Gesundes Licht. Werden heute irreparable Augenschädigungen durch LED-Leuchtmittel in Kauf genommen?

ShortId
18.1027
Id
20181027
Updated
28.07.2023 03:27
Language
de
Title
Gesundes Licht. Werden heute irreparable Augenschädigungen durch LED-Leuchtmittel in Kauf genommen?
AdditionalIndexing
66;2841;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Blaulicht kann den Menschen und seine Gesundheit über zwei Wirkungsmechanismen beeinflussen:</p><p>a) Zu starkes Blaulicht gefährdet die Netzhaut. Die heutige Produktenorm für Leuchtmittel enthält deshalb Grenzwerte, um solche Gefährdungen zu eliminieren. Neuere verschärfte Empfehlungen der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection berücksichtigen speziell auch die Eigenschaften der Augen von Kindern, die sehr klare Augenlinsen haben und die durch zu starkes Blaulicht speziell gefährdet sind. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat bezüglich dieser Fragestellung beim Eidgenössischen Institut für Metrologie LED-Leuchtmittel ausmessen lassen. Die Messungen zeigen, dass mattierte LED-Leuchtmittel für Schraubfassungen unbedenklich sind. Bei anderen LED-Leuchtmitteln sind teilweise Optimierungsmassnahmen nötig. Die Auswirkungen langfristiger Blaulichtbelastungen können noch nicht beurteilt werden.</p><p>b) Andererseits kann Blaulicht auch die hormonellen Mechanismen des Menschen beeinflussen. Die entsprechenden Erkenntnisse, die beispielsweise die Kognition oder den Schlaf betreffen, haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Allerdings bestehen noch viele offene Fragen, sodass aktuell noch keine Norm hinsichtlich dieser sogenannten zirkadianen Wirkungen besteht.</p><p>Der Bundesrat begrüsst entsprechende Forschungsvorhaben und die laufenden Anstrengungen der Normengremien zu diesem Thema, das BAG verfolgt die internationale Forschung.</p><p>2./3. Die Hersteller von Leuchtmitteln respektive die Inverkehrbringer stehen gemäss Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26) in der Pflicht, in der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung sowie über die Warn- und Sicherheitshinweise über die richtige Verwendung, Installation, allfällige Gefährdungen und deren Vermeidung zu informieren.</p><p>Das BAG informiert die Bevölkerung zusätzlich mit Faktenblättern über den Stand des Wissens und Gesundheitsaspekte bei der Verwendung. Es sind keine entsprechenden Informationskampagnen geplant. Der Bundesrat begrüsst es, wenn Hersteller moderne Leuchtmittel auf den Markt bringen, welche die Kundschaft möglichst ohne Sicherheitsmassnahmen gefahrlos verwenden können.</p><p>4.<b></b>Die Hersteller sollen gefahrlose Leuchtmittel auf den Markt bringen, die Anwenderinnen und Anwender möglichst ohne Schutzeinrichtungen - Beschichtungen und Blaulichtfilter - verwenden können. Eine solche Norm für Schutzeinrichtungen würde diesem Grundsatz widerlaufen und hat für den Bundesrat deshalb keine Priorität.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen der Energiewende werden die klassischen Glühbirnen seit 2009 schrittweise durch neue Leuchtmittel ersetzt. Diese sind nicht unproblematisch, da sie entweder Quecksilber enthalten (das mit der Minamata-Konvention aus dem Verkehr gezogen werden soll) oder gesundheitliche Probleme auslösen können. Vor allem die heutige LED-Technologie ist umstritten. Ein Merkblatt des Bundesamtes für Gesundheit zeigt auf, wo die Risiken liegen (BAG 2016).</p><p>Neben zirkadianen Risiken (Beeinflussung der inneren Uhr) rücken heute immer stärker mögliche fotochemische Schädigungen der Sehzellen augrund des energiereichen blauen Lichtanteils in den Vordergrund. "Ein zu starker blauer Lichtanteil bzw. eine Blaulichtgefährdung stellt für die Allgemeinbevölkerung und insbesondere für Kinder und Personen mit operiertem grauem Star ein Risiko dar", stellt das BAG fest. Diese Risiken würden aber durch internationale Grenzwerte für Blaulichtanteile minimiert. Die europäische Lampennorm setzt den Grenzwert für die Blaulichtgefährdung in eine (risiko)freie Gruppe und drei verschiedene Risikogruppen um. Neuere Forschungen zeigen, dass die starke Zunahme von LED-Leuchtmitteln in Lampen und Geräten und die langfristige Wirkung von hohen Blaulichtanteilen bisher unterschätzt wurden. </p><p>Es stellen sich deshalb die folgenden Fragen:</p><p>1. Besteht bei der Blaulicht-Problematik von LED-Leuchtmitteln aus Sicht des Bundesrates Handlungsbedarf?</p><p>2. Geht der Bundesrat davon aus, dass die Bevölkerung heute genügend über mögliche gesundheitliche Gefahren der LED-Technologie und insbesondere die Blaulicht-Problematik informiert ist? Wie kann sichergestellt werden, dass zum Beispiel die empfohlenen Abstände von Tisch- oder Leseleuchten eingehalten werden? </p><p>3. Was unternimmt der Bundesrat, um Fachleute (Lichtplaner, Haustechnikerinnen usw.) sowie Konsumentinnen und Konsumenten aktiv über die möglichen Risiken von LED-Leuchtmitteln und insbesondere die Blaulicht-Problematik zu informieren? Sind Informationskampagnen oder ausführliche Auflagen für den Informationsgehalt von Verpackungen bzw. Packungsbeilagen/Beipackzetteln geplant?</p><p>4. Setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass augenfreundliche Auflagen wie zum Beispiel Orange-Beschichtung neu zur verbindlichen Norm erklärt werden?</p>
  • Gesundes Licht. Werden heute irreparable Augenschädigungen durch LED-Leuchtmittel in Kauf genommen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Blaulicht kann den Menschen und seine Gesundheit über zwei Wirkungsmechanismen beeinflussen:</p><p>a) Zu starkes Blaulicht gefährdet die Netzhaut. Die heutige Produktenorm für Leuchtmittel enthält deshalb Grenzwerte, um solche Gefährdungen zu eliminieren. Neuere verschärfte Empfehlungen der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection berücksichtigen speziell auch die Eigenschaften der Augen von Kindern, die sehr klare Augenlinsen haben und die durch zu starkes Blaulicht speziell gefährdet sind. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat bezüglich dieser Fragestellung beim Eidgenössischen Institut für Metrologie LED-Leuchtmittel ausmessen lassen. Die Messungen zeigen, dass mattierte LED-Leuchtmittel für Schraubfassungen unbedenklich sind. Bei anderen LED-Leuchtmitteln sind teilweise Optimierungsmassnahmen nötig. Die Auswirkungen langfristiger Blaulichtbelastungen können noch nicht beurteilt werden.</p><p>b) Andererseits kann Blaulicht auch die hormonellen Mechanismen des Menschen beeinflussen. Die entsprechenden Erkenntnisse, die beispielsweise die Kognition oder den Schlaf betreffen, haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Allerdings bestehen noch viele offene Fragen, sodass aktuell noch keine Norm hinsichtlich dieser sogenannten zirkadianen Wirkungen besteht.</p><p>Der Bundesrat begrüsst entsprechende Forschungsvorhaben und die laufenden Anstrengungen der Normengremien zu diesem Thema, das BAG verfolgt die internationale Forschung.</p><p>2./3. Die Hersteller von Leuchtmitteln respektive die Inverkehrbringer stehen gemäss Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26) in der Pflicht, in der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung sowie über die Warn- und Sicherheitshinweise über die richtige Verwendung, Installation, allfällige Gefährdungen und deren Vermeidung zu informieren.</p><p>Das BAG informiert die Bevölkerung zusätzlich mit Faktenblättern über den Stand des Wissens und Gesundheitsaspekte bei der Verwendung. Es sind keine entsprechenden Informationskampagnen geplant. Der Bundesrat begrüsst es, wenn Hersteller moderne Leuchtmittel auf den Markt bringen, welche die Kundschaft möglichst ohne Sicherheitsmassnahmen gefahrlos verwenden können.</p><p>4.<b></b>Die Hersteller sollen gefahrlose Leuchtmittel auf den Markt bringen, die Anwenderinnen und Anwender möglichst ohne Schutzeinrichtungen - Beschichtungen und Blaulichtfilter - verwenden können. Eine solche Norm für Schutzeinrichtungen würde diesem Grundsatz widerlaufen und hat für den Bundesrat deshalb keine Priorität.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen der Energiewende werden die klassischen Glühbirnen seit 2009 schrittweise durch neue Leuchtmittel ersetzt. Diese sind nicht unproblematisch, da sie entweder Quecksilber enthalten (das mit der Minamata-Konvention aus dem Verkehr gezogen werden soll) oder gesundheitliche Probleme auslösen können. Vor allem die heutige LED-Technologie ist umstritten. Ein Merkblatt des Bundesamtes für Gesundheit zeigt auf, wo die Risiken liegen (BAG 2016).</p><p>Neben zirkadianen Risiken (Beeinflussung der inneren Uhr) rücken heute immer stärker mögliche fotochemische Schädigungen der Sehzellen augrund des energiereichen blauen Lichtanteils in den Vordergrund. "Ein zu starker blauer Lichtanteil bzw. eine Blaulichtgefährdung stellt für die Allgemeinbevölkerung und insbesondere für Kinder und Personen mit operiertem grauem Star ein Risiko dar", stellt das BAG fest. Diese Risiken würden aber durch internationale Grenzwerte für Blaulichtanteile minimiert. Die europäische Lampennorm setzt den Grenzwert für die Blaulichtgefährdung in eine (risiko)freie Gruppe und drei verschiedene Risikogruppen um. Neuere Forschungen zeigen, dass die starke Zunahme von LED-Leuchtmitteln in Lampen und Geräten und die langfristige Wirkung von hohen Blaulichtanteilen bisher unterschätzt wurden. </p><p>Es stellen sich deshalb die folgenden Fragen:</p><p>1. Besteht bei der Blaulicht-Problematik von LED-Leuchtmitteln aus Sicht des Bundesrates Handlungsbedarf?</p><p>2. Geht der Bundesrat davon aus, dass die Bevölkerung heute genügend über mögliche gesundheitliche Gefahren der LED-Technologie und insbesondere die Blaulicht-Problematik informiert ist? Wie kann sichergestellt werden, dass zum Beispiel die empfohlenen Abstände von Tisch- oder Leseleuchten eingehalten werden? </p><p>3. Was unternimmt der Bundesrat, um Fachleute (Lichtplaner, Haustechnikerinnen usw.) sowie Konsumentinnen und Konsumenten aktiv über die möglichen Risiken von LED-Leuchtmitteln und insbesondere die Blaulicht-Problematik zu informieren? Sind Informationskampagnen oder ausführliche Auflagen für den Informationsgehalt von Verpackungen bzw. Packungsbeilagen/Beipackzetteln geplant?</p><p>4. Setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass augenfreundliche Auflagen wie zum Beispiel Orange-Beschichtung neu zur verbindlichen Norm erklärt werden?</p>
    • Gesundes Licht. Werden heute irreparable Augenschädigungen durch LED-Leuchtmittel in Kauf genommen?

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