Kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler

ShortId
18.322
Id
20180322
Updated
10.04.2024 19:24
Language
de
Title
Kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler
AdditionalIndexing
2841;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Sowohl die nationale als auch die internationale Evidenz belegen zweifelsfrei, dass (universitäre) Kinderkliniken, inklusive der Kinder- und Jugendpsychiatrie, höhere Kosten aufweisen als Erwachsenenspitäler. Die Differenz wird in der Literatur auf 20 Prozent bis 30 Prozent geschätzt. Ebenfalls unbestritten ist, dass das Tarifsystem Swiss DRG auch mit der aktuellen Version 7.0 noch nicht in der Lage ist, diese Kostenunterschiede sachgerecht und vollständig abzubilden. Die Kostendeckung bei den Kinderspitälern hat sich zwar mit der Entwicklung der Systemversionen seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung ab dem Jahr 2012 verbessert, der Deckungsgrad (mit virtuellen Einheitsbasispreisen gerechnet) liegt aber mit der aktuellen Version 7.0 erst bei annähernd 91,5 Prozent und leicht unter dem Deckungsgrad der Universitätsspitäler.</p><p>Mittelfristig muss versucht werden, das DRG-System so anzupassen, dass es die andersartige Kostenstruktur der (universitären) Kinderspitäler adäquat abzubilden vermag. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direkteren (GDK) hat sich als Partner von Swiss DRG in den letzten Jahren bereits mehrfach für eine Verbesserung der Kostenabbildung in den Kinderspitälern eingesetzt.</p><p>Ungenügende Kostendeckung der Invalidenversicherungsfälle</p><p>Viele Krankheiten, die im Kinderspital behandelt werden, sind Geburtsgebrechen und werden somit von der Invalidenversicherung übernommen. Im Universitätskinderspital beider Basel (UKBB) machen diese stationären Patientinnen und Patienten rund 20 Prozent der Behandlungsfälle aus und betreffen 40 Prozent des Umsatzes. Die Tarifstruktur Swiss DRG bildet diese Fälle nur ungenügend ab. Daher benötigen diese Fälle einen höheren Basispreis als die Krankenversicherungsfälle. Die Berechnungen zeigen, dass dem UKBB im Jahr 2017 mit den IV-Fällen Defizite in Millionenhöhe entstanden sind. Der Regierungsrat und der Grosse Rat vertreten die Haltung, dass im Bereich der Invalidenversicherung eine von den OKP-Patientinnen und -Patienten unabhängige und kostendeckende Finanzierung erfolgen sollte und die Unterdeckung keinesfalls auf Kosten der OKP-Patientinnen und -Patienten bzw. der Kantone erfolgen darf. Aufgrund dieser unhaltbaren Situation fordern der Regierungsrat und der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt den Bund auf, sich für kostendeckende Tarife im IV-Bereich einzusetzen.</p><p>Ungenügende Kostendeckung im spitalambulanten Bereich</p><p>Die noch grösseren Finanzierungsdefizite für die Kinderspitäler bzw. das UKBB manifestieren sich jedoch im ambulanten Bereich, ausgelöst durch die Tarmed-Tarifstruktur. Diese Defizite sind vor allem auf die kinderspezifisch höheren Behandlungskosten sowie die anteilige Anrechnung der Anlagenutzungs- und Vorhaltekosten zurückzuführen, die in der Tarifstruktur ungenügend berücksichtigt werden.</p><p>Die Untertarifierung ist ein strukturelles Problem, das die ganze Kindermedizin und im Besonderen auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie betrifft. Die aktuellen ambulanten Tarife berücksichtigen die umfassende Netzwerkarbeit (Kindermedizin ist immer Familien- und Milieumedizin) ungenügend, und im neuen stationären Tarifsystem Tarpsy drohen die notwendigen Belastungserprobungen (Urlaub mit Übernachtung der Kinder zu Hause) nicht mehr finanziert zu werden. Sowohl in der somatischen als auch in der psychiatrischen Kinder- und Jugendmedizin schreiben Spitäler und Ambulatorien Defizite, die nicht länger querfinanziert werden können. Ansonsten ist die medizinische Versorgung der Jüngsten, die oft wesentliche gesundheitliche, soziale und ökonomische Weichen für den weiteren Lebensweg stellt, gefährdet.</p><p>Als Beispiel fügen wir nachfolgend die Entwicklung der finanziellen Situation im spitalambulanten Bereich des UKBB seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung an:</p><p></p><table width="480.25pt"><tr><td width="252.75pt" valign="center"><p>Kennzahl</p></td><td width="26.8pt" valign="center"><p>2012</p></td><td width="29.35pt" valign="center"><p>2013</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>2014</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>2015</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>2016</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>2017</p></td><td width="40.75pt" valign="center"><p>2017 + Tarmed 18</p></td></tr><tr><td width="252.75pt" valign="center"><p>Erbrachte Taxpunkte in Tsd.</p></td><td width="26.8pt" valign="center"><p>24 935</p></td><td width="29.35pt" valign="center"><p>27 535</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>30 289</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>32 062</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>33 936</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>34 505</p></td><td width="40.75pt" valign="center"><p>29 983</p></td></tr><tr><td width="252.75pt" valign="center"><p>Ertrag ambulant in TCHF</p></td><td width="26.8pt" valign="center"><p>28 179</p></td><td width="29.35pt" valign="center"><p>30 953</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>32 729</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>34 252</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>36 492</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>36 633</p></td><td width="40.75pt" valign="center"><p>32 291</p></td></tr><tr><td width="252.75pt" valign="center"><p>Aufwand ambulant in TCHF</p></td><td width="26.8pt" valign="center"><p>40 685</p></td><td width="29.35pt" valign="center"><p>40 414</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>44 229</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>44 975</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>46 895</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>48 654</p></td><td width="40.75pt" valign="center"><p>48 654</p></td></tr><tr><td width="252.75pt" valign="center"><p><b>Unterdeckung ambulant in TCHF</b></p></td><td width="26.8pt" valign="center"><p><b>-12 506</b></p></td><td width="29.35pt" valign="center"><p><b>-9461</b></p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p><b>-11 500</b></p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p><b>-10 723</b></p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p><b>-10 404</b></p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p><b>-12 022</b></p></td><td width="40.75pt" valign="center"><p><b>-16 363</b></p></td></tr><tr><td width="252.75pt" valign="center"><p>Kosten / Tarmed-Punkt in CHF</p></td><td width="26.8pt" valign="center"><p>1.70</p></td><td width="29.35pt" valign="center"><p>1.39</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>1.27</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>1.24</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>1.23</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>1.24</p></td><td width="40.75pt" valign="center"><p>1.46</p></td></tr><tr><td width="252.75pt" valign="center"><p>Veränderung 2012-2017 (1.70 -&gt; 1.24)</p></td><td width="26.8pt" valign="center"><p>-27%</p></td><td width="29.35pt" valign="center"><p></p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p></p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p></p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p></p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p></p></td><td width="40.75pt" valign="center"><p></p></td></tr></table><p></p><p>Die finanzielle Unterdeckung belief sich für das Jahr 2017 auf rund 12 Millionen Franken.</p><p>Die Zahlen zeigen, dass die finanzielle Unterdeckung trotz Effizienzsteigerung weiter gestiegen ist. Die Kosten/der Tarmed-Punkt konnten zwischen 2012 und 2017 um 27 Prozent gesenkt werden (s. unterste Tabellenzeile).</p><p>Der vom Bundesrat beschlossene Eingriff in die Tarmed-Tarifstruktur ab dem Jahr 2018 führt des Weiteren dazu, dass die Zahl der abrechenbaren Taxpunkte voraussichtlich um zusätzliche rund 15 Prozent sinken und somit das Defizit um rund 4 Millionen Franken zusätzlich steigen wird.</p><p>Der Regierungsrat und der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt sind der Auffassung, dass dieser Eingriff des Bundes per 1. Januar 2018 in die Tarifstruktur für Kinderspitäler nicht sachgerecht erfolgt ist. Mit den heute bestehenden Tarifstrukturen und Tarifen können die Kinderspitäler bzw. das UKBB im ambulanten Bereich keine Kostendeckung erzielen. Die massive Unterdeckung im spitalambulanten Bereich kann das UKBB nicht aus eigener Kraft reduzieren. </p><p>Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bezahlen zusammen rund 10 Millionen Franken pro Jahr an die Unterdeckung im spitalambulanten Bereich. Es ist nicht sachgerecht, wenn die Kantone die massive Unterdeckung im spitalambulanten Bereich durch gemeinwirtschaftliche Leistungen finanzieren müssen. Es braucht hier ein klares politisches Signal im Hinblick auf eine nachhaltige und sachgerechte Tarifstruktur.</p><p>Die Optimierungsmöglichkeiten für den ambulanten Bereich sind im UKBB weitestgehend ausgeschöpft. Eine Reduktion des Leistungsangebots und der Qualität ist weder versorgungstechnisch noch betriebswirtschaftlich sinnvoll.</p>
  • <p>Das Universitätskinderspital beider Basel (UKBB) ist eines der drei selbständigen Kinderspitäler der Schweiz. Es sichert mit einem hochstehenden medizinischen Angebot die kantonale kinder- und jugendmedizinische Gesundheitsversorgung im Rahmen von Leistungsaufträgen und dient ebenfalls der regionalen und überregionalen Gesundheitsversorgung.</p><p>Seit Jahren kämpfen das UKBB sowie die beiden anderen eigenständigen Kinderspitäler (Universitätskinderspital Zürich und das Ostschweizer Kinderspital) um kostendeckende Tarife und sachgerechte Tarifstrukturen bei ambulanter und stationärer Behandlung. Bis heute werden die Leistungen der Kindespitäler durch die Krankenversicherer und die Invalidenversicherung weder kostendeckend noch sachgerecht vergütet. Die sachgerechte Tarifentwicklung und der ständig steigende finanzielle Druck sind die zentralen Herausforderungen der Kinderspitäler für die kommenden Jahre.</p><p>Bei stationären Behandlungen werden die Leistungen der Kinderspitäler seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 im sogenannten Swiss-DRG-Leistungskatalog zu einem grossen Teil nicht sachgerecht abgebildet. Eine im Jahr 2017 von Swiss DRG in Auftrag gegebene Studie über die Abbildungsgenauigkeit der Kindermedizin in der Swiss-DRG-Tarifstruktur bestätigt, dass die Kinderspitäler zwar effizient arbeiten, sie aber durch eine "ungünstige Patientenstruktur" nicht ausreichend finanziert werden. Das führt dazu, dass die Kinderspitäler trotz nachgewiesener Effizienz aufgrund der ständig sinkenden Tarife Verluste im stationären Bereich einfahren.</p><p>Die systembedingte, massive Unterdeckung im ambulanten Bereich, welche wohl oder übel durch die Trägerkantone Basel-Stadt und Baselland finanziert werden muss, beträgt heute bereits rund 10 Millionen Franken pro Jahr! Der Grund: Bei ambulanten Behandlungen ist der Tarif (Tarmed) für die Kindermedizin seit Jahren nicht kostendeckend. Die ambulante Kindermedizin ist zeitintensiv und bedingt eine gewissenhafte Vor- und Nachbereitung. Der vom Bundesrat verordnete Tarifeingriff in den Tarmed auf den 1. Januar 2018 trifft die Kinderspitäler und auch das UKBB nochmals hart. Das UKBB muss mit Mindereinnahmen von mindestens 4,5 Millionen Franken rechnen. Mit dem bundesrätlichen Tarifeingriff sinkt der Kostendeckungsgrad im ambulanten Bereich im UKBB von 78 auf 68 Prozent. Die spezielle Behandlung der Kinder und Jugendlichen ist damit auch im Tarmed nicht sachgerecht abgebildet.</p><p>Die Finanzierungslücken wegen den nicht kostendeckenden Tarifen im ambulanten Bereich wurden bisher aufgrund der Leistungsaufträge durch die Trägerkantone gedeckt. Der Bund (Tarmed-Tarifstruktur und IV) steht in der Verantwortung, die Abgeltung der unterschiedlichen medizinischen Leistungen schweizweit fair und sachgerecht zu gestalten. Aus diesen Gründen reicht der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt eine Standesinitiative ein, um die eidgenössischen Räte zu beauftragen, dass die erbrachten Leistungen in den Tarifstrukturen für die Kinderspitäler sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen sachgerecht abgebildet und kostendeckend vergütet werden.</p>
  • Kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20193957
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Sowohl die nationale als auch die internationale Evidenz belegen zweifelsfrei, dass (universitäre) Kinderkliniken, inklusive der Kinder- und Jugendpsychiatrie, höhere Kosten aufweisen als Erwachsenenspitäler. Die Differenz wird in der Literatur auf 20 Prozent bis 30 Prozent geschätzt. Ebenfalls unbestritten ist, dass das Tarifsystem Swiss DRG auch mit der aktuellen Version 7.0 noch nicht in der Lage ist, diese Kostenunterschiede sachgerecht und vollständig abzubilden. Die Kostendeckung bei den Kinderspitälern hat sich zwar mit der Entwicklung der Systemversionen seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung ab dem Jahr 2012 verbessert, der Deckungsgrad (mit virtuellen Einheitsbasispreisen gerechnet) liegt aber mit der aktuellen Version 7.0 erst bei annähernd 91,5 Prozent und leicht unter dem Deckungsgrad der Universitätsspitäler.</p><p>Mittelfristig muss versucht werden, das DRG-System so anzupassen, dass es die andersartige Kostenstruktur der (universitären) Kinderspitäler adäquat abzubilden vermag. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direkteren (GDK) hat sich als Partner von Swiss DRG in den letzten Jahren bereits mehrfach für eine Verbesserung der Kostenabbildung in den Kinderspitälern eingesetzt.</p><p>Ungenügende Kostendeckung der Invalidenversicherungsfälle</p><p>Viele Krankheiten, die im Kinderspital behandelt werden, sind Geburtsgebrechen und werden somit von der Invalidenversicherung übernommen. Im Universitätskinderspital beider Basel (UKBB) machen diese stationären Patientinnen und Patienten rund 20 Prozent der Behandlungsfälle aus und betreffen 40 Prozent des Umsatzes. Die Tarifstruktur Swiss DRG bildet diese Fälle nur ungenügend ab. Daher benötigen diese Fälle einen höheren Basispreis als die Krankenversicherungsfälle. Die Berechnungen zeigen, dass dem UKBB im Jahr 2017 mit den IV-Fällen Defizite in Millionenhöhe entstanden sind. Der Regierungsrat und der Grosse Rat vertreten die Haltung, dass im Bereich der Invalidenversicherung eine von den OKP-Patientinnen und -Patienten unabhängige und kostendeckende Finanzierung erfolgen sollte und die Unterdeckung keinesfalls auf Kosten der OKP-Patientinnen und -Patienten bzw. der Kantone erfolgen darf. Aufgrund dieser unhaltbaren Situation fordern der Regierungsrat und der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt den Bund auf, sich für kostendeckende Tarife im IV-Bereich einzusetzen.</p><p>Ungenügende Kostendeckung im spitalambulanten Bereich</p><p>Die noch grösseren Finanzierungsdefizite für die Kinderspitäler bzw. das UKBB manifestieren sich jedoch im ambulanten Bereich, ausgelöst durch die Tarmed-Tarifstruktur. Diese Defizite sind vor allem auf die kinderspezifisch höheren Behandlungskosten sowie die anteilige Anrechnung der Anlagenutzungs- und Vorhaltekosten zurückzuführen, die in der Tarifstruktur ungenügend berücksichtigt werden.</p><p>Die Untertarifierung ist ein strukturelles Problem, das die ganze Kindermedizin und im Besonderen auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie betrifft. Die aktuellen ambulanten Tarife berücksichtigen die umfassende Netzwerkarbeit (Kindermedizin ist immer Familien- und Milieumedizin) ungenügend, und im neuen stationären Tarifsystem Tarpsy drohen die notwendigen Belastungserprobungen (Urlaub mit Übernachtung der Kinder zu Hause) nicht mehr finanziert zu werden. Sowohl in der somatischen als auch in der psychiatrischen Kinder- und Jugendmedizin schreiben Spitäler und Ambulatorien Defizite, die nicht länger querfinanziert werden können. Ansonsten ist die medizinische Versorgung der Jüngsten, die oft wesentliche gesundheitliche, soziale und ökonomische Weichen für den weiteren Lebensweg stellt, gefährdet.</p><p>Als Beispiel fügen wir nachfolgend die Entwicklung der finanziellen Situation im spitalambulanten Bereich des UKBB seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung an:</p><p></p><table width="480.25pt"><tr><td width="252.75pt" valign="center"><p>Kennzahl</p></td><td width="26.8pt" valign="center"><p>2012</p></td><td width="29.35pt" valign="center"><p>2013</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>2014</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>2015</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>2016</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>2017</p></td><td width="40.75pt" valign="center"><p>2017 + Tarmed 18</p></td></tr><tr><td width="252.75pt" valign="center"><p>Erbrachte Taxpunkte in Tsd.</p></td><td width="26.8pt" valign="center"><p>24 935</p></td><td width="29.35pt" valign="center"><p>27 535</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>30 289</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>32 062</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>33 936</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>34 505</p></td><td width="40.75pt" valign="center"><p>29 983</p></td></tr><tr><td width="252.75pt" valign="center"><p>Ertrag ambulant in TCHF</p></td><td width="26.8pt" valign="center"><p>28 179</p></td><td width="29.35pt" valign="center"><p>30 953</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>32 729</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>34 252</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>36 492</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>36 633</p></td><td width="40.75pt" valign="center"><p>32 291</p></td></tr><tr><td width="252.75pt" valign="center"><p>Aufwand ambulant in TCHF</p></td><td width="26.8pt" valign="center"><p>40 685</p></td><td width="29.35pt" valign="center"><p>40 414</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>44 229</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>44 975</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>46 895</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>48 654</p></td><td width="40.75pt" valign="center"><p>48 654</p></td></tr><tr><td width="252.75pt" valign="center"><p><b>Unterdeckung ambulant in TCHF</b></p></td><td width="26.8pt" valign="center"><p><b>-12 506</b></p></td><td width="29.35pt" valign="center"><p><b>-9461</b></p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p><b>-11 500</b></p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p><b>-10 723</b></p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p><b>-10 404</b></p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p><b>-12 022</b></p></td><td width="40.75pt" valign="center"><p><b>-16 363</b></p></td></tr><tr><td width="252.75pt" valign="center"><p>Kosten / Tarmed-Punkt in CHF</p></td><td width="26.8pt" valign="center"><p>1.70</p></td><td width="29.35pt" valign="center"><p>1.39</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>1.27</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>1.24</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>1.23</p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p>1.24</p></td><td width="40.75pt" valign="center"><p>1.46</p></td></tr><tr><td width="252.75pt" valign="center"><p>Veränderung 2012-2017 (1.70 -&gt; 1.24)</p></td><td width="26.8pt" valign="center"><p>-27%</p></td><td width="29.35pt" valign="center"><p></p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p></p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p></p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p></p></td><td width="25.45pt" valign="center"><p></p></td><td width="40.75pt" valign="center"><p></p></td></tr></table><p></p><p>Die finanzielle Unterdeckung belief sich für das Jahr 2017 auf rund 12 Millionen Franken.</p><p>Die Zahlen zeigen, dass die finanzielle Unterdeckung trotz Effizienzsteigerung weiter gestiegen ist. Die Kosten/der Tarmed-Punkt konnten zwischen 2012 und 2017 um 27 Prozent gesenkt werden (s. unterste Tabellenzeile).</p><p>Der vom Bundesrat beschlossene Eingriff in die Tarmed-Tarifstruktur ab dem Jahr 2018 führt des Weiteren dazu, dass die Zahl der abrechenbaren Taxpunkte voraussichtlich um zusätzliche rund 15 Prozent sinken und somit das Defizit um rund 4 Millionen Franken zusätzlich steigen wird.</p><p>Der Regierungsrat und der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt sind der Auffassung, dass dieser Eingriff des Bundes per 1. Januar 2018 in die Tarifstruktur für Kinderspitäler nicht sachgerecht erfolgt ist. Mit den heute bestehenden Tarifstrukturen und Tarifen können die Kinderspitäler bzw. das UKBB im ambulanten Bereich keine Kostendeckung erzielen. Die massive Unterdeckung im spitalambulanten Bereich kann das UKBB nicht aus eigener Kraft reduzieren. </p><p>Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bezahlen zusammen rund 10 Millionen Franken pro Jahr an die Unterdeckung im spitalambulanten Bereich. Es ist nicht sachgerecht, wenn die Kantone die massive Unterdeckung im spitalambulanten Bereich durch gemeinwirtschaftliche Leistungen finanzieren müssen. Es braucht hier ein klares politisches Signal im Hinblick auf eine nachhaltige und sachgerechte Tarifstruktur.</p><p>Die Optimierungsmöglichkeiten für den ambulanten Bereich sind im UKBB weitestgehend ausgeschöpft. Eine Reduktion des Leistungsangebots und der Qualität ist weder versorgungstechnisch noch betriebswirtschaftlich sinnvoll.</p>
    • <p>Das Universitätskinderspital beider Basel (UKBB) ist eines der drei selbständigen Kinderspitäler der Schweiz. Es sichert mit einem hochstehenden medizinischen Angebot die kantonale kinder- und jugendmedizinische Gesundheitsversorgung im Rahmen von Leistungsaufträgen und dient ebenfalls der regionalen und überregionalen Gesundheitsversorgung.</p><p>Seit Jahren kämpfen das UKBB sowie die beiden anderen eigenständigen Kinderspitäler (Universitätskinderspital Zürich und das Ostschweizer Kinderspital) um kostendeckende Tarife und sachgerechte Tarifstrukturen bei ambulanter und stationärer Behandlung. Bis heute werden die Leistungen der Kindespitäler durch die Krankenversicherer und die Invalidenversicherung weder kostendeckend noch sachgerecht vergütet. Die sachgerechte Tarifentwicklung und der ständig steigende finanzielle Druck sind die zentralen Herausforderungen der Kinderspitäler für die kommenden Jahre.</p><p>Bei stationären Behandlungen werden die Leistungen der Kinderspitäler seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 im sogenannten Swiss-DRG-Leistungskatalog zu einem grossen Teil nicht sachgerecht abgebildet. Eine im Jahr 2017 von Swiss DRG in Auftrag gegebene Studie über die Abbildungsgenauigkeit der Kindermedizin in der Swiss-DRG-Tarifstruktur bestätigt, dass die Kinderspitäler zwar effizient arbeiten, sie aber durch eine "ungünstige Patientenstruktur" nicht ausreichend finanziert werden. Das führt dazu, dass die Kinderspitäler trotz nachgewiesener Effizienz aufgrund der ständig sinkenden Tarife Verluste im stationären Bereich einfahren.</p><p>Die systembedingte, massive Unterdeckung im ambulanten Bereich, welche wohl oder übel durch die Trägerkantone Basel-Stadt und Baselland finanziert werden muss, beträgt heute bereits rund 10 Millionen Franken pro Jahr! Der Grund: Bei ambulanten Behandlungen ist der Tarif (Tarmed) für die Kindermedizin seit Jahren nicht kostendeckend. Die ambulante Kindermedizin ist zeitintensiv und bedingt eine gewissenhafte Vor- und Nachbereitung. Der vom Bundesrat verordnete Tarifeingriff in den Tarmed auf den 1. Januar 2018 trifft die Kinderspitäler und auch das UKBB nochmals hart. Das UKBB muss mit Mindereinnahmen von mindestens 4,5 Millionen Franken rechnen. Mit dem bundesrätlichen Tarifeingriff sinkt der Kostendeckungsgrad im ambulanten Bereich im UKBB von 78 auf 68 Prozent. Die spezielle Behandlung der Kinder und Jugendlichen ist damit auch im Tarmed nicht sachgerecht abgebildet.</p><p>Die Finanzierungslücken wegen den nicht kostendeckenden Tarifen im ambulanten Bereich wurden bisher aufgrund der Leistungsaufträge durch die Trägerkantone gedeckt. Der Bund (Tarmed-Tarifstruktur und IV) steht in der Verantwortung, die Abgeltung der unterschiedlichen medizinischen Leistungen schweizweit fair und sachgerecht zu gestalten. Aus diesen Gründen reicht der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt eine Standesinitiative ein, um die eidgenössischen Räte zu beauftragen, dass die erbrachten Leistungen in den Tarifstrukturen für die Kinderspitäler sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen sachgerecht abgebildet und kostendeckend vergütet werden.</p>
    • Kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler

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