Immer mehr Polizeiausrüstung für das Militär
- ShortId
-
06.1172
- Id
-
20061172
- Updated
-
28.07.2023 12:19
- Language
-
de
- Title
-
Immer mehr Polizeiausrüstung für das Militär
- AdditionalIndexing
-
09;Leistungsauftrag;Armeeeinsatz;Kompetenzregelung;öffentliche Ordnung;Polizei;Armeematerial
- 1
-
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L04K04030304, Polizei
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- L04K04020305, Armeematerial
- L03K080704, Kompetenzregelung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die heute in der Schweizer Armee vorhandenen Schutzausrüstungen stehen am Ende ihrer Nutzungsdauer und entsprechen den heutigen Sicherheitsanforderungen bezüglich des Schutzes nicht mehr. Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und zur Optimierung der Ausrüstung ist eine Ersatzbeschaffung vorgesehen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Professionelle Mitarbeiter der Militärischen Sicherheit (Mil Sich) und Angehörige der Swisscoy im Rahmen von friedensunterstützenden Einsätzen können mit Ordnungsdienstausrüstungen eingesetzt werden.</p><p>2./3. Ordnungsdiensteinsätze der Armee im Inland sind in der Verordnung über den Truppeneinsatz für Ordnungsdienst (VOD; SR 513.71) vom 3. September 1997 geregelt. Die Angehörigen der Mil Sich werden durch den Bundesrat auf Antrag des VBS oder auf Verlangen eines Kantons im Ordnungsdienst eingesetzt (Art. 4 VOD).</p><p>Die Ausrüstung dient dem persönlichen Schutz der Angehörigen der Mil Sich bzw. der Swisscoy bei tätlichen Angriffen im Rahmen des Einsatzes.</p><p>4. Diese Einsätze werden vom Bundesrat angeordnet.</p><p>5. Bietet der Bund Truppen für den Ordnungsdienst auf, ernennt der Bundesrat den Kommandanten und erteilt ihm schriftlich den Auftrag für den Einsatz (Art. 4 VOD). Bei Einsatz auf Verlangen eines Kantones erteilt die kantonale Regierung nach Rücksprache mit dem VBS oder dem Oberbefehlshaber der Armee der Truppe den Auftrag (Art. 4 VOD).</p><p>6. Die Beschaffung der Schutzausrüstungen 2008 wird grundsätzlich über die Finanzposition A2150.0102, Ausrüstung und Erneuerungsbedarf (AEB), finanziert. Die Ausschreibung im Schweizerischen Handelsamtsblatt dient der Beschaffungsvorbereitung für eine erste dringliche Teilbeschaffung von rund 250 Stück zugunsten der Swisscoy im laufenden Jahr (zulasten des bewilligten AEB-Sammelkredits 2007) und für eine weitere, mit dem AEB 2008 noch zu beantragende Beschaffungstranche.</p><p>Der Bundesrat vermag in der Ersatzbeschaffung für veraltete Ausrüstungen der Mil Sich und der Angehörigen der Swisscoy keinerlei Eindringen der Armee in die Belange der inneren Sicherheit zu erkennen. Letzteres wurde auch von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) anlässlich des Berichtes der Plattform KKJPD-VBS vom November 2006 bestätigt, welcher die Aufgabenteilung und die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden und der Armee geklärt hat.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Ausschreibung im Schweizerischen Handelsamtsblatt will das VBS Schutzwesten, Arm- und Beinprotektoren und Unterziehschutzhosen für 860 Personen beschaffen.</p><p>Offensichtlich ist die Ausrüstung einer grösseren Truppe für "riot control", den Einsatz im Innern bei Unruhen, geplant.</p><p>Es besteht beim Fragesteller der bedrohliche Eindruck, dass sich die Armee immer stärker zu Einsätzen im Innern verleiten lässt oder sich gar in diese hineindrängt.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Von wem sollen diese Ausrüstungen getragen werden?</p><p>2. Bei welchen Gelegenheiten sollen diese Ausrüstungen zum Einsatz kommen?</p><p>3. Vor wem sollen diese Ausrüstungen schützen?</p><p>4. Wer ordnet die allfälligen Einsätze an?</p><p>5. Wer leitet die allfälligen Einsätze?</p><p>6. Aus welchen Krediten sollen diese Ausrüstungen beschafft werden, bzw. in welchen Kreditpositionen figurieren die geplanten Anschaffungen?</p>
- Immer mehr Polizeiausrüstung für das Militär
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die heute in der Schweizer Armee vorhandenen Schutzausrüstungen stehen am Ende ihrer Nutzungsdauer und entsprechen den heutigen Sicherheitsanforderungen bezüglich des Schutzes nicht mehr. Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und zur Optimierung der Ausrüstung ist eine Ersatzbeschaffung vorgesehen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Professionelle Mitarbeiter der Militärischen Sicherheit (Mil Sich) und Angehörige der Swisscoy im Rahmen von friedensunterstützenden Einsätzen können mit Ordnungsdienstausrüstungen eingesetzt werden.</p><p>2./3. Ordnungsdiensteinsätze der Armee im Inland sind in der Verordnung über den Truppeneinsatz für Ordnungsdienst (VOD; SR 513.71) vom 3. September 1997 geregelt. Die Angehörigen der Mil Sich werden durch den Bundesrat auf Antrag des VBS oder auf Verlangen eines Kantons im Ordnungsdienst eingesetzt (Art. 4 VOD).</p><p>Die Ausrüstung dient dem persönlichen Schutz der Angehörigen der Mil Sich bzw. der Swisscoy bei tätlichen Angriffen im Rahmen des Einsatzes.</p><p>4. Diese Einsätze werden vom Bundesrat angeordnet.</p><p>5. Bietet der Bund Truppen für den Ordnungsdienst auf, ernennt der Bundesrat den Kommandanten und erteilt ihm schriftlich den Auftrag für den Einsatz (Art. 4 VOD). Bei Einsatz auf Verlangen eines Kantones erteilt die kantonale Regierung nach Rücksprache mit dem VBS oder dem Oberbefehlshaber der Armee der Truppe den Auftrag (Art. 4 VOD).</p><p>6. Die Beschaffung der Schutzausrüstungen 2008 wird grundsätzlich über die Finanzposition A2150.0102, Ausrüstung und Erneuerungsbedarf (AEB), finanziert. Die Ausschreibung im Schweizerischen Handelsamtsblatt dient der Beschaffungsvorbereitung für eine erste dringliche Teilbeschaffung von rund 250 Stück zugunsten der Swisscoy im laufenden Jahr (zulasten des bewilligten AEB-Sammelkredits 2007) und für eine weitere, mit dem AEB 2008 noch zu beantragende Beschaffungstranche.</p><p>Der Bundesrat vermag in der Ersatzbeschaffung für veraltete Ausrüstungen der Mil Sich und der Angehörigen der Swisscoy keinerlei Eindringen der Armee in die Belange der inneren Sicherheit zu erkennen. Letzteres wurde auch von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) anlässlich des Berichtes der Plattform KKJPD-VBS vom November 2006 bestätigt, welcher die Aufgabenteilung und die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden und der Armee geklärt hat.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss Ausschreibung im Schweizerischen Handelsamtsblatt will das VBS Schutzwesten, Arm- und Beinprotektoren und Unterziehschutzhosen für 860 Personen beschaffen.</p><p>Offensichtlich ist die Ausrüstung einer grösseren Truppe für "riot control", den Einsatz im Innern bei Unruhen, geplant.</p><p>Es besteht beim Fragesteller der bedrohliche Eindruck, dass sich die Armee immer stärker zu Einsätzen im Innern verleiten lässt oder sich gar in diese hineindrängt.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Von wem sollen diese Ausrüstungen getragen werden?</p><p>2. Bei welchen Gelegenheiten sollen diese Ausrüstungen zum Einsatz kommen?</p><p>3. Vor wem sollen diese Ausrüstungen schützen?</p><p>4. Wer ordnet die allfälligen Einsätze an?</p><p>5. Wer leitet die allfälligen Einsätze?</p><p>6. Aus welchen Krediten sollen diese Ausrüstungen beschafft werden, bzw. in welchen Kreditpositionen figurieren die geplanten Anschaffungen?</p>
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