Transparenz auch bei Lobbyreisen

ShortId
18.492
Id
20180492
Updated
10.04.2024 19:24
Language
de
Title
Transparenz auch bei Lobbyreisen
AdditionalIndexing
421;15;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auslandsreisen der Parlamentsmitglieder, die in direktem Zusammenhang mit ihrem Mandat stehen, sollen in einem öffentlichen Register transparent gemacht werden. Dies analog zur jüngst beschlossenen Veröffentlichung der amtlichen Reisen. Die Ungleichbehandlung von amtlichen Reisen und Reisen auf Einladung von Behörden und Lobbyorganisationen ist unlogisch, inkonsequent und für die Bürgerinnen und Bürger unverständlich. Es gibt keinen Grund, diese zwei Arten von Reisen unterschiedlich zu behandeln. Denn für die Bürgerinnen und Bürger ist es nicht nur wichtig zu wissen, wer Reisen auf Kosten der Bundesversammlung unternimmt; für die Meinungsbildung und das Vertrauen in die Politik ist es ebenso wichtig zu wissen, wer welche Reisen auf Einladung welcher Interessengruppe oder Behörde macht. Wenn aufgezeigt werden kann, wer wie vernetzt ist, werden auch allfällige Abhängigkeiten sichtbar.</p>
  • <p>Die Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 9a</p><p>Die Parlamentsdienste führen ein öffentliches Register über die Reisen von Ratsmitgliedern im Ausland, die sie: </p><p>a. gestützt auf diese Verordnung zulasten der Rechnung der Bundesversammlung unternehmen; </p><p>b. auf Einladung schweizerischer, ausländischer oder internationaler Behörden und Interessengruppen annehmen.</p>
  • Transparenz auch bei Lobbyreisen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20184349
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auslandsreisen der Parlamentsmitglieder, die in direktem Zusammenhang mit ihrem Mandat stehen, sollen in einem öffentlichen Register transparent gemacht werden. Dies analog zur jüngst beschlossenen Veröffentlichung der amtlichen Reisen. Die Ungleichbehandlung von amtlichen Reisen und Reisen auf Einladung von Behörden und Lobbyorganisationen ist unlogisch, inkonsequent und für die Bürgerinnen und Bürger unverständlich. Es gibt keinen Grund, diese zwei Arten von Reisen unterschiedlich zu behandeln. Denn für die Bürgerinnen und Bürger ist es nicht nur wichtig zu wissen, wer Reisen auf Kosten der Bundesversammlung unternimmt; für die Meinungsbildung und das Vertrauen in die Politik ist es ebenso wichtig zu wissen, wer welche Reisen auf Einladung welcher Interessengruppe oder Behörde macht. Wenn aufgezeigt werden kann, wer wie vernetzt ist, werden auch allfällige Abhängigkeiten sichtbar.</p>
    • <p>Die Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 9a</p><p>Die Parlamentsdienste führen ein öffentliches Register über die Reisen von Ratsmitgliedern im Ausland, die sie: </p><p>a. gestützt auf diese Verordnung zulasten der Rechnung der Bundesversammlung unternehmen; </p><p>b. auf Einladung schweizerischer, ausländischer oder internationaler Behörden und Interessengruppen annehmen.</p>
    • Transparenz auch bei Lobbyreisen

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