Gewalt gegen Frauen. Jetzt entschieden handeln!

ShortId
18.1047
Id
20181047
Updated
28.07.2023 03:21
Language
de
Title
Gewalt gegen Frauen. Jetzt entschieden handeln!
AdditionalIndexing
1216;28;32;08;24;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat verurteilt Gewalt in jeder Form. Insbesondere kann Gewalt gegen Frauen nicht akzeptiert werden. Neben der Umsetzung der Istanbul-Konvention sieht der Bundesrat daher gezielte Schutzmassnahmen für Opfer von Gewalt vor. Wie in der dringlichen Anfrage dargestellt, hat Gewalt gegen Frauen tiefer liegende Ursachen. Mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen (BBl 2017 7307) sollen das Zivilgesetzbuch, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz angepasst werden. Dadurch werden die Schwachstellen des geltenden Rechts behoben und Personen besser vor häuslicher Gewalt und Stalking geschützt. Das Geschäft ist derzeit in den parlamentarischen Beratungen.</p><p>Um die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann voranzutreiben, werden gegenwärtig verschiedene Massnahmen ergriffen. Zu erwähnen sind namentlich die derzeit vom Parlament beratenen Revisionen des Gleichstellungsgesetzes (17.047; Verpflichtung zur Lohngleichheitsanalyse) und des Aktienrechts (16.077; Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen börsenkotierter Gesellschaften) sowie die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung (18.034) und die Erhöhung der steuerlichen Abzüge der Kinderdrittbetreuungskosten (18.050).</p><p>3./5./8. Für die nationale Koordination, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von der Istanbul-Konvention erfassten Formen von Gewalt ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) zuständig. Ein Ziel des Bundesrates für 2018 ist es, in Absprache mit den Kantonen ein Umsetzungskonzept zur Istanbul-Konvention zu erarbeiten (Ziele des Bundesrates, Band II, EDI, Ziel 7). Dieses Umsetzungskonzept, welches die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen sowie den Einbezug der Zivilgesellschaft klärt, wird anlässlich der Nationalen Konferenz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz vom 13. November 2018 präsentiert und auf der Website des EBG publiziert. Die Arbeiten zur Umsetzung der Konvention sind derzeit in Gang, ebenso die Zwischenberichterstattung zur entsprechenden Empfehlung des Cedaw-Ausschusses (Publikation Ende 2018). Eine nationale Sensibilisierungs- und Präventionskampagne zieht der Bundesrat mit Blick auf die kantonale Zuständigkeit derzeit nicht in Betracht (vgl. auch Antwort zur Anfrage 16.1043). Allerdings wird diese Frage, ebenso wie die Frage der allfälligen Bereitstellung von Finanzmitteln für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, im Rahmen der weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention thematisiert.</p><p>4. Wie bereits in der Stellungnahme zum Postulat Feri (16.3695) erwähnt, ist der Schutz gewaltbetroffener Personen für den Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Aufgrund der föderalistischen Kompetenzverteilung obliegt es indessen den Kantonen, geeignete und sichere Schutzunterkünfte für Opfer in ausreichender Zahl bereitzustellen, zu finanzieren sowie geeignete Anschlusslösungen zu schaffen. Dasselbe gilt für die vom Bundesrat empfohlenen kantonalen Bedrohungsmanagements, die bereits von der Mehrheit der Kantone etabliert worden sind (vgl. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Feri Yvonne (13.3441) vom 13. Juni 2013) ebenso wie für Präventionsangebote von Schulen. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und das EBG haben im Mai 2015 eine Ist- und Bedarfsanalyse Frauenhäuser Schweiz publiziert. Als Folgearbeit wurde ein Leistungskatalog Frauenhäuser ausgearbeitet. Dieser Leistungskatalog bietet für Kantone, Städte und Gemeinden eine Grundlage für die Zusammenarbeit und für eine regionale Überprüfung des Angebots an sowie für die Finanzierung von Frauenhäusern.</p><p>6. Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) unterscheidet bei den polizeilich registrierten geschädigten Personen von Gewaltstraftaten nach Geschlecht (Frauen, Männer). Die Begriffe sexuelle Orientierung und vor allem Transmenschen (Geschlechtsidentität) sind nicht eindeutig und sehr komplex in ihren Ausprägungen. Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort zur Motion Quadranti (17.3667) zur statistischen Erfassung von "hate crime" aufgrund sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen ausgeführt, dass eine effiziente, uniforme und obligatorische Erfassung solcher Daten in der PKS schwierig bleibe.</p><p>7. Auf Bundesebene besteht bezüglich der angesprochenen Delikte keine umfassende Zuständigkeit im Polizeibereich. Die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen müssen diesen Formen der Kriminalität gemeinsam begegnen. Das beim EJPD (Fedpol) angesiedelte Nationale Cyber-Kompetenzzentrum (NC3), welches auch die Aufgaben der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) umfasst, übernimmt die Zentralstellenaufgaben bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität in der Schweiz. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere der Betrieb einer Meldestelle, die Erarbeitung einer nationalen Fallübersicht und die Koordination von interkantonalen Fallkomplexen. Zahlreiche Cyberphänomene werden durch die Zentralstelle erfasst, eingehende Informationen aufbereitet und allfällige Massnahmen mit den kantonalen Strafverfolgungsbehörden koordiniert. Das NC3 ergänzt hiermit die Arbeit der kantonalen und städtischen Polizeikorps. Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) - eine interkantonale Fachstelle im Bereich Prävention von Kriminalität und Kriminalitätsfurcht - klärt die Bevölkerung über kriminelle Phänomene, Präventionsmöglichkeiten und Hilfsangebote auf. Dazu gehört das Erstellen von Broschüren, Faltblättern und Ähnlichem zu bestimmten Themen der Kriminalprävention, darunter auch sexuelle Belästigung, Stalking und Cyberdelikte. Der Bund wird zudem zusammen mit den Kantonen den weiteren Handlungsbedarf prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gewalttaten gegen Frauen erschüttern zu Recht die Schweizer Öffentlichkeit. Um die besorgniserregende Gewalt gegen Frauen wirksam und umfassend bekämpfen zu können, braucht es vielfältige, gezielte Massnahmen.</p><p>Der Bundesrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass Gewalt gegen Frauen ein besorgniserregendes Problem ist?</p><p>2. Teilt er die in der Istanbul-Konvention festgehaltene Einschätzung, dass Gewalt gegen Frauen Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern ist und dass die beste Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt die Erreichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung darstellt? Welche Massnahmen sind geplant, um diese rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zu erreichen?</p><p>3. Ist er bereit, eine umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention voranzutreiben und dabei insbesondere eine gesamtschweizerische Strategie gegen Gewalt an Frauen zu entwickeln und die notwendigen Massnahmen mit Kantonen, Gemeinden und Akteurinnen und Akteure und der Zivilgesellschaft zu koordinieren und umzusetzen, wie es vom Cedaw-Ausschuss empfohlen wurde?</p><p>4. Wie stellt er sicher, dass in den Kantonen ein genügendes Angebot an Plätzen in Frauenhäusern sowie geeignete Anschlusslösungen, ein ausreichendes Unterstützungsangebot für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen, ein professionelles Bedrohungsmanagement sowie Prävention in den Schulen angeboten werden?</p><p>5. Ist er bereit, eine Sensibilisierungs- und Präventionskampagne gegen Gewalt an Frauen zu lancieren?</p><p>6. Ist er bereit, für ausreichend statistische Daten zu Gewalttaten mit Bezug zu einem Geschlecht und deren Ursachen zu sorgen, um Gewalt gegen Frauen sowie gegen Homosexuelle und Transmenschen besser erforschen und bekämpfen zu können?</p><p>7. Wie gedenkt er sexuelle Belästigung, Hasskriminalität, Cyberstalking und -mobbing sowie Rachepornografie und andere vorwiegend im Internet getätigte Straftaten gegen Frauen besser zu bekämpfen?</p><p>8. Ist er bereit, für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen Finanzmittel mindestens in der Höhe der Kosten bereitzustellen, die Gewalt gegen Frauen verursacht?</p>
  • Gewalt gegen Frauen. Jetzt entschieden handeln!
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20183732
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat verurteilt Gewalt in jeder Form. Insbesondere kann Gewalt gegen Frauen nicht akzeptiert werden. Neben der Umsetzung der Istanbul-Konvention sieht der Bundesrat daher gezielte Schutzmassnahmen für Opfer von Gewalt vor. Wie in der dringlichen Anfrage dargestellt, hat Gewalt gegen Frauen tiefer liegende Ursachen. Mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen (BBl 2017 7307) sollen das Zivilgesetzbuch, die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz angepasst werden. Dadurch werden die Schwachstellen des geltenden Rechts behoben und Personen besser vor häuslicher Gewalt und Stalking geschützt. Das Geschäft ist derzeit in den parlamentarischen Beratungen.</p><p>Um die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann voranzutreiben, werden gegenwärtig verschiedene Massnahmen ergriffen. Zu erwähnen sind namentlich die derzeit vom Parlament beratenen Revisionen des Gleichstellungsgesetzes (17.047; Verpflichtung zur Lohngleichheitsanalyse) und des Aktienrechts (16.077; Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen börsenkotierter Gesellschaften) sowie die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung (18.034) und die Erhöhung der steuerlichen Abzüge der Kinderdrittbetreuungskosten (18.050).</p><p>3./5./8. Für die nationale Koordination, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von der Istanbul-Konvention erfassten Formen von Gewalt ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) zuständig. Ein Ziel des Bundesrates für 2018 ist es, in Absprache mit den Kantonen ein Umsetzungskonzept zur Istanbul-Konvention zu erarbeiten (Ziele des Bundesrates, Band II, EDI, Ziel 7). Dieses Umsetzungskonzept, welches die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen sowie den Einbezug der Zivilgesellschaft klärt, wird anlässlich der Nationalen Konferenz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz vom 13. November 2018 präsentiert und auf der Website des EBG publiziert. Die Arbeiten zur Umsetzung der Konvention sind derzeit in Gang, ebenso die Zwischenberichterstattung zur entsprechenden Empfehlung des Cedaw-Ausschusses (Publikation Ende 2018). Eine nationale Sensibilisierungs- und Präventionskampagne zieht der Bundesrat mit Blick auf die kantonale Zuständigkeit derzeit nicht in Betracht (vgl. auch Antwort zur Anfrage 16.1043). Allerdings wird diese Frage, ebenso wie die Frage der allfälligen Bereitstellung von Finanzmitteln für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, im Rahmen der weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention thematisiert.</p><p>4. Wie bereits in der Stellungnahme zum Postulat Feri (16.3695) erwähnt, ist der Schutz gewaltbetroffener Personen für den Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Aufgrund der föderalistischen Kompetenzverteilung obliegt es indessen den Kantonen, geeignete und sichere Schutzunterkünfte für Opfer in ausreichender Zahl bereitzustellen, zu finanzieren sowie geeignete Anschlusslösungen zu schaffen. Dasselbe gilt für die vom Bundesrat empfohlenen kantonalen Bedrohungsmanagements, die bereits von der Mehrheit der Kantone etabliert worden sind (vgl. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Feri Yvonne (13.3441) vom 13. Juni 2013) ebenso wie für Präventionsangebote von Schulen. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und das EBG haben im Mai 2015 eine Ist- und Bedarfsanalyse Frauenhäuser Schweiz publiziert. Als Folgearbeit wurde ein Leistungskatalog Frauenhäuser ausgearbeitet. Dieser Leistungskatalog bietet für Kantone, Städte und Gemeinden eine Grundlage für die Zusammenarbeit und für eine regionale Überprüfung des Angebots an sowie für die Finanzierung von Frauenhäusern.</p><p>6. Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) unterscheidet bei den polizeilich registrierten geschädigten Personen von Gewaltstraftaten nach Geschlecht (Frauen, Männer). Die Begriffe sexuelle Orientierung und vor allem Transmenschen (Geschlechtsidentität) sind nicht eindeutig und sehr komplex in ihren Ausprägungen. Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort zur Motion Quadranti (17.3667) zur statistischen Erfassung von "hate crime" aufgrund sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen ausgeführt, dass eine effiziente, uniforme und obligatorische Erfassung solcher Daten in der PKS schwierig bleibe.</p><p>7. Auf Bundesebene besteht bezüglich der angesprochenen Delikte keine umfassende Zuständigkeit im Polizeibereich. Die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen müssen diesen Formen der Kriminalität gemeinsam begegnen. Das beim EJPD (Fedpol) angesiedelte Nationale Cyber-Kompetenzzentrum (NC3), welches auch die Aufgaben der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) umfasst, übernimmt die Zentralstellenaufgaben bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität in der Schweiz. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere der Betrieb einer Meldestelle, die Erarbeitung einer nationalen Fallübersicht und die Koordination von interkantonalen Fallkomplexen. Zahlreiche Cyberphänomene werden durch die Zentralstelle erfasst, eingehende Informationen aufbereitet und allfällige Massnahmen mit den kantonalen Strafverfolgungsbehörden koordiniert. Das NC3 ergänzt hiermit die Arbeit der kantonalen und städtischen Polizeikorps. Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) - eine interkantonale Fachstelle im Bereich Prävention von Kriminalität und Kriminalitätsfurcht - klärt die Bevölkerung über kriminelle Phänomene, Präventionsmöglichkeiten und Hilfsangebote auf. Dazu gehört das Erstellen von Broschüren, Faltblättern und Ähnlichem zu bestimmten Themen der Kriminalprävention, darunter auch sexuelle Belästigung, Stalking und Cyberdelikte. Der Bund wird zudem zusammen mit den Kantonen den weiteren Handlungsbedarf prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gewalttaten gegen Frauen erschüttern zu Recht die Schweizer Öffentlichkeit. Um die besorgniserregende Gewalt gegen Frauen wirksam und umfassend bekämpfen zu können, braucht es vielfältige, gezielte Massnahmen.</p><p>Der Bundesrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass Gewalt gegen Frauen ein besorgniserregendes Problem ist?</p><p>2. Teilt er die in der Istanbul-Konvention festgehaltene Einschätzung, dass Gewalt gegen Frauen Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern ist und dass die beste Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt die Erreichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung darstellt? Welche Massnahmen sind geplant, um diese rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zu erreichen?</p><p>3. Ist er bereit, eine umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention voranzutreiben und dabei insbesondere eine gesamtschweizerische Strategie gegen Gewalt an Frauen zu entwickeln und die notwendigen Massnahmen mit Kantonen, Gemeinden und Akteurinnen und Akteure und der Zivilgesellschaft zu koordinieren und umzusetzen, wie es vom Cedaw-Ausschuss empfohlen wurde?</p><p>4. Wie stellt er sicher, dass in den Kantonen ein genügendes Angebot an Plätzen in Frauenhäusern sowie geeignete Anschlusslösungen, ein ausreichendes Unterstützungsangebot für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen, ein professionelles Bedrohungsmanagement sowie Prävention in den Schulen angeboten werden?</p><p>5. Ist er bereit, eine Sensibilisierungs- und Präventionskampagne gegen Gewalt an Frauen zu lancieren?</p><p>6. Ist er bereit, für ausreichend statistische Daten zu Gewalttaten mit Bezug zu einem Geschlecht und deren Ursachen zu sorgen, um Gewalt gegen Frauen sowie gegen Homosexuelle und Transmenschen besser erforschen und bekämpfen zu können?</p><p>7. Wie gedenkt er sexuelle Belästigung, Hasskriminalität, Cyberstalking und -mobbing sowie Rachepornografie und andere vorwiegend im Internet getätigte Straftaten gegen Frauen besser zu bekämpfen?</p><p>8. Ist er bereit, für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen Finanzmittel mindestens in der Höhe der Kosten bereitzustellen, die Gewalt gegen Frauen verursacht?</p>
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