Unentgeltliches Telefonbuch

ShortId
03.3401
Id
20033401
Updated
10.04.2024 14:16
Language
de
Title
Unentgeltliches Telefonbuch
AdditionalIndexing
34;Telefonnummer;Swisscom;Verzeichnis;unentgeltliche Dienstleistung;Buch
1
  • L06K120202010801, Telefonnummer
  • L05K1202030301, Buch
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L06K070106020202, unentgeltliche Dienstleistung
  • L05K1202020107, Swisscom
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Postulat geht zu Recht von der Auffassung aus, dass der Zugang zu den Telefonnummern zur Grundversorgung gehört. Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d der Fernmeldeverordnung verpflichtet die Swisscom, den Zugang zu den Nummern- und Adressverzeichnissen in elektronischer oder mündlicher Form zu gewährleisten. Die übrigen Fernmeldedienstanbieter müssen zu diesem Zweck die Daten ihrer Kundinnen und Kunden der Swisscom liefern, sofern die Kundin bzw. der Kunde mit dieser Veröffentlichung einverstanden ist. Mit dieser Verpflichtung wird dem Anspruch auf Information über die Telefonnummern Rechnung getragen.</p><p>Nicht jede Grundversorgung muss aber unentgeltlich sein, sondern muss vielmehr zu einem angemessenen Preis angeboten werden. Der telefonische Zugang zu Feuerwehr, Sanität und Polizei ist deswegen unentgeltlich, damit der nicht vorhersehbare, jedoch sofort nötige Zugang nicht mangels Münzen oder Kreditkarten vereitelt wird. Demgegenüber ist es jedoch den Kundinnen und Kunden zumutbar, für den Zugang zu den Telefonnummern ein Entgelt zu entrichten. So ist z. B. auch der Hausanschluss, den die Swisscom für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer gewährleisten muss, entgeltlich. Der Bundesrat legt hierfür aber Preisobergrenzen fest.</p><p>Die Leistung der Swisscom verursacht, wie alle Grundversorgungsleistungen, Kosten. Diese werden teilweise den Nutzern überwälzt. Auch das Bereitstellen des Telefonbuches oder eines Auskunftsdienstes verursacht Kosten. Es ist also gerechtfertigt, wenn die Swisscom dafür ein Entgelt verlangt. Ein Exemplar des Telefonbuches wird gratis abgegeben. Ebenfalls gratis ist die Nummernauskunft der Swisscom per Internet. Kostenpflichtig hingegen, mit 50 Rappen pro Auskunft, ist die Benutzung der elektronischen Telefonauskunft in öffentlichen Sprechstellen (Téléguides), von denen es in der Schweiz noch 7920 gibt.</p><p>Ebenfalls kostenpflichtig ist die telefonische Nummernauskunft 111 - sie kostet 1.60 Franken Eintrittsgebühr plus 25 Rappen Verbindungsgebühr für die erste Minute, danach kommt der nationale Einheitstarif von 8 Rappen pro Minute (Normaltarif) bzw. von 4 Rappen pro Minute (Niedertarif) zur Anwendung. Wird von einer öffentlichen Sprechstelle die Nummer 111 angerufen, so muss der Benutzer neben der normalen Eintrittsgebühr von 1.60 Franken einen Zuschlag für die Benutzung einer öffentlichen Sprechstelle von 50 Rappen entrichten. Die Verbindungsgebühr beträgt in diesem Fall 25 Rappen pro Minute. Ein Durchschnittsgespräch zur Telefonauskunft 111 dauert rund 50 Sekunden. All diese Tarife sind derart gering, dass sie allen Kundinnen und Kunden zumutbar sind.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, sofort dafür zu sorgen, dass die Swisscom der Bevölkerung den Service eines unentgeltlichen Telefonbuches zur Verfügung stellen muss.</p>
  • Unentgeltliches Telefonbuch
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Postulat geht zu Recht von der Auffassung aus, dass der Zugang zu den Telefonnummern zur Grundversorgung gehört. Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d der Fernmeldeverordnung verpflichtet die Swisscom, den Zugang zu den Nummern- und Adressverzeichnissen in elektronischer oder mündlicher Form zu gewährleisten. Die übrigen Fernmeldedienstanbieter müssen zu diesem Zweck die Daten ihrer Kundinnen und Kunden der Swisscom liefern, sofern die Kundin bzw. der Kunde mit dieser Veröffentlichung einverstanden ist. Mit dieser Verpflichtung wird dem Anspruch auf Information über die Telefonnummern Rechnung getragen.</p><p>Nicht jede Grundversorgung muss aber unentgeltlich sein, sondern muss vielmehr zu einem angemessenen Preis angeboten werden. Der telefonische Zugang zu Feuerwehr, Sanität und Polizei ist deswegen unentgeltlich, damit der nicht vorhersehbare, jedoch sofort nötige Zugang nicht mangels Münzen oder Kreditkarten vereitelt wird. Demgegenüber ist es jedoch den Kundinnen und Kunden zumutbar, für den Zugang zu den Telefonnummern ein Entgelt zu entrichten. So ist z. B. auch der Hausanschluss, den die Swisscom für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer gewährleisten muss, entgeltlich. Der Bundesrat legt hierfür aber Preisobergrenzen fest.</p><p>Die Leistung der Swisscom verursacht, wie alle Grundversorgungsleistungen, Kosten. Diese werden teilweise den Nutzern überwälzt. Auch das Bereitstellen des Telefonbuches oder eines Auskunftsdienstes verursacht Kosten. Es ist also gerechtfertigt, wenn die Swisscom dafür ein Entgelt verlangt. Ein Exemplar des Telefonbuches wird gratis abgegeben. Ebenfalls gratis ist die Nummernauskunft der Swisscom per Internet. Kostenpflichtig hingegen, mit 50 Rappen pro Auskunft, ist die Benutzung der elektronischen Telefonauskunft in öffentlichen Sprechstellen (Téléguides), von denen es in der Schweiz noch 7920 gibt.</p><p>Ebenfalls kostenpflichtig ist die telefonische Nummernauskunft 111 - sie kostet 1.60 Franken Eintrittsgebühr plus 25 Rappen Verbindungsgebühr für die erste Minute, danach kommt der nationale Einheitstarif von 8 Rappen pro Minute (Normaltarif) bzw. von 4 Rappen pro Minute (Niedertarif) zur Anwendung. Wird von einer öffentlichen Sprechstelle die Nummer 111 angerufen, so muss der Benutzer neben der normalen Eintrittsgebühr von 1.60 Franken einen Zuschlag für die Benutzung einer öffentlichen Sprechstelle von 50 Rappen entrichten. Die Verbindungsgebühr beträgt in diesem Fall 25 Rappen pro Minute. Ein Durchschnittsgespräch zur Telefonauskunft 111 dauert rund 50 Sekunden. All diese Tarife sind derart gering, dass sie allen Kundinnen und Kunden zumutbar sind.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, sofort dafür zu sorgen, dass die Swisscom der Bevölkerung den Service eines unentgeltlichen Telefonbuches zur Verfügung stellen muss.</p>
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