Tabaksteuergesetz. Was ist der Jugendschutz wert?

ShortId
16.3836
Id
20163836
Updated
28.07.2023 04:42
Language
de
Title
Tabaksteuergesetz. Was ist der Jugendschutz wert?
AdditionalIndexing
2841;2446;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Aufgrund der hohen Zigarettenpreise in der Schweiz führt der Vergleich zwischen Zigarettenpreis und Steuerbelastung auf Feinschnitttabak gegenüber den Nachbarländern zu einem verzerrten Bild.</p><p>Alle Nachbarländer ausser Deutschland besteuern Feinschnitttabak betragsmässig höher als die Schweiz. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist für den Kaufentscheid jedoch nicht die steuerliche Belastung, sondern der effektive Verkaufspreis ausschlaggebend. Heute ist der Preis für Feinschnitttabak im Vergleich zu den Nachbarländern, mit Ausnahme von Frankreich, in der Schweiz am höchsten.</p><p>2./3./5. Der Bundesrat ist weiterhin der Meinung, dass eine Annäherung der Besteuerung von Feinschnitttabak an die Besteuerung von Zigaretten sinnvoll wäre. Mit den letzten zwei massiven Erhöhungsschritten wurde versucht, diese Annäherung zu erreichen.</p><p>Der Gesetzentwurf für eine Änderung des Tabaksteuergesetzes, welcher im Jahr 2013 in der Vernehmlassung war, hatte eine Erneuerung der Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuer enthalten. Eine Mehrheit der Bundesratsparteien lehnte die Erneuerung der Erhöhungskompetenz vollständig ab. Nur eine Partei sprach sich dafür aus, lehnte jedoch eine unmittelbare Steuererhöhung ab. Auch haben sich nach Aufgabe des Euromindestkurses im Januar 2015 die Preisunterschiede zu den Nachbarländern noch stärker zuungunsten der Schweiz entwickelt. Aus diesen Gründen wurde auf die Erneuerung der Erhöhungskompetenz betreffend Zigaretten und Feinschnitttabak verzichtet.</p><p>Der Bundesrat wird die Preisentwicklung in den Nachbarländern beobachten und im richtigen Moment und Ausmass dem Parlament eine neue Erhöhungskompetenz beantragen.</p><p>4./6. Der Bundesrat befürwortet einen wirksamen Jugendschutz im Umgang mit Tabakprodukten. Jugendliche sollen sich den Gefahren des Tabakkonsums bewusst sein und davor geschützt werden. Die Tabaksteuer dient der Finanzierung der Bundesbeiträge zugunsten der AHV und der IV und dem Gesundheitsschutz. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass beim Jugendschutz und bei der Krebsprävention nicht nur auf steuerliche Anreize gesetzt werden darf. Deshalb hat der Bundesrat im Entwurf zum Tabakproduktegesetz beispielsweise ein Verkaufsverbot für Tabakprodukte an Minderjährige sowie strengere Regeln im Bereich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring für Tabakprodukte vorgeschlagen.</p><p>Gemäss Suchtmonitoring Schweiz kaufen vor allem Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 15 und 24 Jahren Tabakprodukte im Ausland. Die geforderte Steuererhöhung würde den Preis für Feinschnitttabak derart erhöhen, dass jugendliche Raucherinnen und Raucher noch öfter Auslandeinkäufe tätigen würden. Zudem liegt nahe, dass auch die übrigen Raucherinnen und Raucher noch mehr Feinschnitttabak im Ausland beziehen würden. Diese Entwicklung würde sich negativ auf die Tabaksteuereinnahmen auswirken.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Zurzeit ist das Tabaksteuergesetz in Revision. Dieses betrifft wohl auch die Preisgestaltung beim Feinschnitttabak. Heute wird Feinschnitttabak rund zwei Drittel tiefer besteuert als Zigaretten. Das führt zu einer Marktverzerrung und dazu, dass vor allem Junge mit jeder Erhöhung der Zigarettenpreise auf den erheblich billigeren Roll- und Feinschnitttabak ausweichen. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie lässt sich begründen, dass mit Ausnahme von Deutschland sämtliche Nachbarländer den Feinschnitttabak im Verhältnis zum Zigarettenpreis erheblich mehr besteuern als die Schweiz (Deutschland 29,9 Prozent; Schweiz 37,7 Prozent; Österreich 62 Prozent; Frankreich 68,1 Prozent; Italien 79,5 Prozent)?</p><p>2. Im Rahmen der Vernehmlassung zum Tabaksteuergesetz 2013 schrieb der Bundesrat: "Es macht Sinn, die Mindestbesteuerung für Feinschnitttabak für selbstgedrehte Zigaretten stärker an die für Zigaretten geltende Mindestbesteuerung anzunähern ... um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass beide Erzeugnisse gleichermassen schädlich sind." Ist der Bundesrat immer noch dieser Meinung, und ist er bereit, gerade aus Gründen des Gesundheitsschutzes die Besteuerung des Feinschnitttabaks anzuheben?</p><p>3. Wäre nicht gerade dieses Tabaksteuergesetz der richtige Moment, um die Besteuerung des Feinschnitttabaks in der Schweiz zumindest auf das Mittel der umliegenden Länder anzuheben?</p><p>4. Es ist bekannt, dass die Erhöhung der Tabakpreise gerade bei Jugendlichen einen merklichen Präventionseffekt hat. Ist es nicht allein schon gesundheitspolitisch angezeigt, die Preise für den Feinschnitttabak demjenigen von Zigaretten möglichst anzugleichen?</p><p>5. Müsste er nicht aus gesundheitspolitischer Verantwortung auf seiner Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuer auf Feinschnitttabak bestehen? Und wenn nicht, warum will er diese preisgeben?</p><p>6. Man wird den Eindruck nicht los, dass er das Funktionieren des Tabakmarktes mehr gewichtet als die Gesundheit und den Jugendschutz. Wie begründet er mit Blick auf den Jugendschutz, die Krebsprävention und die Gesundheit insgesamt, dass die Schweiz in der Feinschnitttabak-Besteuerung nicht mindestens mit unseren Nachbarländern Österreich, Frankreich und Italien gleichzieht?</p>
  • Tabaksteuergesetz. Was ist der Jugendschutz wert?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Aufgrund der hohen Zigarettenpreise in der Schweiz führt der Vergleich zwischen Zigarettenpreis und Steuerbelastung auf Feinschnitttabak gegenüber den Nachbarländern zu einem verzerrten Bild.</p><p>Alle Nachbarländer ausser Deutschland besteuern Feinschnitttabak betragsmässig höher als die Schweiz. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist für den Kaufentscheid jedoch nicht die steuerliche Belastung, sondern der effektive Verkaufspreis ausschlaggebend. Heute ist der Preis für Feinschnitttabak im Vergleich zu den Nachbarländern, mit Ausnahme von Frankreich, in der Schweiz am höchsten.</p><p>2./3./5. Der Bundesrat ist weiterhin der Meinung, dass eine Annäherung der Besteuerung von Feinschnitttabak an die Besteuerung von Zigaretten sinnvoll wäre. Mit den letzten zwei massiven Erhöhungsschritten wurde versucht, diese Annäherung zu erreichen.</p><p>Der Gesetzentwurf für eine Änderung des Tabaksteuergesetzes, welcher im Jahr 2013 in der Vernehmlassung war, hatte eine Erneuerung der Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuer enthalten. Eine Mehrheit der Bundesratsparteien lehnte die Erneuerung der Erhöhungskompetenz vollständig ab. Nur eine Partei sprach sich dafür aus, lehnte jedoch eine unmittelbare Steuererhöhung ab. Auch haben sich nach Aufgabe des Euromindestkurses im Januar 2015 die Preisunterschiede zu den Nachbarländern noch stärker zuungunsten der Schweiz entwickelt. Aus diesen Gründen wurde auf die Erneuerung der Erhöhungskompetenz betreffend Zigaretten und Feinschnitttabak verzichtet.</p><p>Der Bundesrat wird die Preisentwicklung in den Nachbarländern beobachten und im richtigen Moment und Ausmass dem Parlament eine neue Erhöhungskompetenz beantragen.</p><p>4./6. Der Bundesrat befürwortet einen wirksamen Jugendschutz im Umgang mit Tabakprodukten. Jugendliche sollen sich den Gefahren des Tabakkonsums bewusst sein und davor geschützt werden. Die Tabaksteuer dient der Finanzierung der Bundesbeiträge zugunsten der AHV und der IV und dem Gesundheitsschutz. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass beim Jugendschutz und bei der Krebsprävention nicht nur auf steuerliche Anreize gesetzt werden darf. Deshalb hat der Bundesrat im Entwurf zum Tabakproduktegesetz beispielsweise ein Verkaufsverbot für Tabakprodukte an Minderjährige sowie strengere Regeln im Bereich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring für Tabakprodukte vorgeschlagen.</p><p>Gemäss Suchtmonitoring Schweiz kaufen vor allem Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 15 und 24 Jahren Tabakprodukte im Ausland. Die geforderte Steuererhöhung würde den Preis für Feinschnitttabak derart erhöhen, dass jugendliche Raucherinnen und Raucher noch öfter Auslandeinkäufe tätigen würden. Zudem liegt nahe, dass auch die übrigen Raucherinnen und Raucher noch mehr Feinschnitttabak im Ausland beziehen würden. Diese Entwicklung würde sich negativ auf die Tabaksteuereinnahmen auswirken.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Zurzeit ist das Tabaksteuergesetz in Revision. Dieses betrifft wohl auch die Preisgestaltung beim Feinschnitttabak. Heute wird Feinschnitttabak rund zwei Drittel tiefer besteuert als Zigaretten. Das führt zu einer Marktverzerrung und dazu, dass vor allem Junge mit jeder Erhöhung der Zigarettenpreise auf den erheblich billigeren Roll- und Feinschnitttabak ausweichen. Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie lässt sich begründen, dass mit Ausnahme von Deutschland sämtliche Nachbarländer den Feinschnitttabak im Verhältnis zum Zigarettenpreis erheblich mehr besteuern als die Schweiz (Deutschland 29,9 Prozent; Schweiz 37,7 Prozent; Österreich 62 Prozent; Frankreich 68,1 Prozent; Italien 79,5 Prozent)?</p><p>2. Im Rahmen der Vernehmlassung zum Tabaksteuergesetz 2013 schrieb der Bundesrat: "Es macht Sinn, die Mindestbesteuerung für Feinschnitttabak für selbstgedrehte Zigaretten stärker an die für Zigaretten geltende Mindestbesteuerung anzunähern ... um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass beide Erzeugnisse gleichermassen schädlich sind." Ist der Bundesrat immer noch dieser Meinung, und ist er bereit, gerade aus Gründen des Gesundheitsschutzes die Besteuerung des Feinschnitttabaks anzuheben?</p><p>3. Wäre nicht gerade dieses Tabaksteuergesetz der richtige Moment, um die Besteuerung des Feinschnitttabaks in der Schweiz zumindest auf das Mittel der umliegenden Länder anzuheben?</p><p>4. Es ist bekannt, dass die Erhöhung der Tabakpreise gerade bei Jugendlichen einen merklichen Präventionseffekt hat. Ist es nicht allein schon gesundheitspolitisch angezeigt, die Preise für den Feinschnitttabak demjenigen von Zigaretten möglichst anzugleichen?</p><p>5. Müsste er nicht aus gesundheitspolitischer Verantwortung auf seiner Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuer auf Feinschnitttabak bestehen? Und wenn nicht, warum will er diese preisgeben?</p><p>6. Man wird den Eindruck nicht los, dass er das Funktionieren des Tabakmarktes mehr gewichtet als die Gesundheit und den Jugendschutz. Wie begründet er mit Blick auf den Jugendschutz, die Krebsprävention und die Gesundheit insgesamt, dass die Schweiz in der Feinschnitttabak-Besteuerung nicht mindestens mit unseren Nachbarländern Österreich, Frankreich und Italien gleichzieht?</p>
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