Experimentierartikel als Grundlage für Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe

ShortId
18.402
Id
20180402
Updated
10.04.2024 17:33
Language
de
Title
Experimentierartikel als Grundlage für Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe
AdditionalIndexing
2841;36;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vor Kurzem hat das BAG die Bewilligung für eine wissenschaftliche Studie der Universität Bern zum Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken mit der Begründung der dafür nicht vorhandenen gesetzlichen Grundlage nicht erteilt. Die Studie wollte erforschen, wie sich ein kontrollierter Zugang zu Cannabis auf die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten und die Drogenszene in der Stadt Bern auswirkt. Von der Ablehnung implizit betroffen sind auch Basel, Genf, Zürich, Luzern und weitere Städte, die einen hohen Handlungsdruck in Bezug auf die Cannabis-Frage ausmachen und ähnliche Forschungsprojekte geplant haben oder sich daran beteiligen wollen.</p><p>Es besteht heute ein offenkundiges Bedürfnis nach wissenschaftlich abgestützten Entscheidgrundlagen für die Weiterentwicklung der Cannabis-Regulierung. In seiner Medienmitteilung zur Ablehnung des Berner Projekts zeigt das BAG unter Verweis auf einen "Experimentierartikel" einen Weg auf, wie die Voraussetzungen geschaffen werden könnten, um neue Ansätze in der Cannabis-Politik im Rahmen von wissenschaftlichen Studien und Pilotprojekten zu erproben.</p><p>Wissenschaftlich begleitete Pilotversuche können zur Versachlichung der Diskussion beitragen und eine faktenbasierte Lösung der Cannabis-Frage ermöglichen. Vor diesem Hintergrund soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es erlaubt, unter klar geregelten Bedingungen im Rahmen von befristeten wissenschaftlichen Studien innovative Formen des Zugangs zu Cannabis zu erproben. Dabei ist dem Gesundheitsschutz, der Prävention und dem Jugendschutz besondere Beachtung zu schenken. Ausserhalb der Experimente gilt das bestehende Verbot des Freizeitkonsums von Cannabis weiter. Ziel ist, alternative Regulierungsansätze zu prüfen, ohne dass damit ein Entscheid für eine bestimmte Richtung gefällt wird.</p>
  • <p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beschliesst, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen, um das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) dahingehend zu ergänzen, dass auch wissenschaftliche Projekte/Versuche durchgeführt werden können, die dem Zweck dienen, innovative Regulierungsansätze zum gesellschaftlichen Umgang mit dem Freizeitkonsum von Cannabis zu erproben.</p>
  • Experimentierartikel als Grundlage für Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor Kurzem hat das BAG die Bewilligung für eine wissenschaftliche Studie der Universität Bern zum Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken mit der Begründung der dafür nicht vorhandenen gesetzlichen Grundlage nicht erteilt. Die Studie wollte erforschen, wie sich ein kontrollierter Zugang zu Cannabis auf die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten und die Drogenszene in der Stadt Bern auswirkt. Von der Ablehnung implizit betroffen sind auch Basel, Genf, Zürich, Luzern und weitere Städte, die einen hohen Handlungsdruck in Bezug auf die Cannabis-Frage ausmachen und ähnliche Forschungsprojekte geplant haben oder sich daran beteiligen wollen.</p><p>Es besteht heute ein offenkundiges Bedürfnis nach wissenschaftlich abgestützten Entscheidgrundlagen für die Weiterentwicklung der Cannabis-Regulierung. In seiner Medienmitteilung zur Ablehnung des Berner Projekts zeigt das BAG unter Verweis auf einen "Experimentierartikel" einen Weg auf, wie die Voraussetzungen geschaffen werden könnten, um neue Ansätze in der Cannabis-Politik im Rahmen von wissenschaftlichen Studien und Pilotprojekten zu erproben.</p><p>Wissenschaftlich begleitete Pilotversuche können zur Versachlichung der Diskussion beitragen und eine faktenbasierte Lösung der Cannabis-Frage ermöglichen. Vor diesem Hintergrund soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es erlaubt, unter klar geregelten Bedingungen im Rahmen von befristeten wissenschaftlichen Studien innovative Formen des Zugangs zu Cannabis zu erproben. Dabei ist dem Gesundheitsschutz, der Prävention und dem Jugendschutz besondere Beachtung zu schenken. Ausserhalb der Experimente gilt das bestehende Verbot des Freizeitkonsums von Cannabis weiter. Ziel ist, alternative Regulierungsansätze zu prüfen, ohne dass damit ein Entscheid für eine bestimmte Richtung gefällt wird.</p>
    • <p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beschliesst, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen, um das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) dahingehend zu ergänzen, dass auch wissenschaftliche Projekte/Versuche durchgeführt werden können, die dem Zweck dienen, innovative Regulierungsansätze zum gesellschaftlichen Umgang mit dem Freizeitkonsum von Cannabis zu erproben.</p>
    • Experimentierartikel als Grundlage für Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe

Back to List