Unterstützung von Jugendorganisationen durch den Bund bei der Suche nach Zeltlagerplätzen mittels Einladung der Interessierten an einen runden Tisch

ShortId
18.1011
Id
20181011
Updated
28.07.2023 03:52
Language
de
Title
Unterstützung von Jugendorganisationen durch den Bund bei der Suche nach Zeltlagerplätzen mittels Einladung der Interessierten an einen runden Tisch
AdditionalIndexing
04;28;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den Stellungnahmen zu den Interpellationen 14.3605 und 15.3244 sowie zur Motion 15.4016 hat der Bundesrat seine Haltung zum Thema "Zeltlagerplätze für Jugendorganisationen" ausführlich dargelegt. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass das VBS Armeegelände ausserhalb der militärischen Belegung grundsätzlich als Lagerplätze zur Verfügung stellt, sofern die raumplanerischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Zudem wurde festgehalten, dass die Spielräume, welche das Raumplanungsgesetz und das bäuerliche Bodenrecht bieten, gross genug sind, um den Anliegen der Jugendorganisationen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Zeltlagerplätzen gerecht zu werden. Schliesslich wurde darauf hingewiesen, dass der Bund aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen keine Möglichkeit hat, steuernd einzugreifen und Auflagen an die Kantone und Gemeinden hinsichtlich der Bereitstellung von Zeltlagerplätzen zu machen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung von Zeltlagern im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit bewusst. Entsprechend anerkennt er auch das Anliegen und die Stossrichtung des Fragestellers. Aufgrund fehlender Bundeszuständigkeiten für die Umsetzung konkreter Massnahmen erachtet er es jedoch als nicht zielführend, dass ein Bundesamt die Federführung für einen runden Tisch übernimmt. Aus Sicht des Bundesrates liegt die Kompetenz zur Übernahme der geforderten Koordinationsaufgaben bei den Kantonen und Gemeinden. Sachverständige des Bundes sind bei Bedarf bereit, am runden Tisch teilzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es ist auch dem Bundesrat bekannt, dass es für Jugendorganisationen nicht immer einfach ist, Zeltlagerplätze zu finden. Mehrere parlamentarische Vorstösse, welche bessere Rahmenbedingungen für Pfadfinder, Jungwacht, Blauring, CVJM, Turnvereine und andere Jugendorganisationen für das Finden von Zeltlagerplätzen forderten, blieben ohne konkrete Ergebnisse. Der nicht einfachen Situation des Bundes kann ein gewisses Verständnis entgegengebracht werden; wenn der Bund nicht Grundeigentümer ist, kann nicht obrigkeitlich über ein Areal verfügt werden, und allenfalls müssen bestehende Nutzungsbedingungen bei eigenen Arealen berücksichtigt werden. </p><p>Was aber vom Bund unternommen werden könnte, wäre eine koordinierende Aufgabe zwischen den verschiedenen Interessengruppierungen. In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an, ob Bereitschaft besteht, alle Interessierten wie Schweizerische Pfadistiftung, Jungwacht, Blauring, CVJM, Schweizerischer Turnverband, Jugendmusikverband und andere an der Durchführung von Zeltlagern interessierte Organisationen an einem runden Tisch mit Vertretern des Schweizer Bauernverbands, des VBS, des Bundesamtes für Sport, des Schweizerischen Gemeindeverbands und anderer Institutionen, die einen Beitrag bei der Suche nach Zeltlagerplätzen leisten könnten, zusammenkommen zu lassen. Federführend könnte das Bundesamt für Sport sein. In einem Gespräch mit allen Partnern, die nötig sind, um auch in Zukunft die Durchführung von Zeltlagern zu ermöglichen, könnten sicher Lösungen gefunden werden, ohne dass Gesetze geändert werden müssen.</p>
  • Unterstützung von Jugendorganisationen durch den Bund bei der Suche nach Zeltlagerplätzen mittels Einladung der Interessierten an einen runden Tisch
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den Stellungnahmen zu den Interpellationen 14.3605 und 15.3244 sowie zur Motion 15.4016 hat der Bundesrat seine Haltung zum Thema "Zeltlagerplätze für Jugendorganisationen" ausführlich dargelegt. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass das VBS Armeegelände ausserhalb der militärischen Belegung grundsätzlich als Lagerplätze zur Verfügung stellt, sofern die raumplanerischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Zudem wurde festgehalten, dass die Spielräume, welche das Raumplanungsgesetz und das bäuerliche Bodenrecht bieten, gross genug sind, um den Anliegen der Jugendorganisationen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Zeltlagerplätzen gerecht zu werden. Schliesslich wurde darauf hingewiesen, dass der Bund aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen keine Möglichkeit hat, steuernd einzugreifen und Auflagen an die Kantone und Gemeinden hinsichtlich der Bereitstellung von Zeltlagerplätzen zu machen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung von Zeltlagern im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit bewusst. Entsprechend anerkennt er auch das Anliegen und die Stossrichtung des Fragestellers. Aufgrund fehlender Bundeszuständigkeiten für die Umsetzung konkreter Massnahmen erachtet er es jedoch als nicht zielführend, dass ein Bundesamt die Federführung für einen runden Tisch übernimmt. Aus Sicht des Bundesrates liegt die Kompetenz zur Übernahme der geforderten Koordinationsaufgaben bei den Kantonen und Gemeinden. Sachverständige des Bundes sind bei Bedarf bereit, am runden Tisch teilzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es ist auch dem Bundesrat bekannt, dass es für Jugendorganisationen nicht immer einfach ist, Zeltlagerplätze zu finden. Mehrere parlamentarische Vorstösse, welche bessere Rahmenbedingungen für Pfadfinder, Jungwacht, Blauring, CVJM, Turnvereine und andere Jugendorganisationen für das Finden von Zeltlagerplätzen forderten, blieben ohne konkrete Ergebnisse. Der nicht einfachen Situation des Bundes kann ein gewisses Verständnis entgegengebracht werden; wenn der Bund nicht Grundeigentümer ist, kann nicht obrigkeitlich über ein Areal verfügt werden, und allenfalls müssen bestehende Nutzungsbedingungen bei eigenen Arealen berücksichtigt werden. </p><p>Was aber vom Bund unternommen werden könnte, wäre eine koordinierende Aufgabe zwischen den verschiedenen Interessengruppierungen. In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an, ob Bereitschaft besteht, alle Interessierten wie Schweizerische Pfadistiftung, Jungwacht, Blauring, CVJM, Schweizerischer Turnverband, Jugendmusikverband und andere an der Durchführung von Zeltlagern interessierte Organisationen an einem runden Tisch mit Vertretern des Schweizer Bauernverbands, des VBS, des Bundesamtes für Sport, des Schweizerischen Gemeindeverbands und anderer Institutionen, die einen Beitrag bei der Suche nach Zeltlagerplätzen leisten könnten, zusammenkommen zu lassen. Federführend könnte das Bundesamt für Sport sein. In einem Gespräch mit allen Partnern, die nötig sind, um auch in Zukunft die Durchführung von Zeltlagern zu ermöglichen, könnten sicher Lösungen gefunden werden, ohne dass Gesetze geändert werden müssen.</p>
    • Unterstützung von Jugendorganisationen durch den Bund bei der Suche nach Zeltlagerplätzen mittels Einladung der Interessierten an einen runden Tisch

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