Für eine transparentere Offenlegung der Interessenbindungen von Parlamentsmitgliedern

ShortId
18.476
Id
20180476
Updated
10.04.2024 19:24
Language
de
Title
Für eine transparentere Offenlegung der Interessenbindungen von Parlamentsmitgliedern
AdditionalIndexing
421;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit mehr als zehn Jahren fordern Parlamentsmitglieder mehr Transparenz in Bezug auf die Interessenbindungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Mehrere Vorstösse haben die Forderung gestellt, zwischen entgeltlichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten zu unterscheiden. Im Moment gibt es bei den Interessenbindungen der Parlamentsmitglieder keine derartige Unterscheidung. Es ist also nicht das erste Mal, dass wir uns die Frage nach der Vergütung und den Interessenbindungen der Parlamentsmitglieder stellen. Es scheint immer offensichtlicher zu werden, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Schweizer Bevölkerung diese Transparenz schuldig sind.</p><p>Es ist an der Zeit, die Situation der Parlamentarierinnen und Parlamentarier offenzulegen, damit in einem ruhigen und transparenten Umfeld diskutiert werden kann.</p><p>Diese parlamentarische Initiative zielt folglich darauf ab, die Demokratie vor den Lobbys zu schützen. Durch diese Transparenz kann in der Schweiz aber auch ein klarerer Rahmen geschaffen werden, der es den Parlamentarierinnen und Parlamentariern ermöglicht, ihrer Arbeit in Ruhe nachzugehen, ohne unter einem Generalverdacht zu stehen.</p><p>Es geht hier um die Glaubwürdigkeit unserer Institutionen.</p><p>Die Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz im Europarat wenden diesen Offenlegungsstandard bereits an.</p>
  • <p>Dem Beispiel der Pflichten zur Offenlegung von Interessenbindungen des Europarates folgend, muss Artikel 11 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes so geändert werden, dass im Register der Interessenbindungen der Parlamentsmitglieder folgende Angaben offengelegt werden: berufliche und politische Tätigkeiten, Tätigkeiten und Mandate in Führungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsgremien, Beiräten oder als Aktionäre in privaten oder öffentlichen Körperschaften, seien sie nun kommerziell oder nicht (NGO, Vereine oder andere), sowie jegliche Geldbeträge, die das jeweilige Parlamentsmitglied im Rahmen dieser Tätigkeiten erhalten hat. </p><p>Ebenfalls müssen die Tätigkeiten in parlamentarischen Gruppen und Freundschaftsgruppen, die Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes in Experten-, Beratungs-, Lobby- oder Referententätigkeit sowie die in diesem Rahmen erhaltenen Vergütungen offengelegt werden.</p><p>Finanzielle Unterstützungen und Geschenke (ab einem zu bestimmenden Wert), die personell, materiell oder als Spenden erfolgt sind, Auslandsreisen und Ausflüge, die nicht selbst bezahlt wurden, sowie die entsprechenden Ausgaben müssen ebenfalls offengelegt werden.</p><p>Schliesslich müssen alle weiteren relevanten Interessen, die nicht in die genannten Kategorien fallen und die Ausübung der parlamentarischen Tätigkeiten beeinflussen könnten, sowie die in diesem Rahmen erhaltenen Vergütungen offengelegt werden.</p>
  • Für eine transparentere Offenlegung der Interessenbindungen von Parlamentsmitgliedern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit mehr als zehn Jahren fordern Parlamentsmitglieder mehr Transparenz in Bezug auf die Interessenbindungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Mehrere Vorstösse haben die Forderung gestellt, zwischen entgeltlichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten zu unterscheiden. Im Moment gibt es bei den Interessenbindungen der Parlamentsmitglieder keine derartige Unterscheidung. Es ist also nicht das erste Mal, dass wir uns die Frage nach der Vergütung und den Interessenbindungen der Parlamentsmitglieder stellen. Es scheint immer offensichtlicher zu werden, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Schweizer Bevölkerung diese Transparenz schuldig sind.</p><p>Es ist an der Zeit, die Situation der Parlamentarierinnen und Parlamentarier offenzulegen, damit in einem ruhigen und transparenten Umfeld diskutiert werden kann.</p><p>Diese parlamentarische Initiative zielt folglich darauf ab, die Demokratie vor den Lobbys zu schützen. Durch diese Transparenz kann in der Schweiz aber auch ein klarerer Rahmen geschaffen werden, der es den Parlamentarierinnen und Parlamentariern ermöglicht, ihrer Arbeit in Ruhe nachzugehen, ohne unter einem Generalverdacht zu stehen.</p><p>Es geht hier um die Glaubwürdigkeit unserer Institutionen.</p><p>Die Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz im Europarat wenden diesen Offenlegungsstandard bereits an.</p>
    • <p>Dem Beispiel der Pflichten zur Offenlegung von Interessenbindungen des Europarates folgend, muss Artikel 11 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes so geändert werden, dass im Register der Interessenbindungen der Parlamentsmitglieder folgende Angaben offengelegt werden: berufliche und politische Tätigkeiten, Tätigkeiten und Mandate in Führungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsgremien, Beiräten oder als Aktionäre in privaten oder öffentlichen Körperschaften, seien sie nun kommerziell oder nicht (NGO, Vereine oder andere), sowie jegliche Geldbeträge, die das jeweilige Parlamentsmitglied im Rahmen dieser Tätigkeiten erhalten hat. </p><p>Ebenfalls müssen die Tätigkeiten in parlamentarischen Gruppen und Freundschaftsgruppen, die Mitwirkung in Kommissionen und anderen Organen des Bundes in Experten-, Beratungs-, Lobby- oder Referententätigkeit sowie die in diesem Rahmen erhaltenen Vergütungen offengelegt werden.</p><p>Finanzielle Unterstützungen und Geschenke (ab einem zu bestimmenden Wert), die personell, materiell oder als Spenden erfolgt sind, Auslandsreisen und Ausflüge, die nicht selbst bezahlt wurden, sowie die entsprechenden Ausgaben müssen ebenfalls offengelegt werden.</p><p>Schliesslich müssen alle weiteren relevanten Interessen, die nicht in die genannten Kategorien fallen und die Ausübung der parlamentarischen Tätigkeiten beeinflussen könnten, sowie die in diesem Rahmen erhaltenen Vergütungen offengelegt werden.</p>
    • Für eine transparentere Offenlegung der Interessenbindungen von Parlamentsmitgliedern

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