Gesundes Licht. Welche Alternativen bleiben, wenn nun auch noch die Halogenleuchtmittel aus dem Verkehr gezogen werden?

ShortId
18.1026
Id
20181026
Updated
28.07.2023 03:27
Language
de
Title
Gesundes Licht. Welche Alternativen bleiben, wenn nun auch noch die Halogenleuchtmittel aus dem Verkehr gezogen werden?
AdditionalIndexing
66;2841;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2./5. Das Parlament hat den Bundesrat 2011 beauftragt, die Effizienzstandards für elektrische Geräte in der Energieverordnung (heute EnEV) anzupassen (Motion Noser 11.3376, "Effizienzstandards für elektrische Geräte. Eine Best-Geräte-Strategie für die Schweiz"). Die Schweiz sollte möglichst zeitgleich die Standards der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG der Europäischen Union (EU) ebenfalls umsetzen. Für Leuchtmittel und Leuchten wurde diese Vorgabe konsequent umgesetzt, es gelten heute dieselben Anforderungen an die Effizienz wie in der EU. Per 1. September 2018 werden die Effizienzanforderungen für rundstrahlende Leuchtmittel (ungerichtetes Licht) verschärft. Es handelt sich hier jedoch nicht um ein Verbot von Halogenglühlampen, sondern um verschärfte Anforderungen an deren Effizienz. Halogenlampen dürfen, sofern sie die geforderte Effizienzklasse B einhalten, weiterhin in Verkehr gebracht werden. Produkte, für die noch keine effizienten Ersatzprodukte vorhanden sind, z. B. Leuchtmittel mit den Fassungen R7s und G9, sind zudem von den verschärften Anforderungen ausgenommen. Mit Energiesparlampen und LED-Lampen stehen heute zudem Ersatzprodukte zur Verfügung, die den Anforderungen der Produktesicherheitsgesetzgebung genügen. Auch in Zukunft wird die Schweiz sich mit dem EU-Recht abstimmen.</p><p>3. Da es sich nicht um ein Verwendungsverbot handelt, werden Halogenleuchtmittel im Rahmen der normalen Lebensdauer ersetzt. Somit werden keine erhöhten Mengen an Elektroschrott erwartet.</p><p>4. Im Rahmen des Programms Energie Schweiz sind bereits Publikationen erschienen, welche die Anwenderinnen und Anwender bei der richtigen Auswahl von Beleuchtungslösungen unterstützen sollen, unter anderem die Broschüren "Effiziente Beleuchtung im Haushalt" und "Effiziente Beleuchtung im KMU". Zudem unterstützt der Bund zahlreiche Projekte im Beleuchtungsbereich wie z. B. die Websites toplicht.ch und led-know-how.ch. Das Bundesamt für Energie arbeitet zudem intensiv mit der Schweizerischen Lichtgesellschaft zusammen.</p><p>Für den Detailhandel werden kostenlose Verkaufspersonal-Schulungen angeboten, um Themen wie Effizienzvorschriften und Qualitätsmerkmale von Elektrogeräten einfach und verständlich zu vermitteln und den Wissenstransfer vom Fachhandel zu den Konsumentinnen und Konsumenten sicherzustellen.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates sind sowohl die Anbieterseite wie auch die Anwenderseite heute genügend über die Durchsetzung und die Auswirkungen von Effizienzanforderungen von Lampen und Leuchten informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen der Energiewende werden die klassischen Glühbirnen seit 2009 schrittweise durch neue Leuchtmittel ersetzt. Diese sind nicht unproblematisch, da sie entweder Quecksilber enthalten (das mit der Minamata-Konvention aus dem Verkehr gezogen werden soll) oder gesundheitliche Probleme auslösen können. Vor allem die heutige LED-Technologie ist umstritten. Ein Merkblatt des Bundesamtes für Gesundheit zeigt auf, wo die Risiken liegen (BAG 2016). Mit dem auf Herbst 2018 geplanten Verbot von Halogenleuchtmitteln akzentuieren sich die Probleme.</p><p>Die gesundheitlichen Risiken der LED-Technologie wurden in den eidgenössischen Räten bereits mehrfach diskutiert (z. B. Anfrage Recordon 15.1030 oder Interpellation Gilli 13.3339). Die Antworten des Bundesrates auf verschiedene Vorstösse machen allerdings eine gewisse Hilflosigkeit sichtbar. Noch 2012 wies der Bundesrat in der Antwort auf die Motion Estermann 12.3935 darauf hin, dass die herkömmlichen Glühbirnen in Zukunft nicht nur durch die umstrittene LED-Technologie, sondern auch durch Sparlampen und Halogenglühlampen ersetzt werden können. "Die Bevölkerung hat für die Beleuchtung im Haushalt die Wahl zwischen Leuchtstofflampen (in der Regel in der Ausführung als Sparlampen), Halogenglühlampen sowie den immer wichtiger und günstiger werdenden LED-Lampen. Halogenglühlampen, welche die Effizienzanforderungen erfüllen, werden in den Energieeffizienzklassen C und B angeboten."</p><p>Nun werden bereits auf Herbst 2018 auch diese Halogenglühlampen aus dem Verkehr gezogen. Es stellen sich deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Welche gesundheitsverträgliche Alternativen stehen der Bevölkerung nach der Ausrangierung von Glühbirnen und Halogenleuchtmitteln heute zur Verfügung?</p><p>2. Macht es aus Sicht des Bundesrates Sinn, gesundheitlich unbedenkliche Leuchtmittel aus dem Verkehr zu nehmen, bevor vergleichbare Alternativen ohne Gesundheitsrisiken entwickelt wurden? </p><p>3. Mit dem Verbot von Halogenleuchtmitteln werden viele Halogenlampen entsorgt werden müssen. Kann der Bundesrat abschätzen, wie viel Elektroschrott aufgrund dieses Technologieverbots in den nächsten Jahren anfallen wird? </p><p>4. Sind Bevölkerung und Wirtschaft (z. B. Immobilienverwaltungen) aus Sicht des Bundesrates heute genügend über die Durchsetzung und die Auswirkungen des Halogenlampenverbots informiert?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, bei den Halogenleuchtmitteln noch einmal über die Bücher zu gehen?</p>
  • Gesundes Licht. Welche Alternativen bleiben, wenn nun auch noch die Halogenleuchtmittel aus dem Verkehr gezogen werden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2./5. Das Parlament hat den Bundesrat 2011 beauftragt, die Effizienzstandards für elektrische Geräte in der Energieverordnung (heute EnEV) anzupassen (Motion Noser 11.3376, "Effizienzstandards für elektrische Geräte. Eine Best-Geräte-Strategie für die Schweiz"). Die Schweiz sollte möglichst zeitgleich die Standards der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG der Europäischen Union (EU) ebenfalls umsetzen. Für Leuchtmittel und Leuchten wurde diese Vorgabe konsequent umgesetzt, es gelten heute dieselben Anforderungen an die Effizienz wie in der EU. Per 1. September 2018 werden die Effizienzanforderungen für rundstrahlende Leuchtmittel (ungerichtetes Licht) verschärft. Es handelt sich hier jedoch nicht um ein Verbot von Halogenglühlampen, sondern um verschärfte Anforderungen an deren Effizienz. Halogenlampen dürfen, sofern sie die geforderte Effizienzklasse B einhalten, weiterhin in Verkehr gebracht werden. Produkte, für die noch keine effizienten Ersatzprodukte vorhanden sind, z. B. Leuchtmittel mit den Fassungen R7s und G9, sind zudem von den verschärften Anforderungen ausgenommen. Mit Energiesparlampen und LED-Lampen stehen heute zudem Ersatzprodukte zur Verfügung, die den Anforderungen der Produktesicherheitsgesetzgebung genügen. Auch in Zukunft wird die Schweiz sich mit dem EU-Recht abstimmen.</p><p>3. Da es sich nicht um ein Verwendungsverbot handelt, werden Halogenleuchtmittel im Rahmen der normalen Lebensdauer ersetzt. Somit werden keine erhöhten Mengen an Elektroschrott erwartet.</p><p>4. Im Rahmen des Programms Energie Schweiz sind bereits Publikationen erschienen, welche die Anwenderinnen und Anwender bei der richtigen Auswahl von Beleuchtungslösungen unterstützen sollen, unter anderem die Broschüren "Effiziente Beleuchtung im Haushalt" und "Effiziente Beleuchtung im KMU". Zudem unterstützt der Bund zahlreiche Projekte im Beleuchtungsbereich wie z. B. die Websites toplicht.ch und led-know-how.ch. Das Bundesamt für Energie arbeitet zudem intensiv mit der Schweizerischen Lichtgesellschaft zusammen.</p><p>Für den Detailhandel werden kostenlose Verkaufspersonal-Schulungen angeboten, um Themen wie Effizienzvorschriften und Qualitätsmerkmale von Elektrogeräten einfach und verständlich zu vermitteln und den Wissenstransfer vom Fachhandel zu den Konsumentinnen und Konsumenten sicherzustellen.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates sind sowohl die Anbieterseite wie auch die Anwenderseite heute genügend über die Durchsetzung und die Auswirkungen von Effizienzanforderungen von Lampen und Leuchten informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen der Energiewende werden die klassischen Glühbirnen seit 2009 schrittweise durch neue Leuchtmittel ersetzt. Diese sind nicht unproblematisch, da sie entweder Quecksilber enthalten (das mit der Minamata-Konvention aus dem Verkehr gezogen werden soll) oder gesundheitliche Probleme auslösen können. Vor allem die heutige LED-Technologie ist umstritten. Ein Merkblatt des Bundesamtes für Gesundheit zeigt auf, wo die Risiken liegen (BAG 2016). Mit dem auf Herbst 2018 geplanten Verbot von Halogenleuchtmitteln akzentuieren sich die Probleme.</p><p>Die gesundheitlichen Risiken der LED-Technologie wurden in den eidgenössischen Räten bereits mehrfach diskutiert (z. B. Anfrage Recordon 15.1030 oder Interpellation Gilli 13.3339). Die Antworten des Bundesrates auf verschiedene Vorstösse machen allerdings eine gewisse Hilflosigkeit sichtbar. Noch 2012 wies der Bundesrat in der Antwort auf die Motion Estermann 12.3935 darauf hin, dass die herkömmlichen Glühbirnen in Zukunft nicht nur durch die umstrittene LED-Technologie, sondern auch durch Sparlampen und Halogenglühlampen ersetzt werden können. "Die Bevölkerung hat für die Beleuchtung im Haushalt die Wahl zwischen Leuchtstofflampen (in der Regel in der Ausführung als Sparlampen), Halogenglühlampen sowie den immer wichtiger und günstiger werdenden LED-Lampen. Halogenglühlampen, welche die Effizienzanforderungen erfüllen, werden in den Energieeffizienzklassen C und B angeboten."</p><p>Nun werden bereits auf Herbst 2018 auch diese Halogenglühlampen aus dem Verkehr gezogen. Es stellen sich deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Welche gesundheitsverträgliche Alternativen stehen der Bevölkerung nach der Ausrangierung von Glühbirnen und Halogenleuchtmitteln heute zur Verfügung?</p><p>2. Macht es aus Sicht des Bundesrates Sinn, gesundheitlich unbedenkliche Leuchtmittel aus dem Verkehr zu nehmen, bevor vergleichbare Alternativen ohne Gesundheitsrisiken entwickelt wurden? </p><p>3. Mit dem Verbot von Halogenleuchtmitteln werden viele Halogenlampen entsorgt werden müssen. Kann der Bundesrat abschätzen, wie viel Elektroschrott aufgrund dieses Technologieverbots in den nächsten Jahren anfallen wird? </p><p>4. Sind Bevölkerung und Wirtschaft (z. B. Immobilienverwaltungen) aus Sicht des Bundesrates heute genügend über die Durchsetzung und die Auswirkungen des Halogenlampenverbots informiert?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, bei den Halogenleuchtmitteln noch einmal über die Bücher zu gehen?</p>
    • Gesundes Licht. Welche Alternativen bleiben, wenn nun auch noch die Halogenleuchtmittel aus dem Verkehr gezogen werden?

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