Taten statt Worte. Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen

ShortId
18.405
Id
20180405
Updated
10.04.2024 17:31
Language
de
Title
Taten statt Worte. Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen
AdditionalIndexing
34;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Diskussion zur No-Billag-Initiative zeigte auf, dass mittlerweile von verschiedensten Seiten Reformbedarf in Bezug auf die Gesetzgebung zu Radio und Fernsehen erkannt wird. Bereits in der parlamentarischen Debatte zur Initiative haben die grossen Wirtschaftsverbände (Schweizerischer Gewerbeverband sowie Economiesuisse) den Gegenvorschlag unterstützt, welcher die Abgabenhöhe auf 200 Franken festsetzen und die Zahlungspflicht für Unternehmen streichen wollte. Mittlerweile hat auch die freisinnige Partei dieses Anliegen aufgenommen und fordert die "Befreiung der Unternehmen von der Medienabgabe" (Positionspapier "Mehr Markt für die Schweizer Medienlandschaft", 13. Januar 2018, Seite 2). Die Schweizerische Volkspartei forderte die Streichung der umstrittenen Unternehmensabgabe schon immer.</p><p>Nachdem im Rahmen der Debatte zur No-Billag-Initiative auch seitens der Gegner wiederholt darauf hingewiesen worden ist, dass der Service-public-Auftrag genauer definiert und eingeschränkt werden müsse, scheint der Zeitpunkt gekommen, die Unternehmensabgabe aufzuheben. Darum sollen Artikel 68 RTVG und die weiteren damit in Zusammenhang stehenden Erlasse im Falle eines Neins zur No-Billag-Initiative entsprechend revidiert werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 68 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) sowie, soweit nötig, die weiteren damit in Zusammenhang stehenden Erlasse seien dahingehend zu ändern, dass Unternehmen die Abgabe für Radio und Fernsehen nicht mehr zu entrichten haben.</p>
  • Taten statt Worte. Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Diskussion zur No-Billag-Initiative zeigte auf, dass mittlerweile von verschiedensten Seiten Reformbedarf in Bezug auf die Gesetzgebung zu Radio und Fernsehen erkannt wird. Bereits in der parlamentarischen Debatte zur Initiative haben die grossen Wirtschaftsverbände (Schweizerischer Gewerbeverband sowie Economiesuisse) den Gegenvorschlag unterstützt, welcher die Abgabenhöhe auf 200 Franken festsetzen und die Zahlungspflicht für Unternehmen streichen wollte. Mittlerweile hat auch die freisinnige Partei dieses Anliegen aufgenommen und fordert die "Befreiung der Unternehmen von der Medienabgabe" (Positionspapier "Mehr Markt für die Schweizer Medienlandschaft", 13. Januar 2018, Seite 2). Die Schweizerische Volkspartei forderte die Streichung der umstrittenen Unternehmensabgabe schon immer.</p><p>Nachdem im Rahmen der Debatte zur No-Billag-Initiative auch seitens der Gegner wiederholt darauf hingewiesen worden ist, dass der Service-public-Auftrag genauer definiert und eingeschränkt werden müsse, scheint der Zeitpunkt gekommen, die Unternehmensabgabe aufzuheben. Darum sollen Artikel 68 RTVG und die weiteren damit in Zusammenhang stehenden Erlasse im Falle eines Neins zur No-Billag-Initiative entsprechend revidiert werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 68 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) sowie, soweit nötig, die weiteren damit in Zusammenhang stehenden Erlasse seien dahingehend zu ändern, dass Unternehmen die Abgabe für Radio und Fernsehen nicht mehr zu entrichten haben.</p>
    • Taten statt Worte. Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen

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