Der Fraktionsstärke entsprechende Zusammensetzung des Büros des Nationalrates
- ShortId
-
18.412
- Id
-
20180412
- Updated
-
10.04.2024 17:29
- Language
-
de
- Title
-
Der Fraktionsstärke entsprechende Zusammensetzung des Büros des Nationalrates
- AdditionalIndexing
-
421;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Büro des Nationalrates (Büro-NR) zählt zurzeit 14 Mitglieder. Die Fraktionen sind aktuell im Büro-NR wie folgt vertreten: V: 3 Sitze, S: 3 Sitze, RL: 3 Sitze, C: 2 Sitze, G: 1 Sitz, GL: 1 Sitz, BD: 1 Sitz. </p><p>Gemäss der Stärke der Fraktionen im Rat (Art. 43 Abs. 3 ParlG, umgesetzt mit dem "Verteilschlüssel für Kommissionen, Subkommissionen und Spezialkommissionen des Nationalrates") ist der Anspruch der Fraktionen auf Sitze in nationalrätlichen Kommissionen in der 50. Legislaturperiode generell wie folgt geregelt: </p><p><a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/de/cv-2018-0412-d.pdf">https://www.parlament.ch/centers/documents/de/cv-2018-0412-d.pdf</a></p><p>Es ist offensichtlich, dass gemäss der wechselnden Zusammensetzung des Präsidiums gewisse Fraktionen im Büro-NR untervertreten sind, während andere Fraktionen übervertreten sind.</p><p>Solange das Büro-NR einzig in organisatorischen und administrativen Belangen gemäss Artikel 35 Absatz 1 ParlG und Artikel 9 GRN tätig ist, kann eine Unter- respektive Übervertretung in Kauf genommen werden. Wenn nun aber das Büro - entgegen seiner unter Artikel 35 Absatz 1 ParlG und Artikel 9 GRN beschriebenen Aufgaben - legislativ zu wirken beginnt (siehe zum Beispiel pa. iv. <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180403">18.403</a>), muss die Zusammensetzung des Büros entsprechend der Stärke der Fraktionen im Rat angepasst werden.</p><p>Die neue Regelung hätte ein analoges Sitzverteilungsverfahren wie in der Gerichtskommission zur Folge. Dort werden in einem ersten Schritt die Sitze nach der Fraktionsstärke zugewiesen, und in einem zweiten Schritt wird die Berücksichtigung aller Fraktionen sichergestellt. Damit kann eine der Fraktionsstärke entsprechende Zusammensetzung des Büro-NR sichergestellt werden, ohne die Zahl der Büro-NR-Mitglieder zu erhöhen.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es werden die nötigen Änderungen des Geschäftsreglementes des Nationalrates vorgenommen, damit die Zusammensetzung des Büros des Nationalrates (Büro-NR) dahingehend geändert wird, dass die Fraktionen angemessen, d. h. gemäss ihrer Stärke im Rat (Art. 43 Abs. 3 ParlG, umgesetzt mit dem "Verteilschlüssel für Kommissionen, Subkommissionen und Spezialkommissionen des Nationalrates") vertreten sind. Dies unter folgender Ausnahme: Jede Fraktion hat Anspruch auf mindestens einen Sitz im Büro-NR, analog der Regelung für die Gerichtskommission (Art. 40a Abs. 5 ParlG).</p>
- Der Fraktionsstärke entsprechende Zusammensetzung des Büros des Nationalrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Büro des Nationalrates (Büro-NR) zählt zurzeit 14 Mitglieder. Die Fraktionen sind aktuell im Büro-NR wie folgt vertreten: V: 3 Sitze, S: 3 Sitze, RL: 3 Sitze, C: 2 Sitze, G: 1 Sitz, GL: 1 Sitz, BD: 1 Sitz. </p><p>Gemäss der Stärke der Fraktionen im Rat (Art. 43 Abs. 3 ParlG, umgesetzt mit dem "Verteilschlüssel für Kommissionen, Subkommissionen und Spezialkommissionen des Nationalrates") ist der Anspruch der Fraktionen auf Sitze in nationalrätlichen Kommissionen in der 50. Legislaturperiode generell wie folgt geregelt: </p><p><a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/de/cv-2018-0412-d.pdf">https://www.parlament.ch/centers/documents/de/cv-2018-0412-d.pdf</a></p><p>Es ist offensichtlich, dass gemäss der wechselnden Zusammensetzung des Präsidiums gewisse Fraktionen im Büro-NR untervertreten sind, während andere Fraktionen übervertreten sind.</p><p>Solange das Büro-NR einzig in organisatorischen und administrativen Belangen gemäss Artikel 35 Absatz 1 ParlG und Artikel 9 GRN tätig ist, kann eine Unter- respektive Übervertretung in Kauf genommen werden. Wenn nun aber das Büro - entgegen seiner unter Artikel 35 Absatz 1 ParlG und Artikel 9 GRN beschriebenen Aufgaben - legislativ zu wirken beginnt (siehe zum Beispiel pa. iv. <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180403">18.403</a>), muss die Zusammensetzung des Büros entsprechend der Stärke der Fraktionen im Rat angepasst werden.</p><p>Die neue Regelung hätte ein analoges Sitzverteilungsverfahren wie in der Gerichtskommission zur Folge. Dort werden in einem ersten Schritt die Sitze nach der Fraktionsstärke zugewiesen, und in einem zweiten Schritt wird die Berücksichtigung aller Fraktionen sichergestellt. Damit kann eine der Fraktionsstärke entsprechende Zusammensetzung des Büro-NR sichergestellt werden, ohne die Zahl der Büro-NR-Mitglieder zu erhöhen.</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es werden die nötigen Änderungen des Geschäftsreglementes des Nationalrates vorgenommen, damit die Zusammensetzung des Büros des Nationalrates (Büro-NR) dahingehend geändert wird, dass die Fraktionen angemessen, d. h. gemäss ihrer Stärke im Rat (Art. 43 Abs. 3 ParlG, umgesetzt mit dem "Verteilschlüssel für Kommissionen, Subkommissionen und Spezialkommissionen des Nationalrates") vertreten sind. Dies unter folgender Ausnahme: Jede Fraktion hat Anspruch auf mindestens einen Sitz im Büro-NR, analog der Regelung für die Gerichtskommission (Art. 40a Abs. 5 ParlG).</p>
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