Institutionelle Investoren. Treuhänderische Pflicht und Klimawandel
- ShortId
-
17.4315
- Id
-
20174315
- Updated
-
28.07.2023 04:06
- Language
-
de
- Title
-
Institutionelle Investoren. Treuhänderische Pflicht und Klimawandel
- AdditionalIndexing
-
24;52;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gewisse Pensionskassen und Versicherungen haben begonnen, sich für den Klimawandel zu interessieren, und bemühen sich, die klimatischen Risiken so weit wie möglich in ihre Investitionsentscheide einzubeziehen. So haben die Publica und die BVK 2016 beziehungsweise 2017 Kohleproduzenten aus ihrem Aktienportfolio ausgeschlossen. Damit die Klimaziele des Pariser Übereinkommens erreicht werden, müssen die Mittel jedoch deutlich schneller umgeschichtet werden. Wieso dies bisher nur langsam geschieht, ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass zahlreiche institutionelle Investoren (Pensionskassen und Versicherungen) nicht mit Sicherheit wissen, ob sie in die nachhaltige Entwicklung investieren dürfen oder müssen. Die Europäische Union möchte dies auf Veranlassung der Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen nun ändern und die Definition der treuhänderischen Pflicht so schnell wie möglich anpassen.</p><p>Einer Studie des WWF zufolge sind verschiedene internationale Initiativen am Laufen, mit dem Ziel, das Verständnis der treuhänderischen Pflicht von Asset-Ownern und Asset-Managern (Vermögensverwaltern) zu klären. Ein anderer Bericht (Bericht der Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruchkaus Deringer aus dem Jahr 2005) hat bestätigt, dass Investoren Nachhaltigkeitsfaktoren in ihre Investitionsentscheide einbeziehen dürfen und dass es sich dabei auch um eine gesetzliche Pflicht handelt. Der 2015 veröffentlichte Bericht "Fiduciary Duty in the 21st Century" der sogenannten Inquiry des UN-Umweltprogramms (Unep) kommt zum Ergebnis, dass es einen Verstoss gegen die treuhänderische Pflicht darstellt, wenn Faktoren wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung nicht in Investitionsentscheide einbezogen werden.</p>
- <p>1./3./4. Klimaauswirkungen wie Überschwemmungen und Hitzeperioden können Vermögenswerte tangieren. Bei einem Klimawandel mit einem Temperaturanstieg von global 4 bis 6 Grad Celcius sind die prognostizierten Werteverluste massiv höher, als wenn die Eindämmung unter der kritischen Schwelle von 2 Grad Celsius respektive 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit gelingt. Werden weltweit Massnahmen ergriffen, die den Verbrauch fossiler Energien einschränken oder direkt verteuern, könnten betroffene Firmen an Wert verlieren. Diese Risiken sind unterschiedlich hoch, je nachdem, ob die Dekarbonisierung der betroffenen Wirtschaftszweige sanft oder abrupt stattfindet. Der Bundesrat setzt darauf, dass der Einbezug solcher Langzeitrisiken wie des Klimawandels im Rahmen der treuhänderischen Pflicht von institutionellen Investoren gegenüber ihren Versicherten und Kunden angemessen berücksichtigt wird. Dies hat er auch in seiner Antwort auf die Interpellation Mazzone 17.3904, "Pensionskassen und Klimanotfall. Auswirkungen von Investitionen auf das Klima offenlegen", erläutert.</p><p>Dabei kann der Dialog der institutionellen Investoren mit entsprechenden Firmen, in welche sie investieren, zielführend sein. Mit Angeboten wie den freiwilligen Klimaverträglichkeits-Pilottests, welche das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) für alle Pensionskassen und Versicherungen 2017 initiiert haben, unterstützt der Bund die Investoren dabei, mehr Transparenz zu schaffen.</p><p>2. Rund 90 Prozent der wissenschaftlichen Studien kommen zum Schluss, dass die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Gouvernanzkriterien keine negativen Auswirkungen auf die finanzielle Performance hat; eine Mehrheit der Studien zeigt sogar einen positiven Zusammenhang. Die Studie "Klimafreundliche Investitionsstrategien und Performance" (Bafu 2016) zeigt ebenfalls, dass sich mit klimaverträglichen Investitionsstrategien marktkonforme Renditen erzielen lassen. Schon heute bietet der Markt klimafreundliche Anlageprodukte, mit denen sich in gängigen Finanzanlagen gebundene Emissionen um 10 bis 90 Prozent verringern liessen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Pariser Übereinkommen hebt die Schlüsselrolle von privaten Mitteln für die Erreichung der Klimaziele hervor und weist darauf hin, dass die Gesamtheit der Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden muss mit dem Ziel, den Temperaturanstieg auf 1,5 bis 2 Grad zu begrenzen (Art. 2 Abs. 1 Bst. c des Übereinkommens). Institutionelle Anleger (Asset-Owner), die ihr Vermögen investieren möchten, spielen daher eine besonders wichtige Rolle. Die schweizerischen Versicherungen und Pensionskassen gehören zu den grössten und wichtigsten Vermögensinhabern, da ihr Vermögen insgesamt mehr als eine Billion Schweizerfranken beträgt. Das Investieren dieser Summe in Übereinstimmung mit den Klimazielen hat eine grosse Hebelwirkung.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass institutionelle Investoren, die die nachhaltige Entwicklung in ihre Investitionsentscheide einbeziehen, gegen ihre treuhänderische Pflicht verstossen?</p><p>2. Denkt der Bundesrat, dass Nachhaltigkeit einen nachweislich direkten Einfluss auf das Rendite-Risiko-Profil der Anlagen von Pensionskassen hat?</p><p>3. Gehört es nach Ansicht des Bundesrates zur treuhänderischen Pflicht institutioneller Investoren, die nachhaltige Entwicklung in ihre Investitionsentscheide einzubeziehen?</p><p>4. Gehört es nach Ansicht des Bundesrates zu ihrer treuhänderischen Pflicht, die nachhaltige Entwicklung in ihren Dialog mit den Unternehmen, in die sie investieren, einzubeziehen?</p>
- Institutionelle Investoren. Treuhänderische Pflicht und Klimawandel
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gewisse Pensionskassen und Versicherungen haben begonnen, sich für den Klimawandel zu interessieren, und bemühen sich, die klimatischen Risiken so weit wie möglich in ihre Investitionsentscheide einzubeziehen. So haben die Publica und die BVK 2016 beziehungsweise 2017 Kohleproduzenten aus ihrem Aktienportfolio ausgeschlossen. Damit die Klimaziele des Pariser Übereinkommens erreicht werden, müssen die Mittel jedoch deutlich schneller umgeschichtet werden. Wieso dies bisher nur langsam geschieht, ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass zahlreiche institutionelle Investoren (Pensionskassen und Versicherungen) nicht mit Sicherheit wissen, ob sie in die nachhaltige Entwicklung investieren dürfen oder müssen. Die Europäische Union möchte dies auf Veranlassung der Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen nun ändern und die Definition der treuhänderischen Pflicht so schnell wie möglich anpassen.</p><p>Einer Studie des WWF zufolge sind verschiedene internationale Initiativen am Laufen, mit dem Ziel, das Verständnis der treuhänderischen Pflicht von Asset-Ownern und Asset-Managern (Vermögensverwaltern) zu klären. Ein anderer Bericht (Bericht der Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruchkaus Deringer aus dem Jahr 2005) hat bestätigt, dass Investoren Nachhaltigkeitsfaktoren in ihre Investitionsentscheide einbeziehen dürfen und dass es sich dabei auch um eine gesetzliche Pflicht handelt. Der 2015 veröffentlichte Bericht "Fiduciary Duty in the 21st Century" der sogenannten Inquiry des UN-Umweltprogramms (Unep) kommt zum Ergebnis, dass es einen Verstoss gegen die treuhänderische Pflicht darstellt, wenn Faktoren wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung nicht in Investitionsentscheide einbezogen werden.</p>
- <p>1./3./4. Klimaauswirkungen wie Überschwemmungen und Hitzeperioden können Vermögenswerte tangieren. Bei einem Klimawandel mit einem Temperaturanstieg von global 4 bis 6 Grad Celcius sind die prognostizierten Werteverluste massiv höher, als wenn die Eindämmung unter der kritischen Schwelle von 2 Grad Celsius respektive 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit gelingt. Werden weltweit Massnahmen ergriffen, die den Verbrauch fossiler Energien einschränken oder direkt verteuern, könnten betroffene Firmen an Wert verlieren. Diese Risiken sind unterschiedlich hoch, je nachdem, ob die Dekarbonisierung der betroffenen Wirtschaftszweige sanft oder abrupt stattfindet. Der Bundesrat setzt darauf, dass der Einbezug solcher Langzeitrisiken wie des Klimawandels im Rahmen der treuhänderischen Pflicht von institutionellen Investoren gegenüber ihren Versicherten und Kunden angemessen berücksichtigt wird. Dies hat er auch in seiner Antwort auf die Interpellation Mazzone 17.3904, "Pensionskassen und Klimanotfall. Auswirkungen von Investitionen auf das Klima offenlegen", erläutert.</p><p>Dabei kann der Dialog der institutionellen Investoren mit entsprechenden Firmen, in welche sie investieren, zielführend sein. Mit Angeboten wie den freiwilligen Klimaverträglichkeits-Pilottests, welche das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) für alle Pensionskassen und Versicherungen 2017 initiiert haben, unterstützt der Bund die Investoren dabei, mehr Transparenz zu schaffen.</p><p>2. Rund 90 Prozent der wissenschaftlichen Studien kommen zum Schluss, dass die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Gouvernanzkriterien keine negativen Auswirkungen auf die finanzielle Performance hat; eine Mehrheit der Studien zeigt sogar einen positiven Zusammenhang. Die Studie "Klimafreundliche Investitionsstrategien und Performance" (Bafu 2016) zeigt ebenfalls, dass sich mit klimaverträglichen Investitionsstrategien marktkonforme Renditen erzielen lassen. Schon heute bietet der Markt klimafreundliche Anlageprodukte, mit denen sich in gängigen Finanzanlagen gebundene Emissionen um 10 bis 90 Prozent verringern liessen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Pariser Übereinkommen hebt die Schlüsselrolle von privaten Mitteln für die Erreichung der Klimaziele hervor und weist darauf hin, dass die Gesamtheit der Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden muss mit dem Ziel, den Temperaturanstieg auf 1,5 bis 2 Grad zu begrenzen (Art. 2 Abs. 1 Bst. c des Übereinkommens). Institutionelle Anleger (Asset-Owner), die ihr Vermögen investieren möchten, spielen daher eine besonders wichtige Rolle. Die schweizerischen Versicherungen und Pensionskassen gehören zu den grössten und wichtigsten Vermögensinhabern, da ihr Vermögen insgesamt mehr als eine Billion Schweizerfranken beträgt. Das Investieren dieser Summe in Übereinstimmung mit den Klimazielen hat eine grosse Hebelwirkung.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass institutionelle Investoren, die die nachhaltige Entwicklung in ihre Investitionsentscheide einbeziehen, gegen ihre treuhänderische Pflicht verstossen?</p><p>2. Denkt der Bundesrat, dass Nachhaltigkeit einen nachweislich direkten Einfluss auf das Rendite-Risiko-Profil der Anlagen von Pensionskassen hat?</p><p>3. Gehört es nach Ansicht des Bundesrates zur treuhänderischen Pflicht institutioneller Investoren, die nachhaltige Entwicklung in ihre Investitionsentscheide einzubeziehen?</p><p>4. Gehört es nach Ansicht des Bundesrates zu ihrer treuhänderischen Pflicht, die nachhaltige Entwicklung in ihren Dialog mit den Unternehmen, in die sie investieren, einzubeziehen?</p>
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