Das Burnoutsyndrom als Berufskrankheit anerkennen

ShortId
18.416
Id
20180416
Updated
10.04.2024 17:28
Language
de
Title
Das Burnoutsyndrom als Berufskrankheit anerkennen
AdditionalIndexing
2841;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Arbeitswelt hat in den letzten Jahrzehnten erhebliche Veränderungen erfahren, und ihr stehen noch weitere bevor. Der Wandel der Produktionsmethoden geht zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die generell die Folgen am stärksten zu spüren bekommen. Aufgrund dieser Umbrüche nehmen psychische Belastungen im Beruf zu (Stress, Mobbing, sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz, Burnout ...). Daher müssen wir unsere Herangehensweise an Berufsrisiken überdenken. In den letzten Jahren haben verschiedene Studien des Seco, des BFS und von Gesundheitsförderung Schweiz belegt, dass insbesondere der von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern empfundene Stress ansteigt, und aufgezeigt, welche Auswirkungen dieser auf die Gesundheit hat. Auch eine Zunahme und Verschlimmerung der Burnoutfälle ist seit einigen Jahren zu verzeichnen, was soziale Tragödien sowie enorme volkswirtschaftliche Kosten verursacht. Vom Burnoutsyndrom sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Berufszweigen betroffen, wobei das Risiko in den Berufen des Dienstleistungssektors am höchsten ist.</p><p>Die Krankenversicherung betrachtet Burnout nur unter dem Gesichtspunkt der Depression, was nicht der Realität dieses Erschöpfungssyndroms entspricht und die Zahl der Fälle, bei denen die Versicherung die Kosten übernimmt, reduziert. Mit der Anerkennung von Burnout als Berufskrankheit könnte man dieses immer häufiger auftretende Krankheitsbild besser berücksichtigen. So könnte man Betroffene besser behandeln, den Wiedereinstieg in den Beruf dank der gesellschaftlichen Anerkennung dieser Krankheit erleichtern und die Vorbeugung intensivieren.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Burnoutsyndrom ist als Berufskrankheit im Sinne des UVG und der dazugehörigen Verordnungen anzuerkennen und in die entsprechenden Erlasse aufzunehmen.</p>
  • Das Burnoutsyndrom als Berufskrankheit anerkennen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Arbeitswelt hat in den letzten Jahrzehnten erhebliche Veränderungen erfahren, und ihr stehen noch weitere bevor. Der Wandel der Produktionsmethoden geht zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die generell die Folgen am stärksten zu spüren bekommen. Aufgrund dieser Umbrüche nehmen psychische Belastungen im Beruf zu (Stress, Mobbing, sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz, Burnout ...). Daher müssen wir unsere Herangehensweise an Berufsrisiken überdenken. In den letzten Jahren haben verschiedene Studien des Seco, des BFS und von Gesundheitsförderung Schweiz belegt, dass insbesondere der von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern empfundene Stress ansteigt, und aufgezeigt, welche Auswirkungen dieser auf die Gesundheit hat. Auch eine Zunahme und Verschlimmerung der Burnoutfälle ist seit einigen Jahren zu verzeichnen, was soziale Tragödien sowie enorme volkswirtschaftliche Kosten verursacht. Vom Burnoutsyndrom sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Berufszweigen betroffen, wobei das Risiko in den Berufen des Dienstleistungssektors am höchsten ist.</p><p>Die Krankenversicherung betrachtet Burnout nur unter dem Gesichtspunkt der Depression, was nicht der Realität dieses Erschöpfungssyndroms entspricht und die Zahl der Fälle, bei denen die Versicherung die Kosten übernimmt, reduziert. Mit der Anerkennung von Burnout als Berufskrankheit könnte man dieses immer häufiger auftretende Krankheitsbild besser berücksichtigen. So könnte man Betroffene besser behandeln, den Wiedereinstieg in den Beruf dank der gesellschaftlichen Anerkennung dieser Krankheit erleichtern und die Vorbeugung intensivieren.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Burnoutsyndrom ist als Berufskrankheit im Sinne des UVG und der dazugehörigen Verordnungen anzuerkennen und in die entsprechenden Erlasse aufzunehmen.</p>
    • Das Burnoutsyndrom als Berufskrankheit anerkennen

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