Währungsrisiken absichern

ShortId
11.3535
Id
20113535
Updated
27.07.2023 23:15
Language
de
Title
Währungsrisiken absichern
AdditionalIndexing
15;24;Exportrisikoversicherung;Versicherung;öffentlich-rechtliche Versicherung;Exportindustrie;Wechselkurs
1
  • L04K11030304, Wechselkurs
  • L03K111001, Versicherung
  • L05K0701030304, Exportrisikoversicherung
  • L05K0705070201, Exportindustrie
  • L04K11100109, öffentlich-rechtliche Versicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Wechselkursschwankungen haben in jüngster Zeit ein für die Schweizer Exportwirtschaft kritisches Ausmass angenommen. Die Finanzindustrie bietet zwar vielfältige Produkte zur Versicherung von Wechselkursrisiken an. Diese werden aber kaum genutzt, weil sie den Bedürfnissen der Exportwirtschaft kaum gerecht werden. Bei der Gestaltung der Versicherung sollen Währungsrisiken, die für die Exportwirtschaft einen plötzlichen, unvorhergesehenen Tischkanteneffekt haben, besonders berücksichtigt werden. Analog der Kurzarbeitsentschädigungsversicherung sollen klare Kriterien festgelegt werden (zeitlich befristet, keine Entlassungen vor und während der Versicherungsleistung, Offenlegung sämtlicher zweckdienlicher Informationen usw.).</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der schwierigen Lage, in der sich ein Teil der schweizerischen Exportwirtschaft aufgrund des starken Schweizerfrankens befindet, bewusst. In seiner Beantwortung des Postulats 11.3085 vom 10. März 2011 (Postulat FDP-Liberale Fraktion, "Devisen-Absicherungsgeschäfte durch die Exportrisikoversicherung prüfen") hat sich der Bundesrat zu den Möglichkeiten und Grenzen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung in Bezug auf die Absicherung von Währungsrisiken geäussert.</p><p>Die damalige Beurteilung des Bundesrats ist nach wie vor gültig: Die Serv ist von Gesetzes wegen der Subsidiarität und der Eigenwirtschaftlichkeit verpflichtet (Art. 6 SerVG, SR 946.10). Sie darf also nur dort aktiv werden, wo keine oder kaum Angebote am Markt vorhanden sind, und sie muss grundsätzlich kostendeckende Prämien verlangen.</p><p>Mit einer Absicherung von Wechselkursrisiken durch die Serv würden für den Bund zudem unkalkulierbare finanzielle Risiken entstehen. Gleichzeitig wäre eine nichtkostendeckende Wechselkursabsicherung durch die Serv mit den heutigen Regelungen im Rahmen der WTO (Subventionierungsverbot für Exportrisikogarantien oder -versicherungen) und des Erfordernisses der Eigenwirtschaftlichkeit nicht vereinbar.</p><p>Die Finanzindustrie bietet heute im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich vielfältige Instrumente zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken an. Der Einsatz des richtigen Instruments zum richtigen Zeitpunkt hängt von der individuellen wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens ab.</p><p>Der Bundesrat hat im Februar 2011 pragmatische, kurzfristig wirkende Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke in den Bereichen Tourismus, Technologie und Innovation sowie bei der Serv ergriffen. Die Serv hat zusätzlich per 1. Mai 2011 ihren Prämientarif angepasst und beispielsweise den Zuschlag für Policen in Fremdwährungen sowie für die Absicherung des Fremdwährungseventualrisikos vorerst bis Ende 2011 ausgesetzt.</p><p>Im Rahmen der Botschaft über die Standortförderung 2012-2015 hat der Nationalrat in der Sommersession als Erstrat der vom Bundesrat vorgeschlagenen Verlängerung der zusätzlichen Serv-Produkte (Bondgarantie, Fabrikationskreditversicherung, Refinanzierungsgarantie) um vier Jahre zugestimmt. Diese Produkte helfen, die Liquiditätssituation von Exporteuren zu verbessern. Sie tragen damit im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Linderung von Folgen der Frankenstärke bei.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Serv geeignete Massnahmen zu entwickeln, damit die Exportwirtschaft starke Wechselkursschwankungen versichern kann.</p>
  • Währungsrisiken absichern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Wechselkursschwankungen haben in jüngster Zeit ein für die Schweizer Exportwirtschaft kritisches Ausmass angenommen. Die Finanzindustrie bietet zwar vielfältige Produkte zur Versicherung von Wechselkursrisiken an. Diese werden aber kaum genutzt, weil sie den Bedürfnissen der Exportwirtschaft kaum gerecht werden. Bei der Gestaltung der Versicherung sollen Währungsrisiken, die für die Exportwirtschaft einen plötzlichen, unvorhergesehenen Tischkanteneffekt haben, besonders berücksichtigt werden. Analog der Kurzarbeitsentschädigungsversicherung sollen klare Kriterien festgelegt werden (zeitlich befristet, keine Entlassungen vor und während der Versicherungsleistung, Offenlegung sämtlicher zweckdienlicher Informationen usw.).</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der schwierigen Lage, in der sich ein Teil der schweizerischen Exportwirtschaft aufgrund des starken Schweizerfrankens befindet, bewusst. In seiner Beantwortung des Postulats 11.3085 vom 10. März 2011 (Postulat FDP-Liberale Fraktion, "Devisen-Absicherungsgeschäfte durch die Exportrisikoversicherung prüfen") hat sich der Bundesrat zu den Möglichkeiten und Grenzen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung in Bezug auf die Absicherung von Währungsrisiken geäussert.</p><p>Die damalige Beurteilung des Bundesrats ist nach wie vor gültig: Die Serv ist von Gesetzes wegen der Subsidiarität und der Eigenwirtschaftlichkeit verpflichtet (Art. 6 SerVG, SR 946.10). Sie darf also nur dort aktiv werden, wo keine oder kaum Angebote am Markt vorhanden sind, und sie muss grundsätzlich kostendeckende Prämien verlangen.</p><p>Mit einer Absicherung von Wechselkursrisiken durch die Serv würden für den Bund zudem unkalkulierbare finanzielle Risiken entstehen. Gleichzeitig wäre eine nichtkostendeckende Wechselkursabsicherung durch die Serv mit den heutigen Regelungen im Rahmen der WTO (Subventionierungsverbot für Exportrisikogarantien oder -versicherungen) und des Erfordernisses der Eigenwirtschaftlichkeit nicht vereinbar.</p><p>Die Finanzindustrie bietet heute im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich vielfältige Instrumente zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken an. Der Einsatz des richtigen Instruments zum richtigen Zeitpunkt hängt von der individuellen wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens ab.</p><p>Der Bundesrat hat im Februar 2011 pragmatische, kurzfristig wirkende Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke in den Bereichen Tourismus, Technologie und Innovation sowie bei der Serv ergriffen. Die Serv hat zusätzlich per 1. Mai 2011 ihren Prämientarif angepasst und beispielsweise den Zuschlag für Policen in Fremdwährungen sowie für die Absicherung des Fremdwährungseventualrisikos vorerst bis Ende 2011 ausgesetzt.</p><p>Im Rahmen der Botschaft über die Standortförderung 2012-2015 hat der Nationalrat in der Sommersession als Erstrat der vom Bundesrat vorgeschlagenen Verlängerung der zusätzlichen Serv-Produkte (Bondgarantie, Fabrikationskreditversicherung, Refinanzierungsgarantie) um vier Jahre zugestimmt. Diese Produkte helfen, die Liquiditätssituation von Exporteuren zu verbessern. Sie tragen damit im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Linderung von Folgen der Frankenstärke bei.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Serv geeignete Massnahmen zu entwickeln, damit die Exportwirtschaft starke Wechselkursschwankungen versichern kann.</p>
    • Währungsrisiken absichern

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