Kosten von E-Voting

ShortId
18.1083
Id
20181083
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Kosten von E-Voting
AdditionalIndexing
34;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vorbemerkung:</p><p>Die Entscheidung, ob und mit welchem E-Voting-System den Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe im Rahmen eines Versuchs zur Verfügung stehen soll, liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Bund gibt Standards vor, die von den Kantonen zu erfüllen sind. Die Kantone können für die Durchführung der elektronischen Stimmabgabe ein eigenes System betreiben oder das System eines anderen Kantons oder eines privaten Unternehmens nutzen (Art. 27kbis Abs. 1 Bst. b VPR). Demzufolge stehen die Kantone in vertraglichen Beziehungen mit den Anbietern der E-Voting-Systeme.</p><p>1./2. Die Preisgestaltung ist Sache der Vertragspartner, der Bund ist darin nicht involviert. Die Schweizerische Post als Anbieterin eines E-Voting-Systems ihrerseits veröffentlicht einen Finanzbericht. Dieser enthält keine detaillierten Angaben zum Geschäftsfeld E-Voting. Die Publikation detaillierterer Zahlen ist der Schweizerischen Post vorbehalten.</p><p>3./6./7. Aufgrund der Kompetenzteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der politischen Rechte fällt der Hauptteil der Kosten auch für die elektronische Stimmabgabe bei den Kantonen an. Die Kosten sind unterschiedlich und abhängig von den kantonalen Strukturen. Im Bericht des Bundesrates zu Vote électronique vom 14. Juni 2013 an das Parlament wurde in Ziffer 6.2 eine Übersicht zu den Kosten aufgeführt (BBl 2013 5069, 5159). Die kantonalen Kosten für den Betrieb der elektronischen Stimmabgabe wurden von den Kantonen bei vier Urnengängen pro Jahr auf zwischen Fr. 11.80 und Fr. 22.80 pro zugelassene stimmberechtigte Person beziffert. Sie wurden im Versuchsbetrieb mit reduziertem Elektorat berechnet, und dementsprechend sind Skaleneffekte, wie sie bei einer Erweiterung des zugelassenen Elektorats eintreten können, nicht berücksichtigt. Ausschliesslich mit Blick auf E-Voting fallen beim Bund Kosten für das Bewilligungs- und Zulassungsverfahren der elektronischen Stimmabgabe (rund 40 000 bis 50 000 Franken pro Jahr) an. Diese Kosten sind unabhängig davon, ob die elektronische Stimmabgabe In- oder Auslandschweizer Stimmberechtigten angeboten wird.</p><p>4./5. In ihrem Schlussbericht vom April 2018 hält die Expertengruppe elektronische Stimmabgabe fest, dass sich die Kosten für die elektronische Stimmabgabe für den Bund mittelfristig nicht verändern werden (abrufbar unter <a href="http://www.bk.admin.ch">www.bk.admin.ch</a> &gt; Politische Rechte &gt; E-Voting &gt; Berichte und Studien). Bei der Einführung von E-Voting in der Schweiz gilt stets der Grundsatz "Sicherheit vor Tempo". Es werden nur E-Voting-Systeme zugelassen, welche die konstant hohen bundesrechtlichen Sicherheitsanforderungen namentlich an die Nachvollziehbarkeit erfüllen. Gesamthaft kann eine Änderung der Kosten infolge einer veränderten Ausgangslage naturgemäss nie ausgeschlossen werden.</p>
  • <p>Die Schweizerische Post bietet für drei Kantone (Freiburg, Thurgau und Neuenburg) E-Voting im Testbetrieb an. Ab Februar 2019 kommt der Kanton Basel-Stadt hinzu. Eigner der Post ist der Bund. Nachdem Ende November 2018 bekanntwurde, dass der Kanton Genf sein eigenes E-Voting-System per Februar 2020 aus Kostengründen aufgibt, ist davon auszugehen, dass die meisten anderen E-Voting-Kantone (Aargau, Genf, Luzern und Waadt) zum E-Voting-System der Post wechseln werden, weil das das einzige verbleibende System ist, das die bundesrechtlichen Anforderungen der Bundeskanzlei scheinbar erfüllt. </p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viel Geld hat die im Eigentum des Bundes stehende Schweizerische Post bisher an E-Voting verdient?</p><p>2. Wie viel von diesem Geld geht an die spanische, zu einem grossen Teil von US-Investoren getragene Firma Scytl, bei der die Post das E-Voting-Kernsystem einkauft?</p><p>3. Wie teuer kommt die Steuerzahler von Bund und Kantonen derzeit eine per E-Voting abgegebene Stimme?</p><p>4. Mit welchen Kosten pro abgegebene Stimme rechnet der Bundesrat in Zukunft auf Bundesebene?</p><p>5. Kann der Bundesrat garantieren, dass diese Kosten konstant bleiben, oder ist infolge sich ständig erhöhender Sicherheitsanforderungen mit einem sprunghaften Anstieg zu rechnen, wie das bei IT-Projekten der öffentlichen Hand regelmässig der Fall ist? </p><p>6. Mit welchen Fix- und jährlich anfallenden Gesamtkosten rechnet der Bundesrat für einen flächendeckenden E-Voting-Betrieb für alle Stimmberechtigten im In- wie Ausland?</p><p>7. Gibt es einen Unterschied zwischen den Kosten für In- und Auslandschweizer für E-Voter?</p>
  • Kosten von E-Voting
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vorbemerkung:</p><p>Die Entscheidung, ob und mit welchem E-Voting-System den Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe im Rahmen eines Versuchs zur Verfügung stehen soll, liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Bund gibt Standards vor, die von den Kantonen zu erfüllen sind. Die Kantone können für die Durchführung der elektronischen Stimmabgabe ein eigenes System betreiben oder das System eines anderen Kantons oder eines privaten Unternehmens nutzen (Art. 27kbis Abs. 1 Bst. b VPR). Demzufolge stehen die Kantone in vertraglichen Beziehungen mit den Anbietern der E-Voting-Systeme.</p><p>1./2. Die Preisgestaltung ist Sache der Vertragspartner, der Bund ist darin nicht involviert. Die Schweizerische Post als Anbieterin eines E-Voting-Systems ihrerseits veröffentlicht einen Finanzbericht. Dieser enthält keine detaillierten Angaben zum Geschäftsfeld E-Voting. Die Publikation detaillierterer Zahlen ist der Schweizerischen Post vorbehalten.</p><p>3./6./7. Aufgrund der Kompetenzteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der politischen Rechte fällt der Hauptteil der Kosten auch für die elektronische Stimmabgabe bei den Kantonen an. Die Kosten sind unterschiedlich und abhängig von den kantonalen Strukturen. Im Bericht des Bundesrates zu Vote électronique vom 14. Juni 2013 an das Parlament wurde in Ziffer 6.2 eine Übersicht zu den Kosten aufgeführt (BBl 2013 5069, 5159). Die kantonalen Kosten für den Betrieb der elektronischen Stimmabgabe wurden von den Kantonen bei vier Urnengängen pro Jahr auf zwischen Fr. 11.80 und Fr. 22.80 pro zugelassene stimmberechtigte Person beziffert. Sie wurden im Versuchsbetrieb mit reduziertem Elektorat berechnet, und dementsprechend sind Skaleneffekte, wie sie bei einer Erweiterung des zugelassenen Elektorats eintreten können, nicht berücksichtigt. Ausschliesslich mit Blick auf E-Voting fallen beim Bund Kosten für das Bewilligungs- und Zulassungsverfahren der elektronischen Stimmabgabe (rund 40 000 bis 50 000 Franken pro Jahr) an. Diese Kosten sind unabhängig davon, ob die elektronische Stimmabgabe In- oder Auslandschweizer Stimmberechtigten angeboten wird.</p><p>4./5. In ihrem Schlussbericht vom April 2018 hält die Expertengruppe elektronische Stimmabgabe fest, dass sich die Kosten für die elektronische Stimmabgabe für den Bund mittelfristig nicht verändern werden (abrufbar unter <a href="http://www.bk.admin.ch">www.bk.admin.ch</a> &gt; Politische Rechte &gt; E-Voting &gt; Berichte und Studien). Bei der Einführung von E-Voting in der Schweiz gilt stets der Grundsatz "Sicherheit vor Tempo". Es werden nur E-Voting-Systeme zugelassen, welche die konstant hohen bundesrechtlichen Sicherheitsanforderungen namentlich an die Nachvollziehbarkeit erfüllen. Gesamthaft kann eine Änderung der Kosten infolge einer veränderten Ausgangslage naturgemäss nie ausgeschlossen werden.</p>
    • <p>Die Schweizerische Post bietet für drei Kantone (Freiburg, Thurgau und Neuenburg) E-Voting im Testbetrieb an. Ab Februar 2019 kommt der Kanton Basel-Stadt hinzu. Eigner der Post ist der Bund. Nachdem Ende November 2018 bekanntwurde, dass der Kanton Genf sein eigenes E-Voting-System per Februar 2020 aus Kostengründen aufgibt, ist davon auszugehen, dass die meisten anderen E-Voting-Kantone (Aargau, Genf, Luzern und Waadt) zum E-Voting-System der Post wechseln werden, weil das das einzige verbleibende System ist, das die bundesrechtlichen Anforderungen der Bundeskanzlei scheinbar erfüllt. </p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viel Geld hat die im Eigentum des Bundes stehende Schweizerische Post bisher an E-Voting verdient?</p><p>2. Wie viel von diesem Geld geht an die spanische, zu einem grossen Teil von US-Investoren getragene Firma Scytl, bei der die Post das E-Voting-Kernsystem einkauft?</p><p>3. Wie teuer kommt die Steuerzahler von Bund und Kantonen derzeit eine per E-Voting abgegebene Stimme?</p><p>4. Mit welchen Kosten pro abgegebene Stimme rechnet der Bundesrat in Zukunft auf Bundesebene?</p><p>5. Kann der Bundesrat garantieren, dass diese Kosten konstant bleiben, oder ist infolge sich ständig erhöhender Sicherheitsanforderungen mit einem sprunghaften Anstieg zu rechnen, wie das bei IT-Projekten der öffentlichen Hand regelmässig der Fall ist? </p><p>6. Mit welchen Fix- und jährlich anfallenden Gesamtkosten rechnet der Bundesrat für einen flächendeckenden E-Voting-Betrieb für alle Stimmberechtigten im In- wie Ausland?</p><p>7. Gibt es einen Unterschied zwischen den Kosten für In- und Auslandschweizer für E-Voter?</p>
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