Lösungen für Schweizer Unternehmen, die Gefahrgut transportieren und ab 2019 nicht mehr von der rollenden Landstrasse Lugano–Basel profitieren können

ShortId
18.1042
Id
20181042
Updated
28.07.2023 03:24
Language
de
Title
Lösungen für Schweizer Unternehmen, die Gefahrgut transportieren und ab 2019 nicht mehr von der rollenden Landstrasse Lugano–Basel profitieren können
AdditionalIndexing
48;52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund hat auf Grundlage von Artikel 8 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (SR 740.1) bis einschliesslich 2018 neben dem Angebot auf der Hauptverbindung der rollenden Landstrasse (Rola) zwischen Freiburg im Breisgau und Novara (via Lötschberg-Simplon) ein tägliches Zugpaar der Rola zwischen Basel und Lugano bestellt und abgegolten. Dies erfolgte im Rahmen der Massnahmen zur Förderung des Schienengüterverkehrs in Umsetzung der Verlagerungspolitik. Die Bestellung auf der Gotthardachse hatte nicht den Zweck, den Transportunternehmen für den verbotenen Gefahrguttransport in den Strassentunnels am Gotthard und San Bernardino eine Alternative anzubieten. Daher sieht der Bundesrat keine Massnahmen zur Abfederung negativer Auswirkungen infolge des wegfallenden Angebots für einzelne betroffene Unternehmen vor.</p><p>Wie der Bundesrat bereits im Verlagerungsbericht 2017 festgehalten hat, wird das bisherige Angebot zwischen Basel und Lugano aufgrund der geringen Subventionseffizienz (hohe ungedeckte Kosten im Verhältnis zu den verlagerten Transportmengen) und der Sparbemühungen des Bundes ab 2019 nicht mehr bestellt.</p><p>Im Jahr 2017 verkehrten zwischen Basel und Lugano 477 Züge der Rola. Deren Auslastung belief sich im Durchschnitt auf rund 80 Prozent. Die Anzahl verladene schwere Güterfahrzeuge belief sich 2017 auf 8844. Über die letzten Jahre blieben diese Zahlen relativ konstant. Der Anteil schwerer Güterfahrzeuge mit Gefahrgut auf der Rola zwischen Basel und Lugano liegt derzeit bei rund 20 Prozent. Gemäss der letzten Haupterhebung zum alpenquerenden Güterverkehr im Jahr 2014 sind 90 Prozent der zwischen Basel und Lugano beförderten schweren Güterfahrzeuge im Transitverkehr unterwegs. Daraus lässt sich ableiten, dass durchschnittlich pro Werktag weniger als vier Fahrzeuge mit Gefahrgut im Binnen-, Import- und Exportverkehr zwischen Basel und Lugano befördert werden.</p><p>Bereits heute stehen für diese vergleichsweise geringen Mengen im unbegleiteten kombinierten Verkehr verschiedene Angebote zur Verfügung. Wenn die notwendigen Voraussetzungen (Anschlussgleis, Freiverlad) erfüllt sind, ist als weitere Alternative auch der Transport im Wagenladungsverkehr denkbar.</p><p>Wie im Verlagerungsbericht 2017 angekündigt, erarbeitet der Bundesrat derzeit die Entscheidungsgrundlagen für die längerfristige Fortführung des Angebots der Rola durch die Schweiz. In diesem Zusammenhang wird auch der Aufbau eines Angebots mit deutlich verbesserter Subventionseffizienz auf der Gotthardachse nach Inbetriebnahme des 4-Meter-Korridors geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die neue Rahmenvereinbarung für 2019-2023 mit der RAlpin sieht zwischen Lugano und Basel keine rollende Landstrasse mehr vor. Die Eröffnung des 4-Meter-Korridors wiederum ist erst für 2020 geplant, zusammen mit der Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels. Dies stellt die Unternehmen, die Gefahrgüter durch die Alpen transportieren, vor ernsthafte Schwierigkeiten, da diese Güter nicht durch den Gotthard-Strassentunnel transportiert werden können.</p><p>Bis zur Eröffnung des 4-Meter-Korridors gibt es keine Möglichkeit, die Güter auf der rollenden Landstrasse oder per Anhänger zu transportieren. Die einzige Alternative - die aber teuer und oft nicht praktikabel ist - sind Tankcontainer.</p><p>Es handelt sich zwar um eine Übergangssituation, aber diese hat gravierende Nachteile zur Folge für verschiedene Unternehmen, die im chemisch-pharmazeutischen Bereich und in weiteren Branchen tätig sind. Daher frage ich den Bundesrat, ob er für diese Härtefälle abfedernde Massnahmen getroffen hat oder treffen wird.</p>
  • Lösungen für Schweizer Unternehmen, die Gefahrgut transportieren und ab 2019 nicht mehr von der rollenden Landstrasse Lugano–Basel profitieren können
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund hat auf Grundlage von Artikel 8 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (SR 740.1) bis einschliesslich 2018 neben dem Angebot auf der Hauptverbindung der rollenden Landstrasse (Rola) zwischen Freiburg im Breisgau und Novara (via Lötschberg-Simplon) ein tägliches Zugpaar der Rola zwischen Basel und Lugano bestellt und abgegolten. Dies erfolgte im Rahmen der Massnahmen zur Förderung des Schienengüterverkehrs in Umsetzung der Verlagerungspolitik. Die Bestellung auf der Gotthardachse hatte nicht den Zweck, den Transportunternehmen für den verbotenen Gefahrguttransport in den Strassentunnels am Gotthard und San Bernardino eine Alternative anzubieten. Daher sieht der Bundesrat keine Massnahmen zur Abfederung negativer Auswirkungen infolge des wegfallenden Angebots für einzelne betroffene Unternehmen vor.</p><p>Wie der Bundesrat bereits im Verlagerungsbericht 2017 festgehalten hat, wird das bisherige Angebot zwischen Basel und Lugano aufgrund der geringen Subventionseffizienz (hohe ungedeckte Kosten im Verhältnis zu den verlagerten Transportmengen) und der Sparbemühungen des Bundes ab 2019 nicht mehr bestellt.</p><p>Im Jahr 2017 verkehrten zwischen Basel und Lugano 477 Züge der Rola. Deren Auslastung belief sich im Durchschnitt auf rund 80 Prozent. Die Anzahl verladene schwere Güterfahrzeuge belief sich 2017 auf 8844. Über die letzten Jahre blieben diese Zahlen relativ konstant. Der Anteil schwerer Güterfahrzeuge mit Gefahrgut auf der Rola zwischen Basel und Lugano liegt derzeit bei rund 20 Prozent. Gemäss der letzten Haupterhebung zum alpenquerenden Güterverkehr im Jahr 2014 sind 90 Prozent der zwischen Basel und Lugano beförderten schweren Güterfahrzeuge im Transitverkehr unterwegs. Daraus lässt sich ableiten, dass durchschnittlich pro Werktag weniger als vier Fahrzeuge mit Gefahrgut im Binnen-, Import- und Exportverkehr zwischen Basel und Lugano befördert werden.</p><p>Bereits heute stehen für diese vergleichsweise geringen Mengen im unbegleiteten kombinierten Verkehr verschiedene Angebote zur Verfügung. Wenn die notwendigen Voraussetzungen (Anschlussgleis, Freiverlad) erfüllt sind, ist als weitere Alternative auch der Transport im Wagenladungsverkehr denkbar.</p><p>Wie im Verlagerungsbericht 2017 angekündigt, erarbeitet der Bundesrat derzeit die Entscheidungsgrundlagen für die längerfristige Fortführung des Angebots der Rola durch die Schweiz. In diesem Zusammenhang wird auch der Aufbau eines Angebots mit deutlich verbesserter Subventionseffizienz auf der Gotthardachse nach Inbetriebnahme des 4-Meter-Korridors geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die neue Rahmenvereinbarung für 2019-2023 mit der RAlpin sieht zwischen Lugano und Basel keine rollende Landstrasse mehr vor. Die Eröffnung des 4-Meter-Korridors wiederum ist erst für 2020 geplant, zusammen mit der Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels. Dies stellt die Unternehmen, die Gefahrgüter durch die Alpen transportieren, vor ernsthafte Schwierigkeiten, da diese Güter nicht durch den Gotthard-Strassentunnel transportiert werden können.</p><p>Bis zur Eröffnung des 4-Meter-Korridors gibt es keine Möglichkeit, die Güter auf der rollenden Landstrasse oder per Anhänger zu transportieren. Die einzige Alternative - die aber teuer und oft nicht praktikabel ist - sind Tankcontainer.</p><p>Es handelt sich zwar um eine Übergangssituation, aber diese hat gravierende Nachteile zur Folge für verschiedene Unternehmen, die im chemisch-pharmazeutischen Bereich und in weiteren Branchen tätig sind. Daher frage ich den Bundesrat, ob er für diese Härtefälle abfedernde Massnahmen getroffen hat oder treffen wird.</p>
    • Lösungen für Schweizer Unternehmen, die Gefahrgut transportieren und ab 2019 nicht mehr von der rollenden Landstrasse Lugano–Basel profitieren können

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