Sachgerechte Tarifstruktur sowie kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler

ShortId
18.324
Id
20180324
Updated
10.04.2024 19:20
Language
de
Title
Sachgerechte Tarifstruktur sowie kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler
AdditionalIndexing
2841;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Sowohl die nationale als auch die internationale Evidenz belegen zweifelsfrei, dass (universitäre) Kinderkliniken höhere Kosten aufweisen als Erwachsenenspitäler. Die Differenz wird in der Literatur auf 20 bis 30 Prozent veranschlagt. Ebenfalls unbestritten ist, dass das Tarifsystem Swiss DRG auch mit der aktuellen Version 7.0 noch nicht in der Lage ist, diese Kostenunterschiede sachgerecht und vollständig abzubilden. Die Kostendeckung bei den Kinderspitälern hat sich zwar mit der Entwicklung der Systemversionen seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung ab dem Jahr 2012 verbessert, der Deckungsgrad liegt aber mit der aktuellen Version 7.0 erst bei annähernd 91,5 Prozent (Version 8.0 bei 93,7 Prozent). Für das Universitätskinderspital beider Basel (UKBB) ist der Deckungsgrad mit knapp 90 Prozent noch tiefer.</p><p>Viele Krankheiten, die im Kinderspital behandelt werden, sind Geburtsgebrechen und werden somit von der Invalidenversicherung übernommen. Im UKBB machen diese stationären IV-Patientinnen und -Patienten rund 20 Prozent der Behandlungsfälle aus und betreffen 40 Prozent des Umsatzes. Die Tarifstruktur Swiss DRG bildet diese Fälle nur ungenügend ab. Daher benötigen diese Fälle einen höheren Basispreis als die Krankenversicherungsfälle. Dies ist aktuell zwar der Fall. Der IV-Basispreis von 11 874 Franken vermag die Kosten von 13 161 Franken jedoch nach wie vor nicht zu decken. Die Berechnungen zeigen, dass dem UKBB im Jahr 2017 mit den IV-Fällen Defizite in Millionenhöhe entstanden sind.</p><p>Die grösseren Finanzierungsdefizite für die Kinderspitäler und auch das UKBB manifestieren sich jedoch im ambulanten Bereich, ausgelöst durch die Tarmed-Tarifstruktur. Diese Defizite sind vor allem auf die kinderspezifisch höheren Behandlungskosten sowie die anteilige Anrechnung der Anlagenutzungs- und Vorhaltekosten zurückzuführen, die in der Tarifstruktur ungenügend berücksichtigt werden.</p>
  • <p>Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft ist der Meinung, dass es sowohl in der Finanzierung der ambulanten als auch der stationären Versorgung in Kinderspitälern Handlungsbedarf gibt.</p><p>Notwendige Handlungen bei der Finanzierung der ambulanten Versorgung in Kinderspitälern:</p><p>- Die Tarmed-Zeitlimitierungen für die Konsultationszeit sollen aufgehoben werden.</p><p>- Es soll eine eigene, separate Taxpunktbewertung erfolgen.</p><p>- Die Höhe der Taxpunktwerte soll die Kosten einer effizienten Leistungserbringung decken.</p><p>- Die Kinderkliniken sind von der "Liste der grundsätzlich ambulant durchzuführenden elektiven Eingriffe" gemäss Anhang 1a Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) auszunehmen.</p><p>Notwendige Handlungen bei der Finanzierung der stationären Versorgung in Kinderspitälern:</p><p>- Die Swiss-DRG-Tarifstruktur muss schnellstmöglich dahingehend angepasst werden, dass der Kostendeckungsgrad der Kinderspitäler 100 Prozent beträgt.</p><p>- IV-Fälle sind in der Tarifstruktur genügend abzubilden.</p>
  • Sachgerechte Tarifstruktur sowie kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20193957
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Sowohl die nationale als auch die internationale Evidenz belegen zweifelsfrei, dass (universitäre) Kinderkliniken höhere Kosten aufweisen als Erwachsenenspitäler. Die Differenz wird in der Literatur auf 20 bis 30 Prozent veranschlagt. Ebenfalls unbestritten ist, dass das Tarifsystem Swiss DRG auch mit der aktuellen Version 7.0 noch nicht in der Lage ist, diese Kostenunterschiede sachgerecht und vollständig abzubilden. Die Kostendeckung bei den Kinderspitälern hat sich zwar mit der Entwicklung der Systemversionen seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung ab dem Jahr 2012 verbessert, der Deckungsgrad liegt aber mit der aktuellen Version 7.0 erst bei annähernd 91,5 Prozent (Version 8.0 bei 93,7 Prozent). Für das Universitätskinderspital beider Basel (UKBB) ist der Deckungsgrad mit knapp 90 Prozent noch tiefer.</p><p>Viele Krankheiten, die im Kinderspital behandelt werden, sind Geburtsgebrechen und werden somit von der Invalidenversicherung übernommen. Im UKBB machen diese stationären IV-Patientinnen und -Patienten rund 20 Prozent der Behandlungsfälle aus und betreffen 40 Prozent des Umsatzes. Die Tarifstruktur Swiss DRG bildet diese Fälle nur ungenügend ab. Daher benötigen diese Fälle einen höheren Basispreis als die Krankenversicherungsfälle. Dies ist aktuell zwar der Fall. Der IV-Basispreis von 11 874 Franken vermag die Kosten von 13 161 Franken jedoch nach wie vor nicht zu decken. Die Berechnungen zeigen, dass dem UKBB im Jahr 2017 mit den IV-Fällen Defizite in Millionenhöhe entstanden sind.</p><p>Die grösseren Finanzierungsdefizite für die Kinderspitäler und auch das UKBB manifestieren sich jedoch im ambulanten Bereich, ausgelöst durch die Tarmed-Tarifstruktur. Diese Defizite sind vor allem auf die kinderspezifisch höheren Behandlungskosten sowie die anteilige Anrechnung der Anlagenutzungs- und Vorhaltekosten zurückzuführen, die in der Tarifstruktur ungenügend berücksichtigt werden.</p>
    • <p>Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft ist der Meinung, dass es sowohl in der Finanzierung der ambulanten als auch der stationären Versorgung in Kinderspitälern Handlungsbedarf gibt.</p><p>Notwendige Handlungen bei der Finanzierung der ambulanten Versorgung in Kinderspitälern:</p><p>- Die Tarmed-Zeitlimitierungen für die Konsultationszeit sollen aufgehoben werden.</p><p>- Es soll eine eigene, separate Taxpunktbewertung erfolgen.</p><p>- Die Höhe der Taxpunktwerte soll die Kosten einer effizienten Leistungserbringung decken.</p><p>- Die Kinderkliniken sind von der "Liste der grundsätzlich ambulant durchzuführenden elektiven Eingriffe" gemäss Anhang 1a Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) auszunehmen.</p><p>Notwendige Handlungen bei der Finanzierung der stationären Versorgung in Kinderspitälern:</p><p>- Die Swiss-DRG-Tarifstruktur muss schnellstmöglich dahingehend angepasst werden, dass der Kostendeckungsgrad der Kinderspitäler 100 Prozent beträgt.</p><p>- IV-Fälle sind in der Tarifstruktur genügend abzubilden.</p>
    • Sachgerechte Tarifstruktur sowie kostendeckende Finanzierung der Kinderspitäler

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