EU-Waffenrecht. Haltung und Planung des Bundesrates

ShortId
17.5003
Id
20175003
Updated
28.07.2023 04:46
Language
de
Title
EU-Waffenrecht. Haltung und Planung des Bundesrates
AdditionalIndexing
09;10
1
Texts
  • <p>1. Die Schweiz hat sich als assoziiertes Schengen-Mitglied an den Beratungen zur Revision der EU-Waffenrichtlinie beteiligt und ihre Interessen aktiv vertreten. Wir haben uns für Regeln eingesetzt, die einen Sicherheitsgewinn im Kampf gegen den Terrorismus bringen. Gleichzeitig war es uns wichtig, die schweizerische Tradition des Sportschützenwesens weiterhin zu ermöglichen. Der Gesamtbundesrat hat sich noch nicht mit dem Text der Revision der EU-Waffenrichtlinie befasst.</p><p>2. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben sich am 20. Dezember 2016 auf einen Text zur Anpassung der EU-Waffenrichtlinie geeinigt. Das Europäische Parlament dürfte den Text Mitte März verabschieden, der Ministerrat der Justiz- und Innenminister der EU, in dem ich die Schweiz vertrete, voraussichtlich Ende März. Der Bundesrat wird sich schon bald intensiv mit den neuen Bestimmungen auseinandersetzen und entscheiden, ob er den Inhalt der geänderten EU-Waffenrichtlinie übernimmt. Er hat diesen Entscheid der EU voraussichtlich im April oder Mai mitzuteilen. Wenn ja, wird sich das Parlament im Rahmen der dafür nötigen Gesetzesänderungen damit befassen können.</p>
  • <p>Das EU-Parlament hat im Dezember 2016 diverse Änderungen des Waffenrechtes beschlossen. So sollen z. B. für Waffenbesitzer eine Vereinsmitgliedschaft und eine Schiesspflicht eingeführt werden. Zudem sollen nur noch 10-Schuss-Magazine erlaubt sein.</p><p>1. Wie steht der Bundesrat zu diesen Verschärfungen?</p><p>2. Wie ist die genaue Zeitplanung des Bundesrates, um die Forderungen der EU auf Stufe Parlament und Bundesrat zu beraten?</p>
  • EU-Waffenrecht. Haltung und Planung des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweiz hat sich als assoziiertes Schengen-Mitglied an den Beratungen zur Revision der EU-Waffenrichtlinie beteiligt und ihre Interessen aktiv vertreten. Wir haben uns für Regeln eingesetzt, die einen Sicherheitsgewinn im Kampf gegen den Terrorismus bringen. Gleichzeitig war es uns wichtig, die schweizerische Tradition des Sportschützenwesens weiterhin zu ermöglichen. Der Gesamtbundesrat hat sich noch nicht mit dem Text der Revision der EU-Waffenrichtlinie befasst.</p><p>2. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben sich am 20. Dezember 2016 auf einen Text zur Anpassung der EU-Waffenrichtlinie geeinigt. Das Europäische Parlament dürfte den Text Mitte März verabschieden, der Ministerrat der Justiz- und Innenminister der EU, in dem ich die Schweiz vertrete, voraussichtlich Ende März. Der Bundesrat wird sich schon bald intensiv mit den neuen Bestimmungen auseinandersetzen und entscheiden, ob er den Inhalt der geänderten EU-Waffenrichtlinie übernimmt. Er hat diesen Entscheid der EU voraussichtlich im April oder Mai mitzuteilen. Wenn ja, wird sich das Parlament im Rahmen der dafür nötigen Gesetzesänderungen damit befassen können.</p>
    • <p>Das EU-Parlament hat im Dezember 2016 diverse Änderungen des Waffenrechtes beschlossen. So sollen z. B. für Waffenbesitzer eine Vereinsmitgliedschaft und eine Schiesspflicht eingeführt werden. Zudem sollen nur noch 10-Schuss-Magazine erlaubt sein.</p><p>1. Wie steht der Bundesrat zu diesen Verschärfungen?</p><p>2. Wie ist die genaue Zeitplanung des Bundesrates, um die Forderungen der EU auf Stufe Parlament und Bundesrat zu beraten?</p>
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