Ausbau des Empfangsstellenverfahrens
- ShortId
-
02.3505
- Id
-
20023505
- Updated
-
10.04.2024 12:18
- Language
-
de
- Title
-
Ausbau des Empfangsstellenverfahrens
- AdditionalIndexing
-
2811;Asylbewerber/in;Schaffung neuer Bundesstellen;Asylverfahren;Vereinfachung von Verfahren
- 1
-
- L05K0108010201, Asylverfahren
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat stimmt dem Interpellanten zu, dass schnelle Verfahren wesentlich sind für ein effizientes und glaubwürdiges Asylverfahren. Um das Asylverfahren in der ersten Phase weiter zu optimieren, sind daher die vier Bundesempfangsstellen für Asylsuchende seit dem 1. August 2002 durch je eine Verfahrenssektion des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), mit insgesamt 21 Personen, verstärkt worden.</p><p>Ziele dieser Massnahme sind eine weitere Beschleunigung der Asylverfahren durch den Ausbau der bereits in den Empfangsstellen vorhandenen Behandlungskapazitäten sowie die Intensivierung der vollzugsorientierten Massnahmen in der ersten Verfahrensphase. Ein gewisser Anteil von allen Asylgesuchen wird daher bereits in den Empfangsstellen erstinstanzlich entschieden und, sofern rechtlich und technisch möglich, direkt ab Empfangsstelle vollzogen. Zum Zweck, die Identität und genaue nationale Herkunft bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens möglichst vollzugsgenügend abzuklären, führt das BFF in den Empfangsstellen vertiefte vollzugsorientierte Abklärungen durch. Die Beschleunigungsmassnahmen im Asylverfahren und im Vollzugsprozess laufen somit parallel.</p><p>Bei der Behandlung in den Empfangsstellen wird sich das BFF auf diejenigen Kategorien von Asylgesuchen konzentrieren, bei denen eine frühzeitige und beschleunigte Behandlung die grösste Wirkung erzeugt. Neben den Fällen, in welchen eine vorsorgliche Wegweisung in einen Drittstaat vollzogen werden kann, steht die Behandlung von missbräuchlichen Gesuchen im Sinne der Nichteintretensgründe des Asylgesetzes sowie von offensichtlich unbegründeten Gesuchen im Vordergrund.</p><p>Weiter werden Asylgesuche aus Ländern mit steigenden Gesuchszahlen behandelt; dies mit dem Ziel, neue Entwicklungen bei den Gesuchseingängen früh zu erkennen und unbegründete Gesuche bereits in der ersten Phase des Asylverfahrens zu entscheiden. Schliesslich sollen aber auch Asylgesuche beschleunigt behandelt werden, in denen die Flüchtlingseigenschaft offenkundig gegeben ist, die also positiv entschieden werden können.</p><p>Der Bundesrat verweist auch auf seine ausführliche Stellungnahme vom 24. Oktober 2001 auf das Postulat Dunant 01.3286.</p><p>1. Aufgrund der ersten positiven Erfahrungen mit der erstinstanzlichen Erledigung von Asylgesuchen bereits in den Empfangsstellen hat das BFF beschlossen, einen noch stärkeren Ausbau der dort vorhandenen Behandlungskapazitäten zu realisieren und mehr Personal für die sofortige erstinstanzliche Entscheidfällung einzusetzen. Der Bundesrat begrüsst und unterstützt dieses Vorgehen.</p><p>2. Das BFF plant, in einem ersten Schritt ab Januar 2003 die Empfangsstellen Basel und Kreuzlingen personell zu verstärken. Parallel dazu ist auch der Ausbau der Empfangsstellen Chiasso und Vallorbe vorgesehen, welcher jedoch mit teilweise erheblichen baulichen Massnahmen verbunden ist. Die Büroräumlichkeiten für das zusätzliche Personal werden dort voraussichtlich Ende 2003 bezugsbereit sein.</p><p>3. Die direkte erstinstanzliche Erledigung von Asylgesuchen bereits in den Empfangsstellen ist zweifellos eine sehr wirksame Massnahme zur Beschleunigung des Asylverfahrens. Nach Ansicht des Bundesrates ist eine Triage zwischen offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Gesuchen und solchen, bei denen ein grösserer Abklärungsbedarf vorhanden ist, bereits zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung unabdingbar, um die Asylverfahren effizient und beschleunigt durchzuführen. Alle europäischen Staaten haben ähnliche Massnahmen ergriffen. Es ist somit das klare Ziel, die Dauer der erstinstanzlichen Verfahren noch mehr zu verkürzen, was aber auch eine noch stärkere Aufstockung des Gesamtpersonalbestandes des BFF bedingt.</p><p>4. Die vom Interpellanten vorgeschlagene Lösung würde bedingen, dass die Kantone Basel-Stadt, Baselland, Solothurn und die Kantone der Innerschweiz ihre Asylabteilungen an einen gemeinsamen Standort mit dem Kanton Aargau und dem BFF im Raum Aarau verlegen.</p><p>Ein solches Projekt "Asylverfahrenszentrum mehrerer Kantone mit dem BFF" ist bisher weder aus Sicht der kantonalen Stellen noch aus Sicht des BFF als Lösungsmöglichkeit betrachtet worden. Vielmehr ist es die Absicht des Bundesrates, dass ein grosser Teil der Asylgesuche bereits in den Empfangsstellen erstinstanzlich erledigt wird, woraus resultiert, dass weniger Asylsuchende auf die Kantone verteilt werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Zeitung "20 minuten" vom 20. August 2002 war zu entnehmen, dass seit Anfang August Asylgesuche bereits an der Grenze beurteilt werden. Sechs Mitarbeiter des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) können ungefähr 750 Entscheide pro Jahr fällen. Angesichts der dieses Jahr zu erwartenden 28 000 bis 30 000 Gesuche erscheint mir das ein Tropfen auf einen heissen Stein. Sinnvoll wäre es aus meiner Sicht, wesentlich mehr Mitarbeiter des BFF in die Empfangsstellen zu entsenden, um rasch in möglichst vielen Fällen zu entscheiden.</p><p>Mir ist zwar bewusst, dass damit die Vollzugsfrage noch nicht gelöst wäre, aber rasche Entscheide wirken dissuasiv und würden in Zukunft viele Asylmigranten davon abhalten, in der Schweiz ein Gesuch zu stellen.</p><p>Überdies tauchen die Mehrzahl der erstinstanzlich abgewiesenen Asylmigranten, die keine Beschwerde erheben, ohnehin unter, womit die Vollzugsfrage obsolet wird.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Ist er gewillt, mehr Personal des BFF in den Empfangsstellen für die Entscheidfällung einzusetzen?</p><p>2. Ist er gewillt, diesbezüglich die Empfangsstelle Basel, in der das neue Verfahren mittels eines Pilotprojektes evaluiert wurde, als erste personell aufzustocken?</p><p>3. Hat er andere Alternativen zur Verfahrensbeschleunigung? </p><p>4. Ist er gewillt, zwecks Verfahrensbeschleunigung und Entlastung der Berner Zentrale sowie der Zweigstelle in Givisiez (FR) im Raum Aarau ein dem Zürcher Verfahrenszentrum nachgebildetes dezentrales "Entscheidzentrum" zu schaffen, welches sämtliche Fälle der Kantone Basel-Stadt, Baselland, Aargau und Solothurn sowie der Innerschweizer Kantone bearbeiten würde?</p>
- Ausbau des Empfangsstellenverfahrens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat stimmt dem Interpellanten zu, dass schnelle Verfahren wesentlich sind für ein effizientes und glaubwürdiges Asylverfahren. Um das Asylverfahren in der ersten Phase weiter zu optimieren, sind daher die vier Bundesempfangsstellen für Asylsuchende seit dem 1. August 2002 durch je eine Verfahrenssektion des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), mit insgesamt 21 Personen, verstärkt worden.</p><p>Ziele dieser Massnahme sind eine weitere Beschleunigung der Asylverfahren durch den Ausbau der bereits in den Empfangsstellen vorhandenen Behandlungskapazitäten sowie die Intensivierung der vollzugsorientierten Massnahmen in der ersten Verfahrensphase. Ein gewisser Anteil von allen Asylgesuchen wird daher bereits in den Empfangsstellen erstinstanzlich entschieden und, sofern rechtlich und technisch möglich, direkt ab Empfangsstelle vollzogen. Zum Zweck, die Identität und genaue nationale Herkunft bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens möglichst vollzugsgenügend abzuklären, führt das BFF in den Empfangsstellen vertiefte vollzugsorientierte Abklärungen durch. Die Beschleunigungsmassnahmen im Asylverfahren und im Vollzugsprozess laufen somit parallel.</p><p>Bei der Behandlung in den Empfangsstellen wird sich das BFF auf diejenigen Kategorien von Asylgesuchen konzentrieren, bei denen eine frühzeitige und beschleunigte Behandlung die grösste Wirkung erzeugt. Neben den Fällen, in welchen eine vorsorgliche Wegweisung in einen Drittstaat vollzogen werden kann, steht die Behandlung von missbräuchlichen Gesuchen im Sinne der Nichteintretensgründe des Asylgesetzes sowie von offensichtlich unbegründeten Gesuchen im Vordergrund.</p><p>Weiter werden Asylgesuche aus Ländern mit steigenden Gesuchszahlen behandelt; dies mit dem Ziel, neue Entwicklungen bei den Gesuchseingängen früh zu erkennen und unbegründete Gesuche bereits in der ersten Phase des Asylverfahrens zu entscheiden. Schliesslich sollen aber auch Asylgesuche beschleunigt behandelt werden, in denen die Flüchtlingseigenschaft offenkundig gegeben ist, die also positiv entschieden werden können.</p><p>Der Bundesrat verweist auch auf seine ausführliche Stellungnahme vom 24. Oktober 2001 auf das Postulat Dunant 01.3286.</p><p>1. Aufgrund der ersten positiven Erfahrungen mit der erstinstanzlichen Erledigung von Asylgesuchen bereits in den Empfangsstellen hat das BFF beschlossen, einen noch stärkeren Ausbau der dort vorhandenen Behandlungskapazitäten zu realisieren und mehr Personal für die sofortige erstinstanzliche Entscheidfällung einzusetzen. Der Bundesrat begrüsst und unterstützt dieses Vorgehen.</p><p>2. Das BFF plant, in einem ersten Schritt ab Januar 2003 die Empfangsstellen Basel und Kreuzlingen personell zu verstärken. Parallel dazu ist auch der Ausbau der Empfangsstellen Chiasso und Vallorbe vorgesehen, welcher jedoch mit teilweise erheblichen baulichen Massnahmen verbunden ist. Die Büroräumlichkeiten für das zusätzliche Personal werden dort voraussichtlich Ende 2003 bezugsbereit sein.</p><p>3. Die direkte erstinstanzliche Erledigung von Asylgesuchen bereits in den Empfangsstellen ist zweifellos eine sehr wirksame Massnahme zur Beschleunigung des Asylverfahrens. Nach Ansicht des Bundesrates ist eine Triage zwischen offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Gesuchen und solchen, bei denen ein grösserer Abklärungsbedarf vorhanden ist, bereits zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung unabdingbar, um die Asylverfahren effizient und beschleunigt durchzuführen. Alle europäischen Staaten haben ähnliche Massnahmen ergriffen. Es ist somit das klare Ziel, die Dauer der erstinstanzlichen Verfahren noch mehr zu verkürzen, was aber auch eine noch stärkere Aufstockung des Gesamtpersonalbestandes des BFF bedingt.</p><p>4. Die vom Interpellanten vorgeschlagene Lösung würde bedingen, dass die Kantone Basel-Stadt, Baselland, Solothurn und die Kantone der Innerschweiz ihre Asylabteilungen an einen gemeinsamen Standort mit dem Kanton Aargau und dem BFF im Raum Aarau verlegen.</p><p>Ein solches Projekt "Asylverfahrenszentrum mehrerer Kantone mit dem BFF" ist bisher weder aus Sicht der kantonalen Stellen noch aus Sicht des BFF als Lösungsmöglichkeit betrachtet worden. Vielmehr ist es die Absicht des Bundesrates, dass ein grosser Teil der Asylgesuche bereits in den Empfangsstellen erstinstanzlich erledigt wird, woraus resultiert, dass weniger Asylsuchende auf die Kantone verteilt werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Zeitung "20 minuten" vom 20. August 2002 war zu entnehmen, dass seit Anfang August Asylgesuche bereits an der Grenze beurteilt werden. Sechs Mitarbeiter des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) können ungefähr 750 Entscheide pro Jahr fällen. Angesichts der dieses Jahr zu erwartenden 28 000 bis 30 000 Gesuche erscheint mir das ein Tropfen auf einen heissen Stein. Sinnvoll wäre es aus meiner Sicht, wesentlich mehr Mitarbeiter des BFF in die Empfangsstellen zu entsenden, um rasch in möglichst vielen Fällen zu entscheiden.</p><p>Mir ist zwar bewusst, dass damit die Vollzugsfrage noch nicht gelöst wäre, aber rasche Entscheide wirken dissuasiv und würden in Zukunft viele Asylmigranten davon abhalten, in der Schweiz ein Gesuch zu stellen.</p><p>Überdies tauchen die Mehrzahl der erstinstanzlich abgewiesenen Asylmigranten, die keine Beschwerde erheben, ohnehin unter, womit die Vollzugsfrage obsolet wird.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Ist er gewillt, mehr Personal des BFF in den Empfangsstellen für die Entscheidfällung einzusetzen?</p><p>2. Ist er gewillt, diesbezüglich die Empfangsstelle Basel, in der das neue Verfahren mittels eines Pilotprojektes evaluiert wurde, als erste personell aufzustocken?</p><p>3. Hat er andere Alternativen zur Verfahrensbeschleunigung? </p><p>4. Ist er gewillt, zwecks Verfahrensbeschleunigung und Entlastung der Berner Zentrale sowie der Zweigstelle in Givisiez (FR) im Raum Aarau ein dem Zürcher Verfahrenszentrum nachgebildetes dezentrales "Entscheidzentrum" zu schaffen, welches sämtliche Fälle der Kantone Basel-Stadt, Baselland, Aargau und Solothurn sowie der Innerschweizer Kantone bearbeiten würde?</p>
- Ausbau des Empfangsstellenverfahrens
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