Kosten und Nutzen der Freisetzungsversuche von GVO-Pflanzen

ShortId
16.1011
Id
20161011
Updated
28.07.2023 05:35
Language
de
Title
Kosten und Nutzen der Freisetzungsversuche von GVO-Pflanzen
AdditionalIndexing
36;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Agroscope betreibt am Standort Reckenholz in Zürich gemäss Leistungsauftrag 2014-2017 eine Protected Site für Versuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) unter Feldbedingungen. Die Grundlage hierfür ist in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013 bis 2016 (BFI-Botschaft 2013-2016) dargelegt. Diese haben die eidgenössischen Räte in der Herbstsession 2012 beschlossen. Detaillierte Informationen befinden sich auf <a href="http://www.protectedsite.ch">www.protectedsite.ch</a>.</p><p>1. Das Budget über 750 000 Franken pro Jahr deckt gemäss BFI-Botschaft die Kosten für den Aufbau und den Betrieb der Protected Site. Der Betrieb beinhaltet neben den Massnahmen zum Schutz vor Vandalismus die Umsetzung von Biosicherheitsmassnahmen, die allgemeinen agronomischen Pflegearbeiten der Versuche, die Pflege des restlichen Geländes, die technische und wissenschaftliche Koordination sowie die Kommunikation.</p><p>1.-6. Agroscope entwickelt selber keine GVP. Agroscope hat aber den Auftrag, den Nutzen und die ökologischen Risiken solcher Pflanzen zu untersuchen. In Bezug auf die Protected Site hat Agroscope zwei Funktionen. Einerseits betreibt Agroscope diese Infrastruktur als Dienstleistung für Forschende in der Schweiz. Freisetzungsversuche mit in der Schweiz entwickelten GVP, z. B. Weizen, werden vom Bund zusätzlich über die reguläre Projektförderung des Schweizerischen Nationalfonds mitfinanziert. Andererseits nutzt Agroscope die Protected Site für die Erforschung des Nutzens und der Risiken von GVP im Sinne des Aufzeigens zukünftiger neuer Optionen für die Schweizer Landwirtschaft. Diesbezüglich werden mit rund 200 Stellenprozenten (insbesondere der Gruppe Biosicherheit) von Agroscope wissenschaftliche und agronomische Fragestellungen erforscht. Untersucht wird dabei das Potenzial zur Verbesserung der Nachhaltigkeit unter Feldbedingungen, z. B. ob die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes mit phytophthoraresistenten Kartoffeln, einer ausländischen Entwicklung, erreicht werden kann.</p><p>Der Rückgang der Versuche mit GVP in Europa ist vielschichtig und insbesondere durch das geringe Interesse der Praxis bestimmt. Zusätzliche Faktoren sind auf europäischer Ebene auch die Abnahme von Finanzierungsmöglichkeiten und die mit den Feldzerstörungen einhergehenden Unsicherheiten.</p><p>6./7. In der Schweiz dürfen nur Personen oder Institutionen ein Gesuch für Freisetzungsversuche stellen, welche einen Wohnsitz, einen Geschäftssitz oder eine Zweigniederlassung in der Schweiz haben (Art. 33 Abs. 1 der Freisetzungsverordnung, FrSV). Im Weiteren schreibt das Schweizer Recht vor, dass ein Teil der Forschung der Biosicherheit gewidmet sein muss. Dies ist in der EU nicht der Fall. Gemäss FrSV (Art. 38 Abs. 1 Bst. c Ziff. 3) dürfen GVP nach einer eingehenden Prüfung im Labor respektive geschlossenen System mit Bewilligung im Versuch freigesetzt werden, um die vielfältigen Interaktionen mit der belebten und unbelebten Natur zu prüfen. Die Fragestellungen und zu erhebenden Parameter hängen von den Eigenschaften der GVP ab. Mit den erhobenen Daten werden positive oder negative Auswirkungen auf Nahrungsnetze und Nichtzielorganismen aufgezeigt.</p><p>4. Auf diese Weise kann sich die Schweiz im Bereich der grünen Gentechnologie und entsprechender Risikoforschung international profilieren, die Türe für zukünftige Nutzungen in der Schweiz wird nicht endgültig geschlossen, und entsprechendes Wissen wird erhalten respektive aktualisiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Protected Site der ETH wurden Versuche mit einer gentechnisch veränderten Weizensorte sowie mit zwei Kartoffellinien der Universität Wageningen (NL) durchgeführt. In Planung sind Freisetzungsversuche von gentechnisch veränderten Apfelzüchtungen, die resistent gegen Feuerbrand und Schorf sind. Diese gentechnisch veränderten Sorten wurden teilweise im Ausland entwickelt.</p><p>1. Für die Leistungen der Protected Site wurde in der BFI-Botschaft 2014-2017 das Globalbudget um 750 000 Franken pro Jahr aufgestockt. Deckt dieser Betrag sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Protected Site?</p><p>2. Wie hoch sind die Gesamtkosten im Zusammenhang mit der Forschung und Entwicklung von GVO-Sorten? Welcher Betrag wird aus der BFI-Botschaft finanziert und welcher über Agroscope?</p><p>3. Wie hoch ist die finanzielle Beteiligung von Dritten an den GVO-Versuchen in der Protected Site?</p><p>4. Im EU-Raum sind die Freisetzungsversuche von mehreren Hundert pro Jahr auf nur noch vereinzelte Versuche zurückgegangen. Grund dafür sei das geringe Interesse der Landwirtschaft an GVO-Sorten in Europa. Auch in der Schweiz soll das Gentech-Moratorium verlängert werden. Warum hält die Schweiz trotzdem an den Freisetzungsversuchen fest?</p><p>5. Ist die Protected Site möglicherweise nur ein kostengünstiger Prüfstandort für europäische Forschende, mit geringem Nutzen für die Schweiz?</p><p>6. Agroscope hat die Funktion, die Protected Site als Dienstleistung für Forschende der Schweiz zu betreiben. Auch benutzt Agroscope diese Infrastruktur zur Erforschung von Nutzen und Risiken von GVP im Sinne des Aufzeigens zukünftiger neuer Optionen für die Schweizer Landwirtschaft (Interpellation 14.4074). Wie erfüllt Agroscope diesen Auftrag, und wie viel Ressourcen werden dafür gebunden?</p><p>7. Die Rechtfertigung für die GVO-Versuche wird unter anderem mit der biologischen Sicherheit begründet. Wie wird die biologische Sicherheit erforscht?</p>
  • Kosten und Nutzen der Freisetzungsversuche von GVO-Pflanzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Agroscope betreibt am Standort Reckenholz in Zürich gemäss Leistungsauftrag 2014-2017 eine Protected Site für Versuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) unter Feldbedingungen. Die Grundlage hierfür ist in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013 bis 2016 (BFI-Botschaft 2013-2016) dargelegt. Diese haben die eidgenössischen Räte in der Herbstsession 2012 beschlossen. Detaillierte Informationen befinden sich auf <a href="http://www.protectedsite.ch">www.protectedsite.ch</a>.</p><p>1. Das Budget über 750 000 Franken pro Jahr deckt gemäss BFI-Botschaft die Kosten für den Aufbau und den Betrieb der Protected Site. Der Betrieb beinhaltet neben den Massnahmen zum Schutz vor Vandalismus die Umsetzung von Biosicherheitsmassnahmen, die allgemeinen agronomischen Pflegearbeiten der Versuche, die Pflege des restlichen Geländes, die technische und wissenschaftliche Koordination sowie die Kommunikation.</p><p>1.-6. Agroscope entwickelt selber keine GVP. Agroscope hat aber den Auftrag, den Nutzen und die ökologischen Risiken solcher Pflanzen zu untersuchen. In Bezug auf die Protected Site hat Agroscope zwei Funktionen. Einerseits betreibt Agroscope diese Infrastruktur als Dienstleistung für Forschende in der Schweiz. Freisetzungsversuche mit in der Schweiz entwickelten GVP, z. B. Weizen, werden vom Bund zusätzlich über die reguläre Projektförderung des Schweizerischen Nationalfonds mitfinanziert. Andererseits nutzt Agroscope die Protected Site für die Erforschung des Nutzens und der Risiken von GVP im Sinne des Aufzeigens zukünftiger neuer Optionen für die Schweizer Landwirtschaft. Diesbezüglich werden mit rund 200 Stellenprozenten (insbesondere der Gruppe Biosicherheit) von Agroscope wissenschaftliche und agronomische Fragestellungen erforscht. Untersucht wird dabei das Potenzial zur Verbesserung der Nachhaltigkeit unter Feldbedingungen, z. B. ob die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes mit phytophthoraresistenten Kartoffeln, einer ausländischen Entwicklung, erreicht werden kann.</p><p>Der Rückgang der Versuche mit GVP in Europa ist vielschichtig und insbesondere durch das geringe Interesse der Praxis bestimmt. Zusätzliche Faktoren sind auf europäischer Ebene auch die Abnahme von Finanzierungsmöglichkeiten und die mit den Feldzerstörungen einhergehenden Unsicherheiten.</p><p>6./7. In der Schweiz dürfen nur Personen oder Institutionen ein Gesuch für Freisetzungsversuche stellen, welche einen Wohnsitz, einen Geschäftssitz oder eine Zweigniederlassung in der Schweiz haben (Art. 33 Abs. 1 der Freisetzungsverordnung, FrSV). Im Weiteren schreibt das Schweizer Recht vor, dass ein Teil der Forschung der Biosicherheit gewidmet sein muss. Dies ist in der EU nicht der Fall. Gemäss FrSV (Art. 38 Abs. 1 Bst. c Ziff. 3) dürfen GVP nach einer eingehenden Prüfung im Labor respektive geschlossenen System mit Bewilligung im Versuch freigesetzt werden, um die vielfältigen Interaktionen mit der belebten und unbelebten Natur zu prüfen. Die Fragestellungen und zu erhebenden Parameter hängen von den Eigenschaften der GVP ab. Mit den erhobenen Daten werden positive oder negative Auswirkungen auf Nahrungsnetze und Nichtzielorganismen aufgezeigt.</p><p>4. Auf diese Weise kann sich die Schweiz im Bereich der grünen Gentechnologie und entsprechender Risikoforschung international profilieren, die Türe für zukünftige Nutzungen in der Schweiz wird nicht endgültig geschlossen, und entsprechendes Wissen wird erhalten respektive aktualisiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Protected Site der ETH wurden Versuche mit einer gentechnisch veränderten Weizensorte sowie mit zwei Kartoffellinien der Universität Wageningen (NL) durchgeführt. In Planung sind Freisetzungsversuche von gentechnisch veränderten Apfelzüchtungen, die resistent gegen Feuerbrand und Schorf sind. Diese gentechnisch veränderten Sorten wurden teilweise im Ausland entwickelt.</p><p>1. Für die Leistungen der Protected Site wurde in der BFI-Botschaft 2014-2017 das Globalbudget um 750 000 Franken pro Jahr aufgestockt. Deckt dieser Betrag sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Protected Site?</p><p>2. Wie hoch sind die Gesamtkosten im Zusammenhang mit der Forschung und Entwicklung von GVO-Sorten? Welcher Betrag wird aus der BFI-Botschaft finanziert und welcher über Agroscope?</p><p>3. Wie hoch ist die finanzielle Beteiligung von Dritten an den GVO-Versuchen in der Protected Site?</p><p>4. Im EU-Raum sind die Freisetzungsversuche von mehreren Hundert pro Jahr auf nur noch vereinzelte Versuche zurückgegangen. Grund dafür sei das geringe Interesse der Landwirtschaft an GVO-Sorten in Europa. Auch in der Schweiz soll das Gentech-Moratorium verlängert werden. Warum hält die Schweiz trotzdem an den Freisetzungsversuchen fest?</p><p>5. Ist die Protected Site möglicherweise nur ein kostengünstiger Prüfstandort für europäische Forschende, mit geringem Nutzen für die Schweiz?</p><p>6. Agroscope hat die Funktion, die Protected Site als Dienstleistung für Forschende der Schweiz zu betreiben. Auch benutzt Agroscope diese Infrastruktur zur Erforschung von Nutzen und Risiken von GVP im Sinne des Aufzeigens zukünftiger neuer Optionen für die Schweizer Landwirtschaft (Interpellation 14.4074). Wie erfüllt Agroscope diesen Auftrag, und wie viel Ressourcen werden dafür gebunden?</p><p>7. Die Rechtfertigung für die GVO-Versuche wird unter anderem mit der biologischen Sicherheit begründet. Wie wird die biologische Sicherheit erforscht?</p>
    • Kosten und Nutzen der Freisetzungsversuche von GVO-Pflanzen

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