Sollen die Energieerzeugungs- und Energieversorgungsunternehmen vom Installationsmarkt ausgeschlossen werden?
- ShortId
-
16.3444
- Id
-
20163444
- Updated
-
28.07.2023 05:10
- Language
-
de
- Title
-
Sollen die Energieerzeugungs- und Energieversorgungsunternehmen vom Installationsmarkt ausgeschlossen werden?
- AdditionalIndexing
-
15;66
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit ein paar Jahren sind insbesondere die Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationsunternehmen mit neuen Marktteilnehmern konfrontiert, deren Konkurrenz sie ganz zu Recht als unfair empfinden. Es handelt sich dabei um Energieerzeugungs- und Energieversorgungsunternehmen (vor allem Elektrizität und Gas), um deren Tochtergesellschaften oder um andere Gesellschaften, an denen diese beteiligt sind.</p><p>Diese Konkurrenzunternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist oder die multinationalen Unternehmen gehören, profitieren von Subventionen (ich denke dabei an Subventionen für Wasserkraftwerke) oder von anderen Fördermassnahmen, zu denen private Unternehmen keinen Zugang haben. Darum sind wir jetzt in dieser empörenden Situation, insbesondere was das öffentliche Beschaffungswesen betrifft, in der Tochtergesellschaften von subventionierten Unternehmen mit Angeboten, die 20 bis 30 Prozent unter dem üblichen Marktpreis liegen, an Ausschreibungen teilnehmen und dadurch den Markt kaputt machen, der für die Unternehmen des Baunebengewerbes auch so schon immer härter wird.</p><p>Es handelt sich hier eindeutig um einen Fall von unlauterem Wettbewerb, der zudem gewisse Fragen in Bezug auf das öffentliche Beschaffungswesen aufwirft.</p><p>Es geht jetzt darum herauszufinden, welche Massnahmen nötig sind, um zu verhindern, dass der Markt zusammenbricht, weil Akteure einsteigen, die über längere Spiesse verfügen als die echten privaten Unternehmen.</p>
- <p>1. Das überwiesene Postulat der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172, "Für eine freie Wirtschaftsordnung. Gegen Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen", verlangt einen Bericht zu den möglichen Wettbewerbsverzerrungen, welche durch staatliche Unternehmen verursacht werden. Im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Erfüllung des Postulates 12.4172 wird zudem auch die im Postulat Schilliger 15.3880, "Konkurrenziert der Staat die Wirtschaft? Übersicht tut not", gestellte Frage, in welche neuen Geschäftsfelder die staatlichen und staatsnahen Unternehmen expandieren und in welcher rechtlichen Form (z. B. über Tochterunternehmen) dies geschieht, integriert werden. Der Bundesrat wird deshalb auch die vorliegende Frage im erwähnten Bericht beantworten.</p><p>2./3. Die Aktivitäten von öffentlichen Unternehmen in Wettbewerbsmärkten setzen ein öffentliches Interesse und eine rechtliche Grundlage voraus. Dabei haben sie namentlich die Rahmenbedingungen der Artikel 27 und 94 der Bundesverfassung (SR 101) zu respektieren. Wie vom Gesetzgeber gewollt, können staatsnahe Unternehmen im Rahmen des jeweiligen Unternehmenserlasses im Markt frei agieren. So kann es sinnvoll sein, dass innovative Staatsbetriebe in einen neuen Markt eintreten, die Wettbewerbssituation nutzen und den Markt beleben. Dabei müssen sie sich innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegen. Das heisst z. B. im Fall von Energieversorgungsunternehmen, dass sie nicht über eine Quersubventionierung aus dem Netzbetrieb in neue Geschäftsfelder eintreten dürfen (vgl. Art. 10 Abs. 1 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007; SR 734.7). Der jeweilige Regulator (Elektrizitätskommission, Kommunikationskommission, Postregulator) überwacht die Gesetze, Preise und Tarife in der Grundversorgung, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen. Die Wettbewerbskommission ihrerseits wacht u. a. darüber, dass marktbeherrschende Unternehmen ihre Marktmacht nicht missbrauchen (Art. 7 des Kartellgesetzes vom 6. Oktober 1995; SR 251).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Führt der Einstieg der konzessionierten und subventionierten Energieerzeugungs- und Energieversorgungsunternehmen (Elektrizität, Gas) mit staatlicher Beteiligung in den Installationsmarkt (Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen) nicht zu einer gesetzeswidrigen Wettbewerbsverzerrung auf Kosten der privaten Unternehmen, und zwar hauptsächlich auf Kosten der KMU? </p><p>2. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass es für den Schutz unserer KMU nötig ist, den Energieerzeugungs- und Energieversorgungsunternehmen und ihren Tochtergesellschaften und anderen Gesellschaften, an denen sie beteiligt sind, diese Vermischung von Tätigkeitsfeldern zu verbieten? Wenn ja, auf welchen rechtlichen Grundlagen könnte ein solches Verbot basieren?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen entsprechend angepasst werden sollte, damit die Auftraggeber die Energieversorgungsunternehmen, deren Tochterunternehmen und andere Gesellschaften, an denen diese beteiligt sind, von gewissen Auftragsvergaben der öffentlichen Hand ausschliessen können?</p>
- Sollen die Energieerzeugungs- und Energieversorgungsunternehmen vom Installationsmarkt ausgeschlossen werden?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit ein paar Jahren sind insbesondere die Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationsunternehmen mit neuen Marktteilnehmern konfrontiert, deren Konkurrenz sie ganz zu Recht als unfair empfinden. Es handelt sich dabei um Energieerzeugungs- und Energieversorgungsunternehmen (vor allem Elektrizität und Gas), um deren Tochtergesellschaften oder um andere Gesellschaften, an denen diese beteiligt sind.</p><p>Diese Konkurrenzunternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist oder die multinationalen Unternehmen gehören, profitieren von Subventionen (ich denke dabei an Subventionen für Wasserkraftwerke) oder von anderen Fördermassnahmen, zu denen private Unternehmen keinen Zugang haben. Darum sind wir jetzt in dieser empörenden Situation, insbesondere was das öffentliche Beschaffungswesen betrifft, in der Tochtergesellschaften von subventionierten Unternehmen mit Angeboten, die 20 bis 30 Prozent unter dem üblichen Marktpreis liegen, an Ausschreibungen teilnehmen und dadurch den Markt kaputt machen, der für die Unternehmen des Baunebengewerbes auch so schon immer härter wird.</p><p>Es handelt sich hier eindeutig um einen Fall von unlauterem Wettbewerb, der zudem gewisse Fragen in Bezug auf das öffentliche Beschaffungswesen aufwirft.</p><p>Es geht jetzt darum herauszufinden, welche Massnahmen nötig sind, um zu verhindern, dass der Markt zusammenbricht, weil Akteure einsteigen, die über längere Spiesse verfügen als die echten privaten Unternehmen.</p>
- <p>1. Das überwiesene Postulat der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172, "Für eine freie Wirtschaftsordnung. Gegen Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen", verlangt einen Bericht zu den möglichen Wettbewerbsverzerrungen, welche durch staatliche Unternehmen verursacht werden. Im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Erfüllung des Postulates 12.4172 wird zudem auch die im Postulat Schilliger 15.3880, "Konkurrenziert der Staat die Wirtschaft? Übersicht tut not", gestellte Frage, in welche neuen Geschäftsfelder die staatlichen und staatsnahen Unternehmen expandieren und in welcher rechtlichen Form (z. B. über Tochterunternehmen) dies geschieht, integriert werden. Der Bundesrat wird deshalb auch die vorliegende Frage im erwähnten Bericht beantworten.</p><p>2./3. Die Aktivitäten von öffentlichen Unternehmen in Wettbewerbsmärkten setzen ein öffentliches Interesse und eine rechtliche Grundlage voraus. Dabei haben sie namentlich die Rahmenbedingungen der Artikel 27 und 94 der Bundesverfassung (SR 101) zu respektieren. Wie vom Gesetzgeber gewollt, können staatsnahe Unternehmen im Rahmen des jeweiligen Unternehmenserlasses im Markt frei agieren. So kann es sinnvoll sein, dass innovative Staatsbetriebe in einen neuen Markt eintreten, die Wettbewerbssituation nutzen und den Markt beleben. Dabei müssen sie sich innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegen. Das heisst z. B. im Fall von Energieversorgungsunternehmen, dass sie nicht über eine Quersubventionierung aus dem Netzbetrieb in neue Geschäftsfelder eintreten dürfen (vgl. Art. 10 Abs. 1 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007; SR 734.7). Der jeweilige Regulator (Elektrizitätskommission, Kommunikationskommission, Postregulator) überwacht die Gesetze, Preise und Tarife in der Grundversorgung, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen. Die Wettbewerbskommission ihrerseits wacht u. a. darüber, dass marktbeherrschende Unternehmen ihre Marktmacht nicht missbrauchen (Art. 7 des Kartellgesetzes vom 6. Oktober 1995; SR 251).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Führt der Einstieg der konzessionierten und subventionierten Energieerzeugungs- und Energieversorgungsunternehmen (Elektrizität, Gas) mit staatlicher Beteiligung in den Installationsmarkt (Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen) nicht zu einer gesetzeswidrigen Wettbewerbsverzerrung auf Kosten der privaten Unternehmen, und zwar hauptsächlich auf Kosten der KMU? </p><p>2. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass es für den Schutz unserer KMU nötig ist, den Energieerzeugungs- und Energieversorgungsunternehmen und ihren Tochtergesellschaften und anderen Gesellschaften, an denen sie beteiligt sind, diese Vermischung von Tätigkeitsfeldern zu verbieten? Wenn ja, auf welchen rechtlichen Grundlagen könnte ein solches Verbot basieren?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen entsprechend angepasst werden sollte, damit die Auftraggeber die Energieversorgungsunternehmen, deren Tochterunternehmen und andere Gesellschaften, an denen diese beteiligt sind, von gewissen Auftragsvergaben der öffentlichen Hand ausschliessen können?</p>
- Sollen die Energieerzeugungs- und Energieversorgungsunternehmen vom Installationsmarkt ausgeschlossen werden?
Back to List