Warten auf Medikamente für SMA-Betroffene geht für Erwachsene weiter. Wie lange noch?

ShortId
18.1043
Id
20181043
Updated
28.07.2023 03:22
Language
de
Title
Warten auf Medikamente für SMA-Betroffene geht für Erwachsene weiter. Wie lange noch?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat Verständnis für die Anliegen von Erwachsenen mit später SMA-Diagnose (Spinale Muskelatrophie; Erkrankung an SMA Typ IV) ebenso wie für andere von seltenen Krankheiten betroffene Patientinnen und Patienten. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) soll der Schweizer Wohnbevölkerung rasch und umfassend Zugang zu medizinischen Leistungen gewährleisten. Die Leistungen müssen jedoch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, damit die Kostenübernahme der Versichertengemeinschaft übertragen werden kann, dies gilt auch für Arzneimittel zur Behandlung von seltenen Krankheiten.</p><p>Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, sich in seiner Antwort zur Interpellation Schenker Silvia 18.3325, "Wie lange noch müssen SMA-Betroffene auf die Medikamente warten?", zur Frage zu äussern. Eine Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL) von Spinraza und somit auch die generelle Vergütung durch die OKP bei Patientinnen und Patienten mit SMA Typ IV ist nur dann möglich, wenn die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. Um die Wirksamkeit von Spinraza bei SMA Typ IV beurteilen zu können, braucht es Studien, in welchen die Wirksamkeit bei dieser Patientengruppe ausreichend aufgezeigt wird. Aktuell liegen hierfür keine solchen Studiendaten vor. Eine Aufnahme in die SL von Spinraza für Patientinnen und Patienten mit SMA Typ IV ist deshalb zum heutigen Zeitpunkt leider nicht möglich, da die Wirksamkeit für eine generelle Vergütung durch die OKP nicht ausreichend belegt ist.</p><p>Die betroffenen Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, bei ihrem Krankenversicherer eine Vergütung im Einzelfall nach Artikel 71b in Verbindung mit Artikel 71a der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) zu beantragen. Nach Rücksprache mit seinem vertrauensärztlichen Dienst hat der Krankenversicherer in diesen Fällen zu prüfen, ob die Kriterien für eine Vergütung im Einzelfall erfüllt sind. Sind die Kriterien erfüllt, hat er in Absprache mit der Zulassungsinhaberin von Spinraza den zu vergütenden Preis festzulegen, der dem Nutzen der Therapie entspricht. Kommt der Krankenversicherer jedoch zum Schluss, dass die Kriterien nach Artikel 71a KVV nicht erfüllt sind, so muss der Krankenversicherer eine Vergütung von Spinraza auch im Einzelfall ablehnen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Antwort auf die Interpellation 18.3325 stellt der Bundesrat fest, dass für Kinder und Jugendliche eine Lösung für die Kostenübernahme für Spinraza gefunden wurde. Damit ist jedoch das Problem für erwachsene Betroffene nicht gelöst. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>Wo steht der Prozess in Bezug auf die Personen, bei denen SMA erst im Erwachsenenalter diagnostiziert wurde? Wann können sie damit rechnen, die lebensnotwendigen Medikamente zu erhalten? Wann ist damit zu rechnen, dass das Medikament Spinraza in die Spezialitätenliste aufgenommen wird?</p>
  • Warten auf Medikamente für SMA-Betroffene geht für Erwachsene weiter. Wie lange noch?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat Verständnis für die Anliegen von Erwachsenen mit später SMA-Diagnose (Spinale Muskelatrophie; Erkrankung an SMA Typ IV) ebenso wie für andere von seltenen Krankheiten betroffene Patientinnen und Patienten. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) soll der Schweizer Wohnbevölkerung rasch und umfassend Zugang zu medizinischen Leistungen gewährleisten. Die Leistungen müssen jedoch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, damit die Kostenübernahme der Versichertengemeinschaft übertragen werden kann, dies gilt auch für Arzneimittel zur Behandlung von seltenen Krankheiten.</p><p>Der Bundesrat hatte bereits Gelegenheit, sich in seiner Antwort zur Interpellation Schenker Silvia 18.3325, "Wie lange noch müssen SMA-Betroffene auf die Medikamente warten?", zur Frage zu äussern. Eine Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL) von Spinraza und somit auch die generelle Vergütung durch die OKP bei Patientinnen und Patienten mit SMA Typ IV ist nur dann möglich, wenn die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. Um die Wirksamkeit von Spinraza bei SMA Typ IV beurteilen zu können, braucht es Studien, in welchen die Wirksamkeit bei dieser Patientengruppe ausreichend aufgezeigt wird. Aktuell liegen hierfür keine solchen Studiendaten vor. Eine Aufnahme in die SL von Spinraza für Patientinnen und Patienten mit SMA Typ IV ist deshalb zum heutigen Zeitpunkt leider nicht möglich, da die Wirksamkeit für eine generelle Vergütung durch die OKP nicht ausreichend belegt ist.</p><p>Die betroffenen Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, bei ihrem Krankenversicherer eine Vergütung im Einzelfall nach Artikel 71b in Verbindung mit Artikel 71a der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) zu beantragen. Nach Rücksprache mit seinem vertrauensärztlichen Dienst hat der Krankenversicherer in diesen Fällen zu prüfen, ob die Kriterien für eine Vergütung im Einzelfall erfüllt sind. Sind die Kriterien erfüllt, hat er in Absprache mit der Zulassungsinhaberin von Spinraza den zu vergütenden Preis festzulegen, der dem Nutzen der Therapie entspricht. Kommt der Krankenversicherer jedoch zum Schluss, dass die Kriterien nach Artikel 71a KVV nicht erfüllt sind, so muss der Krankenversicherer eine Vergütung von Spinraza auch im Einzelfall ablehnen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Antwort auf die Interpellation 18.3325 stellt der Bundesrat fest, dass für Kinder und Jugendliche eine Lösung für die Kostenübernahme für Spinraza gefunden wurde. Damit ist jedoch das Problem für erwachsene Betroffene nicht gelöst. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>Wo steht der Prozess in Bezug auf die Personen, bei denen SMA erst im Erwachsenenalter diagnostiziert wurde? Wann können sie damit rechnen, die lebensnotwendigen Medikamente zu erhalten? Wann ist damit zu rechnen, dass das Medikament Spinraza in die Spezialitätenliste aufgenommen wird?</p>
    • Warten auf Medikamente für SMA-Betroffene geht für Erwachsene weiter. Wie lange noch?

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