Nutzt der Bund zur Bekämpfung der internationalen Wirtschaftskriminalität auch die Panama-Papers-Daten des deutschen Bundeskriminalamtes?

ShortId
18.1098
Id
20181098
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Nutzt der Bund zur Bekämpfung der internationalen Wirtschaftskriminalität auch die Panama-Papers-Daten des deutschen Bundeskriminalamtes?
AdditionalIndexing
1216;2446;15;09;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Einleitend bzw. zu Frage 1 ist festzuhalten, dass die AB-BA nicht für den Bundesrat bzw. die Bundesverwaltung und ihre Ämter antworten kann.</p><p>2.-4. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Kenntnis genommen von der fraglichen Medienberichterstattung und prüft die entsprechende Informationslage laufend. Die Strafverfolgungsbehörden sind an die gesetzlichen Grundlagen betreffend Beweiserhebung und Beweisverwertbarkeit gebunden. Wie von der Strafprozessordnung (StPO) vorgesehen, dürfen ausschliesslich rechtlich zulässige Beweismittel eingesetzt werden. Beweise, die in strafbarer Weise oder unter Verletzung von Gültigkeitsvorschriften erhoben worden sind, dürfen grundsätzlich nicht verwertet werden (Art. 139ff. StPO).</p><p>Gemäss Rundschreiben Nr. 1 des Bundesamtes für Justiz vom 20. Juni 2014 sind ausländische Rechtshilfeersuchen an die Schweiz, denen ein Strafverfahren zugrunde liegt, das sich auf gestohlene Daten stützt, abzulehnen, zumal sie dem Prinzip von Treu und Glauben (Vertrauensprinzip) zwischen Staaten widersprechen (vgl. https://www.rhf.admin.ch/dam/data/rhf/strafrecht/wegleitungen/rundschreiben-datendiebstahl-d.pdf). Umgekehrt dürfen die schweizerischen Behörden an einen anderen Staat keine Ersuchen richten, denen sie selbst nach dem Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen nicht entsprechen könnten (Art. 30 Abs. 1 IRSG).</p>
  • <p>Gemäss Medienberichten hat das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) in diesem Herbst den Ermittlern aus 17 europäischen Staaten Detailinformationen zu den Panama Papers angeboten. Die Panama Papers umfassen über 16 Millionen Dokumente aus einer Offshore-Kanzlei in Panama. Diese koordinierte ein internationales Netz aus Steuerbetrug und Wirtschaftskriminalität, das im April 2016 durch ein weltweites Konsortium von Journalistinnen und Journalisten an die Öffentlichkeit gezerrt wurde.</p><p>Laut BKA sind die deutschen Behörden seit Mai 2017 im Besitz des gesamten Datensatzes der Panama Papers. Seit über einem Jahr hat eine spezielle Task-Force in Deutschland mehrere Millionen Datensätze zu rund 270 000 Briefkastenfirmen analysiert. Als Folge davon konnten bereits über 140 Millionen Euro an Strafzahlungen und Steuerrückzahlungen ausgelöst werden.</p><p>Gemäss Medienberichten wurden die Rohdaten der Panama Papers im September 2018 auch dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) angeboten. </p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Bedeutung misst der Bundesrat den detaillierten Datensätzen aus den Panama Papers für die Aufdeckung von Steuerbetrug und Wirtschaftskriminalität mit Bezug zur Schweiz zu?</p><p>2. Werden die Schweizer Ermittlungsbehörden die Panama-Datenpakete des BKA zur Aufdeckung von Steuerbetrug und Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit der Schweiz für ihre Ermittlungen nutzen?</p><p>3. Falls nein: warum nicht?</p><p>4. In der Schweiz laufen seit der Veröffentlichung der Panama Papers im April 2016 zahlreiche Ermittlungen, insbesondere der Steuerbehörden und der Bundesanwaltschaft. Was ist die Zwischenbilanz dieser Ermittlungen? Wie viele Strafverfahren wurden eröffnet und abgeschlossen? Wie viele Strafzahlungen und Steuerrückzahlungen wurden bereits verfügt und in welcher Höhe?</p>
  • Nutzt der Bund zur Bekämpfung der internationalen Wirtschaftskriminalität auch die Panama-Papers-Daten des deutschen Bundeskriminalamtes?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Einleitend bzw. zu Frage 1 ist festzuhalten, dass die AB-BA nicht für den Bundesrat bzw. die Bundesverwaltung und ihre Ämter antworten kann.</p><p>2.-4. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Kenntnis genommen von der fraglichen Medienberichterstattung und prüft die entsprechende Informationslage laufend. Die Strafverfolgungsbehörden sind an die gesetzlichen Grundlagen betreffend Beweiserhebung und Beweisverwertbarkeit gebunden. Wie von der Strafprozessordnung (StPO) vorgesehen, dürfen ausschliesslich rechtlich zulässige Beweismittel eingesetzt werden. Beweise, die in strafbarer Weise oder unter Verletzung von Gültigkeitsvorschriften erhoben worden sind, dürfen grundsätzlich nicht verwertet werden (Art. 139ff. StPO).</p><p>Gemäss Rundschreiben Nr. 1 des Bundesamtes für Justiz vom 20. Juni 2014 sind ausländische Rechtshilfeersuchen an die Schweiz, denen ein Strafverfahren zugrunde liegt, das sich auf gestohlene Daten stützt, abzulehnen, zumal sie dem Prinzip von Treu und Glauben (Vertrauensprinzip) zwischen Staaten widersprechen (vgl. https://www.rhf.admin.ch/dam/data/rhf/strafrecht/wegleitungen/rundschreiben-datendiebstahl-d.pdf). Umgekehrt dürfen die schweizerischen Behörden an einen anderen Staat keine Ersuchen richten, denen sie selbst nach dem Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen nicht entsprechen könnten (Art. 30 Abs. 1 IRSG).</p>
    • <p>Gemäss Medienberichten hat das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) in diesem Herbst den Ermittlern aus 17 europäischen Staaten Detailinformationen zu den Panama Papers angeboten. Die Panama Papers umfassen über 16 Millionen Dokumente aus einer Offshore-Kanzlei in Panama. Diese koordinierte ein internationales Netz aus Steuerbetrug und Wirtschaftskriminalität, das im April 2016 durch ein weltweites Konsortium von Journalistinnen und Journalisten an die Öffentlichkeit gezerrt wurde.</p><p>Laut BKA sind die deutschen Behörden seit Mai 2017 im Besitz des gesamten Datensatzes der Panama Papers. Seit über einem Jahr hat eine spezielle Task-Force in Deutschland mehrere Millionen Datensätze zu rund 270 000 Briefkastenfirmen analysiert. Als Folge davon konnten bereits über 140 Millionen Euro an Strafzahlungen und Steuerrückzahlungen ausgelöst werden.</p><p>Gemäss Medienberichten wurden die Rohdaten der Panama Papers im September 2018 auch dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) angeboten. </p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Bedeutung misst der Bundesrat den detaillierten Datensätzen aus den Panama Papers für die Aufdeckung von Steuerbetrug und Wirtschaftskriminalität mit Bezug zur Schweiz zu?</p><p>2. Werden die Schweizer Ermittlungsbehörden die Panama-Datenpakete des BKA zur Aufdeckung von Steuerbetrug und Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit der Schweiz für ihre Ermittlungen nutzen?</p><p>3. Falls nein: warum nicht?</p><p>4. In der Schweiz laufen seit der Veröffentlichung der Panama Papers im April 2016 zahlreiche Ermittlungen, insbesondere der Steuerbehörden und der Bundesanwaltschaft. Was ist die Zwischenbilanz dieser Ermittlungen? Wie viele Strafverfahren wurden eröffnet und abgeschlossen? Wie viele Strafzahlungen und Steuerrückzahlungen wurden bereits verfügt und in welcher Höhe?</p>
    • Nutzt der Bund zur Bekämpfung der internationalen Wirtschaftskriminalität auch die Panama-Papers-Daten des deutschen Bundeskriminalamtes?

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