbeitet.</p><p>Gestützt auf die aktuelle Analyse der Ziele und Funktionsweisen von Terrororganisationen wird zum heutigen Zeitpunkt die Wahrscheinlichkeit gering eingeschätzt, dass die Schweiz - und damit auch schweizerische Kernanlagen - zu einem primären Ziel terroristischer Akte wird. Die Bedrohungswahrnehmung hat sich aber, was Mittel und Methoden betrifft, seit dem 11. September 2001 verändert. In stärkerem Masse als zuvor muss heute der mögliche direkte oder indirekte Einsatz nicht konventioneller Mittel in Betracht gezogen werden.</p><p>Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) im Bundesamt für Energie/UVEK hat im Nachgang zu den Ereignissen des 11. September 2001 bezüglich der Sicherheit der schweizerischen Kernanlagen vor einem Flugzeugabsturz weitergehende Untersuchungen eingeleitet. Sie hat die Kernkraftwerkbetreiber noch im September 2001 aufgefordert, vertiefte Untersuchungen zur Integrität und Stabilität der sicherheitsrelevanten Gebäude und zu den Folgen eines Kerosinbrandes unter den Bedingungen eines gezielten Flugzeugabsturzes auf ihre Anlagen durchzuführen. Dies ist in der Zwischenzeit geschehen; die HSK hat ihren eigenen Bericht für das Frühjahr 2003 in Aussicht gestellt.</p><p>Erste Resultate lassen für alle schweizerischen Kernkraftwerke auf einen hohen Schutzgrad gegen einen Flugzeugabsturz schliessen. Zudem beschäftigt sich eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter dem Namen "Sabotageschutz der schweizerischen Kernkraftwerke" mit der äusseren und inneren Bedrohungslage der Schweiz unter der besonderen Berücksichtigung der Kernanlagen, mit technischen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz dieser Kernanlagen und -materialien vor Sabotage und terroristischen Anschlägen, und mit Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und des Personals der Kernanlagen. Entsprechend den gewonnenen Erkenntnissen wird das schweizerische Konzept zum Sabotageschutz gegen terroristische Anschläge auf Kernanlagen angepasst.</p><p>Zur Erkennung "gefährlicher" Flugzeuge und zu Abschussentscheiden</p><p>Zur Frage des Abschusses von allfälligen Flugzeugen hält der Bundesrat fest, dass ein Zivilluftfahrzeug, das sich einer Kernanlage in gefährlicher Weise nähert, ausser bei Notstand oder Notwehr nur dann abgeschossen werden könnte, wenn der Bundesrat den freien Luftverkehr im schweizerischen Luftraum eingeschränkt hätte (dies war z. B. sektoriell und temporär während des WEF 03 der Fall). Über schweizerischen Kernanlagen unterliegt der Flugverkehr derzeit aber keinen Einschränkungen.</p><p>Falls der Bundesrat gestützt auf eine konkrete Lage und Bedrohungsveränderung eine Einschränkung des Luftverkehrs festlegt, kann im Einzelfall der Einsatz von Waffen angeordnet werden, wenn den luftpolizeilichen Anordnungen nicht Folge geleistet wird und andere verfügbare Mittel nicht ausreichen. Der Waffeneinsatz erfolgt immer nur als Ultima Ratio.</p><p>Zuständig für die Anordnung zum Waffeneinsatz ist der Vorsteher des VBS, sofern im Beschluss über die Einschränkung des Luftverkehrs nichts anderes festgelegt wurde. Der Vorsteher des VBS hat die Möglichkeit, diese Kompetenz an den Kommandanten der Luftwaffe oder an einen diesem direkt Unterstellten zu delegieren. (Vgl. Art. 10 der Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit.)</p><p>Durch die vom Bundesrat angeordneten Einschränkungen im Luftverkehr würden Transit- und Warterouten nur in einer definierten Distanz an Kernanlagen vorbeiführen. Mit dem Einhalten dieses Sicherheitsabstandes und dem Befolgen der Anweisungen der Flugsicherungsorgane geben sich Luftfahrzeuge als kooperativ zu erkennen. Im anderen Fall kann ein Missachten der Vorschriften schnell erkannt und Gegenmassnahmen können ausgelöst werden.</p><p>Zu einem allfälligen Raketenschutz für Kernanlagen</p><p>Der Bundesrat verweist im Zusammenhang mit dieser Thematik grundsätzlich auf seine Antwort auf die Interpellation 02.3062 der CVP-Fraktion, "Schutz von Objekten mit hohem Schadenpotenzial vor terroristischen Angriffen". Schnellfeuerkanonen wie Skyshield 35 oder ähnliche Systeme sind auf jeden Fall nicht Bestandteil der gegenwärtigen Rüstungsplanung.</p><p>Der Bundesrat hält an dieser Stelle fest, dass die schweizerischen Kernanlagen zu besonders zu schützenden Objekten gehören und dass bei Bedarf die subsidiäre Unterstützung der zivilen, für den Schutz der Kernanlagen verantwortlichen Organisationen durch Formationen der Armee vorgesehen ist.</p><p>Dies gilt insbesondere im Falle kriegerischer Ereignisse im benachbarten Ausland oder bei Anzeichen regionaler Gewaltausbreitung im Inland. Sollte sich die Bedrohung gar dahingehend entwickeln, dass direkte Attacken auf Kernanlagen - ob zu Lande oder aus der Luft - nicht auszuschliessen sind, müsste der Bundesrat in Erwägung ziehen, zusätzliche Schutzvorkehren oder das vorläufige Abstellen von Kernkraftwerken anzuordnen.</p><p>Zum schweizerischen radioaktiven Inventar</p><p>Es macht nach Meinung des Bundesrates keinen Sinn, das gesamte in der Schweiz vorhandene radioaktive Inventar als Objekt eines nuklearen "Fall out" zu betrachten. Selbst bei einem schweren Störfall in einer Anlage mit zusätzlichem Brand würde - wenn überhaupt - nur ein kleiner Teil des radioaktiven Inventars in einer solchen Art und Weise freigesetzt, dass es zu einem nuklearen Fallouts kommen könnte. Das Freisetzungsszenario müsste in diesem Falle noch genau definiert und berechnet werden. Da von einem Störfall mit Bestimmtheit nicht alle schweizerischen Anlagen betroffen wären, würde in jedem Fall höchstens ein Bruchteil des gesamten in der Schweiz vorhandenen Radioaktivitätsinventars freigesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im "Schweizer Soldat" (11/02) setzt sich ein Oberst im Generalstab namens Dominik Brunner mit dem Risiko von Selbstmordanschlägen auf Atomkraftwerke auseinander. Er schlägt vor, das System Skyshield 35 - radargesteuerte Schnellfeuerkanonen 35 Millimeter - zu installieren, die "16 hochexplosive Granaten pro Sekunde präzis verschiessen". Zwischen der Erkennung des Flugzeuges und dem Aufprall im Atomkraftwerk bestehe eine Frist von 20 Sekunden. Brunner definiert die Etappen des Entscheides: "Absicht eindeutig erkannt .... Feuerentscheid 10 bis 12 Sekunden .... Treffer 8 bis 10 Sekunden vor Aufprall - sofortige Explosion ...."</p><p>1. Aufgrund welcher Erfahrungen rechnet das VBS damit, dass Terroristen Angriffe auf ein Atomkraftwerk vorgängig anmelden?</p><p>2. Wer entscheidet, ob und wann ein Zivilflugzeug abgeschossen wird, das sich einem Atomkraftwerk in gefährlicher Weise nähert?</p><p>3. Wie erkennt die entscheidende Instanz, dass es sich nicht um ein Flugzeug handelt, das sich in einer der Transit- oder Warterouten befindet, die mehrfach über die schweizerischen Atomkraftwerke verlaufen?</p><p>4. Oberst Brunner unterstellt a priori, dass auf Atomkraftwerke nicht verzichtet werden könne. Offenbar ist diese sicherheitspolitisch erstrangige Frage im VBS ein Tabu. Hat das VBS keine Kenntnis vom BFE-Bericht ("CO2-neutraler Ersatz der Atomenergie" vom 5. April 2002), welcher aufzeigt, dass eine Schliessung der Atomkraftwerke wirtschaftlich und ohne Erhöhung der CO2-Emissionen möglich ist?</p><p>5. Entspricht es der Grundhaltung des VBS, dass Atomkraftwerke auf keinen Fall geschlossen werden dürfen, auch wenn diese laut Katanos-Bericht zurzeit die grösste Bedrohung der Sicherheit der Schweiz darstellen? Oder anders gefragt: Was hat im VBS eigentlich Priorität: der Heimatschutz für die Atomlobby oder der Schutz der Bevölkerung?</p><p>6. Wird der Bundesrat Schnellfeuerkanonen Skyshield 35 für Atomkraftwerke beschaffen?</p><p>7. Falls ja:</p><p>a. In welchen Atomkraftwerken wird dieses System eingerichtet?</p><p>b. Wer betreibt diese Systeme - Private oder Mitglieder der Armee, Armeeprofis oder Milizler? </p><p>c. Bis wann ist die Abwehr funktionstüchtig?</p><p>d. Wie teuer sind Bau und Betrieb und wer bezahlt sie? Werden die Betreiber der Atomkraftwerke die vollen Kosten getreu dem Verursacherprinzip decken?</p><p>8. Gibt es zu den Folgen eines Terroranschlages vertiefende Berichte, die mit Sachverstand - ohne die Scheuklappen des zitierten VBS-Kolumnisten - erstellt wurden?</p><p>Wenn ja, sind diese Berichte dem Parlament endlich zugänglich, nachdem seit dem 11. September mehr 2001 als ein Jahr verstrichen ist und eine Berichterstattung wiederholt in Aussicht gestellt wurde?</p><p>9. Wie viel radioaktives Material - gemessen in Einheiten, die in Hiroshima und Nagasaki (1945) freigesetzt wurden - befinden sich derzeit in den schweizerischen Atomkraftwerken (inklusive Lagerbecken aller neuen und der ausgedienten Brennstäbe) und wären Objekt eines nuklearen Fallouts?</p><p>10. Wird sich im VBS endlich auch der Vorsteher - Bundesrat Samuel Schmid - mit diesen existenziellen Fragen ohne Tabus auseinandersetzen, oder bleibt die Angelegenheit in der Zuständigkeit von Sandkastenoffizieren, die von vornherein für die Atomlobby Partei ergreifen?</p>
  • Raketenschutz für Atomkraftwerke. Denkfehler im Generalstab
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hält zunächst fest, dass es sich beim Autor des Artikels, auf den sich der Fragesteller bezieht, nicht um einen Mitarbeiter der Bundesverwaltung und somit auch nicht der Organisationseinheit "Generalstab" im VBS handelt, sondern um einen Milizoffizier mit Generalstabsausbildung, der in der zitierten Zeitschrift seine persönliche Meinung geäussert haben dürfte. Ein Denkfehler wäre daher nicht im Generalstab, sondern eher darin zu suchen, dass der zitierte Autor als "VBS-Kolumnist" bezeichnet wird.</p><p>Es kann im Rahmen der Beantwortung dieses Vorstosses auch nicht darum gehen, eine grundsätzliche Debatte um Chancen und Risiken der Kernenergie aufzunehmen. Der Bundesrat geht daher nicht im Einzelnen auf die gestellten Fragen ein, sondern äussert sich in summarischer Form zu folgenden Aspekten:</p><p>Zur grundsätzlichen Beurteilung der Bedrohung</p><p>Die Thematik des Schutzes der Kernkraftwerkanlagen vor terroristischen Anschlägen ist nach dem 11. September 2001 ins öffentliche Interesse gerückt. Für die Aufsichtsbehörden und die Betreiber sind die angesprochenen Themen jedoch nicht völlig neu. Die technische und betriebliche Sicherheit der Anlagen und der Schutz vor möglichen äusseren, natürlichen oder gewalttätigen Eingriffen sind ein Dauerthema. Neue Erkenntnisse aufgrund einer fortschreitenden Beurteilung der Gefahrenlage und von Ereignissen wie jenes vom 11. September 2001 werden laufend aufgearbeitet.</p><p>Gestützt auf die aktuelle Analyse der Ziele und Funktionsweisen von Terrororganisationen wird zum heutigen Zeitpunkt die Wahrscheinlichkeit gering eingeschätzt, dass die Schweiz - und damit auch schweizerische Kernanlagen - zu einem primären Ziel terroristischer Akte wird. Die Bedrohungswahrnehmung hat sich aber, was Mittel und Methoden betrifft, seit dem 11. September 2001 verändert. In stärkerem Masse als zuvor muss heute der mögliche direkte oder indirekte Einsatz nicht konventioneller Mittel in Betracht gezogen werden.</p><p>Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) im Bundesamt für Energie/UVEK hat im Nachgang zu den Ereignissen des 11. September 2001 bezüglich der Sicherheit der schweizerischen Kernanlagen vor einem Flugzeugabsturz weitergehende Untersuchungen eingeleitet. Sie hat die Kernkraftwerkbetreiber noch im September 2001 aufgefordert, vertiefte Untersuchungen zur Integrität und Stabilität der sicherheitsrelevanten Gebäude und zu den Folgen eines Kerosinbrandes unter den Bedingungen eines gezielten Flugzeugabsturzes auf ihre Anlagen durchzuführen. Dies ist in der Zwischenzeit geschehen; die HSK hat ihren eigenen Bericht für das Frühjahr 2003 in Aussicht gestellt.</p><p>Erste Resultate lassen für alle schweizerischen Kernkraftwerke auf einen hohen Schutzgrad gegen einen Flugzeugabsturz schliessen. Zudem beschäftigt sich eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter dem Namen "Sabotageschutz der schweizerischen Kernkraftwerke" mit der äusseren und inneren Bedrohungslage der Schweiz unter der besonderen Berücksichtigung der Kernanlagen, mit technischen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz dieser Kernanlagen und -materialien vor Sabotage und terroristischen Anschlägen, und mit Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und des Personals der Kernanlagen. Entsprechend den gewonnenen Erkenntnissen wird das schweizerische Konzept zum Sabotageschutz gegen terroristische Anschläge auf Kernanlagen angepasst.</p><p>Zur Erkennung "gefährlicher" Flugzeuge und zu Abschussentscheiden</p><p>Zur Frage des Abschusses von allfälligen Flugzeugen hält der Bundesrat fest, dass ein Zivilluftfahrzeug, das sich einer Kernanlage in gefährlicher Weise nähert, ausser bei Notstand oder Notwehr nur dann abgeschossen werden könnte, wenn der Bundesrat den freien Luftverkehr im schweizerischen Luftraum eingeschränkt hätte (dies war z. B. sektoriell und temporär während des WEF 03 der Fall). Über schweizerischen Kernanlagen unterliegt der Flugverkehr derzeit aber keinen Einschränkungen.</p><p>Falls der Bundesrat gestützt auf eine konkrete Lage und Bedrohungsveränderung eine Einschränkung des Luftverkehrs festlegt, kann im Einzelfall der Einsatz von Waffen angeordnet werden, wenn den luftpolizeilichen Anordnungen nicht Folge geleistet wird und andere verfügbare Mittel nicht ausreichen. Der Waffeneinsatz erfolgt immer nur als Ultima Ratio.</p><p>Zuständig für die Anordnung zum Waffeneinsatz ist der Vorsteher des VBS, sofern im Beschluss über die Einschränkung des Luftverkehrs nichts anderes festgelegt wurde. Der Vorsteher des VBS hat die Möglichkeit, diese Kompetenz an den Kommandanten der Luftwaffe oder an einen diesem direkt Unterstellten zu delegieren. (Vgl. Art. 10 der Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit.)</p><p>Durch die vom Bundesrat angeordneten Einschränkungen im Luftverkehr würden Transit- und Warterouten nur in einer definierten Distanz an Kernanlagen vorbeiführen. Mit dem Einhalten dieses Sicherheitsabstandes und dem Befolgen der Anweisungen der Flugsicherungsorgane geben sich Luftfahrzeuge als kooperativ zu erkennen. Im anderen Fall kann ein Missachten der Vorschriften schnell erkannt und Gegenmassnahmen können ausgelöst werden.</p><p>Zu einem allfälligen Raketenschutz für Kernanlagen</p><p>Der Bundesrat verweist im Zusammenhang mit dieser Thematik grundsätzlich auf seine Antwort auf die Interpellation 02.3062 der CVP-Fraktion, "Schutz von Objekten mit hohem Schadenpotenzial vor terroristischen Angriffen". Schnellfeuerkanonen wie Skyshield 35 oder ähnliche Systeme sind auf jeden Fall nicht Bestandteil der gegenwärtigen Rüstungsplanung.</p><p>Der Bundesrat hält an dieser Stelle fest, dass die schweizerischen Kernanlagen zu besonders zu schützenden Objekten gehören und dass bei Bedarf die subsidiäre Unterstützung der zivilen, für den Schutz der Kernanlagen verantwortlichen Organisationen durch Formationen der Armee vorgesehen ist.</p><p>Dies gilt insbesondere im Falle kriegerischer Ereignisse im benachbarten Ausland oder bei Anzeichen regionaler Gewaltausbreitung im Inland. Sollte sich die Bedrohung gar dahingehend entwickeln, dass direkte Attacken auf Kernanlagen - ob zu Lande oder aus der Luft - nicht auszuschliessen sind, müsste der Bundesrat in Erwägung ziehen, zusätzliche Schutzvorkehren oder das vorläufige Abstellen von Kernkraftwerken anzuordnen.</p><p>Zum schweizerischen radioaktiven Inventar</p><p>Es macht nach Meinung des Bundesrates keinen Sinn, das gesamte in der Schweiz vorhandene radioaktive Inventar als Objekt eines nuklearen "Fall out" zu betrachten. Selbst bei einem schweren Störfall in einer Anlage mit zusätzlichem Brand würde - wenn überhaupt - nur ein kleiner Teil des radioaktiven Inventars in einer solchen Art und Weise freigesetzt, dass es zu einem nuklearen Fallouts kommen könnte. Das Freisetzungsszenario müsste in diesem Falle noch genau definiert und berechnet werden. Da von einem Störfall mit Bestimmtheit nicht alle schweizerischen Anlagen betroffen wären, würde in jedem Fall höchstens ein Bruchteil des gesamten in der Schweiz vorhandenen Radioaktivitätsinventars freigesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im "Schweizer Soldat" (11/02) setzt sich ein Oberst im Generalstab namens Dominik Brunner mit dem Risiko von Selbstmordanschlägen auf Atomkraftwerke auseinander. Er schlägt vor, das System Skyshield 35 - radargesteuerte Schnellfeuerkanonen 35 Millimeter - zu installieren, die "16 hochexplosive Granaten pro Sekunde präzis verschiessen". Zwischen der Erkennung des Flugzeuges und dem Aufprall im Atomkraftwerk bestehe eine Frist von 20 Sekunden. Brunner definiert die Etappen des Entscheides: "Absicht eindeutig erkannt .... Feuerentscheid 10 bis 12 Sekunden .... Treffer 8 bis 10 Sekunden vor Aufprall - sofortige Explosion ...."</p><p>1. Aufgrund welcher Erfahrungen rechnet das VBS damit, dass Terroristen Angriffe auf ein Atomkraftwerk vorgängig anmelden?</p><p>2. Wer entscheidet, ob und wann ein Zivilflugzeug abgeschossen wird, das sich einem Atomkraftwerk in gefährlicher Weise nähert?</p><p>3. Wie erkennt die entscheidende Instanz, dass es sich nicht um ein Flugzeug handelt, das sich in einer der Transit- oder Warterouten befindet, die mehrfach über die schweizerischen Atomkraftwerke verlaufen?</p><p>4. Oberst Brunner unterstellt a priori, dass auf Atomkraftwerke nicht verzichtet werden könne. Offenbar ist diese sicherheitspolitisch erstrangige Frage im VBS ein Tabu. Hat das VBS keine Kenntnis vom BFE-Bericht ("CO2-neutraler Ersatz der Atomenergie" vom 5. April 2002), welcher aufzeigt, dass eine Schliessung der Atomkraftwerke wirtschaftlich und ohne Erhöhung der CO2-Emissionen möglich ist?</p><p>5. Entspricht es der Grundhaltung des VBS, dass Atomkraftwerke auf keinen Fall geschlossen werden dürfen, auch wenn diese laut Katanos-Bericht zurzeit die grösste Bedrohung der Sicherheit der Schweiz darstellen? Oder anders gefragt: Was hat im VBS eigentlich Priorität: der Heimatschutz für die Atomlobby oder der Schutz der Bevölkerung?</p><p>6. Wird der Bundesrat Schnellfeuerkanonen Skyshield 35 für Atomkraftwerke beschaffen?</p><p>7. Falls ja:</p><p>a. In welchen Atomkraftwerken wird dieses System eingerichtet?</p><p>b. Wer betreibt diese Systeme - Private oder Mitglieder der Armee, Armeeprofis oder Milizler? </p><p>c. Bis wann ist die Abwehr funktionstüchtig?</p><p>d. Wie teuer sind Bau und Betrieb und wer bezahlt sie? Werden die Betreiber der Atomkraftwerke die vollen Kosten getreu dem Verursacherprinzip decken?</p><p>8. Gibt es zu den Folgen eines Terroranschlages vertiefende Berichte, die mit Sachverstand - ohne die Scheuklappen des zitierten VBS-Kolumnisten - erstellt wurden?</p><p>Wenn ja, sind diese Berichte dem Parlament endlich zugänglich, nachdem seit dem 11. September mehr 2001 als ein Jahr verstrichen ist und eine Berichterstattung wiederholt in Aussicht gestellt wurde?</p><p>9. Wie viel radioaktives Material - gemessen in Einheiten, die in Hiroshima und Nagasaki (1945) freigesetzt wurden - befinden sich derzeit in den schweizerischen Atomkraftwerken (inklusive Lagerbecken aller neuen und der ausgedienten Brennstäbe) und wären Objekt eines nuklearen Fallouts?</p><p>10. Wird sich im VBS endlich auch der Vorsteher - Bundesrat Samuel Schmid - mit diesen existenziellen Fragen ohne Tabus auseinandersetzen, oder bleibt die Angelegenheit in der Zuständigkeit von Sandkastenoffizieren, die von vornherein für die Atomlobby Partei ergreifen?</p>
    • Raketenschutz für Atomkraftwerke. Denkfehler im Generalstab

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