Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten mafiöser krimineller Organisationen in der Schweiz. Detaillierte Zahlen

ShortId
18.1017
Id
20181017
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten mafiöser krimineller Organisationen in der Schweiz. Detaillierte Zahlen
AdditionalIndexing
1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bundesanwaltschaft (BA) beschlagnahmt Vermögenswerte deliktischen Ursprungs konsequent und zieht diese bei gegebenen Voraussetzungen ein bzw. beantragt deren Einziehung dem Gericht. Beschlagnahme und Einziehung solcher Vermögenswerte geniessen die angemessen hohe Priorität. Wie im Tätigkeitsbericht der BA des Jahres 2016 festgehalten, hob auch die Gafi (Groupe d'action financière) im Zusammenhang mit den Bestrebungen der Schweiz zur Bekämpfung der Geldwäscherei hervor, dass die Schweizer Behörden die Beschlagnahme umfassend nutzen und der Einziehung auch dann Priorität zukommt, wenn keine Verurteilung erfolgt (Tätigkeitsbericht BA 2016, S. 4). Diese Angaben beziehen sich nicht zuletzt auf das Vorgehen und die Praxis der BA. Die Verfolgung krimineller Organisationen nach Artikel 260ter des Strafgesetzbuches (StGB) und von Verbrechen, die von solchen ausgehen, ist Bestandteil der obligatorischen Zuständigkeit der BA gemäss Artikel 24 Absatz 1 der Strafprozessordnung (wenn die Straftaten zu einem wesentlichen Teil im Ausland begangen worden sind oder in mehreren Kantonen, ohne dass ein eindeutiger Schwerpunkt in einem Kanton besteht) und gehört zu ihren Kernaufgaben. Die BA führt auch diesen Auftrag des Gesetzgebers konsequent aus.</p><p>Die BA veröffentlicht die wesentlichen Angaben zu Einziehungen in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht zuhanden ihrer Aufsichtsbehörde (AB-BA). Hingegen führt die BA keine Statistiken gemäss den in der Anfrage bezeichneten Parametern, die auf die vom Fragesteller gewünschten, sehr spezifischen Angaben ausgerichtet wären.</p><p>Derartige Statistiken würden im Übrigen keine Aussagen über die Effizienz der Strafverfolgungsbehörden des Bundes im Deliktsbereich der kriminellen Organisationen bzw. spezifisch von kriminellen Organisationen italienischer Provenienz zulassen. Einerseits lässt sich die Effizienz einer Strafverfolgungsbehörde nicht anhand der Summen von ihr beschlagnahmter oder eingezogener Vermögenswerte beurteilen. Andererseits könnten solche Statistiken - selbst wenn vorhanden - auch nicht in Relation gesetzt werden zur Summe aller inkriminierten Vermögenswerte einer oder mehrerer krimineller Organisationen, um eine insinuierte Erfolgsquote zu bestimmen, weil solche Gesamtsummen nicht bekannt und diesbezügliche Schätzungen stets spekulativ sind. Umgekehrt lässt sich eine solche Gesamtsumme bzw. das "kriminelle Kapital" auch nicht einfach aus Statistiken über Beschlagnahmungen und Einziehungen extrapolieren, weil die Aufklärungsquote gerade im klandestinen Bereich der organisierten Kriminalität nicht verlässlich bestimmbar ist. Hinzu kommt, dass das gemäss Anfrage gewünschte Zahlenwerk ohnehin unvollständig wäre und keine Gesamtbeurteilung erlauben würde, weil es die gleichermassen bedeutende Arbeit der im Deliktsbereich von Artikel 260ter StGB ebenfalls tätigen Strafverfolgungsbehörden der Kantone ausblenden würde.</p>
  • <p>Am 22. Februar 2017 hat Bundesanwalt Michael Lauber in Lugano an einer öffentlichen Veranstaltung über die organisierte Kriminalität in der Schweiz dem Publikum und den Medien eröffnet, dass die Bundesanwaltschaft (BA) Vermögenswerte im Wert von rund 6 Milliarden Franken beschlagnahmt hat und dass ein Teil dieser Vermögenswerte von kriminellen Organisationen aus Italien stammt. Dieser Gesamtbetrag (Stand Juni 2016) wurde kürzlich von der Eidgenössischen Finanzkontrolle in ihrem Bericht "Verwaltung der beschlagnahmten Güter - Querschnittsprüfung: Bundesanwaltschaft, Bundesstrafgericht, Bundesamt für Justiz, Eidgenössische Steuerverwaltung, Eidgenössische Zollverwaltung" vom 8. Januar 2018 bestätigt. Zu dieser tatsächlich beeindruckenden Zahl braucht es Präzisierungen. Einerseits kann diese Summe dabei helfen abzuschätzen, in welchem Ausmass das kriminelle Kapital, das in der Verfügungsgewalt grenzüberschreitend tätiger Organisationen ist, im Umlauf ist, nicht zuletzt zu Geldwäschereizwecken. Andererseits lässt sich daran auch beurteilen, wie effizient die Strafverfolgungsbehörden des Bundes bei der Bekämpfung dieses Phänomens sind, dies auch mit Blick auf die vielen internen Reorganisationen. Gemäss den Fachleuten ist es nämlich so, dass die Bekämpfung auf finanzieller Ebene, auch durch die definitive Einziehung von Vermögenswerten, eine der "wirksamsten Waffen" in diesem Kampf ist. Folgende Klärungen sind daher nötig:</p><p>1. Auf welchen Gesamtbetrag (in Franken) beliefen sich im Juni 2016 die von der BA beschlagnahmten Vermögenswerte, die über natürliche oder juristische Personen kriminellen Organisationen aus Italien zugeordnet werden können?</p><p>2. Welcher Anteil an diesem Gesamtbetrag geht auf inländische Ermittlungen zurück und welcher Anteil auf Verfahren aufgrund von Rechtshilfeersuchen in Strafsachen der italienischen Justizbehörden?</p><p>3. Wie haben sich diese beiden Anteile im Zeitraum von 2002 bis 2017 entwickelt, aufgeschlüsselt nach Jahren?</p><p>4. Wie hoch sind die Gesamtbeträge der entsprechenden Vermögenswerte, die im Rahmen inländischer Ermittlungen eingezogen wurden, im Zeitraum von 2002 bis 2017, aufgeschlüsselt nach Jahren (massgeblich ist jeweils das Datum des ursprünglichen Entscheids)?</p><p>5. Wie viele Beschlagnahmen wurden an den vier Standorten der BA im Rahmen inländischer Ermittlungen angeordnet, und welches waren die entsprechenden Gesamtbeträge, einerseits im Zeitraum von 2004 bis 2015 und andererseits in den beiden Jahren 2016 und 2017, aufgeschlüsselt nach Standorten und Jahren? Wie viele Einziehungen und mit welchen Gesamtbeträgen? Wie viele gestützt auf Artikel 72 des Strafgesetzbuchs und mit welchen Gesamtbeträgen (massgeblich ist jeweils das Datum des ursprünglichen Entscheids)?</p>
  • Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten mafiöser krimineller Organisationen in der Schweiz. Detaillierte Zahlen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bundesanwaltschaft (BA) beschlagnahmt Vermögenswerte deliktischen Ursprungs konsequent und zieht diese bei gegebenen Voraussetzungen ein bzw. beantragt deren Einziehung dem Gericht. Beschlagnahme und Einziehung solcher Vermögenswerte geniessen die angemessen hohe Priorität. Wie im Tätigkeitsbericht der BA des Jahres 2016 festgehalten, hob auch die Gafi (Groupe d'action financière) im Zusammenhang mit den Bestrebungen der Schweiz zur Bekämpfung der Geldwäscherei hervor, dass die Schweizer Behörden die Beschlagnahme umfassend nutzen und der Einziehung auch dann Priorität zukommt, wenn keine Verurteilung erfolgt (Tätigkeitsbericht BA 2016, S. 4). Diese Angaben beziehen sich nicht zuletzt auf das Vorgehen und die Praxis der BA. Die Verfolgung krimineller Organisationen nach Artikel 260ter des Strafgesetzbuches (StGB) und von Verbrechen, die von solchen ausgehen, ist Bestandteil der obligatorischen Zuständigkeit der BA gemäss Artikel 24 Absatz 1 der Strafprozessordnung (wenn die Straftaten zu einem wesentlichen Teil im Ausland begangen worden sind oder in mehreren Kantonen, ohne dass ein eindeutiger Schwerpunkt in einem Kanton besteht) und gehört zu ihren Kernaufgaben. Die BA führt auch diesen Auftrag des Gesetzgebers konsequent aus.</p><p>Die BA veröffentlicht die wesentlichen Angaben zu Einziehungen in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht zuhanden ihrer Aufsichtsbehörde (AB-BA). Hingegen führt die BA keine Statistiken gemäss den in der Anfrage bezeichneten Parametern, die auf die vom Fragesteller gewünschten, sehr spezifischen Angaben ausgerichtet wären.</p><p>Derartige Statistiken würden im Übrigen keine Aussagen über die Effizienz der Strafverfolgungsbehörden des Bundes im Deliktsbereich der kriminellen Organisationen bzw. spezifisch von kriminellen Organisationen italienischer Provenienz zulassen. Einerseits lässt sich die Effizienz einer Strafverfolgungsbehörde nicht anhand der Summen von ihr beschlagnahmter oder eingezogener Vermögenswerte beurteilen. Andererseits könnten solche Statistiken - selbst wenn vorhanden - auch nicht in Relation gesetzt werden zur Summe aller inkriminierten Vermögenswerte einer oder mehrerer krimineller Organisationen, um eine insinuierte Erfolgsquote zu bestimmen, weil solche Gesamtsummen nicht bekannt und diesbezügliche Schätzungen stets spekulativ sind. Umgekehrt lässt sich eine solche Gesamtsumme bzw. das "kriminelle Kapital" auch nicht einfach aus Statistiken über Beschlagnahmungen und Einziehungen extrapolieren, weil die Aufklärungsquote gerade im klandestinen Bereich der organisierten Kriminalität nicht verlässlich bestimmbar ist. Hinzu kommt, dass das gemäss Anfrage gewünschte Zahlenwerk ohnehin unvollständig wäre und keine Gesamtbeurteilung erlauben würde, weil es die gleichermassen bedeutende Arbeit der im Deliktsbereich von Artikel 260ter StGB ebenfalls tätigen Strafverfolgungsbehörden der Kantone ausblenden würde.</p>
    • <p>Am 22. Februar 2017 hat Bundesanwalt Michael Lauber in Lugano an einer öffentlichen Veranstaltung über die organisierte Kriminalität in der Schweiz dem Publikum und den Medien eröffnet, dass die Bundesanwaltschaft (BA) Vermögenswerte im Wert von rund 6 Milliarden Franken beschlagnahmt hat und dass ein Teil dieser Vermögenswerte von kriminellen Organisationen aus Italien stammt. Dieser Gesamtbetrag (Stand Juni 2016) wurde kürzlich von der Eidgenössischen Finanzkontrolle in ihrem Bericht "Verwaltung der beschlagnahmten Güter - Querschnittsprüfung: Bundesanwaltschaft, Bundesstrafgericht, Bundesamt für Justiz, Eidgenössische Steuerverwaltung, Eidgenössische Zollverwaltung" vom 8. Januar 2018 bestätigt. Zu dieser tatsächlich beeindruckenden Zahl braucht es Präzisierungen. Einerseits kann diese Summe dabei helfen abzuschätzen, in welchem Ausmass das kriminelle Kapital, das in der Verfügungsgewalt grenzüberschreitend tätiger Organisationen ist, im Umlauf ist, nicht zuletzt zu Geldwäschereizwecken. Andererseits lässt sich daran auch beurteilen, wie effizient die Strafverfolgungsbehörden des Bundes bei der Bekämpfung dieses Phänomens sind, dies auch mit Blick auf die vielen internen Reorganisationen. Gemäss den Fachleuten ist es nämlich so, dass die Bekämpfung auf finanzieller Ebene, auch durch die definitive Einziehung von Vermögenswerten, eine der "wirksamsten Waffen" in diesem Kampf ist. Folgende Klärungen sind daher nötig:</p><p>1. Auf welchen Gesamtbetrag (in Franken) beliefen sich im Juni 2016 die von der BA beschlagnahmten Vermögenswerte, die über natürliche oder juristische Personen kriminellen Organisationen aus Italien zugeordnet werden können?</p><p>2. Welcher Anteil an diesem Gesamtbetrag geht auf inländische Ermittlungen zurück und welcher Anteil auf Verfahren aufgrund von Rechtshilfeersuchen in Strafsachen der italienischen Justizbehörden?</p><p>3. Wie haben sich diese beiden Anteile im Zeitraum von 2002 bis 2017 entwickelt, aufgeschlüsselt nach Jahren?</p><p>4. Wie hoch sind die Gesamtbeträge der entsprechenden Vermögenswerte, die im Rahmen inländischer Ermittlungen eingezogen wurden, im Zeitraum von 2002 bis 2017, aufgeschlüsselt nach Jahren (massgeblich ist jeweils das Datum des ursprünglichen Entscheids)?</p><p>5. Wie viele Beschlagnahmen wurden an den vier Standorten der BA im Rahmen inländischer Ermittlungen angeordnet, und welches waren die entsprechenden Gesamtbeträge, einerseits im Zeitraum von 2004 bis 2015 und andererseits in den beiden Jahren 2016 und 2017, aufgeschlüsselt nach Standorten und Jahren? Wie viele Einziehungen und mit welchen Gesamtbeträgen? Wie viele gestützt auf Artikel 72 des Strafgesetzbuchs und mit welchen Gesamtbeträgen (massgeblich ist jeweils das Datum des ursprünglichen Entscheids)?</p>
    • Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten mafiöser krimineller Organisationen in der Schweiz. Detaillierte Zahlen

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