Hat Volkswagen auch die Schweiz getäuscht?

ShortId
15.4060
Id
20154060
Updated
28.07.2023 05:45
Language
de
Title
Hat Volkswagen auch die Schweiz getäuscht?
AdditionalIndexing
48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA; SR 0.946.526.81) wurden die in der Schweiz geltenden Emissionsvorschriften für Motorwagen mit denjenigen der EU harmonisiert und die jeweiligen Konformitätsbewertungen (Abgas-Typgenehmigungen) gegenseitig anerkannt. Personenwagen, die nach dem 31. August 2015 importiert wurden, können nur zugelassen werden, wenn sie der Abgasnorm Euro 6 entsprechen. Das letzte Importdatum für Personenwagen mit der Abgasnorm Euro 5 war demnach der 31. August 2015.</p><p>1. Die aktuell geltenden Schadstoffgrenzwerte (Euro 6) für Personenwagen mit Dieselmotoren betragen (in Klammern sind die Werte für die abgelaufene Norm Euro 5 aufgeführt):</p><p>- Stickoxide (NOx in Milligramm pro Kilometer): 80 (180);</p><p>- Stickoxide und Kohlenwasserstoffe (NOx und HC in Milligramm pro Kilometer): 170 (230);</p><p>- Kohlenmonoxid (CO in Milligramm pro Kilometer): 500 (500);</p><p>- Partikelmasse (PM in Milligramm pro Kilometer): 4,5 (4,5);</p><p>- Partikelzahl (PN in Anzahl pro Kilometer): 6,0 x 1011 (6,0 x 1011).</p><p>2./3. In der Schweiz sind gemäss aktuellen Erkenntnissen insgesamt rund 180 000 Fahrzeuge von der Manipulation der Abgaswerte betroffen. Seit dem 5. Oktober 2015 gilt ein vorläufiges Zulassungsverbot für solche Fahrzeuge, sofern sie noch nie in der Schweiz zugelassen waren.</p><p>4. Die für die Typgenehmigung zuständige deutsche Behörde, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), überprüft die von der Abgasmanipulation betroffenen Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns und ordnet die für die Instandsetzung nötigen Massnahmen zur Herstellung der Konformität an. Im Rahmen des MRA mit der EU wurde eine gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen für die Emissionsvorschriften (Abgas-Typgenehmigungen) für Motorwagen vereinbart. Die Schweiz anerkennt deshalb die Konformitätsbewertungen des KBA. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die Abgasüberprüfungen wiederholen zu lassen.</p><p>5. Dem Bundesrat ist bekannt, dass die zuständigen ausländischen Behörden zurzeit auch das Emissionsverhalten von Dieselfahrzeugen anderer Marken überprüfen. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass auch andere Hersteller manipuliert haben, so wird das Bundesamt für Strassen (Astra) mit den zuständigen ausländischen Genehmigungsbehörden über das weitere Vorgehen entscheiden und die Öffentlichkeit informieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In den USA hat Volkswagen die Behörden getäuscht und illegale Fahrzeuge auf den Markt gebracht. Eine unabhängige kleine Nonprofitorganisation hat das aufgedeckt.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie genau lauten die Grenzwerte für Dieselfahrzeuge in der Schweiz?</p><p>2. Sind die in der Schweiz getätigten Zulassungen alle gesetzeskonform?</p><p>3. Ist er sicher, dass es in der Schweiz keine Abgasmanipulation gab?</p><p>4. Ist er bereit, die Tests (inklusive CO2) von VW-Dieselfahrzeugen unter Aufsicht unabhängiger Organisationen zu wiederholen und die Ergebnisse innert nützlicher Frist zu publizieren?</p><p>5. Ist er bereit, Tests (inklusive CO2) von Fahrzeugen anderer Hersteller stichprobenweise unter Aufsicht unabhängiger Organisationen zu wiederholen und die Ergebnisse innert nützlicher Frist zu publizieren?</p>
  • Hat Volkswagen auch die Schweiz getäuscht?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA; SR 0.946.526.81) wurden die in der Schweiz geltenden Emissionsvorschriften für Motorwagen mit denjenigen der EU harmonisiert und die jeweiligen Konformitätsbewertungen (Abgas-Typgenehmigungen) gegenseitig anerkannt. Personenwagen, die nach dem 31. August 2015 importiert wurden, können nur zugelassen werden, wenn sie der Abgasnorm Euro 6 entsprechen. Das letzte Importdatum für Personenwagen mit der Abgasnorm Euro 5 war demnach der 31. August 2015.</p><p>1. Die aktuell geltenden Schadstoffgrenzwerte (Euro 6) für Personenwagen mit Dieselmotoren betragen (in Klammern sind die Werte für die abgelaufene Norm Euro 5 aufgeführt):</p><p>- Stickoxide (NOx in Milligramm pro Kilometer): 80 (180);</p><p>- Stickoxide und Kohlenwasserstoffe (NOx und HC in Milligramm pro Kilometer): 170 (230);</p><p>- Kohlenmonoxid (CO in Milligramm pro Kilometer): 500 (500);</p><p>- Partikelmasse (PM in Milligramm pro Kilometer): 4,5 (4,5);</p><p>- Partikelzahl (PN in Anzahl pro Kilometer): 6,0 x 1011 (6,0 x 1011).</p><p>2./3. In der Schweiz sind gemäss aktuellen Erkenntnissen insgesamt rund 180 000 Fahrzeuge von der Manipulation der Abgaswerte betroffen. Seit dem 5. Oktober 2015 gilt ein vorläufiges Zulassungsverbot für solche Fahrzeuge, sofern sie noch nie in der Schweiz zugelassen waren.</p><p>4. Die für die Typgenehmigung zuständige deutsche Behörde, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), überprüft die von der Abgasmanipulation betroffenen Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns und ordnet die für die Instandsetzung nötigen Massnahmen zur Herstellung der Konformität an. Im Rahmen des MRA mit der EU wurde eine gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen für die Emissionsvorschriften (Abgas-Typgenehmigungen) für Motorwagen vereinbart. Die Schweiz anerkennt deshalb die Konformitätsbewertungen des KBA. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die Abgasüberprüfungen wiederholen zu lassen.</p><p>5. Dem Bundesrat ist bekannt, dass die zuständigen ausländischen Behörden zurzeit auch das Emissionsverhalten von Dieselfahrzeugen anderer Marken überprüfen. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass auch andere Hersteller manipuliert haben, so wird das Bundesamt für Strassen (Astra) mit den zuständigen ausländischen Genehmigungsbehörden über das weitere Vorgehen entscheiden und die Öffentlichkeit informieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In den USA hat Volkswagen die Behörden getäuscht und illegale Fahrzeuge auf den Markt gebracht. Eine unabhängige kleine Nonprofitorganisation hat das aufgedeckt.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie genau lauten die Grenzwerte für Dieselfahrzeuge in der Schweiz?</p><p>2. Sind die in der Schweiz getätigten Zulassungen alle gesetzeskonform?</p><p>3. Ist er sicher, dass es in der Schweiz keine Abgasmanipulation gab?</p><p>4. Ist er bereit, die Tests (inklusive CO2) von VW-Dieselfahrzeugen unter Aufsicht unabhängiger Organisationen zu wiederholen und die Ergebnisse innert nützlicher Frist zu publizieren?</p><p>5. Ist er bereit, Tests (inklusive CO2) von Fahrzeugen anderer Hersteller stichprobenweise unter Aufsicht unabhängiger Organisationen zu wiederholen und die Ergebnisse innert nützlicher Frist zu publizieren?</p>
    • Hat Volkswagen auch die Schweiz getäuscht?

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