Postversorgung

ShortId
18.315
Id
20180315
Updated
10.04.2024 19:19
Language
de
Title
Postversorgung
AdditionalIndexing
34;04
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Pläne der Post, im Kanton Solothurn flächendeckend Poststellen aufzuheben, entsprechen nicht dem Artikel 1 des PG. Die dazugehörige Verordnung regelt die qualitative Versorgung zu wenig oder auf zu tiefem Niveau. Dies ist anzupassen. Drei Beispiele:</p><p>1. In 67 der 109 Solothurner Gemeinden sind 90 Prozent der Bevölkerung zu Hause. Über 40 Gemeinden können nach heutigem lndikator von der Postversorgung abgeschnitten werden. Der lndikator muss auf mindestens 95 Prozent der Bevölkerung angehoben werden.</p><p>2. Eine Poststelle oder Postagentur muss in 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein (Art. 33 VPG). Im ländlichen Bucheggberg schafft man es zwar am Morgen in 20 Minuten auf eine Poststelle mit dem öffentlichen Verkehr. Aber ein Bus zurück fährt erst wieder mehrere Stunden später auf den Mittag hin.</p><p>3. Wo wird der Abbau enden? Als Vorgabe gilt heute: Mindestens eine Poststelle pro Raumplanungsregion. Der Kanton Solothurn hat fünf Raumplanungsregionen. Muss man sich auf fünf Poststellen für den ganzen Kanton Solothurn einstellen?</p><p>Die Post wird mit dem PG in einen weitgehend liberalisierten Markt gestellt. Aus rein betriebswirtschaftlicher Optik muss sie die Kosten des Poststellennetzes, nicht zuletzt wegen veränderter Nutzungsgewohnheiten, deutlich reduzieren. Städte und Gemeinden wollen aber eine moderatere Anpassungsgeschwindigkeit, als sie sich aus rein wirtschaftlicher Optik ergibt. Um diesen lnteressenskonflikt auszugleichen, braucht es Anpassungen im PG.</p><p>Postagenturen können heute nicht dasselbe Dienstleistungsangebot bieten wie eine Poststelle. Die Umstellung von einer Poststelle zu einer Agentur ist somit eine Einbusse im Service public. Insbesondere ältere Leute in ländlichen Gebieten haben so keinen Zugang mehr zum Dienstleistungsangebot der Post.</p><p>Um eine Leistungsoptimierung des Service public im Bereich der Postversorgung in unserem Sinne zu erreichen, ist auch eine Anpassung der Finanzierungsgrundlagen des Poststellennetzes zu überprüfen.</p>
  • <p>Die Bundesversammlung wird ersucht, der nachstehenden Standesinitiative Folge zu leisten: Das Postgesetz (PG; SR 783.0) und die dazugehörige Postverordnung (VPG; SR 783.01) sind dahingehend abzuändern, dass der wirtschaftliche Optimierungsdruck im Bereich des Poststellennetzes reduziert wird und das Leistungsangebot (Service public) im Sinne von Artikel 1 des PG mindestens erhalten werden kann. Das Leistungsangebot soll stabilisiert und die Anpassungsgeschwindigkeit an die Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst werden.</p>
  • Postversorgung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Pläne der Post, im Kanton Solothurn flächendeckend Poststellen aufzuheben, entsprechen nicht dem Artikel 1 des PG. Die dazugehörige Verordnung regelt die qualitative Versorgung zu wenig oder auf zu tiefem Niveau. Dies ist anzupassen. Drei Beispiele:</p><p>1. In 67 der 109 Solothurner Gemeinden sind 90 Prozent der Bevölkerung zu Hause. Über 40 Gemeinden können nach heutigem lndikator von der Postversorgung abgeschnitten werden. Der lndikator muss auf mindestens 95 Prozent der Bevölkerung angehoben werden.</p><p>2. Eine Poststelle oder Postagentur muss in 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein (Art. 33 VPG). Im ländlichen Bucheggberg schafft man es zwar am Morgen in 20 Minuten auf eine Poststelle mit dem öffentlichen Verkehr. Aber ein Bus zurück fährt erst wieder mehrere Stunden später auf den Mittag hin.</p><p>3. Wo wird der Abbau enden? Als Vorgabe gilt heute: Mindestens eine Poststelle pro Raumplanungsregion. Der Kanton Solothurn hat fünf Raumplanungsregionen. Muss man sich auf fünf Poststellen für den ganzen Kanton Solothurn einstellen?</p><p>Die Post wird mit dem PG in einen weitgehend liberalisierten Markt gestellt. Aus rein betriebswirtschaftlicher Optik muss sie die Kosten des Poststellennetzes, nicht zuletzt wegen veränderter Nutzungsgewohnheiten, deutlich reduzieren. Städte und Gemeinden wollen aber eine moderatere Anpassungsgeschwindigkeit, als sie sich aus rein wirtschaftlicher Optik ergibt. Um diesen lnteressenskonflikt auszugleichen, braucht es Anpassungen im PG.</p><p>Postagenturen können heute nicht dasselbe Dienstleistungsangebot bieten wie eine Poststelle. Die Umstellung von einer Poststelle zu einer Agentur ist somit eine Einbusse im Service public. Insbesondere ältere Leute in ländlichen Gebieten haben so keinen Zugang mehr zum Dienstleistungsangebot der Post.</p><p>Um eine Leistungsoptimierung des Service public im Bereich der Postversorgung in unserem Sinne zu erreichen, ist auch eine Anpassung der Finanzierungsgrundlagen des Poststellennetzes zu überprüfen.</p>
    • <p>Die Bundesversammlung wird ersucht, der nachstehenden Standesinitiative Folge zu leisten: Das Postgesetz (PG; SR 783.0) und die dazugehörige Postverordnung (VPG; SR 783.01) sind dahingehend abzuändern, dass der wirtschaftliche Optimierungsdruck im Bereich des Poststellennetzes reduziert wird und das Leistungsangebot (Service public) im Sinne von Artikel 1 des PG mindestens erhalten werden kann. Das Leistungsangebot soll stabilisiert und die Anpassungsgeschwindigkeit an die Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst werden.</p>
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